Einige m. E. berechtigte juristische Fragen zum Regulierungsverhalten der HUK-Coburg.

Wie  es in diesem Blog schon öfters gepostet wurde, werden immer mehr Versicherungsnehmer der HUK-COBURG persönlich verklagt u. auch gerichtlich dazu verurteilt, deliktische Schadenersatzleistungen selbst zu bezahlen weil ihr einstandspflichtiger Versicherer den Schadenersatz nicht ausgleicht.
Dass durch solche sittenwidrigen Zahlungsverweigerungen die Kreditwürdigkeit des VN (bei Schufa,Banken,Gerichte, Nachbarn,Arbeitgeber usw.) infrage gestellt wird ist offensichtlich.

Jetzt meine Frage an die fähigen Juristen:

Wie kann es sein dass der Bürger gesetzlich dazu verpflichtet ist (Pflichtversicherungsgesetz)eine Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung bei privaten Firmen abzuschließen, jedoch eine dieser Firmen eine deliktische Schadenersatzleistung, owohl auch gesetzlich dazu verpflichtet sie zu bezahlen, diese ständig verweigert und deshalb der VN vor den Kadi gezerrt wird? Muss hier nicht der VN auch so geschützt werden dass dies nicht möglich ist. Sonstigen Gewerbetreibenden welche ständig gegen bestehende Gesetze verstoßen, würde man nach meiner Kenntnis die Gewerbeberechtigung entziehen.
Kann diese m. E. unseriöse Privatfirma nicht aufgrund einer Verordnung durch den Gestzgeber gezwungen werden endlich wieder rechtskonform zu regulieren?

Oder ist so eine Durchsetzung dieser rechtswidrigen Regulierungspraxis eine der Voraussetzungen zum Erhalt des Bundesverdienstkreuzes?

Um Rechtsmeinungen wird gebeten.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

11 Antworten zu Einige m. E. berechtigte juristische Fragen zum Regulierungsverhalten der HUK-Coburg.

  1. Gladel sagt:

    Diese Fragen sind eigentlich an die BaFin zu richten. Wieso erfüllt sie nciht Ihre Aufgabe und schützt die Versicherten?

  2. Bananenzähler sagt:

    Wer ist wohl im Aufsichtsrat des BaFin?
    Soviel ich weis ein Bundesverdienstkreuzträger!

  3. ProfDrJurSe sagt:

    Eine interessante Konstellation!
    Man wird als Bürger Deutschlands per Gesetz verpflichtet, Verträge zum eigenen Nachteil mit jemanden zu schließen, der seine ureigenen Interessen über die der Judikative des Staates stellt ohne von der Exekutive erfasst u.belangt zu werden.

  4. Gladel sagt:

    „Eine interessante Konstellation!
    Man wird als Bürger Deutschlands per Gesetz verpflichtet, Verträge zum eigenen Nachteil mit jemanden zu schließen, der seine ureigenen Interessen über die der Judikative des Staates stellt ohne von der Exekutive erfasst u.belangt zu werden.“

    Noch ist es nihct ganz so, denn man kann sich die Gesellschaft frei wählen und man hat die Möglichkeit sich eine Vers. zu suchen, die nicht so verfährt. Muß man sich natürlich vorher umständlichund genau erkundigen, aber es geht, wenn man nichtnur nach dem billigsten geht.

    Ich denke trotzdem, dass hier die BaFin gefragt ist, egal wer im Aufsichtsrat sitzt, handeln müssen die, sind schließlich die Aufsicht für das Versihcerungswesen. Die muss man natürlich nachdrücklich daran erinnern, was Aufsicht führen heißt, aber aussichstlos ist es nicht.

  5. manglaubtesnicht sagt:

    @“Noch ist es nihct ganz so, denn man kann sich die Gesellschaft frei wählen und man hat die Möglichkeit sich eine Vers. zu suchen, die nicht so verfährt. Muß man sich natürlich vorher umständlichund genau erkundigen, aber es geht, wenn man nichtnur nach dem billigsten geht.“

    Dazu muss man aber wissen welche Fa. rechtswidrig handelt!Und genau das hat der Gesetzgeber zu überwachen.
    Tut er aber nicht.
    Ganz im Gegenteil, je beratungsresistenter desto höher die Orden u. Auszeichnungen.

  6. eWESOR sagt:

    Jetzt brauchen wir uns um Korruption in Deutschland keine Sorgen mehr machen. Gangster unter sich. Da wird doch alles klar „auf zum Kreuzzug gegen Willkür“. Vor zwei Jahren hat sich die BaFin und die Staatsanwaltschaft nicht dagegen eingeschaltet und nicht für zuständig erklärt. Aber über diesen kleinen Ar… wird auch noch das Lachen vergehen.

  7. wegelagerer sagt:

    Unter dem Kreuz ist schon viel Unheil über die Welt gekommen.

  8. Bafin & Co sagt:

    Kleine Exkursion

    Das Bafin hat sich bereits in den 90er jahren von seinen Pflichten verabschiedet und es den Versicherern überlassen, sich selbst zu überwachen.
    Die suchen sich u.a. selbst einen „unabhängigen Treuhänder“, der dann alles weitere „regelt“.
    Das Bafin nimmt nur noch Beschwerden entgegen, legt diese dann dem involvierten Versicherer vor und beantwortet die Anfrage nach Stellungnahme der Versicherung dann „wischi-waschi“.
    Also eigentlich nur eine kommentierende Postverteilerstelle.

    Der „Ombutsmann“ ist seit dem Jahr 2001 für Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung „zuständig“.
    Die meisten Sachversicherer sind diesem Verfahren beigetreten.
    Leider ist er nicht zuständig für die Angelegenheiten des Geschädigten, sondern nur für die eigenen Versicherungsnehmer.

    In der Regel unterwerfen sich die Versicherer dem Urteil des Ombutsmannes.

    Bis zu einer Höhe von EUR 5.000 kann der Ombutsmann verbindliche Erklärungen für die Versicherer abgeben.
    Der Versicherungsnehmer ist an diese Entscheidung nicht gebunden.

    Für die Sachversicherer ist der pensionierte BGH-Richter Prof. Römer zuständig.

    http://www.versicherungsombudsmann.de/

    Man kann insoweit von einer „neutralen“ Beurteilung ausgehen, wenn es so etwas heute überhaupt noch gibt?

    Denn Mitglied des Vorstandes ist ausser anderen „Versicherungsgrößen“ auch unser Bundesverdienstkreuzer.

    Für Leute mit Privater Krankenversicherung sind die Prognosen für das Beschwerdemanagement jedoch noch deutlich schlechter.

    Da gibt es eine sehr große private Krankenversicherung, die schon seit 1994 immer den gleichen „unabhängigen Treuhänder“ mit der eigenen Überwachung betraut hat.
    Der schafft mit einem relativ kleinen Büro die Überprüfung eines kompletten Konzerns – Respekt.
    Und weil alles so unabhängig ist, wurden die Tariferhöhungen der letzten 5 Jahre (je nach Tarif weit über 60%) einfach durchgewunken.
    Dieser Laden wäre eigentlich Wert, einen eigenen Blog zu eröffnen. Dort gäbe es dann genau so viel Spass wie hier mit der HUK.

    Den privaten Krankenversicherern war der Ombutsmann der Sachversicherer dann wohl doch zu „neutral“.
    Deshalb ist man den Sachversicherern lieber nicht beigetreten und hat dann selbst einen (eigenen) Ombutsmann „installiert“.

    http://www.pkv-ombudsmann.de/

    Der entsprechende Veranwortliche dort ist ein „unabhängiger“ Versicherungsjournalist. Zu so viel Neutralität kann man nur gratulieren.

    Noch Fragen zur rechtlichen Stellung der Versicherungswirtschaft?

  9. XHeinzelmännchen sagt:

    Hätten die mir etwas gesagt, ich wäre dabei gewesen:

    Dem r Deutschen Volke Wirtschaft!

    "Die Wünsche der Wirtschaft sind unantastbar!"

    Grüße

    XHM

  10. richtigsteller sagt:

    Die Autoren und Kommentatoren in diesem blog sind auf dem richtigen Weg.
    Wie Franz Hiltscher schon bemerkte, haben wir sie auf dem „falschen Fuß“ erwischt.

    Der „mündige“ Leser und Verbraucher (= Versicherungsnehmer) kann genau unterscheiden zwischen Wahrheit und Beiträgen „Versicherungshöriger Camälions/ Phönixe“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert