GDV „Empfehlungen“, natürlich zum Nachteil der Unfallopfer!

Werte User u. hoffentlich nicht werdende Unfallopfer.

Es ist für die Leser auf  der GDV Seite folgende Falschinformation  zu lesen , insesondere  wenn es darum geht , die Unfallopfer von den berechtigten Schadenersatzleistungen abzubringen, bzw. sie damit zu übervorteilen!
Schon der von der Versicherungswirtschaft kreiierte Begriff „Kleinschaden“ soll möglichst den Unfallgeschädigten Glauben machen, es handle sich bei dieser Schadensumme um einen kleinen Schaden.

Um einen kleinen Schaden? , der den Monatslohn eines qualifizierten Angestellten beträgt, der ca. 4 Tage Leihwagenkosten, oder Nutzungsausfall, sowie eine erhebliche Wertminderung beinhaltet.

Stellt Euch vor Ihr habt einen neuen Wagen der einen Neupreis von € 17.000 netto hatte und nun einen „Kleinschaden“ in Höhe von € 2.000 netto erlitten  hat. Die Merkantile Wertminderung kann durchaus hier bei/bis ca. € 1.000 Liegen. Bei einer Befolgung dieses GDV-Rates ist man erst recht geschädigt und ringsum der  oder die Geprellte, weil diese Summe im Säckel der Vorstände u. Begünstigten bleibt.
Sind das also Einfachschäden?
Ein Lokführer muß fast ein ganzes Monat schuften um das zu erhalten, was hier in diesem modellhaften Fall, einem Unfallopfer schändlich vorenthalten wird durch solche gezielten Falschinformationen .
Schändlich gestreute Falschinformationen welche zugunsten Dritter verbreitet werden.

Lest selbst, wie der Gesamtverband der Versicherer folgende  Fehlinformationen streut.

„Gutachten
Bei Kleinschäden – das heißt bis ca. 2.500 Euro – genügt zur Schadenregulierung durch die Versicherung in der Regel die Vorlage eines Kostenvoranschlags der Werkstatt. Ist der Wagen nach dem Unfall noch fahrbereit und verkehrssicher und befindet sich eine Schaden-Schnelldienst-Station in Ihrer Nähe, so lassen Sie am besten dort den Schadenumfang feststellen. Sie können aber den Wagen auch zur nächstgelegenen Vertrags- oder Fachwerkstatt bringen bzw. abschleppen lassen.

Bei allen anderen Schäden sollten Sie die Versicherung auffordern, den Schaden begutachten zu lassen. Die Versicherer schalten dann eigene oder freie Sachverständige ein.“

Sagen ständig  mehrere Füchse  zur dummen Gans!

http://sufo.de/v/sufo/content/e20942/e20945/Autounfall-wastunvomGDV.pdf

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4 Antworten zu GDV „Empfehlungen“, natürlich zum Nachteil der Unfallopfer!

  1. willi wacker sagt:

    Ich finde es erstaunlich, mit welcher Dreistigkeit und Arroganz der GDV unrichtige Behauptungen und kontra Rechtsprechung Informationen herausgibt. Meines Erachtens wird hier bewußt der Leser in die Irre geführt. Das aktive Schadensmanagement der Haftpflichtversicherer hat wieder einmal zugeschlagen. Nunmehr müßten m.E. die Sachverständigen und auch die Anwälte reagieren. Mit unlauteren Mitteln werden Geschädigte mit offenbar bewußt unwahren Behauptungen davon abgehalten, einen eigenen Sachverständigen auch bei Schäden bis 2,500 Euro einzuschalten. Der BGH hat mehrfach ausdrücklich betont, daß der Geschädigte berechtigt ist, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl zur Feststellung des Schadensumfanges und der Schadenshöhe zu beauftragen, ohne daß er verpflichtet ist, den Gutachter vorab nach seinem Honorar zu befragen, da dieser auf der Basis der Schadenshöhe sein Honorar abrechnen darf.
    Gutachter wehrt Euch!
    Euer Willi Wacker

  2. WESOR sagt:

    Wie nah der BVSK der Versicherungswirtschaft steht?

    Er lebt von den Beiträgen die über Umwege der versicherungstreuen und Angestellten an den BVSK als Mitgliedsbeitrag gehen. Eine klare Linie ist auszumachen wer ein SSH Büro betreibt muss beim BVSk sein. SSH GmbH ist Vertragpartner der meisten Versicherer. Auf diesen Weg werden die Weisungen der Versicherungen an die Mitgliedssachverständigen getätigt. Also doch ganz einfach. Vor vielen,vielen Jahren hat der BVSK die technischen Angestellten der Versicherungen mit günstigen Beiträgen bedient. Damit gelang der Kunstgriff aus einem Sachbearbeiter einen Kfz-SV zu zaubern mit Anerkennung des BVSK. Ich stelle mal die Frage in den Raum, wer hat denn dem BVSK erlaubt eine Anerkennung auszustellen.

    Der BVSK ist nichts anders als ein selbsternannter Sachverständigenverein der Sachverständige als Mitglieder aufnimmt, ausblündert (Weiterbildung, Werbemittel) und wohl dann auch selbst anerkennt.

    Und jetzt kapieren seine anerkannt ausgeplünderten Mitglieder was abläuft und wie er absäuft. Weil einige Mitglieder keine rechtswidrigen Weisungen der Interessenvertretung der Versicherungen über SSH und BVSK mehr entgegennehmen wollen. Jetzt hat haben sie die Anerkennung zum Kfz-Sachverständigen und müssen für kleines Geld Zigarettenlöcher auf dem Teppich zählen.

    Herr Hochmuth bleiben Sie Ihrer Linie treu und verlangen nicht zuviel für die Aufnahme in die Datenbanken.

    Man stelle sich vor, die zahlen Beiträge zur Vernichtung der eigenen Existenz. Das zeugt schon von Sachverstand.

    Darum lassen sich viele Mitglieder auch nicht von der HWK/IHK öffentlich bestellen und vereidigen. Das ist einmal eine Prüfung und ist derzeit bis zum 67ten Lebenjahr gültig.

  3. Rumpelstilzchen sagt:

    @Wesor

    Wie nah der BVSK der Versicherungswirtschaft steht ?

    Antwort: Seit eh und je m e h r als sehr nahe, um das mal vorsichtig zu formulieren. Geschädigte, Rechtsanwälte, Kfz-Werkstätten und die Gerichte sollten deshalb darüber informiert sein und ein kritisches TV-Magazin könnte sich auch einmal das Thema zur Brust nehmen, vielleicht sogar mit Fortsetzung.-

    Die Verbandspolitik wird in vielen Punkten von Personen und Zirkeln bestimmt, die mit der Assekuranz kooperieren. Allein deshalb halte ich es für irreführend, wenn sich dieser Berufsverband als ein Verband der u n a b h ä n g i g e n Sachverständigen bezeichnet, obwohl nach meinen Informationen auch Haussachverständige von Versicherungen dort Mitglied sind. Von daher wäre auch die Ausweisung als Verband der
    f r e i b e r u f l i c h e n Sachverständigen irreführend.
    Was heißt schließlich „a n e r k a n n t“ und als w a s und w o f ü r ? Da kein Berufsverband für die Unabhängigkeit seiner Mitglieder garantieren kann, gehört meines Erachtens
    die zuvor angesprochene Selbstdarstellung dieses Verbandes auf den Prüfstand und zwar primär auch unter wettbebersrechtlichen
    Gesichtspunkten. Es ist in soweit erstaunlich, dass bis heute hier keine Abklärungsbemühungen zu erkennen sind, wo doch ansonsten die Wettbewerbszentrale immer fast allgegenwärtig ist. Übrigens, was den Begriff „anerkannt“ angeht, so kann
    ich erfreulicherweise anmerken, dass mich auch meine Schwiegermutter inzwischen anerkannt hat, mit der ich nicht gerade auf gutem Fuß stand.Wofür ich von ihr anerkannt wurde, will ich den Lesern hier und heute jedoch noch nicht verraten, damit das Thema vielleicht doch spannend bleibt.-

    Mit herzlichen Grüßen
    aus dem Blaubeerenwald

  4. WESOR sagt:

    @Rumpelstilzchen
    Captain-HUK ist auch anerkannter Gegner der Versicherungs-BSVK Machenschaften.

    Die „Anerkennung“ hat er von mir.

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