Jetzt werden die Versicherer noch dreister.

Die Direct Line Versicherung AG in Teltow versendet an ihre eigenen Versicherten für den Fall des Unfalls eine sog. Unfallkarte, die an den Unfallbeteiligten übergeben werden soll. Diese Unfallkarte hat folgenden Text:

„Unfallkarte der Direct Line.

Bitte an Unfallbeteiligten übergeben!

Wir bedauern, dass Sie mit unserem Kunden einen Unfall hatten. Vertrauen Sie unserer vom TÜV SÜD geprüften Servicequalität. Rufen Sie bitte kostenfrei unsere Schaden-Hotline vom Unfallort aus an. Um den Rest kümmern wir uns. Die Schnellmelder-Prämie ( 30,- € ) gehört dann Ihnen.

Direct Line Versicherung AG 14513 Teltow.

Es folgt dann die 24 Std.-Schaden-Hotline sowie Felder zum Ausfüllen der Daten des Geschädigten  und die vorgedruckten Daten des VN. “

So schnell wie möglich an dem Geschädigten zu sein ist der Direct Line Versicherung 30,— Euro wert. Dann kann sie auch eigenen Sachverständigen zum Unfallauto schicken, der Lichtbilder für die Internetrestwertbörse erstellt. Auf diese Art und Weise wird der ohnehin durch das Unfallgeschehen kopflose Geschädigte auch davon abgehalten, einen eigenen Anwalt und einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Ist das nicht eine Notlage ausnutzen zum eigenen Vorteil? Ich halte derartige Aufforderungen zum Abschluss von Rechtsgeschäften, Reparaturauftrag, Begutachtungsauftrag, Abschluss eines Mietvertrages etc,  für anfechtbar, weil in dem Geschädigten ein Irrtum erregt wird und er damit in seiner hilflosen Situation „überfahren“ wird. Über Risiken und Nebenwirkungen wird der Geschädigte nicht aufgeklärt. Mangelnde Beratung und Risikoaufkärung ist das Stichwort. Was denkt ihr?

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6 Antworten zu Jetzt werden die Versicherer noch dreister.

  1. Eulenspiegel sagt:

    Wenn das Bezahlen von Meldeprämien üblich ist, müssen SVs und RAs auch Prämien bezahlen – die gehören ja schließlich zum Schaden – und zwar 60 €. 60 € gibt es für die Ermittlung des ganzen Schadens, wenn 30 € für den halben Schaden angemessen sind.

  2. SV.S. sagt:

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß so etwas legal ist, denn schließlich sollen die Geschädigten ganz bewußt von Ihren Rechten abgehalten werden.
    Wenn es anders nicht geht, dann halt mit dem, von dem kaum jemand genug bekommen kann: „Geld“
    Ist das dann Schmiergeld?

  3. virus sagt:

    Hallo Willi,

    ich meine, das ist ein alter Hut. Nur, dass die unabhängigen Wettbewerbsschützer all die Jahre nichts dazu zu sagen hatten, stimmt doch sehr bedenklich. Wenn der SV für Aufträge zahlte, wurde dieser – zu Recht – abgemahnt.
    Wer wacht eigentlich über die Arbeit der Wettbewerbszentrale?

    Hallo SV – wenn auf Lebensmitteln nicht drauf steht was drin ist, ist dies Irreführung des Konsumenten.

    Wo kein Kläger – da kein Richter!

    Virus

  4. Sebastian Sommer sagt:

    Hi SV.S.,
    besteht nicht bei „Schmiergeldzahlungen“ der Verdacht der Bestechung? Bestechung ist doch strafbar, oder – Frage an die mitlesenden Juristen? Ich meine auch, dass das nicht legal sein kann. Da geht die Schadenssteuerung zu weit. Wäre das nicht mal was für die Verbraucherzentrale? Die Juristen sind gefragt.
    Grüße
    Sebastian

  5. Bengalkatze sagt:

    Daher mein Tipp für die Rechtsanwälte: Mit der Unfallkarte zur Unfallstelle („Unfallort“) hinfahren (z.B. 1 Wocher später) und von dort aus mit dem Handy die Versicherung anrufen und auf die 30 € Schnellmelderprämie zusätzlich mit anfordern. Verweigert es die Versicherung droht eine Abmahnung!

  6. SV.S. sagt:

    @ Sebastian Sommer

    Auszug aus Wikipedia:
    „Kernelement von korruptem Verhalten ist das Ausnutzen einer Machtposition, sei es auch bei einer geringen Macht, für den persönlichen Vorteil und unter Missachtung universalistischer Verhaltensnormen, seien es moralische Standards, Amtspflichten oder Gesetze. Im Sinne einer sozialen Interaktion werden für die Beteiligten vorteilhafte Leistungen ausgetauscht, beispielsweise Entscheidungsbeeinflussung gegen Geld.“

    Und das ist genau das, was damit praktiziert wird. Die eigene Vertrauensstellung wird zum persönlichen Vorteil mißbraucht

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