“Klagen gegen Steuer-ID-Nummer abgewiesen”

Trotz erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer-ID hat das Finanzgericht Köln die Klage von 170 Bürgern abgewiesen –  es sei von der Verfassungswidrigkeit  nicht überzeugt.

Ja, was denn nun?

Aber immerhin, die Revision beim Bundesfinanzhof in München wurde zugelassen (AZ: 2 K 3093/08, 2 K 3986/08, 2 K 3265/08).

Köln (dpa) – Die schon millionenfach vergebene Steuer- Identifikationsnummer ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln rechtlich bedenklich, verstößt aber nicht gegen die Verfassung.

Das entschieden die Richter am Donnerstag in einem Musterprozess. Es gebe «erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer-ID». Aber: Der Fall werde nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil das Finanzgericht dazu eindeutig von einer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein müsste.

Die Richter betonten verfassungsmäßige Zweifel, da mit der Steuer-ID letztlich alle Bürger zentral durch den Staat erfasst werden könnten. Über die Vernetzung von mehreren Datenpools könne ein großer zentraler Datenbestand entstehen. «Hieraus könnte sich künftig auch die Gefahr der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen ergeben.» Das Gericht rügte zudem eine «gewisse Vorratsdatenspeicherung», weil schon Babys und Kindern eine Nummer zugeteilt werde.

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1 Antwort zu “Klagen gegen Steuer-ID-Nummer abgewiesen”

  1. Willi Wacker sagt:

    Ach herrje Virus,
    „was denn nun?“ –
    Wenn das Gericht nicht vollständig von der Verfassungswidrigkeit ausgeht, muss es das Gesetz anwenden und möglicherweise das Rechtmittel zulassen, nur dann, wenn das Gericht eine Norm für verfassungswidrig hält, muss es dem BVerfG. vorlegen .

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