Längere Verjährungsfristen für Manager-Fehler?

Längere Verjährungsfristen für Manager-Fehler angestrebt

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich für schärfere Haftungsregeln für Manager im Finanzsektor ausgesprochen. „Wir werden die Verjährungsfristen verlängern“, sagte sie am 10.03.2010 in Berlin. „Es gibt in unserem Aktienrecht Sonderregeln, die dazu führen, dass Ansprüche gegen Vorstände nach fünf Jahren verjähren.“

Dies gelte selbst dann, wenn die Ansprüche dem Aufsichtsrat oder den Aktionären noch gar nicht bekannt seien und wenn der Schaden noch nicht bezifferbar sei. „Aber gerade im Finanzbereich stellen sich die verhängnisvollen Folgen mancher Geschäfte häufig erst nach einer bestimmten Weile heraus“, erklärte sie.

Gier und Leichtsinn durch satte Boni

Eine entscheidende Ursache für die Finanzmarktkrise sei eine „wirtschaftliche Spielermentalität“ der Verantwortlichen gewesen. Gier und Leichtsinn seien bei manchen Managern auch durch satte Boni geweckt worden. 2009 seien bereits Möglichkeiten geschaffen worden, Vergütungen auch an negative Entwicklungen eines Unternehmens anzupassen und Gehälter notfalls auch nachträglich zu kürzen. Dies müsse sich nun in der Praxis bewähren, sagte die Justizministerin.

Quelle: haufe.de vom 11.03.2010 

Das darf dann aber nicht nur für Manager im Finanzmarktsektor gelten, sondern muß gleichermaßen auch für Manager im Versicherungswesen gelten. Es kann nicht sein, dass „die da oben“ das Geld verzocken und „die da unten“, also die kleinen Sparer oder Versicherten, die Zeche zahlen.

„Glück Auf“

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Netzfundstücke, TV - Presse, Verjährung, VERSICHERUNGEN >>>> abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert