Neues Anschreiben der HUK-Coburg – Aufruf an alle Leserinnen und Leser!!

Wie erwartet, kann man sich auf die HUK stets verlassen, wenn es darum geht, Geschädigte und deren Kfz-Sachverständige zu schikanieren.

Wie bereits Anfang des Jahres hier berichtet, gab es bei diversen Anschreiben an die Geschädigten einen tabellarischen Hinweis, welches Honorar ein Sachverständiger, nach Meinung der HUK, für sein Gutachten in Rechnung stellen dürfe.

Nachdem ein gerichtliches Unterlassungsverfahren gegen die HUK bezüglich der damaligen Formulierung eingeleitet wurde, hat man flugs einen neuen Textbaustein gebastelt und meint nun offensichtlich, damit wieder „punkten“ zu können. Neuer Baustein – neues Glück?

Möglicherweise verlagert man in Coburg den Schwerpunkt nun von der Sammlung verlorener Sachverständigenhonorarprozesse auf die Sammlung unterzeichneter Unterlassungserklärungen ?
Vielleicht kein Platz mehr für die Archivierung der unzähligen Honorarprozessunterlagen, oder nur Lust auf ein wenig Abwechslung im tristen Versicherungsalltag ?

Wie dem auch sei. Hier der gegenständliche Textbaustein des aktuellen Anschreibens.

Zitat:

….Eine bundesweite Auswertung von ca. 83.000 Schadenakten für das Jahr 2007 ergab, dass die durchschnittlichen Zahlungen für Gutachtenerstellungen, die Geschädigte in Auftrag gegeben hatten, bei den nachfolgenden Beträgen liegen.

   Schadenhöhe netto                                                              Bruttoendbeträge
zzgl. Wertminderung bzw.                                               Sachverständigenhonorar
Wiederbeschaffungswert                                                  inklusive Nebenkosten

     bis   1.000 EUR                                                                      225,90 EUR
     bis   1.750 EUR                                                                      314,85 EUR
     bis   2.800 EUR                                                                      385,30 EUR
     bis   3.800 EUR                                                                      447,69 EUR
     bis   4.600 EUR                                                                      497,69 EUR
     bis   5.600 EUR                                                                      540,72 EUR
     bis   6.650 EUR                                                                      587,69 EUR
     bis   7.700 EUR                                                                      628,25 EUR
     bis   8.700 EUR                                                                      674,21 EUR
     bis   9.700 EUR                                                                      719,69 EUR
     bis 15.000 EUR                                                                      854,70 EUR

Diese o.g. Werte bitten wir als Anhaltspunkte zur Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei der Beauftragung eines Sachverständigen heranzuziehen.
—————-

Die HUK hat also, wenn man dem Schreiben Glauben schenkt,  im Jahr 2007 angeblich 83.000 Schadensakten ausgewertet und die o.a. Werte als durchschnittliche Zahlungen ermittelt.

1.) In Anbetracht der geschätzten Zahl von ca. 4.000.000 Schadensfällen / Jahr stellt die Auswertung von angeblich 83.000 Schadensakten nicht einmal ansatzweise einen repräsentativen Wert dar.  Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese „Auswertung“ durch einen eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer vorgenommen wurde, der in TV und Presse als bekannt zahlungsunwillig dargestellt wird, dürfte der Wahrheitsgehalt dieser Erhebung wohl mehr als fraglich zu bewerten sein. Insbesondere unter Betrachtung der Tatsache unzähliger verlorener Prozesse zum Thema Sachverständigenhonorar durch diese Gesellschaft. Man darf gespannt sein, wie das Gericht mit diesem einseitigen Nonsens umgeht?

2.) Man beachte die Formulierung „durchschnittliche Zahlungen“. Die HUK spricht also nicht von einem durchschnittlichen Sachverständigenhonor, sondern hat angeblich durchschnittliche Zahlungen an Kfz-Sachverständige ausgewertet und will die Zahlen dieser „sebstgestrickten Mini-Erhebung“  nun als allgemein übliches Honorar mit diesen Anschreiben suggestiv in den Markt einbringen. Wer die HUK kennt der weiß, dass die rechtmässig zustehende Honorarforderung eines Sachverständigen und das, was die HUK freiwillig, sprich aussergerichtlich  zahlt, zweierlei paar Stiefel sind. Man überweise also beispielsweise nur 80% oder besser noch, nur die Hälfte des Sachverständigenhonorares und – simsalabim – ergibt sich die gewünschte „durchschnittliche Zahlung“ des Initiators. Der (verlorene) Gerichtsprozess um die 2. Hälfte des Honorares wird dann möglicherweise anderweitig verbucht.

3.) Wer die o.a. Liste z.B. nur mit der letzten BVSK-Honorarbefragung bzw. mit der Absprache BVSK / HUK-Coburg / DEVK vergleicht, wird erkennen, wie wieder einmal mehr irgendwelche willkürlichen Preisdumping-Zahlen „frech“ in den Raum gestellt werden.

4.) Aber wer weiß, möglicherweise sind die vorgegebenen Zahlen ja stimmig und es handelt sich bei den 83.000 Gutachten vielleicht um Prüfergebnisse der Controlling-Abteilung zu Kaskokalkulationen, die durch sog. Vertragssachverständige im Auftrag der HUK erstellt wurden? Unter Betrachtung eines ensprechenden „Mengenrabattes“ wären die o.a. durchschnittlich gezahlten Beträge natürlich mehr als angemessen. Bei der Bearbeitung von Hagelschäden im Fliessbandverfahren geradezu „fürstlich“.

Oder einfacher formuliert:

Vertraue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälschst hast!

Nach unserer Rechtsauffassung handelt es sich bei dem gegenständlichen Textbaustein um einen eindeutigen Eingriff in den Wettbewerb der freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen durch einen Haftpflichtversicherer und ausserdem um eine  Verfälschung der tatsächlichen Marktgegebenheiten sowie Täuschung der Geschädigten.

 

Aufruf an alle Leserinnen und Leser!

Falls Sie im Besitz eines Anschreibens der HUK-Coburg sein sollten mit dem o.a. oder ähnlichen Inhalt, bitten wir um Übersendung an die Redaktion, damit im Rahmen eines weiteren Abmahn-/Unterlassungsverfahrens der Nachweis einer flächendeckenden Verbreitung dieser Schreiben geführt werden kann. Je mehr Schreiben – desto besser.

Fax: 0721/98929425

E-Mail: id-redaktion[at]captain-huk.de

[at] = @

Vielen Dank im Voraus.

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17 Antworten zu Neues Anschreiben der HUK-Coburg – Aufruf an alle Leserinnen und Leser!!

  1. downunder sagt:

    hi redaktion
    email kommt!

  2. Willi Wacker sagt:

    Hi Redaktion,
    auch von mir kommt Kopie des Schreibens.
    Willi Wacker

  3. virus sagt:

    Vielleicht ist auch das eine oder andere Honorar dabei, welches in der Urteilsliste hier „Sachverständigenhonorare HUK Coburg“ mit zusätzlichen Kosten nachgezahlt werden musste.
    Nichts Genaues weiß man nicht.
    Aber mein Gedanke ist, freiwillig ändert die HUK ihre Schreiben nicht. War die Unterlassungsklage gegen das vorherige Schreiben erfolgreich? Ich meine, es kann davon ausgegangen werden.

    Gruß Virus

  4. franz511 sagt:

    Hallo,

    dieses Vorgehen zeigt erneut, mit welcher Skrupellosigkeit und Unverfrorenheit die HUK-COBURG gegen die Geschädigten und Sachverständigen vorgeht.

    Immer wieder wird gegen höchstrichterliche BGH-Entscheidungen mit unlauteren Mitteln bis weit unter die Gürtellinie reichend angerannt.

    Viel tiefer kann man in seiner Mitverantwortung für die Gesellschaft nicht mehr sinken.

    Die Herren des Vorstandes sollten sich in Grund und Boden schämen.

  5. downunder sagt:

    wo du hinschaust in diesem lande schreit es dir doch mittlerweile ins gesicht:KAPITAL FRISST MORAL!!!!
    ob schröder bei gasprom,clement bei eon,die liechtensteiner steueraffäre,bestechung im müllskandal,gehälter der krankenkassenvorstände,die siemensaffäre,die tour de dope(france),diätenerhöhungen,gewinne und entlassungen bei der allianz,zweiklassenmedizin,kongress „wettbewerbsvorteil durch schadenssteuerung“,der schwunghafte handel mit persönlichen daten,benzin-,gas-und strompreiskartelle,offizielle verbraucherschützer,die den schwanz einziehen,datenschützer,die zahnlosen tiger der nation,die bezahlbeamten der fa.fraport,usw-unendlich usw!!!
    aber deutschland braucht anscheinend nichts wichtigeres,als krippenplätze,oder die diskussion über die hessen-spd!
    da will man doch einfach nurnoch weit weit weg,oder?

  6. F.Hiltscher sagt:

    Hi,
    in der Sache Schmidinger (LG Traunstein/BGH/LG Traunstein) wurde seitens der Huk Coburg auch ein Auszug falsch erstellter Honorarlisten dem LG Traunstein vorgelegt.Die Unrichtigkeit dieser Liste wurde von mir sofort erkannt u. auch klargestellt.

    Selbstverständlich ist das kein Prozessbetrug, sondern nur eine aus versehen falsch zusammengestellte Liste aus Billiganbieter/SSH,DEKRA u. Kaskoschäden.
    Auffallend war daran(Sache Schmidinger) dass sehr viele offensichtliche Totalschäden dabei waren. Das senkt die Preise.
    Werte User verlangt von der Fa. HUK-Coburg die Offenlegung dieser erneut falsch erstellten Statistik, damit hat der Spuk wieder schnell ein Ende.
    MfG
    Franz Hiltscher

  7. DerHukflüsterer sagt:

    Wer ernsthaft meint, dass zum Beispiel Verbraucherschützer wie Wettbewerbszentrale es sein sollte, eine unseriös agierende Fa. wie die HUK-Coburg es ist, qualifiziert abmahnt, sieht sich enttäuscht.
    Diese Leute dort picken sich nur kleine Kaufleute heraus, jedoch für die kapitalstarken Mitglieder wie die HUK-Coburg es ist, nehmen sie sogar Mitglieder Mandate an
    .
    Wenn ich Euch jetzt sage dass es ein Anwalt der Wettbewerbszentrale München war/ist der für die HUK-Coburg gearbeitet hat u. evtl. noch arbeitet und mithilft KfZ.-SV das Honorar abzuschwindeln, wisst ihr für was die Wettbewerbszentrale in München sich einsetzt.
    Da fällt mir der Spruch wieder ein; „wessen Brot ich ess, dessen Image kratz ich doch nicht an.“

    Noch was fällt mir ein, wie man im Mittelalter bestimmte Leute in einem Käfig ausgestellt hat und zwischendurch in eine Jauchegrube getaucht hat um die Stimmbänder geschmeidig zu halten.

  8. SVS sagt:

    Vielleicht sollte man eine Statistik anfertigen, über die ausgezahlten und nachbezahlten SV-Honorare in den zahlreichen Honorarprozessen gegen die H.C.

  9. hammings sagt:

    virus Die Unterlassungsklage war erfolgreich.

    Jetzt werden vor allem Nachweise gebraucht, dass die von der HUK genannten Zahlen nicht stimmen.
    Der Nachweis dürfte schwierig werden, denn die HUK wird kaum ihre „Erhebung“ preisgeben und kann auch nicht gezwungen werden.
    Frage ist also: Gibt es andere Erhebungen aus 2007?
    Vom BVSK brauchen wir wohl nicht viel erwarten. Bei meinem letzten Hilfeersuchen (und ich wollte nur wissen, ob das Schreiben der HUK mit dem BVSK abgestimmt war)wurde mit beschieden man wolle sich da nicht einmischen! Danke BVSK.

    Es dürfte sicher helfen Bekannte bei Versicherungen anzusprechen. Bestimmt werden hier Statistiken geführt.

  10. Werkstatt-Freund sagt:

    Hallo Leute,
    wenn der Unfallgeschädigte nach dem Unfall, am besten noch an der Unfallstelle zunächst seinen (qualifizierten) Anwalt und anschließend sofort den (qualifizierten unabhängigen) Sachverständigen beauftragt, kann das unseriöse Schreiben der HUK-Coburg nicht wirken. Die Geschädigten müssen eben schneller als die genannte Firma sein. Weiterhin müssen die Geschädigten aufgeklärt werden. Nur unaufgeklärte Geschädigte können übers Ohr gehauen werden. Captain-HUK muß mit der Aufklärung fortfahren und darf nicht locker lassen.
    Ihr Werkstatt-Freund

  11. downunder sagt:

    hi hammings
    bitte das urteil der erfolgreichen unterlassungsklage an captain-huk schicken.
    der VKS hat eine honorarbefragung 2007 veranlasst.die ergebnisse kann captain-huk beisteuern.
    didgeridoos,play loud

  12. hammings sagt:

    downunder Ich führe diesmal nicht die Klage. Jemand (vermutlich aus der Redaktion) von captain-huk war schneller.
    Der Anwalt ist der selbe. Das Urteil liegt daher dort vor. Wenn eine Einstweilige Verfügung erreicht werden soll, muss binnen Monatsfrist vorgetragen werden. Ist damit zu rechnen, dass die VKS-Befragung bis dahin vorliegt?

    SVS Die Idee mit den tatsächlich bezahlten Honoraren werde ich dem Anwalt vortragen.

  13. Eberhard Planner sagt:

    @ hammings
    die „Idee“ mit den t a t s t ä c h l i c h bezahlten Honoraren hatte Franz Hiltscher bereits in den Jahren vor 1994 !!!

    Deshalb entstand die wissenschaftliche Dokumentation:
    „Das Honorar des KFZ- Sachverständigen“ (1994)
    Diese Dokumentation liegt im Übrigen seit damals in jeder Amtsgerichts-Bibliothek in der BRD auf.

    Also, warum das Rad neu erfinden ????

  14. mussmal sagt:

    Hi Planner,

    is ja richtig. aber keiner hat diese auswertung benutzt und statt dessen lieber die BVSK Liste genommen. ein schlag ins gesicht der damaligen macher.
    die auswertung gibts heute noch zu erwerben. ..das sv honorar, veranschaulicht und ausgewertet von F. Hiltscher usw.
    auch sagt keiner vor gericht was über diese auswertung mit tausenden von daten obwohl jedes ag diese auswertung hat.

  15. einmaleins sagt:

    Gedankenexperiment

    >>>
    Die Formulierung „bundesweite Auswertung von ca. 83.000 Schadenakten für das Jahr 2007 “ besagt ausdrücklich nicht, daß ALLE Rechnungen für das Jahr 2007 ausgewertet wurden. Es besteht somit der GRUNDSÄTZLICHE Verdacht einer SELEKTION.
    Die Formulierung „durchschnittlichen Zahlungen“ besagt GRUNDSÄTZLICH nicht, dass die Zahlungen mit den RECHNUNGSBETRÄGEN übereinstimmen. Aus der Formulierung ergibt sich weiterhin GRUNDSÄTZLICH nicht, daß die BEHAUPTETEN Zahlungen auch die Prozesskosten der verlorenen bzw. der nach Klageerhebung bezahlten Verfahren beinhalten.
    Die Formulierungen besagen nicht, daß AUSSCHLIESSLICH Sachverständigenrechnungen ausgewertet wurden, die NICHT durch Verhaltensweisen zustande gekommen sind, die den Tatbestand der NÖTIGUG bzw. ERPRESSUNG erfüllen könnten (siehe auch HUK-/BVSK-Tabelle).

    Der Verweis auf die Richtigkeit der Angaben der HUK-Auswertung in einem Prozess ist als TATSACHENBEHAUPTUNG anzusehen und kann, siehe oben, bestritten werden. Die Versicherung ist dann für die Richtigkeit der Auswertung beweispflichtig. Stellt sie die Datensätze (inklusive SV-Rechnung, SV-Gutachten, Fotos, Zahlungsnachweisen) nicht zur Auswertung zur Verfügung, bleibt sie für ihre Behauptung beweisfällig. Es kommt dann zusätzlich eine Strafanzeige wegen (versuchten) Prozessbetrugs in Betracht.
    <<<

  16. Hunter sagt:

    @einmaleins

    So isses!

    Wer Dinge behauptet um Vorteile daraus zu ziehen, muss sie im Gerichtsprozess auch beweisen. Na da kann man doch auf die 83.000 Akten gespannt sein. Wird sicher eine interessante Sache, wenn man (Mann oder Frau) auf diesem Weg einmal näheren Einblick in die Regulierungspraktiken der HUK-Coburg bekommt.

  17. fotograf sagt:

    Den einmaleins-Ansatz halte ich für korrekt nur ist die ganze Sache wohl ein ausgeklügelter Betrugsversuch den Kein Staatsanwalt verstehen will!Die HUK wertet alle Ihre Schadenfälle mit Gutachten die durch Geschädigte beauftragt sind des Jahres aus und stellt dabei fest, das sich schon in 83000 Fällen Sachverständige an Ihre Vorgaben gehalten bzw nach Kürzung auf Ihre Vorgabewerte nicht mehr gezuckt haben.
    Genau nur diese Fälle wertet sie nun statistisch für ihr neues Formschreiben aus mit der Absicht dem Empfänger zu suggerieren, das es sich um den Durschnitt all Ihrer Gutachtenkosten für durch Geschädigte beauftragte GA handelt.Der Empfänger muß sich nun nur noch einen dieser Schleimbeutel die für die 83000 Fälle gesorgt hatten, suchen und erhält sodann bestimmt ein Gutachten für eine preiswerte aber schnelle Regulierung.Sein Geld,um das er so betrogen wurde, landet dann schon bei der nächsten Renditezahlung direkt bei den HUK-Aktionären.

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