Stehen HUK-Versicherer über unserem Rechtsystem?

Immer öfters erlebe ich die gleiche  Misere mit Unfallopfern, welche von der gegnerischen Versicherung so eingeschüchtert bzw falsch informiert wurden, dass sie entweder den Gutachtenauftrag zurückziehen, oder sich förmlich sträuben den Unfallschaden durch einen Rechtsanwalt regulieren zu lassen.
Warum ist das wohl so?
Gezielte Falschinformationen durch Sachbearbeiter der Assecuranz an den Geschädigten ………..

ermöglichen solche Verunsicherungen u.bewirken das Übrige. Somit ist es der Assekuranz gelungen, den für sie unangenehmen u. lästigen Verbraucherschutz gleich im Vorfeld auszuschalten.Yell

Die Versicherer nennen das Schadenmanagmant, ich würde das unjuristisch einer Vorsatzstraftat einordenen.

Hier sind aber doch die Rechtsanwälte u. Juristen verstärkt gefordert, Möglichkeiten zu finden,dass man die Unfallopfer bei der Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung, nicht mit unterschwelligen Drohungen u. Unwahrheiten(Schadenminderungspflicht,wir zahlen Gutachten nicht,Sie müssen unsern SV nehmenwenn Anwalt eingeschaltet wird dauert es länger,die Gesetzeslage hat sich geändert….usw. die Unwahrheiten lassen sich beliebig fortsetzen…)davon abbringt ihre verbrieften Rechte zu wahren.

Es kann doch m.M. nicht sein, dass der Staat die motorisierten Verkehrsteilnehmer per Gesetz verpflichtet bei Privatfirmen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, jene Firmen aber das Vertragsverhältnis durch Verbreitung von Unwahrheiten mißbrauchen bzw. so ausnützen, damit der Gechädigte seine Rechte nicht wahrnimmt.
Wir werden somit gezwungen dort Verträge abzuschließen, wo man ständig u. erfolgreich die Rechtsprechung unterläuft bzw. ignoriert. Das ist doch paradox!
Zwingt uns da nicht der Staat per Gesetz, Verträge bei rechtswidrig handelden Firmen abzuschließen?
Was nützen einem Unfallopfer Rechte, wenn sie im Schadenfall u. in einer gewissen Stresssituation unrechtmäßig u. hinterlistig ,von darauf geschulten Sachbearbeitern in Abrede gestellt werden.
Wäre es nicht eine Überlegung wert, hier einzuhaken?
Sollte nicht da, wo eine Pflichtversicherung verlangt wird,der Gesetzgeber darauf achten,dass den Unfallopfern nicht vorsätzlich ihre Rechte entzogen werden? 
Müsste eine vorsätzliche Falschinformation nicht unter Strafe gestellt werden?
So werte Anwälte, Richter u. sonstige Staatsdiener sehe ich das falsch, oder besteht hier dringend Handlungsbedarf?

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12 Antworten zu Stehen HUK-Versicherer über unserem Rechtsystem?

  1. K. Stoll sagt:

    Sehr geehrter Herr Hiltscher,

    leider ist es eine deutsche Tugend, hinter verschlossenen Türen zu schimpfen, aber vorne an der Front nichts zu unternehmen. Viele Geschädigte wissen insgeheim von Ihren Rechten, nehmen sie aber oft nicht oder nur teilweise wahr. Dann noch ein Telefongespräch mit einem Sachbearbeiter und der deutsche Michel zittert und ist eingeschüchtert. Selbst auf hieb- und stichfeste Argumente hin kommt dann “ aber die Versicherung hat doch gesagt….“. Da bleibt mir immer nur die Antwort “ ja haben wir den jetzt neben der legeslativen, judikativen und exekutiven Staatsgewalt noch eine vierte dazu bekommen? Oder können wir den BGH in Rente schicken, weil dass jetzt fortan die Versicherer machen, weil es die besser können?“.
    Das andere Problem mit gewissen Aussagen von gewissen Sachbearbeitern (es gibt auch hier manchmal Ausnahmen, was man fairerweise diesen Leuten gegenüber einräumen muß)ist, dass man das ja nicht beweisen oder nachweisen kann. „das wurde missverstanden“….“diese Aussage wurde so von uns nicht getroffen“….“das ist eine Unterstellung, die sie nicht beweisen können“ sind danach die üblichen Ausreden. Auch mir gegenüber wurde schon die Aussage getroffen “ …was interessiert uns die BGH-Rechtssprechnung“. Dies ist jetzt nicht nur so hier in dieses Forum daher geschrieben sondern Tatsache, wo ich mich mit meinem Namen dafür verbürge.
    Wie gesagt, teilweise habe ich auch schon korrekte Sachbearbeiter erlebt, die beim Hinweiß des Geschädigten, das Gutachten sei schon in Auftrag (beim freien SV) nur noch sagen das ja dann schon alles erledigt sei und dieser das Gutachten zu Ihnen schicken soll. Der Großteil der SB reagiert aber abgerichteter maßen natürlich nicht so, einige werden dann auch recht pampig wie schon angeführt mit den üblichen „dann zahlen wir nicht!!“ Argumenten.
    Das diese Vorgehensweisen moralisch und auch rechtlich (meines Erachtens, bin aber kein Jurist) bedenklich sind ist klar.
    Bloß den Beweiß führen ist schwer. Man müsste schon 10 oder 20 Geschädigte zusammenbringen die über ein und dieselbe Versicherung auch vor Gericht aussagen könnten und würden.
    Und dies halt auch nach einem Jahr. Solange dauert es ja meistens, bis man vor Gericht drankommt.

    Mfg. K.Stoll

  2. F.Hiltscher sagt:

    Zitat:von Herrn Stoll

    „Bloß den Beweiß führen ist schwer. Man müsste schon 10 oder 20 Geschädigte zusammenbringen die über ein und dieselbe Versicherung auch vor Gericht aussagen könnten und würden.“

    Hallo Herr Stoll,
    es wird die Zeit kommen wo wir gemeinsam(SV+RA) 10-20 Zeugen bringen können,um diesen „Schadenmanagmant“ Grenzen aufzeigen zu können.
    „Mit Geduld und Spucke fängt man eine Mucke“

  3. Frank Schmidinger sagt:

    Hallo Franz,
    schön wäre es doch mal, fänden wir ein paar prominente „Opfer“ des Schadenmanagements, die dann in der Öffentlichkeit über ihre Probleme berichten. Wenn „Mario Adorf mal nicht mehr im abgeschleppten Cabrio“ vor Freude seinen Wein trinkt, sondern später um sein Recht kämpfen muss, versteht es vielleicht auch der Letzte!

  4. Guido Scherz sagt:

    Hallo Herr Schmidinger,

    eigentlich keine schlechte Idee! Ich begutachte seit Jahren (fast regelmäßig) die Fahrzeuge der bei mir im Bezirk ansässigen „Wildecker Herzbuben“. Als nebenberuflicher Musiker kenne ich die beiden Musikerkollegen (die übrigens in Wirklichkeit „Rockmusiker“ sind) persönlich schon sehr lange. Meine diesbezügliche Erfahrung zeigt jedoch, dass man solche „in der Öffentlichkeit stehenden Personen“ seitens der Versicherer stets sehr zuvorkommend bedient und darüber hinaus korrekt und umfassend über ihre Rechte aufklärt. Insofern wird es schwer sein, Prommis zu finden, die man seitens der Versicherer versucht hat über den Tisch zu ziehen.

    Trotzdem, kann ich ja mal nachfragen, ob die beiden schon mal was vom „Schadenmanagement der Versicherer“ gehört haben.

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  5. Frank Schmidinger sagt:

    Hallo Herr Scherz,
    wie wärs denn dann damit, einen Vergleich zu veröffentlichen, wie es bei „Prommis“ läuft und wie bei „Lieschen Müller“. Und wenn man das ganze dann schön zusammengetragen hat, welche „Unterschiede“ es gibt, könnten wir doch mal Rolf-Peter und seine „Brüder“ um eine schriftliche Stellungnahme bitten. Und was sagt erst die Öffentlichkeit dazu, wenn man eine Liste veröffentlichte, die unserem „Lieschen“ zeigt, dass es eben „Gleichere“ unter „Gleichen“ gibt und „Lieschen`s“ Versicherungsbeiträge eben nicht soviel wert sind, wie die der „besseren Gesellschaft“?

    Frank Schmidinger

  6. F. Hiltscher sagt:

    Hi Frank,
    bei der großen Fa. mit dem Adleremblem(nicht Wienerwald obwohl es hier auch so viele „gerupfte Hühner“gab)gibt es im Kfz.-Schadenbereich sogenannte VIP-Kunden.
    Soviel zu den „Gleicheren“ unter den „Gleichen“!

  7. Guido Scherz sagt:

    Hallo Herren Schmidinger u. Hiltscher,

    für Prommis es ist sehr problematisch mit solchen und ähnlichen Ungerechtigkeiten an die Öffentlichkeit zu gehen. Meist steht dahinter das eigene Management und verbietet konsequent solche Wahrheiten ans Licht zu bringen.

    Ein kleines Beispiel: Als vor einigen Jahren die Finanz- u. Bankenwirtschaft mit „Basel 2“ eine „Klassifizierung“ ihrer Bankkunden einführte, hatten die beiden o.g. Musikerkollegen eine musikalische Antwort auf die neu geschaffene Ungleichbehandlung von Bankkunden – und zwar ein Lied mit dem Titel „Bei uns kommt das Geld doch aus dem Bankautomat“ (zweideutig u. ironisch). In diesem Lied wurden auf lustige, aber deutliche Art so einige „Machenschaften der Banken“ offen gelegt (Kundenmelken, Börsenzocken u.s.w.). Ich persönlich habe mir das fertige Lied damals bei den Jungs im Studio angehört und fand es gerade wegen des wirklichkeitsnahen Gehaltes sehr gut. Leider durfte dieses Lied, das sicher so manchem Bankkunden (insbesondere älteren) die Augen geöffnet hätte, nie veröffentlicht werden. Das Produkt „Volksmusiker“ hat dem „deutschen Michl“ eben nur eine heile Welt (z.B. mit „Hallo Frau Nachbarin“) vorzugaugeln. Denn der „deutsche Michl“ der sich für dieses Produkt entscheidet, will nach einem stressigen Arbeitstag nun mal von der heilen Welt träumen können und nicht etwa mit der Wirklichkeit konfrontiert werden.

    Wie Sie sehen ist es auch für Prommis schwer, die Wirklichkeit ins Licht zu rücken. Denn das dahinter stehende Management vermarktet seine Prommis in erster Linie als „Produkt“, welches natürlich auch dem „Angebot-/Nachfrage-Prinzip“ unterliegt.
    Darüber hinaus hält man die Prommis, die ja nicht blind durch die Gegend rennen und deshalb auch einiges vom alltäglichen Unrecht mitbekommen, mit besonderen Zuwendungen (und das geht zuweilen bis hin zu beachtlichen Vermögenswerten) stets bei bester Laune. Der Kollege Franz Hiltscher hat in seinem Kommentar bezüglich „VIP-Kunden bei Versicherungen“ bereits darauf hingewiesen.

    Insofern sehe ich erst dann eine Möglichkeit, auch Prommis für einen echten Verbraucherschutz gewinnen zu können, wenn der „deutsche Michl“ die Wirklichkeit zunehmend zu spüren bekommt und nun nachdrücklich Aufklärung verlangt. Die vielfältigen sozialpolitischen Änderungen, die in den nächsten Jahren anstehen und umfassend gesehen grundsätzlich zu Ungunsten bzw. zu Lasten des „Otto Normalverbrauchers“ ausgelegt sind, lassen mich jedoch hoffen.

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  8. nick knatterton sagt:

    es müssen nicht immer prommis sein.
    ein bekannter von mir ist autovermieter, der, wie auch die Sachverständigen, bei gewissen Versicherungen seine rechnungen häufig nur auf dem klageweg realisieren kann. Deshalb war er sehr überrascht, als er eine Mietwagenrechnung schon nach wenigigen tagen bezahlt bekam. Ein anruf bei der geschädigten brachte licht in´s dunkel. die geschädigte ist richterin und sollte offensichtlich nicht mit solchen banalitäten, wie die nichtzahlung ihrer mietwagenrechnung belastet werden. ein weiterer anruf beim regulierenden versicherer.
    hier der sachbearbeiter: „ob und wieviel wir zahlen, liegt im ermessen des sachbearbeiters, wir wollen doch unsere richter nicht verärgern…“

  9. K. Stoll sagt:

    Hallo Herr Knatterton,

    die Aussage des SB zeugt von der Überheblichkeit mancher Versicherer, zahlen zu können, was ihnen beliebt oder nicht. Dabei sind die Schadensersatzpositionen in unserem Land durch die Rechtsprechung sowie Gesetze eindeutig definiert.
    Ein Geschädigter soll das erhalten, was ihm zusteht.
    Nicht mehr und auch nicht weniger.
    Das die betreffende Versicherung oder der zum Schadensersatz verpflichtete sich Kontollmechanismen zulegt und anwendet ist legitim und auch im Sinne der Versicherungsnehmer.
    So wie es aber teilweise gehandhabt wird, ist es nicht mehr aktzepabel.

    Recht und Gesetz gelten für alle.

    Das natürlich jetzt alle Leser hier ein Schmunzeln ins Gesicht bekommen und denken „träum weiter“ ist mir klar.
    Aber je mehr obiges einfordern desto näher kommen wir vielleicht einmal an den Punkt, wo obiger Satz in unserem Land wieder was gilt.

    Mfg. K. Stoll

  10. Xavante sagt:

    Die Willkür in der Schadenregulierung hat inzwischen Formen angenommen, die mich an maffiöse Vorgehensweisen denken läßt.
    Die Presseorgane halten sich diesbezüglich augenfällig zurück
    und von den Deutschen Automobilclubs ist wohl auch nicht viel zu erwarten. Selbst die auf ihre Unabhängigkeit pochenden Verbände im Kfz-Sachverständigenbereich kommen nicht vom Klodeckel runter und was die Wertschätzung des Verbraucherschutzes bei unserern verantwortlichen Politikern angeht im Zusammenhang mit den vom Kollegen Hiltscher zutreffend angesprochenene Problemen ist wohl kaum etwas anderes zu erwarten. Ich kenne jedenfalls bis heute keinen Politiker, der sich über die Verhaltensweise der Versicherungswirtschaft empört bzw. empören darf. Das läßt auf ein Netzwerk schließen, das jede Geldvermehrungsmaschine wohl braucht, um produktiv eingesetzt werden zu können.
    Was würde wohl Günter Ogger dazu zu sagen haben ?

  11. Hallo Xavante,
    die Verbände VKS,BVSK wie sie alle heissen sind doch nur noch dazu da um sich selbst zu verwalten bewirken können sie nur das Sie Ihren Mitgliedern das Geld aus der Tasche ziehen.Ich war selbst in einer solchen Bewegung im Vorstand und kann ein Lied davon singen.Wenn einer den Mund aufmacht und eine andere Meinung hat wird er Mundtot gemacht.
    Schöne Urlaubsgrüsse aus Tripolis

  12. Lehrer sagt:

    Versicherungsbetrug
    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
    Wechseln zu: Navigation, Suche

    Versicherungsbetrug war als Straftatbestand des deutschen Strafrechts (ehem. § 265 StGB) eine Vorbereitungshandlung zum Betrug. Tathandlung ist die Brandstiftung an Gebäuden, oder das Versenken oder Stranden eines Schiffes in der Absicht, die Versicherungsleistung für das versicherte Objekt zu erlangen. Versicherungsbetrug war ein Verbrechen, da es im Strafmaß mit mindestens einem Jahr bewehrt war.

    Die Tathandlung ist nun im neu gestalteten Betrugstatbestand als besonders schwerer Fall neu gefasst und im Mindeststrafmaß heraufgesetzt. (§ 263 Abs. 3 Nr.5 StGB).

    Davon zu unterscheiden war der umgangssprachlich gleichgesetzte Betrug (Vergehen) zu Lasten einer Versicherung, der jedoch im Strafgesetzbuch keinen eigenständigen Tatbestand darstellt. Betrug zu Lasten einer Versicherung ist die unberechtigte Erlangung einer (Geld-)Leistung von einem Versicherungsunternehmen durch den Versicherungsnehmer oder einen Anspruchsteller in betrügerischer Absicht. Dies entspricht nun entweder dem allgemeinen Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) oder dem neuen Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs im neu gefassten § 265 StGB.

    Aus den obigen Ausführungen ist ersichtlich, dass der Begriff Versicherungsbetrug im Sinne der deutschen Sprache fehlerhaft verwendet wurde/wird. Es handelt sich nämlich um ein zusammengesetztes Wort, das aus den zwei Substantiven Versicherung und Betrug abgeleitet wurde. Versicherungsbetrug ist daher eine Kurzform der Formulierung: Betrug der Versicherung.

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