Damit Sie Ihr Ziel sicher erreichen: Wir helfen Ihnen weiter!

dies ist das Motto der Allianz bei einem Unfall, welches den Versicherten zum Vertrag per Info-Heft zugeschickt wird.

Darin steht zuerst, am besten noch vom Unfallort die Versicherung über den Schadensfall informieren. Per Telefon will man dann ein Unfallprotokoll erstellen, welches die Schadensmeldung ersetzt.

Für mich besteht hier die Gefahr, dass man egal ob Schädiger oder Geschädigter auf Grund eines Schockzustandes gar nicht in der Lage ist, den Unfallhergang richtig zu schildern? Später jedoch auf diese Schilderung festgenagelt wird und so wohl möglich seitens der Versicherung Schadensersatzansprüche vorenthalten werden.

Unter der Überschrift "Vorteile für den Geschädigten"

steht dann unter Punkt 3 sinngemäß, wir vermitteln Ihnen ein zuverlässiges Abschleppunternehmen und unter Punkt 4, wir nennen Ihnen auf Wunsch eine anerkannte Werkstatt mit fairen Konditionen. (Von wem und für was  diese Werkstatt anerkannt ist bleibt im Dunkeln und faire Konditionen –  billig im Preis für die Versicherung mit entsprechend dem billigen Preis angepasster Reparatur für den Geschädigten?)

Jeder sollte sich daher fragen, ob er diesen Dienst gleich am Unfallort braucht. Ein Abschleppunternehmen kann sicher die Polizei vor Ort  benennen. Und gleich zur Werkstatt?. Weiß ich denn, was ich mit meinem Fahrzeug machen will – sofort reparieren, vielleicht mit Schäden verkaufen, vielleicht den Schaden fiktiv abrechnen oder doch in der Werkstatt meines Vertrauens den Schaden reparieren lassen. Handelt es sich wohl möglich um einen Totalschaden?

Da komme ich zu Punkt 5 – wir besichtigen Ihr Fahrzeug durch einen unserer qualifizierten Sachverständigen….

Hier sei die Frage erlaubt – ist der Sachverständige qualifiziert, weil er nach Vorgabe der Versicherung das Gutachten Kosten sparend erstellt oder ist der Gutachter meines Vertrauens unqualifizierter, weil er unter Berücksichtigung geltender Rechtsprechung – der Geschädigte ist nach dem Unfall so zu stellen als ob der Schaden nicht eingetreten ist – das Gutachten anfertigt.

Den Punkt – Sie haben das Recht einen Anwalt in Anspruch zu nehmen -finde ich in dem Heft nicht.

Gegen den Punkt 2 – alle für Sie wichtigen Daten unseres Allianz Kunden finden Sie auf der Vorderseite – gibt es nichts einzuwenden. Denn diese Daten braucht der Anwalt, um den Schaden bei der Versicherung geltend machen zu können.

Fazit: Das Telefongespräch vom Unfallort zur Versicherung sollte man sich sparen, denn das kann richtig teuer werden. Lieber zuerst darauf achten, dass die Unfallstelle richtig abgesichert ist. Sich eventuell um die Verletzten kümmern. Und dann von zu Hause aus, in aller Ruhe an die Regulierung des Schadens gehen.

Denn eines, liebe Leser,  können Sie mir glauben – in unserem Rechnungsordner finden sich noch Rechnungen von vor Monaten – weil aus ungeklärtem Sachverhalt – die Haftung ihres Versicherungsnehmers von so mancher Versicherung noch nicht abschließend beurteilt werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Chr. Zimper

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13 Antworten zu Damit Sie Ihr Ziel sicher erreichen: Wir helfen Ihnen weiter!

  1. Guido Scherz sagt:

    Wehrte Leser!

    Wie Sie dem Beitrag des Kollegen Zimper entnehmen können, ist das Befolgen von Empfehlungen oder gar Weisungen des gegnersichen Versicherer mit sehr hohen Risiken behaftet. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass überstürztes und unüberlegtes Handeln von Unfallgeschädigten stets zu deren Ungunsten und zu beträchtlichen finanziellen Nachteilen führt.

    Insofern sollte jeder Verkehrsteilnehmer nach einem unverschuldeten Unfall folgende Punkte zwingend beachten:

    1. Gehen Sie auf keinen Fall auf anscheinend „gut gemeinte Empfehlungen“ oder gar „Weisungen“ der gegnerischen Versicherung ein! Nur so können Sie erhebliche finanzielle Risiken sicher und frühzeitig umgehen.
    Eine Versicherung ist in erster Linie ein Wirtschaftsunternehmen, das Gewinne erzielen muss. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich deren (zunächst gut gemeint erscheinenden) Ratschläge permanent zum Nachteil der Anspruchsteller auswirken.

    2. Nehmen Sie niemals unvorbereitet und uninformiert den „Zentralruf der Autoversicherer“ (Tel. 0180-25026) in Anspruch!
    Diese auf den ersten Blick sinnvoll erscheinende Einrichtung hat in der Praxis für den Geschädigten nur Nachteile: Rhetorisch geschulte Mitarbeiter der gegnerischen Versicherung werden Sie am Telefon mit ihrer weisungsgebundenen Sachkenntnis überrollen, bevor Sie selbst Gelegenheit hatten, sich über Ihre Rechte umfassend zu informieren. Darüber hinaus dient diese für Sie teure Rufnummer den Versicherungen zu deren Beschaffung Ihrer persönlichen Daten, die ja im übrigen niemanden etwas angehen.

    3. Bei der Auswahl Ihrer Reparaturwerkstatt achten Sie unbedingt darauf, dass diese Werkstatt keine so genannte „Vertrauenswerkstatt“ oder „Partner“ von Versicherungen ist!
    Diese Werkstätten haben sich vertraglich an Versicherungen gebunden, wodurch der gegnerischen Versicherung eine beliebige Kürzung Ihres Schadenersatzanspruches ermöglicht wird. Diese in der Regel auftragsarmen Reparaturbetriebe erhoffen sich durch ihre Vertragsbindungen an Versicherungen eine Ausweitung ihres Auftragsvolumens. Insofern sollten Sie sich zunächst auch fragen, aus welchen Gründen eine solche Werkstatt ansonsten nur ein eingeschränktes Auftragsvolumen hätte. Liegt es möglicherweise an deren, wohl bekannten, kläglichen „Reparaturqualität“?

    4. Lassen Sie Ihr Fahrzeug keinesfalls von der „Gegnerpartei“ begutachten! Wählen Sie immer selbst einen unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen aus!
    Sollten Sie Ihr Fahrzeug einem weisungsgebundenen Gutachter der Versicherung vorstellen, bringen Sie die Gegnerpartei in erheblichen Beweisvorteil. Somit wird Ihr Schadenersatz um beträchtliche Geldbeträge gekürzt.

    5. Versuchen Sie niemals Ihren Unfallschaden „selbst“ oder gar über eine „Werkstatt“ mit der gegnerischen Versicherung zu regulieren!
    Im Vorfeld der Schadenregulierung wird man zunächst Ihrer Argumentation folgen, so dass Sie keine Risiken vermuten. Im Rahmen der Schadenregulierung, müssen Sie sich dann jedoch gegen angreifende Argumentationen speziell geschulter Versicherungsmitarbeiter zur Wehr setzen. Sofern Sie nun kein Gutachten eines unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen vorlegen können und keinen ausgewiesenen Verkehrsanwalt an Ihrer Seite haben, dürfen Sie getrost eine Regulierung zu Ihren Ungunsten erwarten. Denn gerade die von Versicherungen forcierte „Teilschuld“ bringt durch die Beitragshochstufung „aller Teilschuldigen“ für die nächsten Jahre beträchtliche Mehreinnahmen/Gewinne für die Versicherungsaktionäre.

    6. Bedenken Sie immer, dass es um Ihr Fahrzeug und um Ihr Geld geht, worüber einzig Sie zu entscheiden haben!

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  2. Gegenwind sagt:

    Hallo liebe Leser,
    Was hier der SV Guido Scherz geschrieben hat, sollten Sie auch
    in ihrem Freundeskreis diskutieren.
    Wenn Sie diese Ratschläge von praktizierenden Verbraucherschützern beachten,erspart das unter dem Strich viel Geld.
    Sehen Sie sich auch den Unfallratgeber rechts im blauen Balken dieser Seite an.
    Oder glauben Sie noch an das Märchen, dass „der Fuchs der Gans nur Gutes tun will“ und sie nicht lieber rupft?

  3. Naseweiß sagt:

    Die Leistungen des HUK COBURG Schadenservice PLUS

    Die Leistungen des Schadenservice PLUS
    Soforthilfe bei einem Kaskoschaden am Pkw
    24-Stunden-Notruf 0180 2 HUK HILFE bzw. 0180 2 48544533 *
    Es hat gekracht. Sie rufen vom Unfallort aus an und atmen durch: Auf Ihren Wunsch wickeln wir den Kaskoschaden für Sie ab. Das kostet Sie nur die Gebühr* für den Anruf.

    Der Schadenservice PLUS gilt in ganz Deutschland. Die Leistungen sind nicht einzeln buchbar. Der Service umfasst:
    – Transport Ihres Autos in eine Partner-Werkstatt
    – Reparatur Ihres Wagens in einer DEKRA-geprüften Partner-Werkstatt
    – Sie fahren während der Reparatur einen Ersatzwagen.
    – Übergabe Ihres komplett gereinigten Fahrzeugs an Sie.
    – Wir rechnen direkt mit der Partner-Werkstatt ab.
    – 2 Jahre Garantie der HUK-COBURG auf die Reparatur.

    Soforthilfe für Ihren Unfallpartner
    Wenn Sie einen fremden Pkw beschädigt haben, kann auch Ihr Unfallpartner den Schadenservice PLUS nutzen. Der Unfallpartner erhält von der HUK-COBURG außerdem folgende Entschädigungen:
    – Wir ersetzen den Nutzungsausfall oder stellen einen Mietwagen
    – Wir zahlen eine Pauschale für Telefongebühren, Porto usw.
    – Wir prüfen unaufgefordert den Anspruch auf Wertminderung.

    Da werden die Versicherungsnehmer gleich ins Schadensmanagement eingebunden, um den „Unfallpartner“ zu lenken.

  4. Boris Schlüszler sagt:

    Von der AXA-Colonia liegt mir eine interne Prozessbeschreibung mit dem selben Ergebnis vor.

  5. Leser sagt:

    „GEPRÜFT“ wird von Versicherungen viel. Für die Geschädigten ist letztendlich nur das interessant, was „GEZAHLT“ wird. Und das scheint vielfach nur das zu sein, was am jeweiligen Gerichtsstand nachweisbar und „DURCHZUSETZEN“ ist.

  6. RA SG sagt:

    Deshalb SETZEN ANWÄLTE JA DURCH…..

    Wenn aber der Geschädigte nichts machen will, kann amn auch nichts durchsetzen.

  7. K. Stoll sagt:

    Sehr geehrter RA SG,

    Genau das, was Sie beschreiben ist heute wieder bei mir geschehen: Ein Geschädigter hat ein Gutachten erstellen lassen bei einem Unfall, wo schon die Polizei was von 10% Mitschuld erwähnte. Dazu noch eine Versicherung, die schon bei klasklaren Fällen Schwierigkeiten macht. Mit Engelszungen habe ich den sogar rechtsschutzversicherten Kunden dahin bewegen wollen, die Sache umgehend einem Anwalt zu übergeben. Leider komplett ohne Erfolg. Die üblichen Argumente: Jetzt schauen wir mal was passiert, dann kann man immer noch zum Anwalt. Das Anwälte aber berechtigter Maßen keine Lust mehr haben Scherbenhaufen zusammenzukehren wenn es zu spät ist leuchtet denn Leuten auch meist nicht ein.
    Dazu kommt noch, dass die Versicherung sich im ersten Schreiben ja so „nett“ und „anständig“ verhalten hat.
    Na warten wir mal ab!!
    Zum eigentlichen Thema kann ich noch sagen, dass ich diese Woche schon ein Schreiben von meiner Versicherung bekam, wo mir bei Schadensmeldung innerhalb 24 Std. ein Tankgutschein angeboten wird. Im Kaskofall ist es ja im eigenen Sinne, die Sache schnell zu regeln, man braucht ja sein Fahrzeug schnellstmöglich wieder. Für den Gegener kann es eventuell nicht so toll sein, wie wir wissen. Schnell ran an den Schaden, überrumpeln, „überzeugen“, SV und RA ausschalten und nur das „beste“ für den Geschädigten wollen. Wobei manche Versicherung sich ja gerne in der Position des eigentlich Geschädigten sieht.

    Mfg. K. Stoll

  8. RA Bernhard Trögl sagt:

    Hallo zusammen,
    das Problem habe ich auch immer wieder. es geht aber noch besser: man hat den Mandanten überredet (oder besser überzeugt) sich anwaltlich vertreten zu lassen und dann kommt das erste Schreiben der Versicherung mit unberechtigten Abzügen oder mit dem Einwand, der SV habe überhöht abgerechnet. Ich höre dann immer wieder von den Mandanten:“Sehen Sie, ich habs Ihnen doch gesagt, dass wir unsere Forderungen nicht durchbringen, aber es geht ja nur um Kleinbeträge. Da machen wir mal nix mehr.“ Und schön ist der Anwalt der Böse, weil es genau das erreicht hat, was der Mandant auch selbst hätte machen können …

  9. RA SG sagt:

    Ich sage immer:

    Wenn Ihr kank seid, geht Ihr zum Arzt (hoffentlich)

    wenn die Waschmaschine kaputt ist, kommt der Kundendienst,

    wenn das Recht kaputt ist, nacht Ihr es selbst ? Tolle Idee….

    Man kann das Pferd zur Tränke bringen, aber es nicht zum trinken zwingen…

  10. F. Hiltscher sagt:

    Genau so wie es der Kollege Stoll schildert läuft es ab.

  11. Hain Beckmann sagt:

    Hallo Jngens,

    bin durch zufall auf diese seite gekommen weil ich mal captains book haben wollte.
    bin selbst in so nen schitt kram verwickelt.
    ich wundere mich nur, dass keiner gegen diese „Machenschaften“ was unternehmen tut. sind den in dieser brd (bananen republik d ) bereits die falken an der macht? oder sind das vielleicht mal wieder „unterminierer“?

    mfg von de woterkant

  12. K. Stoll sagt:

    Hallo Herr Beckmann,

    es wird doch was unternommen, und zwar von den Initiatoren und Mitschreibern hier!! (vom Wortgebrauch „Ganoven“ distanziere ich mich aber aus sachlichen und rechtlichen Gründen, solche Bezeichnungen sind nicht sachlich und gehören eigentlich nicht hierher).
    Wenn Sie Rat und Beistand in Ihrer Sache benötigen können Sie dies hier ja mal allen mitteilen.

    Mfg. K.Stoll

  13. F.Hiltscher sagt:

    Hallo Herr Stoll,
    schön dass Sie einen sachlichen Ton eingefordert haben!
    Aber manchmal verstehe ich den Unmut von den Kollegen,Kunden u. Rechtsanwälten wenn man miterlebt wie rechtswidrig agiert wird.Bestimmte Leute haben das Herz auf der Zunge u. können rechtswidrige Dinge nicht so schön umschreiben.
    Also liebe Leser u. Blogger bitte etwas Zurückhaltung mit unschönen Titeln,sagen Sie offen ihre Meinung aber ohne persönliche Beleidigungen.

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