Vorbildliche Schadensabrechnung

Es begab sich einmal vor langer, langer Zeit in einem bayerischen Gefilde, als die Welt noch halbwegs in Ordnung gewesen ist, dass einem unschuldigen Verkehrsunfallopfer ein regelrechter Segen zuteil wurde, nämlich eine ordentliche, korrekte und schriftliche Schadensabrechnung.

Mitnichten ist das heute noch üblich, was sich seinerzeit zugetragen hat, denn heute werden zwar in ausführlichen Anspruchsschreiben detaillierte Forderungen erhoben und mit Belegen hinterlegt, worauf dann – lange nach Ablauf der gesetzten Regulierungsfrist und nach vielen Telefonaten und vielleicht sogar Drohungen – beim darbenden Anwalt des Unfallopfers irgendein Betrag, endend mit ,87, eingeht und nur der Hellseher wissen kann, wie sich dieser Betrag zusammensetzt und worauf nun eine Entschädigung geleistet sein soll.

Oft und immer öfter werden Unfallopfer, vielleicht sogar deren Anwälte, mit solcher Ratlosigkeit vielleicht bewusst überzogen.

Was waren das damals doch noch für tolle Zeiten, in denen selbst das nicht anwaltlich beratene Unfallopfer nicht nur irgendeinen Geldbetrag hingeworfen bekam sondern ein korrektes und der Rechtslage entsprechendes, ausführliches Abrechnungsschreiben erhielt, etwa wie im folgenden Fall:

Der Anwalt hatte gegenüber dem Amt für Verteidigungslasten eine Forderung beziffert und belegt und die Berechnung seiner Rechtsanwaltskosten sogar noch hintan gestellt, da schrieb das Finanzamt, Abteilung Verteidigungslasten, den nachfolgenden, segenvollen Brief:

"Sehr geehrte Damen und Herren, auf den vorbezeichneten Antrag wird eine Entschädigung in Höhe von 3.761,15 € (i. W. dreitausendsiebenhunderteinsechzig Euro) gewährt. Unter Berücksichtigung der Vorauszahlung in Höhe von 1.600,00 € wird demnächst durch die Bundeskasse Nürnberg der Restbetrag in Höhe von 2.161,15 (i. W. zweitausendeinhunderteinundsechzig €) auf Ihr Konto mit der Nummer xxx bei der HypoVereinsbank …., BLZ xyz, überwiesen werden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Bei meiner Entschließung bin ich davon ausgegangen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika den Unfallschaden dem Grunde nach in vollem Umfang zu vertreten haben. Dem Antrag konnte wie folgt entsprochen werden:

1. Fahrzeugschaden, gefordert 1.700,00 €, reguliert 1.700,00 €

2. Gutachterkosten, gefordert 223,47 €, reguliert 223,47 €

3. Nutzungsausfallschaden, gefordert 851,81 €, reguliert 601,30 €

4. Schmerzensgeld, gefordert 750,00 €, reguliert 700,00 €,

5. Attestkosten, gefordert 17,99 €, reguliert 17,99 €

6. Abschleppkosten, gefordert 241,33 €, reguliert 241,83 €

7. Pauschale Unkosten, gefordert 26,00 €, reguliert 26,00 €

8. Rechtsanwaltsgebühren, nicht beziffert, reguliert 250,56 €

insgesamt gefordert: 3.811,10 €, insgesamt reguliert: 3.761,15 €

zu Ziffer 3.

Der PKW war zur Unfallzeit bereits über 10 Jahre alt (Erstzulassung 10.05.1989). Das Alter des Fahrzeuges ist bei der Gewährung der Nutzungsausfallentschädigung zu berücksichtigen. Auf die Ausführungen von Sanden / Danner / Küppersbusch zur Nutzungsausfallentschädgung (NJW 2000, Beilage zu Heft 6) wird hingewiesen. Es wird deshalb ein Tagessatz von 42,95 € (84,00 DM) als angemessen erachtet. Für die Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges wurden im Gutachten 14 Kalendertage veranschlagt, so dass sich eine Entschädigung von 601,30 € ergibt.

Zu Ziffer 4:

Folgende unfallbedingte Verletzungen sind eingetreten: HWS-Schleudertrauma mit Muskelverhärtung, HWS-Schulterbereich rechts und links. Aufgrund des ärztlichen Attestes sowie von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgeldbeträgen (vgl. Hacks / Ring / Böhm, 20. Auflage, lfd. 291, 295) wird das Schmerzensgeld für die oben aufgeführte Verletzung sowie für deren Behandlung und Folgen auf 700,00 € festgesetzt.

Zu Ziffer 8:

Die Rechtsanwaltsgebühren errechnen sich nach §§ 118, 26 BRAGO aus einem Gegenstandswert von 3.510,59 € wie folgt:

8/10 Geschäftsgebühr      196,00 €

Unkostenpauschale            20,00 €

MWST                                  34,56 €

insgesamt                         250,56 €

Gegen diese Entschließung kann innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung vor den ordentlichen Gerichten Klage erhoben werden. Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, in Prozessstandschaft für die Vereinigten Staaten von Amerika handelnd, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Nürnberg, Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg, zu richten."

Mit freundlichen  Grüßen, im Auftrag, es folgt die Unterschrift des Sachbearbeiters mit ausdrücklicher Namensnennung.

Das nenne ich eine Schadensabrechnung!!!!!

Mittlerweile können sich nahezu alle Versicherer in Deutschland daran ein Beispiel nehmen, insbesondere diejenigen, die – wie oben geschildert – auf jegliches, auch unordentliches Abrechnungsschreiben verzichten und dem Geschädigten irgendeinen Brocken hinschmeißen nach dem Motto "Friss und halts Maul".

Offensichtlich sind sie aber vorbei, die Zeiten, in denen man mit den Unfallopfern in der Korrespondenz und in der Abwicklung korrekt umgegangen ist.

Unfallopfer sind in den Augen mancher Versicherer offensichtlich nur noch personae  ingratae, die einem mit ihren Ansprüchen die Bilanz verhageln. Derart böse Leute haben es sicher nicht verdient, dass man ihnen auch noch mühevoll erläutert, wie sich die Regulierungsleistung zusammensetzt und weshalb welche Beträge gezahlt werden und welche nicht.

Dabei geböte doch bereits der jedem Unfallopfer gebührende Anstand, dass man eine ordentliche und plausible Abrechnung erteilt. Viele Versicherer sind aber wohl nicht mehr in der Lage, den Werbeeffekt eines korrekten und plausiblen Abrechnungsschreiben zu erkennen.

Die Sitten verrohen und man denkt wehmütig an die guten alten Zeiten, die leider wohl nicht mehr wiederkehren werden.

Euer Gloeckchen

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12 Antworten zu Vorbildliche Schadensabrechnung

  1. Andreas sagt:

    Welch wahre Worte, aber wie Sie schon sagen, der Anstand bei der Schadenregulierung wird so schnell nicht wiederkommen.

    Es sei denn, dass eine Versicherung mit gutem Beispiel voran geht und damit derart viel Erfolg hat, dass andere nachziehen müssen.

    Aber das wird zumindest die nächsten 15 Jahre mit Sicherheit nicht geschehen.

    Grüße

    Andreas

  2. Willi Wacker sagt:

    Hi Glöckchen,
    lang, lang ist´s her! Ach waren das doch schöne Zeiten!
    Vielleicht kann Captain-HUK aber mithelfen, dass die guten alten Zeiten schneller wiederkehren als die Versicherer dies ahnen. Lasst uns daher in diesem Sinne weitermachen.

    Willi Wacker

  3. Friedhelm S. sagt:

    Die Fernsehsendung Stern TV hat wieder einmal gezeigt, dass vorbildliche Schadensregulierung bei den Versicherungen ein Begriff von gestern war. Heute sieht das ganz anders aus, wie der Fernsehbericht dies anschaulich gezeigt hat.
    Friedhelm S.

  4. downunder sagt:

    hi friedhelm
    dabei basiert das versicherungsprinzip doch darauf,dass viele die schadensverursachung durch wenige leicht auffangen können,oder?
    also müssten versicherer mit vielen versicherten leichter die schäden regulieren können,als versicherer mit wenigen versicherten,oder?
    also müsste doch die huk als zweitgrösste versicherung viel leichter zahlen können,als z.b. die sovag(schwarzmeer und ostseeversicherung),oder?
    warum ist das aber genau umgekehrt???
    ein australier hat ernsthafte probleme,das deutsche versicherungssystem zu verstehen!!!!! wer hilft?????
    sydney´s finest

  5. Joachim Otting sagt:

    …na ja, wer viele „Viele“ hat, hat natürlich auch viele „Wenige“. Das Maß ist die Schadenhäufigkeit (Schäden pro Tausend Policen). Das ist auch eine Problematik der Bestandszusammensetzung.

    Entscheidend ist die Frage der auskömmlichen Tarife. Wer die niedrigsten Tarife hat (und damit viele „Viele“ ködert) muss eben auch die niedrigsten Schadenzahlungen (für die vielen „Wenigen“) haben. Das Schlimme ist: den vielen „Vielen“, die nicht zu den vielen „Wenigen“ gehören, ist das nicht nur egal, sondern sogar ganz recht: Niedrige Prämie im Sack, mangels Schaden keinen Nachteil gehabt. Deshalb funktioniert das mit dem Negativimage auch nur auf kleinster Flamme: ca. 93 Prozent haben keinen Schaden, von den anderen 7 Prozent bemerkt bestimmt die Hälfte nicht, wenn zu wenig gezahlt wurde. Das wird ja in den Werkstätten, bei den Vermietern und den Sachverständigen abgefedert.

    So kommen dann 96,5 Prozent Zufriedene auf 3,5 Prozent Unzufriedene. Und beim Haftpflichtschaden sind das noch nicht einmal die eigenen Kunden

    Sisyphus, roll den Stein unverdrossen weiter!

    Mit vielen Grüßen,

    Joachim Otting

  6. Frank sagt:

    viel weniger Prozesse sind doch aber auch viel mehr Gewinn weil viel mehr übrig bleibt
    Auch entsteht dadurch viel mehr possitives Image, was wieder viel mehr Umsatz bedeutet und damit auch zufriedene Geschädigte was wieder mehr Zahlkraft und damit mehr Wirtschaftskraft bedeutet

    Oder gehe ich da falsch

  7. Hunter sagt:

    „So kommen dann 96,5 Prozent Zufriedene auf 3,5 Prozent Unzufriedene. Und beim Haftpflichtschaden sind das noch nicht einmal die eigenen Kunden“

    Die Rechnung sieht etwas anders aus.

    Jeder hat im Schnitt alle 10-12 Jahre einen unverschuldeten Unfallschaden. Das sind 8-10% / Jahr. Da zu jedem Geschädigten auch ein Schädiger gehört, sind 16-20% aller Autofahrer Jahr für Jahr in einen Unfallschaden verwickelt.

    Indem man den Schädiger verklagt, verdoppelt sich die Zahl der Unzufrieden (VN).

    Bei konsequenter Klage gegen den Schädiger ist es also statistisch nur eine Frage der Zeit (5, 6 oder vielleicht 7 Jahre), bis der stete Tropfen den Stein gehöhlt hat.

  8. Joachim Otting sagt:

    …ich will ja wirklich nix schönreden, aber Ihre Rechnung setzt voraus, das in allen Unfallsachen Unzufriedenheit produziert und geklagt wird. Das stimmt aber nicht, jedenfalls nicht bezogen auf den Endkunden (wegen der beschriebenen Abfederung, auch durch Klagen aus abgetretenem Recht). Geklagt wird, soweit ich weiß, in nur 1 bis 3 Prozent aller Haftpflichtschäden (je nach Gesellschaft), und dabei geht es vorwiegend um die Haftungsquote. Wenn nur etwa 7,x Prozent einen Schaden haben und davon 1 bis 3 Prozent klagen, reden wir über Promillewerte. Bei Kaskoschäden ist die Klagequote gegen Null. Also sind das eher 500, 600 oder 700 Jahre.

    Dennoch ist Ihre Schlussthese vom steten Tropfen (bei mir war es Sisyphus) unabhängig vom Zeitraum richtig.

    Mit sachlichen Grüßen,

    Joachim Otting

  9. Hunter sagt:

    Die Unzufriedenheit potenziert sich mit der Häufung der Medieninformationen.

    Nach Schätzungen in meinem Umfeld liegt der Kenntnisstannd der Bevölkerung dahingehend, dass Versicherer im Kfz-Schadensbereich desolat regulieren, schon weit über 20%. Mehr als jeder 5te Befragte hat über die Medien das eine oder andere negative schon vernommen und hegt entsprechende Vorbehalte gegen Kfz-Versicherer – das ist der stete Tropfen.

    Auch diese Plattform ist ein Teil dieser Medienpolitik.

    Hier werden jedoch, im Gegensatz zu den anderen Medien, im besonderen Fachkreise stets zeitnah informiert, was zu einer weiteren Potenzierung von qualifizierten Gegenmassnahmen bei vielen Schadensfällen führt.

    Jeder Anwalt hat soundsoviel Mandanten, jeder Sachverständige hat soundsoviel Auftraggeber, jeder Werkstattinhaber hat soundsoviel Kunden usw….

    Es ist demzufolge kein Stein der Unendlichkeit gegen einen Berg der Unterwelt, sondern ein schlichter Schneeball, der einmal geformt und etwas angestossen, sich mit einfacher Hangabtriebskraft unter deutlicher Zunahme seines Volumens in Richtung Versicherungstal bewegt.

    Das ganze Info-System funktioniert also nicht linear, sondern in einer exponential orientierten Funktion.

    Weiter so!

  10. virus sagt:

    Schöne Zahlenspiele, die ihr da macht. Aber ihr denkt nicht an die Mitbewerber, welchen die Lust an den Kfz Versicherungen verloren gehen soll. Nach der Marktbereinigung ist es dann ein Leichtes, kostendeckende und darüber hinaus gehende Prämien zu verlangen.

  11. Jan Polder sagt:

    Joachim Otting Sonntag, 29.06.2008 um 20:34

    „Das wird ja in den Werkstätten, bei den Vermietern und den Sachverständigen abgefedert.“

    ..und da der unbedarfte Schadenverursacher über den ihm von seiner Versicherung angedienten Rechtsanwalt nicht über seine Verurteilung informiert wird, empfiehl es sich, ihm eine Urteilskopie mit kurzer Kommentierung zukommen zu lassen, damit er prüfen kann, ob er von seiner Versicherung in rechtlicher Hinsicht vollständig und korrekt informiert worden ist(in der Regel nicht) oder ob man ihn wider besseren Wissens fahrlässig in einen Prozeß gedrängt hat. Eine gute Tat zur Aufklärung, der Aufwand ist gering und der klagende Sachverständige betreibt überdies noch eine hervorragende Werbung beim VN.

  12. hammings sagt:

    Bei Kaskoschäden kommt erschwerend hinzu, dass nicht selten auch der Sachbearbeiter mit der Interpretation der Kaskobedingungen überfordert ist. Logischerweise sind dann auch die Reklamationen wenige.
    Ich hatte gerade einen Fall mit 50% Quote, Vollkasko, Schaden über 100% und tatsächlich nach Gutachten durchgeführter Reparatur nur unter Vorlage der Ersatzteilrechungen. Da blickt kein normaler VN mehr durch und wird blind der Abrechnung der Versicherung vertrauen (müssen). Hier hat es fast 3 Monate gedauert, bis die VS endlich den Restwert ausgepackt hat.

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