Argumente der HUK-Coburg, Rückblick 06/1997

Damit die jungen SV und auch die Unfallgeschädigten erkennen können,wie lange die Fa. HUK-Coburg schon falsch und. schikanös argumentiert, darf ich hier zur Auffrischung einen Schriftsatz an das Amtsgericht Straubing aus dem Jahre 1997 zitieren.

Zitat:
……………………"Wir bestreiten,

dass die Zeitnachweiskarte zeitgleich zum Gutachten erstellt wurde. Aus dem Formular geht noch nicht einmal hervor, wer diese Angaben gefertigt hat und zu welchem Zeitpunkt.  Ferner ist nicht ersichtlich, wie der Stundensatz kalkuliert wurde, so dass die Rechnung nach wie vor unsubstantiert ist und folglich nicht fällig sein kann.
Wir haben dargelegt, dass das Grundhonorar überhöht ist. Wir wiederholen unseren diesbez. Sachvortrag gem. der Klageerwiderung.
Der Hinweis der Gegenseite bezüglich der Vereinbarungen mit dem BVSk geht schon deswegen ins Leere, da der Kläger unstreitig diesem Berufsverband nicht angehört und er sich diese Vereinbarungen deshalb nicht zu eigen machen kann.
Nach alledem ist zu entscheiden, wie beklagtenseits beantragt."  Zitat Ende.

Tja, liebe Leser dieser Argementation wurde selbstverständlich schon damals von dem zu erkennenden Gericht vor 9 Jhren nicht gefolgt. Jetzt nach über 10 Jahren Honorarkrieg versucht und argumentiert die HUK-Coburg bezw. deren Prozessvertreter zwar mit den Werten des BVSK aus dem Jahr 1998 und geben sogar noch DM Beträge an, aber verschweigen geflissentlich, wie es auch aus jeder Honorarprozessführung der HUK-Coburg obligatorisch u.ersichtlich ist,  marktkonforme und zeitnahe Tatsachen.
Beratungsresistent wird nach dem Motto "Ist der der Ruf mal ruiniert, klagt man weiter unsubstantiert" unermüdlich das Beitragsvollumen der Versicherten weiter verschleudert.

Auf die Nichtmitgliedschaft des BVSK wird heute selbstverständlich nicht mehr verwiesen, aber das Aufschlüsseln des pauschalen Grundhonorars, wird trotz der neuesten BGH Entscheidung noch weiter angestrebt.
So mancher Kollege hört dann auf einen "unwissenden" RA ,oder Richter (man glaubt nicht wie viele dieser Organe des Rechtsystems noch nichts  vom Honorarkrieg SV/Huk-Coburg wissen) und beginnt mit der "sinnlosen Beschäftigungsterapie" sein Honorar aufzuschlüsseln.
Was kürzlich und unglaubliches einem Kollegen bei der Honoraraufschlüsselung widerfahren ist , folgt in nächster Zeit. 

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