controlexpert: Das Langenfelder Unternehmen verdient sein Geld damit, dass es Rechnungen auf den Grund geht.

Im Internet gefunden:

Link Westdeutsche Zeitung am 11.09.2008

Langenfeld. Zeit ist Geld. Je schneller eine Arbeit erledigt ist, desto billiger ist sie. Diese Erkenntnis ist Basis der Industrialisierung. Und nun spricht sie sich auch in Versicherungskreisen herum. Sehr zum Vorteil von Controlexpert. Das Langenfelder Unternehmen beschleunigt die Schadenbearbeitung von Autoversicherern wie Allianz und HUK.

Insgesamt profitieren 54 deutsche Versicherer von dem, was Informatiker und Versicherungsmathematiker in Langenfeld ausgetüftelt haben. Und inzwischen sind auch Leasingunternehmen und Automobilkonzerne auf Controlexpert aufmerksam geworden. „Wir bearbeiten jeden Tag allein 5000 Unfälle“, sagt Firmengründer Gerhard Witte. Der 54 Jahre alte Ingenieur ist unter anderem öffentlich bestellter Kfz-Sachverständiger.

Womöglich ist auch das ein Grund dafür, dass es Controlexpert gibt. Denn Sachverständige kosten Geld. Da ist es gerade für Kfz-Versicherer hilfreich, die Schadenabwicklung so zu standardisieren, dass kostspielige Experten seltener eingesetzt werden müssen, weil auch ungewöhnlich hohe Rechnungen sofort als plausibel erkannt werden können.

Statistische Methoden und mathematische Formeln

Darauf fußt Wittes Erfolgsmodell. Seine Mitarbeiter erfassen jeden Unfall. Mit Hilfe statistischer Methoden und mathematischer Formeln filtert der Kollege Computer nur die Reparaturrechnungen heraus, die einen zweiten oder dritten Blick lohnen. Dadurch kommt es zu viel weniger Zweifelsfällen, also müssen seltener Sachverständige beauftragt werden, um den Dingen auf den Grund zu gehen, werden Autos schneller repariert und müssen Leihwagen weniger lang bezahlt werden.

„Von den mehr als eine Million Rechnungen, die wir im Jahr untersuchen, sind 70 Prozent absolut unauffällig“, sagt Geschäftsführer Wolfgang Kallweit. Controlexpert gehe es in erster Linie auch gar nicht darum, Übeltäter zu finden. „Wir entwickeln für unsere Kunden Datensätze, mit denen sie ihre Arbeitsprozesse optimieren können“, erklärt der 45 Jahre alte Diplom-Ökonom. Das wird von den Versicherungen gern genommen.

Gleichwohl sind die Konzerne auch dankbar, wenn ihnen Betrüger ins Netz gehen. Dank der großen Datenmenge, die sich in den vergangenen sechs Jahren bei Controlexpert angesammelt hat, ist das Langenfelder Unternehmen in der Lage, jeden Schaden- oder Reparaturfall daraufhin abzugleichen, ob die Werkstatt auch wirklich nur gemacht hat, was im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Inspektion gemacht werden musste. „Für Leasingunternehmen beispielsweise ist das wichtig, damit sie ihre Preise vernünftig kalkulieren können“, sagt Kallweit.

Und Versicherungen haben etwas davon, weil sie nur das regulieren müssen, was ihr Versicherter auch an Schaden angerichtet hat.

Firma peilt einen Jahrsumsatz von 13 Millionen Euro an

Wie groß der Anteil von Controlexpert an dieser Entwicklung ist, hat zwar noch kein Mathematiker ausgerechnet. Fest steht aber, dass die Prämien für Autoversicherungen in den vergangenen fünf Jahren um zwei Prozent gesunken sind, während die Lebenshaltungskosten insgesamt um fast 13Prozent stiegen. „Ich glaube schon, dass wir dazu beigetragen haben“, sagt Gerhard Witte.

Das scheinen die Kunden auch zu denken. Denn es werden täglich mehr. In Deutschland gehört Wittes Firma längst zu den Marktführern. Und immer noch stehen die Zeichen auf Wachstum. Allein in diesem Jahr ist die Zahl der Mitarbeiter um 40 gestiegen. Controlexpert peilt einen Jahrsumsatz von 13 Millionen Euro an. Aber auch das ist nur eine Zwischenstation.

Damit es mit dem Unternehmen in der Zukunft weiter aufwärts geht, suchen etwa 20 Mitarbeiter in der Abteilung Forschung und Entwicklung bei Controlexpert wie Detektive mit Mathekenntnissen und in Kooperation mit der Universität Köln jeden Tag nach neuen Formeln, die Abrechnungen schneller, leichter und sicherer machen.

Urteilsliste „Fiktive Abrechnung“ zum Download >>>>>

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20 Antworten zu controlexpert: Das Langenfelder Unternehmen verdient sein Geld damit, dass es Rechnungen auf den Grund geht.

  1. Nachdenker sagt:

    Wird mir gleich schlecht oder erst später………..

    Hohe Lobeslieder auf eine Firma, die massenweise standardisiert Geschädigte und Werkstätten sprichwörtlich ablededert und abzockt….

    Informieren sich die Schreiberlinge mancher Zeitungen denn überhaupt nicht?

    Einen schöneren, gefärbten und beeinflussten Zeitungsbericht kann man ja gar nicht mehr bekommen. Hört sich so an, als sei eine Presse-Mitteilung 1 : 1 von CE übernommen worden.

    Und 13 Mio. Euro Umsatz nur mit Kürzungen!!!

    Da kann man sich leicht ausmalen, wieviel Millionen da unberechtigt einbehalten werden.

    Und dann der Lacher, das durch das Wirken von CE die Kosten bei Versicherungsprämien stabilisiert werden konnten………

    Ein Rabatittis-Krieg der Versicherer wird hier auf dem Rücken und Geldbeutel anderer geführt und der Steigbügelhalter für diese Aktionen ist auch noch ein vereidigter SV!!

    Übrigens: Ist das zulässig, das ein vereidigter SV im Bezug mit diesen Geschäften darauf hinweisen darf (die Vereidigung)?

    Erweckt er damit nicht einen falschen Eindruck und gibt der Sache einen verlogenen, Möchtegern-Seriösen Anstrich?

  2. Andreas sagt:

    Hallo Nachdenker,

    grundsätzlich muss ein öbuv SV angeben für welches Fachgebiet er öffentlich bestellt und vereidigt ist und welche Bestallungskörperschaft dahintersteht also bspw. „von der IHK Pusemuckel öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung italienischer Blockflöten“.

    Denn wenn einer für Kfz-Schäden und -Bewertung öbuv ist, dann bringt mir das ja nichts, wenn ich eine vorchristliche Pauke bewerten lassen will. Und die Bestallungskörperschaft muss dazu, damit ich weiß an wen ich mich wenden kann, wenn der öbuv SV Mist baut.

    Davon abgesehen kann der SV grundsätzlich natürlich auch andere Tätigkeiten ausüben, für die nicht übuv ist. Er darf dann aber nicht angeben, dass er öbuv ist.

    Es ist also eine schwierige Situation. Die öbuv in Zusammenhang mit einem Artikel über CE wird die IHK und die Wettbewerbszentrale bestimmt freuen, denn das ist meines Erachtens nicht zulässig. Gesetzeswidrig zu handeln ist für einen öbuv SV so oder so nicht zulässig.

    Ich würde also mal die entsprechende Bestallungskörperschaft darüber informieren, dass da jemand ständig gegen die geltende BGH-Rechtspreechung verstößt und anregen, dass er

    a) in Zusammenhang mit CE nicht mehr sein öBuV verwenden soll und
    b) die öBuV aberkannt bekommt.

    Viel mehr wird aber nicht drin sein.

    Grüße

    Andreas

  3. Friedhelm S. sagt:

    Hallo Leute,
    in diesem Zusammenhang verweise ich auf den – zutreffenden – Kommentar von Chr. Zimper am 4.9.2008 o9.51 zu dem Eucon-Prüf-Bericht vom 25.08.2008. Chr. Zimper hat mit dem Kommentar bereits den Finger in die Wunde gesteckt.
    Die in dem WZ-Bericht steckende Werbung ist spätestens mit der Zeugenaussage des Herrn Witte vor dem AG Velbert – CH berichtete bereits davon – hin.
    MfG
    Friedhelm S.

  4. Willi Wacker sagt:

    Was die in dem WZ-Bericht besonders herausgestellten statistischen Methoden und mathematischen Formel bei einem reinen Streichunternehmen sollen, ist mir schleierhaft und bleibt wohl Firmengeheimnis. Zu Kürzung der Fachwerkstattlöhne und zum Streichen der Verbringungskosten sowie der UPE-Aufschläge bei Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis brauche ich nach meinem Verständnis keine mathematischen Formeln oder statistische Methoden. Für mich sind das aufgegebene gesetzeswidrige Schadenskürzungen, begangen durch diese Streichfirma im Auftrage der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung.
    Willi Wacker

  5. Chr. Zimper sagt:

    Bei uns steht es heute in der Zeitung: Die Wirtschaftskriminalität nimmt zu. 83 Millionen Euro Schaden 2007 in Sachsen Anhalt. 20 Millionen mehr als im Jahr zuvor. Wobei die Wirtschaftskriminalität seitens der Versicherer für LKA Direktor Jürgen Schmökel bisher kein Thema zu sein scheint.

    Chr. Zimper

  6. Andreas sagt:

    Falls jemand aus NRW kommt. Herr Witte ist vereidigt durch die IHK Düsseldorf für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung, Schäden durch Waschstraßen

    Wenn also ein Kollege aus der Region mal der IHK einen Tipp geben will…

    Grüße

    Andreas

  7. SV sagt:

    Bei einer IHK nachgelesen:
    Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung kommt nur dann in Betracht, wenn absolute Gewähr für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit besteht.
    Bestehende Bedingungen (z. B. aufgrund von Daueraufträgen) zu bestimmten Lieferanten, Alleinverkäufern, Versicherungsgesellschaften und Banken, Zusammenschlüssen, Arbeitsgemeinschaften und ähnlichen Einrichtungen von Sachverständigen sind der Kammer mitzuteilen.

    Bestellungsgrundlage zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung ist u. a.:

    Unparteilichkeit:
    Unabhängigkeit gegenüber dem Auftraggeber bzw. Parteien, als frei zu sein von jeglichen unsachlichen persönlichen Einflüssen. Dazu gehört, solche Handlungen und Maßnahmen zu unterlassen, die den bloßen Anschein der Parteinahme erwecken können, das kann z. B. der Fall sein, wenn der Sachverständige überwiegend für ein und denselben Auftraggeber tätig ist.

    Weiterhin:

    Keine Entgegennahme von Weisungen oder Berücksichtigung von Wünschen, die die tatsächlichen Feststellungen und das Ergebnis des Gutachtens so beeinflussen können, dass es objektiv unrichtig wird. Die Verkehrsfähigkeit, d. h. das Vertrauen Dritter in die Richtigkeit des Gutachtens ist zu beachten. Von privaten Auftraggebern vorgegebene Tatsachen sind zu überprüfen. Falls eine Überprüfung nicht möglich ist, ist dies im Gutachten anzugeben.

    Kundmachung bzw. Werbung:
    Der Sachverständige hat sich bei der Kundmachung seiner Tätigkeit und bei seiner Werbung eine besondere Zurückhaltung aufzuerlegen. Aufmachung und Inhalt der Werbung müssen dem Ansehen, der Funktion und der hohen Verantwortung eines öffentlich bestellten Sachverständigen gerecht werden.

    Haftung:
    Der Sachverständige ist bei Privatgutachten seinem Auftraggeber zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige) Verletzung seiner Gutachterpflichten entsteht.

    Was bleibt:
    Die Frage – kann derjenige, welcher ebenfalls aufgrund schuldhafter (vorsätzlicher bzw. fahrlässiger) und unrichtiger Gutachtenerstattung finanzielle Einbußen erleiden mußte, Schadenersatz vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangen? Insbesondere wenn dieser den Anschein erweckt, dass das Unternehmen, in dem er als einer von zwei Geschäftsführern Verantwortung trägt, aufgrund seiner öffentlichen Bestellung und Vereidigung zur Gutachten- bzw. (Schaden)Prüfberichterstellung besonders legimentiert sei. Er so den Anspruch für sich erhebt, einzig die korrekten Schadenwerte zu ermitteln.

    Dies in dem Wissen, dass genau das Gegenteil Inhalt und Ziel der Vereinbarung mit dem Kunden – Versicherer – ist.
    Kann bzw. muss daraus Vorsatz bzw. Beihilfe zum Betrug hergeleitet werden. Zumal, wie dargelegt, bereits Millionenbeträge in zweistelliger Höhe erwirtschaftet werden. Erklärtes Unternehmensziel auch weiterhin, das Geschäftsergebnis in kürzester Zeit enorm zu steigern.

    Nicht nur die zuständige IHK ist somit gefragt, auch die Einschaltung der zuständigen Staatsanwaltschaften wird zwingend geboten sein.

    SV

  8. borsti sagt:

    @Andreas…Falls jemand aus NRW kommt. Herr Witte ist…@

    Vergiß es, – alles schon versucht. Eine Schande im Lande NRW, diese sogenannte IHK und ihre korumpierten Entscheidungsbedenkenträger. Ich glaube die gehen alle mit Herrn Witte Golf spielen.

  9. Andreas sagt:

    Hallo borsti,

    eine Eingabe an den DIHK auch schon versucht?

    Der hat zwar theoretisch nichts zu melden, aber bei sachlicher Schilderung kann man vielleicht erreichen, dass sich die IHK Düsseldorf noch einmal mit der Angelegenheit auseinander setzt.

    Dazu kommt, dass auch Herr Witte ja seine Fortbildungs- und Gutachtennachweise bringen muss. Tut er das? Falls nein, eindeutiger Grund zur Aberkennung.

    Der DIHK ist durchaus daran interessiertm, dass die öffentliche Bestellung und Vereidigung ein „hohes Gut“ bleibt.

    Grüße

    Andreas

  10. bosti sagt:

    @Andrea..Eingabe an den DIHK auch schon versucht?@

    Andreas, ich glaube Sie hängen die ÖBV viel zu hoch!
    Wenn ich da so mal um mich schaue wer da so alles ÖBV ist…
    Da braucht es schon einen extragroßen Eimmer,- – würg.
    borsti

  11. WESOR sagt:

    Jeder Unfallbeteiligte darf Lügen so lange bis ihn ein Richter zum Ttäter macht. So ist es nun mal in Deutschland. Zerrt ihn vor den Richter und lasst ihn zum Täter machen. Nur so kann den geschädigten Unfallopfern von uns freien SV geholfen werden. Einer Versicherung ist doch jedes Mittel recht um berechtigte Ansprüche zu kürzen. Und bei dieser Version steht nicht mal der Name der Versicherung drauf und das lässt man sich halt mal 13 Mil. kosten.

  12. Andreas sagt:

    Hallo borsti,

    es ist mit Sicherheit erst einmal eine Frage vor welchem Prüfungsausschuss man seine Sachkundeprüfung macht. Und ich würde von der öBuV noch mehr halten, wenn es nicht IHKs gäbe, die jeden Hampelmann vereidigen…

    Grüße

    Andreas

  13. Eulenspiegel sagt:

    Habe im Internet nach Comedy-Seiten gesucht. Bin dann irgend wann auch mal auf die Seite der SSH Schaden-Schnell-Hilfe GmbH gekommen. Habe dann dort aber noch herzlich lachen können. – Es folgen Auszüge aus der Website:

    Link -> http://www.sshgmbh.de/web/wir/index.htm

    Die SSH in Hamburg
    Die Organisationsgesellschaft der Schaden-Schnell-Hilfe-Stationen zur Feststellung von Kraftfahrzeugschäden mbH ist ein Zusammenschluss von derzeit rund 250 freien und unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigenbüros mit rund 1500 Mitarbeitern, die flächendeckend in ganz Deutschland tätig sind.

    Seit über 35 Jahren steht die Schnelligkeit und Qualität der von unseren Vertragspartnern erstellten Gutachten, in der Zusammenarbeit mit vielen Privatauftraggebern aber auch einer großen Anzahl von deutschen und ausländischen Versicherern, für uns als Leistungsprofil im Vordergrund.

    Link -> http://www.sshgmbh.de/web/leistungen/index.htm

    Kompetent und preisbewußt
    Die SSH-GmbH, Deutschlands größte Organisationsgesellschaft von freien, unabhängigen und selbstständigen KFZ-Sachverständigen, bietet Ihnen schnelle, objektive und kostengünstige Gutachten sowohl im Kraftfahrzeugschaden- als auch im Privathaftpflicht- und Sachschadenbereich.
    Unsere Vertragspartner sind in der Regel öffentlich bestellt und vereidigt oder entsprechend zertifiziert (Europanorm DIN 45013). Überzeugen Sie sich von der umfassenden Produktpalette und unserem interessanten Serviceangebot.

    Link -> http://www.sshgmbh.de/web/leistungen/index.htm

    Ihr zuverlässiger Partner bei der Schadensabwicklung
    Die SSH-Vertragspartner sind unabhängige, freie und selbstständige Kraftfahrzeug-Sachverständige. Sie sind in der Regel öffentlich bestellt und vereidigt oder zertifiziert. Fachkenntnis und Objektivität sind die Grundlagen ihrer Tätigkeit. Sie unterliegen keinen Weisungen der am Schaden beteiligten Parteien.

    Das hört sich richtig nüchtern, sachlich und informativ an. Aber als ich den letzten Satz, das mit der Weisungsfreiheit, gelesen habe, mußte ich richtig lachen, wie auf einer Comedy-Seite. War einfach toll.
    Wenn man aber ausgelacht hat (darüber nachdenkt), dann denkt man sofort an FAIRPLAY, denn da steht:

    „Sie unterliegen keinen Weisungen der am Schaden beteiligten Parteien.“

    Dann tauchen aber doch irgendwann folgende Fragen auf:

    1. Wer sind denn die am Schaden beteiligten Parteien?
    2. Mit wem haben die „in der Regel öffentlich bestellten und vereidigten oder entsprechend zertifizierten Sachverständigen“ Verträge und wessen WEISUNGEN unterliegen sie (oder nicht)?

    Die 2. Frage ist einfach zu beantworten. Die Antwort steht auf der Webseite der SSH : „Organisationsgesellschaft der Schaden-Schnell-Hilfe-Stationen
    zur Feststellung von Kraftfahrzeugschäden mbH“. Schliesslich gehen dort über „FREECALL – Zentrale Auftragsannahme“ die Aufträge ein, die von dort an die Sachverständigen weitergegeben werden. Wenn diese dann „schnelle, objektive und kostengünstige Gutachten“ erstellen, machen sie das doch sicherlich nicht, weil sie normal bezahlte und weisungsfreie Gutachten gerne liegen lassen wollen, um schlechter bezahlte Aufträge zu bearbeiten. Was liegt da näher, als an WEISUNGEN/VERTRAGSBEDINGUNGEN der Organisationsgesellschaft SSH zu denken?
    Das erklärt auch Frage 1. Wenn die Sachverständigen die Aufträge nicht von den „beteiligten Parteien“ bekommen, sondern von der SSH, können sie irgendwie auch nur schwer den Weisungen von diesen „Parteien“ unterliegen.

    Wenn die „Werbeaussage“ der „Weisungsfreiheit“ nach diesen Überlegungungen auf Täuschung beruht, ggfs. vorsätzlich, auf was der Hinweis auf 35 Jahre Gutachtenerstellung hindeuten könnte, geschieht, dann sollten Rechtsanwälte ggfs. darüber nachdenken, ob sie solche Sachverständigen für Fahrzeuggegenüberstellungen oder als Gerichtsgutachter überhaupt zulassen. Unter dem anschließenden Link kann man die SSH-Partner auf Versicherungsseite nachlesen:

    Link -> http://www.sshgmbh.de/web/wir/index.htm

    Unionsversicherer – SSH-Partner für eine schnelle Abwicklung
    Ein guter Draht der SSH zu Ihrem Versicherer garantiert Ihnen eine schnelle Abwicklung Ihrer Schadensangelegenheit. Die SSH arbeitet mit zahlreichen Versicherern eng zusammen. Die folgende Liste gibt Ihnen einen Überblick über diese Versicherungsgesellschaften.

    AACHENMUENCHENER Versicherung Aktiengesellschaft

    ALLIANZ Aktiengesellschaft

    ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft

    ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

    AVUS-SSH GmbH

    AXA Versicherungs AG

    Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG

    BASLER Versicherung

    Bayerische Beamten Versicherung AG (BBV)

    CONCORDIA Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit

    CONDOR Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft

    CONTINENTALE Sachversicherung Aktiengesellschaft

    COSMOS Direkt Versicherung Aktiengesellschaft

    CUNNINGHAM LINDSEY Deutschland GmbH TES

    DA Deutsche Allgemeine Direkt Versicherung Aktiengesellschaft

    DEBEKA Allgemeine Versicherung AG

    DEUTSCHE Versicherungs-Gesellschaft in Bremen AG

    DIALOG Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft

    DIRECT LINE Versicherung AG

    EUROPA Sachversicherung Aktiengesellschaft

    FAHRLEHRERVERSICHERUNG Verein auf Gegenseitigkeit

    Familienschutz Versicherung AG

    FRANKFURTER Versicherungs-Aktiengesellschaft

    GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft

    GEGENSEITIGKEIT Versicherung Oldenburg

    Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt

    Generali Versicherung AG

    GERMAN ASSISTANCE Versicherung AG

    GOTHAER Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft

    GRUNDEIGENTÜMER-Versicherung (GV) Vers.-Verein a.G.

    GVV Privatversicherung AG

    HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT VVaG

    HAMBURG-MANNHEIMER Sachversicherungs-AG

    Hannoversche Direktversicherung AG

    HDI und HDI-Gerling Kraftfahrzeugversicherungen

    HDI und HDI-Gerling Privatversicherungen

    HDI und HDI-Gerling Transportversicherungen

    HELVETIA Schweizerische Versicherungsgesellschaft Direktion für Deutschland

    IMA Deutschland Assistance

    INTER ALLGEMEINE Versicherung Aktiengesellschaft

    INTERSCHADEN GmbH

    ITZEHOER Versicherung/Brandgilde von 1691 Vers.-Verein auf Gegenseitigkeit

    Karlsruher Versicherungen

    KARSTADT QUELLE Versicherung AG

    Kommunaler Schadenausgleich der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

    KRAVAG-ALLGEMEINE

    LSH LANDESSCHADENHILFE Versicherung VaG

    LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.

    MANNHEIMER Versicherung Aktiengesellschaft

    MECKLENBURGISCHE Versicherungsgesellschaft a.G. (ME)

    MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG (MV)

    NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft (NAV)

    ÖFFENTLICHE Versicherung Bremen

    Öffentliche Landesbrandkasse Versicherungen Oldenburg

    ÖFFENTLICHE Sachversicherung Braunschweig

    ONTOS Versicherung Aktiengesellschaft

    OPTIMA Versicherungs-Aktiengesellschaft

    ÖSA ÖFFENTLICHE Feuerversicherung Sachsen-Anhalt

    OVAG Ostdeutsche Versicherung AG

    PROVINZIAL Nord Brandkasse AG, Die Versicherung der Sparkassen

    PROVINZIAL Rheinland Versicherung AG Die Versicherung der Sparkassen

    REKOGA AG

    RheinLand Versicherungen

    SAARLAND Feuerversicherung AG

    SCHWARZMEER- und OSTSEE Versicherungs-Aktiengesellschaft

    SCHWEIZER NATIONAL Versicherungs-Aktiengesellschaft

    SIGNAL IDUNA Gruppe

    SPARKASSEN VERSICHERUNG Sachsen Allg. Versicherung AG (SAS)

    Stuttgarter Versicherung AG

    SV Sparkassen Versicherung Gebäudeversicherung Baden-Württemberg AG

    uniVersa Allg. Versicherung

    VdK Versicherung der Kraftfahrt

    Versicherungskammer Bayern

    VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover

    VHV Vereinigte Haftpflichtversicherung V.a.G.

    VOLKSFÜRSORGE Deutsche Sachversicherung AG

    VOLKSWOHL-BUND Sachversicherung AG

    Volvo-Versicherung

    VPV Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft

    WESTFÄLISCHE PROVINZIAL Versicherung Aktiengesellschaft

    WGV Versicherungen

    WÜRTTEMBERGISCHE und BADISCHE Versicherung AG (WÜBA)

    WÜRTTEMBERGISCHE Versicherung Aktiengesellschaft(WV)

    ZURICH Versicherung Aktiengesellschaft (Deutschland)

    Hat jemand auf der SSH-Website gefunden, mit welchen Sachverständigen die SSH „eng“ zusammen arbeitet – ich meine natürlich „WEISUNGSFREI“?

    So, genug gelacht für heute!

  14. Schwarzkittel sagt:

    Zitat Eulenspiegel:

    „Hat jemand auf der SSH-Website gefunden, mit welchen Sachverständigen die SSH “eng” zusammen arbeitet – ich meine natürlich “WEISUNGSFREI”?“

    Einfach auf „Suche“ gehen und PLZ eingeben, mal sehen wer oder was kommt…..

    Grüße aus der Suhle

    Schwarzkittel

  15. Eulenspiegel sagt:

    @Schwarzkittel

    So findet man die „eng“ zusammenarbeitenden Sachverständigen. Aber wie findet man die „WEISUNGSFREI“ arbeitenden SACHVERSTÄNDIGEN?. Genau dieser Eindruck wird ja auf der Website erweckt.
    Arbeiten SSH-Sachverständige etwa ohne Internet-Restwertbörsen? Gibt es keinerlei Vorgaben zu Gutachteninhalten?

    Ich glaube, jetzt muß ich heute doch noch mal lachen.

  16. WESOR sagt:

    Die SSH arbeitet mit zahlreichen Versicherern eng zusammen!

    Hier hat der Geschädigte eine einwandfreie Antwort.

    Der SSH Sachverständige arbeitet nicht für den Geschädigten, sondern für die Schadenersatzabwehr eng mit dem Versicherer gegen die Geschädigten.

    Das Verrückte dabei, Geschädigte erteilen ihren Beweisauftrag quasi direkt dem Schadenersatzabwehr – Sachverständigen der eng mit der beanspruchten Versicherung gegen ihn zusammenarbeitet. Weil in vielen Fällen ruft ja der Geschädigte vorher die beanspruchte Versicherung an und fragt, was er tun soll. Diese schickt ihn dann zum SSH oder DEKRA Sachverständigen der eng wiederum mit der Versicherung zusammenarbeitet. Weil sonst würde er nicht von der Versicherung empfohlen.

    An die Geschädigten die hier mitlesen:

    Ganz einfach ist es für Sie im Haftpflichtschadensfall, geht niemals zu dem Sachverständigen der von der beanspruchten Versicherung empfohlen wird!

    Dieser SV arbeitet eng mit der Versicherung zusammen sonst würde er, nicht von ihr empfohlen werden.

    Aber gegen Intelekt gibt es eben noch kein Kraut (vielleicht hilft Canabis).

  17. SV sagt:

    oder ein Geschädigten-Anspruchstellerfragebogen, der vor Schaden bewahren hilft.
    Hat da vielleicht jemand was in Arbeit oder eine Idee?

    Gruß SV

  18. virus sagt:

    Ein Vorgeschmack auf die neue Steuernummer?

    Quelle: http://news.de.msn.com/politik/Article.aspx?cp-documentid=9637614

    Behörde verschickt Daten von Millionen Norwegern an Medien

    Oslo – In Norwegen sind vertrauliche Behördendaten von fast vier Millionen Bürgern versehentlich an Zeitungs- und Rundfunkredaktionen verschickt worden. Wie die Steuerbehörde einräumte, wurden die CDs mit Steuererklärungen und persönlichen Kennnummern von fast allen der 4,6 Millionen Einwohner des Landes an neun Zeitungen, Radios und Fernsehsender verschickt.

  19. WESOR sagt:

    Allein schon der Begriff sagt alles. Anspruchsteller Fragebogen sollte kein Haftpflichtgeschädigter ausfüllen.

    Dort werden Daten abgefragt die dem Schadenverursacher gar nichts angehen.

    Der Geschädigte hat den Unfallhergang und die Schadenhöhe (mittels Gutachten) zu beweisen und seine Ansprüche zu stellen. Nur Aushorchung sonst nix.
    Das Wesentliche fehlt nämlich in jeden Fragebogen.
    Der Termin, das Datum wann die beanspruchte Fragebogen-Versicherung die Entschädigung zahlt.

    Hier will der Verursacher Fragen stellen, anstatt zu bezahlen was er kaputt gefahren hat..
    Wacht doch endlich mal auf!

    Da kam neulich ein Allianzvertreter mit seinem Kunden, dem Verursacher ins SV-Büro und wollte wissen wie hoch der Schaden des Geschädigten ist. Warum wollen sie das wissen?
    Ja wir als Allianz müssen das Zahlen! Also gut es macht genau 2723,23€. Dann bezahlen sie jetzt? Nein, war seine Antwort! Was wollen sie dann eigentlich hier im SV-Büro?
    Ja ich will mich nur informieren! Immer das gleiche, Agenten wollen sich nur informieren und kassieren, aber nix zahlen. Er verschwand wieder und der Anwalt beansprucht ohne Fragebogen.

  20. Andreas sagt:

    Was sagte vor ein paar Jahren ein Anwalt zu mir:

    „Ich habe doch nicht ein paar Jahre studiert, um die Versicherungsfragebögen auszufüllen. Die erhalten in freien Worten alles wichtige von mir, was sie brauchen, um zu bezahlen.“

    Und das ist die richtige Einstellung.

    Grüße

    Andreas

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