Häppchentaktik der Allianz-Versicherung

Durch die allseits bekannte Firma Control Expert wurde wieder im Auftrag der Allianz-Versicherung die Schadensersatzsumme eines Geschädigten zusammengestrichen.
Die Streichsumme betrug Anfangs fast 750 Euro.

Die Allianz-Versicherung zahlte aber, nach dem der schon im Vorfeld beauftragte Rechtsanwalt sich auf die BGH-Rechtssprechung berief, knapp 500 Euro nach.
Die Differenz ergab sich daraus, dass sich die Allianz auf zwei in Nachbarortschaften ansässige, fabrikatsgebundene Fachwerkstätten mit günstigeren Stundensätzen berief.
Wir hatten die Stundensätze der ortsansässigen fabrikatsgebundenen Fachwerkstätte im Gutachten eingesetzt.
Weiterhin berief sich die Allianz auf ein Urteil des Amtsgerichtes Ulm (6 C 1456/04). Inwiefern das nun juristisch als gleichwertige Verweißmöglichkeit zu werten ist, auch wo die Grenze der Zumutbarkeit (Entfernung) zu ziehen ist, sollen die Juristen beurteilen.

Es zeigt sich aber, dass man bei der Allianz sehr wohl die BGH-Rechtssprechung verstanden hat. Daher verwundert es, das trotzdem stetig zuerst versucht wird mit anonymen, maschinell erstellten „Prüfungsberichten“ einer Firma Control Expert die berechtigten Schadensersatzansprüche Geschädigter zu beschneiden. Um dann, wenn ein Rechtsanwalt involviert ist oder wird, häpchenweise nachzugeben.

Warum gesteht man, wissentlich, dem Geschädigten nicht gleich seinen Schadensersatz zu?

Die vielfach angeführten Argumente, wenn der Geschädigte nichts fordert, sei man nicht gezwungen ihn auf das was ihm zusteht hinzuweißen, laufen hier ins Leere. Durch das Einreichen des Gutachtens hat er ja gerade die Summe gegenüber dem Schädiger und seiner Versicherung benannt, die ihm als Schaden entstanden ist.

Leider zeigt dieses Verhalten, das der Geschädigte, der sich nicht anwaltlich vertreten lässt, stets den Kürzeren zieht.

SV Stoll

Urteilsliste „Fiktive-Abrechnung“ zum Download >>>>>

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2 Antworten zu Häppchentaktik der Allianz-Versicherung

  1. Andreas sagt:

    Ich habe einen Haftpflichtschaden begutachtet bei dem die Allianz letztlich vier Anläufe gebraucht hat, um den kompletten Schaden auszugleichen.

    Das ist gängige Praxis in unserem Bereich und erinnert stark an einen orientalischen Basar, auf dem Feilschen zum guten Ton gehört.

    Grüße

    Andreas

  2. SV Stoll sagt:

    Um sich nicht dem Vorwurf einseitiger Berichterstattung auszusetzen:

    Die Allianz kann auch anders.

    18.05. Fahrzeug besichtigt

    23.05. Gutachten verschickt

    01.06. zumindest Gutachten-Honorar ist da

    Es handelt sich um einen Reparaturfall.

    Probleme gibt es überwiegend oder nur bei fiktiver Abrechnung.

    Noch eine Begebenheit, die zeigt das es geht (zumindest in der technischen/Sachverständigen Seite).

    Unabhängig vom Allianz SV habe ich ein Fahrzeug besichtigt. Beide Gutachten waren nur 3 Euro voneinander weg, ohne das der eine des anderen vorliegen hatte (Reparaturfall).

    Somit ist bewiesen, das die Allianz kompetent ist ordnungsgemäß zu regulieren.

    Warum tut sie es dann in einigen Fällen nicht?

    SV Stoll

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