Kürzungswahn der HUK – Geldsegen für die Sachverständigen?

Viele Sachverständige ärgern sich über die ungerechtfertigten Kürzungsvorgänge der HUK Coburg Versicherung bezüglich des Sachverständigenhonorars. Da werden seit vielen, vielen Jahren willkürlich „kleinere Beträge“ abgezogen, mit dem Ziel, dass der Sachverständige auf Teile seiner berechtigten Ansprüche verzichtet. Mit dieser Strategie hat man zudem Sachverständige, unserer Meinung nach wettbewerbswidrig, „unter Druck“ gesetzt, indem mitgeteilt wurde, es gäbe künftig keine Proleme bei der Sachverständigenhonorierung, wenn man eine Vereinbarung mit der HUK treffe. Diese Vereinbarungen gingen, je nach hausinterner Honorarkalkulation, für den Sachverständigen mit einem Honorarverlust einher, der sich bei 15%, 20% oder auch mehr bewegte. Grundlage für diese „Vereinbarungen“ war in der Regel das sog. BVSK-HUK Gesprächsergebnis. Viele Sachverständige sind dieses „verlockende Angebot“ eingegangen und verdienen heutzutage, wenn es gegnerische Haftpflichtschäden der HUK betrifft, eben 15%, 20% oder wie auch immer weniger. Von der kartellrechtlichen Problematik und der Unzulässigkeit einer solchen Vereinbarung einmal abgesehen, ist dieses Arrangement schlichtweg falsch. Insbesondere unter Betrachtung kaufmännischer Gesichtspunkte.

Für die HUK geht diese Rechnung natürlich auf. Bei 4 Mio Haftpflichschäden deutschlandweit pro Jahr und einem Marktanteil der HUK von ca. 15-20% werden demnach 600.000 – 800.000 Schäden durch die HUK abgewickelt. Davon ausgehend, dass 1/4 dieses Kuchens beim freien Gutachter landet, ergibt sich ein Schadensvolumen von ca. 150.000 – 200.000 Stück/Jahr. Wenn nun die HUK bei jedem Schaden am Sachverständigenhonorar durchschnittlich EUR 100,00 „einspart“, dann ergibt dies am Jahresende einen Überschuss zu Gunsten der HUK in Höhe von ca. 15-20 Mio EUR. Bei Einsparung von EUR 200,00/Gutachten natürlich 30-40 Mio usw.

Ein Betrag, mit dem die freien Sachverständigen u.a.  die Versicherungsprämien der HUK subventionieren und der den Sachverständigen zur Stabilisierung der Existenz nicht mehr zur Verfügung steht – was ja auch im Sinne der HUK ist. Auf alle Fälle ist die Kürzung des Sachverständigenhonorars ein klar definierter Baustein beim  Schadenmanagement der HUK. Unter Betrachtung der HUK-Ankündigung, nachdem die Combined Ratio für das Jahr 2009 voraussichtlich nur noch bei 95 liegen soll, stellen 15-20 Mio EUR einen erheblichen Anteil an dem gesamten Geschäftsergebnis der HUK dar. Die HUK wird also alle Register ziehen, um einen Betrag in dieser Größenordnung aufrecht zu erhalten oder sogar noch auszuweiten. Der besagte Krieg findet demnach nicht nur auf der Prämienebene statt. Der wahre Krieg tobt im After-Sales Bereich – auf der gesamten Kostenseite.

Nun jedoch zur Rechnung für die Sachverständigen.
Wie wir bereits am 02.12.2009 mitgeteilt hatten, fährt die HUK eine „neue Strategie“, indem Sachverständigenhonorare nun nicht mehr „moderat“, sondern drastisch frech gekürzt werden. Wir haben mit Hilfe unserer Leser hierzu einiges an Material gesammelt und festgestellt, dass es sich wieder um eine „größere Aktion“ handelt. An dieser Stelle auch ein herzlicher Dank an alle Einsender entsprechender Kürzungsschreiben. Weiteres Material können wir natürlich immer gut gebrauchen.

Die Honorarkürzungen betragen teilweise 60-70%. Dies mag den einen oder anderen möglicherweise zum Mißmut anregen – sollte es aber nicht. Warum? Weil der ausstehende Betrag einen erheblichen Zinsvorteil verspricht.

Zu allererst sollte der Sachverständige natürlich über ein elementares Instrument verfügen, mit dem er die Fäden seines Honoraranspruches stets selbst in der Hand halten kann. Die Abtretung an Erfüllungs statt, damit Ansprüche im eigenen Namen durchgesetzt werden können. Bei dieser Form der Abtretung sollte jedoch die Aktivlegitimation genau beachtet werden.

Dann sollte man zur Sicherheit die HUK und den VN der HUK in Verzug setzen.

Danach gibt es zwei Möglichkeiten.

1.) Den VN der HUK (und/oder die HUK) sofort verklagen.

2.) Den VN der HUK (und/oder die HUK) irgendwann vor Ablauf der Verjährung verklagen.

Die HUK sollte man nur im Rahmen einer „Sammelklage“ in Anspruch nehmen. Ansonsten den Schädiger und nur den Schädiger direkt verklagen. Erhöht den Druck auf den Versicherer und erzeugt grundsätzlich autonome Prozesskosten, die letztendlich zu Lasten der HUK gehen. Diese Strategie gilt übrigens auch für Restforderungen der Geschädigten.

Zu 1.)

Zur Vereinfachung nehmen wir einmal an, dass die Höhe des Brutto-SV-Honorars EUR 1.000,00 beträgt und die HUK 70% dieses Betrages nicht ausgeglichen hat. Bleiben bei einer Kürzung also EUR 700,00 übrig. Nehmen wir weiterhin an, dass das gesamte prozessuale Verfahren 1 Jahr dauert bei einem derzeitigen Basiszinssatz von 0,12% und der Sachverständige einem Einkommenssteuersatz von z.B. 40% unterliegt.

Hätte die HUK die Rechnung sofort voll bezahlt, wären von den anteiligen 700 EUR  111,76 EUR direkt an das Finanzamt geflossen (19% MwSt) und von den verbleibenden 588,24 EUR ein weiterer Betrag in Höhe von 235,29 EUR nach der Jahressteuererklärung (40 % Einkommenssteuer). Zur „Geldanlage“ verbleiben dem Sachverständigen also nur EUR 352,95. Beim momentanen Zinssatz von bestenfalls 2,5% ergibt sich hierbei ein Jahreszinsertrag von 8,82 EUR.

Anders bei der strittigen Abrechnung. Hier ergibt sich ein Zinssatz von 5,12% (=5% über dem Basiszinssatz). Macht einen Zinsertrag von 35,94 EUR / Jahr (aus EUR 700,00). Bei steigendem Basiszinssatz natürlich entsprechend mehr. Wo gibt es eine Anlage zu diesen Konditionen (5% über dem Basiszinssatz)?

Macht also unterm Strich einen Zusatzertrag von ca. EUR 27,12 (=35,94-8,82) – für die 1-jährige Wartezeit.

Zu 2.)

Wenn man nun das Klageverfahren erst kurz vor Ablauf der Verjährung eröffnet, kommen die Vorzüge der „Stundung“ erst richtig zur Geltung. Die dreijährige Verzinsung beträgt demnach  35,84 x 3 = 107,52 EUR.

Des weiteren hat man hierdurch Gelegenheit, Erträge in das 1., 2. oder ggf. 3. Folgejahr zu steuern. Ganz nach Belieben bzw. Verjährungsfrist. Für „schwache Wirtschaftsjahre“ Klage(n) einreichen – für „starke Wirtschaftsjahre“ noch ein wenig zuwarten (Verjährungsfrist beachten!). 

Bei beiden Rechenbeispielen hat der Sachverständige zu den Zinserträgen natürlich noch sein korrekt kalkuliertes Honorar und musste keine Federn lassen aufgrund irgend einer Vereinbarung mit der HUK. Somit noch einmal EUR 150,00 – 200,00 mehr in der SV-Kasse. Je nach Variante einschl. Zinsen also EUR 200 – 300 mehr, als unter dem Fäulnisgeruch eines HUK-Abkommens.

Fazit:

Mit einer geschickten Finanzplanung kann man vordergründig negative Abwicklungsmodalitäten einer beratungsresistenten Versicherung ohne weiteres in „positive Energie“ umwandeln. Bei einem einzigen Vorgang erscheint die Sache natürlich nicht wirklich interessant. Aber wie wir alle wissen, treibt die HUK das Spiel ja permanent, so dass sich der Vorgang bei einem größeren Volumen hervorragend rechnet.
Und wer berufungsfähige Urteile bevorzugt, kann auf diesem Wege auch einige „kleine Forderungen“ zusammenfassen und ggf. die HUK direkt verklagen. Verringert das Risiko manch kurioser Amtsgerichtsurteile und beschert dem beauftragten Rechtsanwalt darüber hinaus einen auskömmlichen Streitwert.

Die HUK hat hierbei natürlich immer das Nachsehen. Sie kann nicht agieren, befindet sich zwangsläufig immer in der Defensive, muss in der Regel die gesamten Prozesskosten tragen und außerdem den geschuldeten Betrag noch richtig teuer verzinsen. Des weiteren können viele Schadensakten über einen längeren Zeitraum nicht geschlossen werden. Im schlimmsten Fall geht der ganze Verwaltungsaufwand nach 3 Jahren wieder von vorne los, weil der komplette Fall noch einmal aufgerollt werden muss. Und wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist der eine oder andere Mahnbescheid, z.B. kurz vor der Jahreswende, zugestellt wird, gibts so richtig Stress in der Schadensabteilung. Kosten, Kosten, Kosten sind der gerade Weg zur Combined Ratio 100++….

Deshalb der Appell an Alle:

Sämtliche unnötigen Vereinbarungen mit der HUK aufkündigen und keine neuen mehr eingehen.
Das stärkt nicht nur dem Berufsstand der freien Sachverständigen, sondern hilft auch allen anderen Versicherern im Rahmen des fairen Wettbewerbs.
Denn Combined Ratio über 100 bedeutet zwangsläufig Prämienanhebung. Und damit endet der „mörderische Preiskrieg“.

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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4 Antworten zu Kürzungswahn der HUK – Geldsegen für die Sachverständigen?

  1. Andreas sagt:

    Schöne Beispielrechnung. Aber auch ohne diese gehen die letzten 3 Akten aus 2007 in diesem Jahr bei uns in die Klage.

    Denn ein SV sollte rechnen können, nicht nur Reparaturkosten, sondern auch Wirtschaftsmathematik…

    Ach ja, gerade heute erst habe ich frisch ein Urteil des AG Rastatt reinbekommen. Das wird veröffentlicht sobald ich zum Scannen komme. Voller Zins, voller Restbetrag!

    Grüße

    Andreas

  2. WESOR sagt:

    Früher hat die HUK-C mal einen 50ziger gekürzt. Heute wird nicht mal die Hälfte der Rechnung bezahlt. SV macht Euch nicht viel Arbeit, der Online Mahnantrag gegen den VN/Verusacher ist sowas von Einfach und kostet mit Gerichtszustellung i.d.R. nur 23 €. Das reicht fürs Erste. Da kommt bestimmt Bewegung in den Laden. Ein Schreiben von einem SV oder Anwalt beeindruckt nicht so, als wenn ein Mahnantrag durch das Gericht kommt. Da werden die Verursacher/VN so richtig aufgescheucht. Zudem ist es eine gute Reklame für das SV-Büro. Der Verursacher weis dann, dass es das gute SV-Büro für den Geschädigten gibt. Wir haben schon große Fuhrparks damit gewonnen.

  3. Glöckchen sagt:

    Hi Wesor
    genau nur so kann es gehen!
    Die Antwort auf jede rechtswidrige Kürzung ist:
    1.Halteranfrage bei der Zulassungsstelle.
    2.Aussergerichtliche Zahlungsaufforderung an den Halter.
    3.Nach fristablauf Mahnbescheid oder gleich Klage gegen
    den Halter.
    Der bekommt dann Post vom Gericht,dann ein Urteil,wonach ER zahlen muss,was seine Versicherung verweigert hat,dann wird IHM der Kostenfestsetzungsbeschluss zugestellt und dann klingelt bei IHM der Gerichtsvollzieher,es sei denn die Versicherung,die das alles ausgelöst hat,erbringt die Zahlung,die sie bisher rechtswidrig verweigert hat und verhindert so noch den Kuckuk auf dem Fernseher!
    Klingelingelingelts?

  4. Willi Wacker sagt:

    Hallo Redaktion,
    sag ich doch. Vgl. meinen Bericht vom 18.12.2009!
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

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