Abtretungsformular an Erfüllungs statt bei HUK Versicherungsangelegenheiten.

Sehr geehrte Kollegen,

gemäß vieler Anfragen und Bitten, wird hier das Abtetungsformular das Herr RA Imhof gestaltet hat, zum Download eingestellt.

Die Captain-Huk Crew wünscht allen SV , dass damit wieder ein Mosaikstein zu dem erhofften Ergebnis geschaffen wurde.

Also bedient Euch, denn Erfolg kann nur der haben, wer auch dementsprechend handelt. 

MfG

Franz Hiltscher

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29 Antworten zu Abtretungsformular an Erfüllungs statt bei HUK Versicherungsangelegenheiten.

  1. huk-freund sagt:

    Echt starke Abtretung – und der Sachverständige klärt für mich die Schuldfrage. Erspart den Rechtsanwalt bei ungünstiger Schuldfrage und fehlender Rechtsschutz.

  2. H. Nordmeier sagt:

    Noch besser,

    vielleicht werden wir dann auch relativ zeitnah (noch im Zuge der Schadenaufnahme) die Reparaturmaßnahmen mit einer Geld sofort Garantie, vorfinanzieren!

  3. SV Hildebrandt sagt:

    @ Nordmeier

    vielleicht erwarten die Versicherer ja auch bald, dass wir das Unfallgeschehen rückgängig machen können, damit wir nicht unnütz werden… oder so.

  4. H. Nordmeier sagt:

    @ Hildebrandt

    wäre auch eine Überlegung, oder rückgängig wie rückverformen?

    aber ernsthaft, ist der Handel von Schadenersatzansprüchen tatsächlich so abwegig?

    Ich denke nicht.

  5. SV Hildebrandt sagt:

    Um ehrlich zu sein… Mir schwand da böses. Der Geschädigte bleibt letztendlich auf der Strecke und mir sind die Interessen meiner Kunden wichtige, wie Gewinne von Assekuranzen die sich einen sche…d..k ihrer Mitarbeiter kümmern und so die Volkswirtschaft zusätzlich schädeigen.

    Ich sitze hier und suche offene Posten nur gegen die HUK raus und komme aus dem Staunen nicht raus… Allerdings habe ich bereits vor lauter Unmut einige Behälter mit rückwärtiger Nahrungsaufnahme gefüllt. Aber andererseits freue ich mich auf die Gesichter der Schadenstifter wen diese ein Schreiben meiner Anwälte haben und direkt in Haftung genommen werden. Vielleicht geht einigen dann ein Licht auf – Preiswert ist den Preis nicht wert…

  6. SV Hildebrandt sagt:

    Hallo HUK-Freund

    Sie mögen recht haben mit dem was Sie andeuten, aber da grenzen wir unabhängigen und freien Sachverständigen, so wie die hier schreibenden, uns von ab. Klar kann ein ordentlich instand gesetzter Vorschaden nach x Jahren nicht mehr erkannt werden. DAS sollte jedem klar sein. Aber Ihr Irrglaube das alle SV´s im Interesse der Geschädigten arbeiten ist so was von daneben… Weitere Einlassung erübrigt sich meinerseits.

    Zu Ihrer Aussage er reicht es kommentarlos zu *seiner Versicherung* weiter wird ihm der Anwalt vorher einiges geschrieben haben und der wird erstmal Panik haben. Und glauben Sie mir eines, ich weiß wovon ich rede. Bisher habe ich es im Guten versucht, weil ich dachte ich stände allein da…

    Gestern hatte ich konstruktive Gespräche mit Mitbewerbern am hiesigen Markt. Da kommt was…

    Ich freue mich auf jeden einzelnen Prozess gegen die Schadenstifter denen dann die Augen geöffnet werden.

  7. F.Hiltscher sagt:

    huk-freund Dienstag, 07.11.2006 um 20:06
    “ Echt starke Abtretung – und der Sachverständige klärt für mich die Schuldfrage. Erspart den Rechtsanwalt bei ungünstiger Schuldfrage und fehlender Rechtsschutz.“

    Das Risiko, als SV wegen unklarer Schuldfrage auf die „Nase zu fallen“ ist wesentlich geringer, als an eine unseriös agierende Firma wie zum Beispiel HUK-Coburg, zu geraten.

  8. RA Saager, Ansbach sagt:

    Zitat huk-freund Mittwoch, 08.11.2006 um 00:05

    „Jeder zweite Unfallschaden wird fiktiv abgerechnet “

    Fiktive Abrechnung liegt doch dann vor, wenn im Reparaturfall auf die Reparatur verzichtet wird und die vom Sachverständigen ermittelten Kosten zur Schadensbeseitigung verlangt werden.

    Ich habe in diesm jahr ca 600 KH Schäden als laufenden Mandate angenommen, davon waren (ratter ratter macht die EDV) 50 Fälle (!) fiktive Abrechnung…..

    Merke: Glaube nur der Statistik, die du selbst gefälscht hast……

  9. huk-freund sagt:

    Hier wird nicht ein einziges Argument akzeptiert, dass von einem Vertreter der Versicherungswirtschaft stammen könnte.

    Es wird nicht diskutiert und man will auch keine Annäherung. Nur die eigene Meinung gilt und nur die ist richtig.

  10. SV sagt:

    @huk-freund Mittwoch, 08.11.2006 um 09:59
    Hier wird nicht ein einziges Argument akzeptiert, dass von einem Vertreter der Versicherungswirtschaft stammen könnte.

    Hallo Huk-Freund,

    warum wohl ist das so?

  11. RA Schepers sagt:

    Ich meine, jeder sollte das machen, was er kann:

    Der Sachverständige macht Gutachten,
    die Werkstatt repariert und
    der Anwalt kümmert sich um die Schadenregulierung.

    Es gibt einige Werkstätten, die für den Geschädigten die Schadenregulierung übernehmen wollen oder auch einige Gutachter. Das halte ich für genauso sinnvoll wie wenn ich anfange, Autos zu reparieren.

    Schuster, bleib bei deinen Leisten.

    Wenn sich jeder auf das konzentriert, was er kann, ist das für den Geschädigten das Beste.

    Und mittelfristig profitieren auch die Versicherungen von einer schnellen (und unbürokratischen) Schadenregulierung.

  12. harlekin sagt:

    Hallo RA Schepers,

    dem ist uneingeschrenkt zuzustimmen.

    Ein Problem ist nur, dass der Geschädigte oft nicht zum Anwalt will. Und wenn dann die Werkstatt die gesamte Rechnung und der SV sein Honorar bezahlt haben will, sind diese gezwungen, selber tätig zu werden. Denn keiner kann sich leisten, den Kunden, der nicht in irgend eine Vertrauenswerkstatt oder zum Gutachter der Versicherung geht, durch Prozesse auch noch zu verlieren – dies nutzen die Versicherer gnadenlos aus.

    Wie man hier sieht, die freien SVs scheuen den Weg zusammen mit dem Anwalt vor Gericht zu gehen, nicht.
    Besonders bei den freien Werkstätten ist das jedoch nicht der Fall. Diesen denke ich, fällt es schwer, sich nach einem harten Tag in der Werkstatt noch um nicht gezahlte Teilbeträge zu kümmern.

    MfG Harlekin

  13. RA Schepers sagt:

    Wenn der Geschädigte nicht zum Anwalt will, können ja Werkstatt oder Sachverständiger dem Geschädigten klarmachen, daß dies nicht zu seinem Nachteil ist. Ist die Haftung klar, dann sind auch die Kosten des Anwalts durch die Versicherung gedeckt.

    Ist die Haftung nicht klar, besteht so oder so ein Kostenrisiko, auch beim SV-Honorar und bei den Reparaturkosten.

    Je früher zum Anwalt, desto besser. Ich bearbeite lieber Mandate, wenn es (noch) um 5.000,- € geht, als wenn es – durch Teilzahlung der Versicherung – nur noch um 300,- € wegen irgendwelcher Kürzungen geht.

    Wenn Werkstätten und Sachverständige Probleme bei der Schadenregulierung haben, dann ist es doch ein leichtes, auf die Möglichkeit hinzuweisen, einen Anwalt einzuschalten. Der Geschädigte wendet sich doch vertrauensvoll an die Fachleute Werkstatt und Versicherung.

    Wenn die Versicherungen versuchen, Sachverständige, Vertragswerkstätten und Anwälte aus der Schadenregulierung zu verdrängen (teils mit falschen Angaben), dann sollte es Sachverständigen, Vertragswerkstätten und Anwälten doch gelingen, sich mit wahren Angaben in diesem Wettbewerb zu behaupten.

  14. SV Stoll sagt:

    Sehr geehrter Herr Schepers,

    Sie sprechen genau die Thematik an, die wir schon lange verfolgen. Doch Geschädigte wollen vielfach unsere gutgemeinten Ratschläge nicht annehmen.
    Das Anwälte keinerlei Motivation verspüren, einen verfahrenen Fall, bei dem es nur noch um Restbeträge geht, zu übernehmen ist vollkommen verständlich.
    Ich erkläre das stets meinen Kunden.
    Meistens hilft der Spruch“100, 200 oder 300 Euro sind doch für Sie viel Geld, oder? Wenn Sie die natürlich zum Verschenken haben, geben Sie her! Für einen Anwalt ist das aber ein undankbares Geschäft und es kann sein, dass das Mandat gar nicht angenommen wird“.
    Manchmal hilfts. Am allerbesten sind dann die Oberschlauen, die es der Versicherung mal so richtig „zeigen“ wollen und vier Wochen später depremiert angekrabbelt kommen und nach einem versierten Anwalt fragen.

    Mfg. SV Stoll

  15. harlekin sagt:

    Fordern Sie die Versicherung auf, den Unfallschaden umgehend begutachten zu lassen.

    Diesen Satz findet man unter
    WDR: Was tun bei einem unverschuldeten Unfall

    Ein Rat, der unter Umständen richtig Geld kosten kann.
    Richtig ist: Beauftragen sie einen Anwalt und Gutachter i h r e r Wahl.

    Schönen Abend

  16. RA Schepers sagt:

    Hallo Herr Stoll,

    „keinerlei Motavition bei einem verfahrenen Fall mit Restbeträgen“ sehe ich etwas anderes. Ich verdiene für die gleiche Arbeit lieber mehr Geld als weniger Geld. Aber bisher habe ich noch keinen Mandanten weggeschickt, weil es nur um Restbeträge geht. Im Gegenteil, wenn ich den Mandanten, der es erst selber versucht hat und nur teilweise Erfolg hatte, gut bediene, dann ist es die beste Werbung, die es gibt. Der Mandant kommt wieder, und der Mandant empfiehlt mich auch bei Bekannten weiter. Wenn im Bekanntenkreis ein Unfall passiert, sagt er sofort: Geh zum Anwalt und nimm Dir einen Gutachter. Ich habe es auch erst selber versucht, geht aber viel besser mit Anwalt.

    Ãœbrigens, der Verkehrsunfall bzw. die Kfz-Haftpflicht ist der „Türöffner“ sowohl für die Versicherung als auch für den Anwalt. So bekommt man persönlichen Kontakt, und kann dann auch andere Leistungen / Produkte verkaufen.

  17. RA Bernhard Trögl sagt:

    Hallo Herr Kollege Schepers,

    ich sehe das genauso. Eine kleine Restforderung ist manchmal das Tor zu einer längjährigen Zusammenarbeit mit dem Mandanten in allen Rechtsbereichen. Von daher schicke auch ich keinen weg, der nur eine kleine Restforderung zu bearbeiten hat. Im übrigen findet sich bei Durchsicht der bisherigen Abrechnungsunterlagen manchmal auch noch weitere nicht regulierte Positionen, die der Geschädigte noch gar nicht erkannt hat. Mandant kam bspw. zu mir, weil die Versicherung sich weigerte, Nutzungsausfall in Höhe von ca. 400,00 EUR zu zahlen. Ich habe dann die Abrechnung überprüft und bin darauf gestossen, dass der Mdt. ein Erstazfahrzeug mit ausweisbarer MwSt. angeschafft hat und somit auch noch die auf die Rep-Kosten entfallende MwSt in Höhe von knapp 1100,00 EUR nachfordern kann. Aufgrund eines Gebührenabkommens mit dem Haftpflichtversicherer (nein, es war nicht die HUK)konnte ich dann sogar noch aus dem Gesamterledigungswert incl. Zahlung der Vers. an meinen Mandanten Gebühren in Höhe von knapp 800,00 EUR abrechnen.
    Fazit: Mandant hochzufrieden, RA ebenfalls zufrieden, mittlerweile vertreten wir den Mandanten, der einen Gewerbebetrieb hat, in allen rechtlichen Belangen. Es kann sich also lohnen, auch Kleinbeträge zu bearbeiten.

  18. Heinzelmännchen sagt:

    Zitat Harlekin:

    Fordern Sie die Versicherung auf, den Unfallschaden umgehend begutachten zu lassen.

    Diesen Satz findet man unter
    WDR: Was tun bei einem unverschuldeten Unfall

    Also ich kann da diesen Satz nicht finden, ich lese:

    Die Werkstatt rät Herrn Müller, einen Kfz-Gutachter einzuschalten. Den darf sich der Geschädigte selbst aussuchen. Auch hier gilt: Er kann auch auf die Empfehlung der Versicherung eingehen, muss es aber nicht.

    Mfg

  19. Heinzelmännchen sagt:

    Und um hiergegen,

    Will die Versicherung einen Gegengutachter schicken, muss das Unfallopfer ihr diese Möglichkeit auf jeden Fall einräumen.

    ein schlagendes Gegenargument zu finden, bräuchten wir immer noch das vom LG Kleve zitierte BGH Urteil.

    Das Landgericht Kleve (Aktenzeichen: 3 O 317/98 in Anlehnung an BGH, ZfS 199, 239) hat zudem klargestellt, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall auf die von seinem Sachverständigen vorgenommenen Feststellungen zur Schadenhöhe verlassen darf. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers darf die Schadensregulierung in der Regel nicht von einer Nachbesichtigung durch einen eigenen Gutachter abhängig machen.

    Kann das wirklich keiner besorgen?

    Wer ist hier aus Kleve?

    Mfg H.

  20. RA Schepers sagt:

    Ein LG-Urteil ist kein schlagendes (Gegen-)Argument. Die Versicherung interessiert es nicht und den Amtsrichter in Pusemuckel auch nicht.

    Das Argument ist folgendes:

    Der Geschädigte ist Herr des Restitutionsgeschehens. Er muß den Schaden substantiieren und ggf. nachweisen. Deshalb kann er einen Gutachter einschalten. Es gibt keinen Grund, der Versicherung eine Nachbesichtigung zu gestatten (führt übrigens immer zu Kürzungen).

    In der Praxis die Versicherung auffordern, die Richtigkeit des vorgelegten Gutachtens zu bestreiten, und dabei der Versicherung ein selbständiges Beweissicherungsverfahren androhen. Darauf hinweisen, daß Fahrzeug vorher nicht repariert werden kann und das für die Zwischenzeit ein Mietwagen genommen werden müsse. Vielleicht bringt das Bewegung in die Sache.

    Wenn´s nicht hilft, sofort Zahlungsklage einreichen aufgrund des eigenen Gutachtens. Alles andere ist Zeitverschwendung.

  21. Heinzelmännchen sagt:

    Soll es auch nicht sein, sondern das darin zitierte BGH Urteil.

    3 O 317/98 in Anlehnung an BGH, ZfS 199, 239

    BGH ZFS 199,239.

    MFG
    H.

    P.S. Aber die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise, kann ich nur unterstützen.

  22. harlekin sagt:

    Hallo Heinzelmännchen,

    Fehler von mir,
    steht auf dem Link MDR: Versicherungen müssen Reparaturen voll bezahlen

    unter: Den Schaden melden
    – da steht noch mehr – wie man es nicht machen sollte, z.B. selber bei der Verischerung anrufen.
    Dies sollte man dem Anwalt überlassen, wie wir ja nun schon zur Genüge hier lesen konnten.
    Ich denke dieser Link sollte gelöscht werden.

    Es heißt hier:
    Benachrichtigen Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung. Wenn Sie sich an der Unfallstelle mit dem Unfallgegner nicht einigen können, melden Sie den Schaden umgehend (spätestens innerhalb einer Woche) Ihrer Autohaftpflichtversicherung, auch wenn Sie glauben, der Andere sei allein verantwortlich.

    Nach einem Unfall kann der Autofahrer den Schadenersatz direkt von der Autohaftpflichtversicherung des Unfallschuldigen verlangen. Er ist nicht darauf angewiesen zu warten, bis der Verursacher den Schaden meldet. Setzen Sie sich sofort telefonisch oder schriftlich mit der örtlichen Niederlassung der gegnerischen Versicherung in Verbindung.

    Sie können Ihren Wagen zur nächstgelegenen Vertrags- oder Fachwerkstatt bringen oder abschleppen lassen. Fordern Sie die Versicherung auf, den Unfallschaden umgehend begutachten zu lassen.

    Damit Sie die Reparaturkosten nicht bei Abholung des Fahrzeugs aus eigener Tasche vorschießen müssen, verlangen Sie von der Versicherung eine Reparatur-Übernahme-Erklärung. Liegt diese der Werkstatt vor, so rechnet sie direkt mit der Versicherung ab. Dadurch wird die Unfallregulierung beschleunigt.

    Harlekin

  23. Heinzelmännchen sagt:

    Der MDR Link ict schon so gut wie vergessen.

     Eigentlich kein wunder bei der Quelle.

     (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.)

     KFZ Haftpflicht, dann wohl eher kein Fall für Drescher.

     Mfg und danke für den Hinweis

    H.

  24. Skydiver sagt:

    so ich möchte diesen informationsblog nicht weiter mit unnützen wortgeplänkel zu müllen, ist auch spät genug, gute nacht.

    übrigens n….. haben wahrscheinlich nicht so ein natur gegebenes technikverständnis.

  25. Administrator sagt:

    An alle User, auch auf die Gefahr, dass jetzt einige der Beteiligten Kommentatoren  verärgert sind, ist nochmals zu erklären! Dies ist ein Informationsblog! Sinnloses Wortgeplänkel welches mit gezielten Provokationen ausgelöst wird und nur zu gegenseitigen Aufstachelungen führt ist hier konterproduktiv und unerwünscht. Aus diesen Gründen habe ich eine Serie von Kommentaren entfernt. Ein Kommentar zum Hauptthema, ohne sich mit bestimmten Provokateuren eine m.E. sinnlose Wortschlacht zu liefern, ist ausdrücklich erwünscht und soll den Verbraucher informieren. Wir SV wissen doch was so abläuft. Seht euch bitte unsere Partnerblogs an und deren Postings. In naher Zukunft wird zwar jeder einen von uns gewünschten Kommentar abgeben können, aber nur , wenn nach intern u. automatisch überprüfter IP Nummer feststeht, dass die E-Mail Adresse mit dem eigenen Namen oder dem angegebenen NIck nachvollziehbar ist. Damit reduzieren sich auch die zahlreichen Spams(blaue Tabletten), welche täglich gelöscht werden müssen. Auch reduzieren sich damit die Beleidigungen,im Bewußtsein dass nötigenfallsfalls der verantwortliche Poster ermittelt werden kann. Im Vertrauen darauf, dass diese Massnahmen allgemein auf Verständnis stoßen,wünscht die Captain-Huk Crew ein schönes und geruhsames Wochenende. Admin

  26. Chr. Zimper sagt:

    an huk-freund,

    nicht die SVs und Rechtsanwälte, die hier den Verbraucher aufklären sind auf eine Stufe mit der ehemaligen DDR-Regierung zu stellen, sondern Sie mit den Versicherungen, die ihre Macht zum Nachteil der Versicherten ausnutzen.
    Mit diesem Satz haben Sie sich mehr als disqualifiziert.
    Ich bitte ausdrücklich darum, dass Äußerungen von huk-freund nicht mehr hier veröffendlicht werden.

    Danke

  27. Sir Henry Morgan sagt:

    Die HUK ist die einzige Versicherung die Honorare nicht bezahlt, wenn sie nicht bei der HUK sind dann haben sie nur Gutachten bei denen die Rechnung nicht zu beanstanden ist. 99,9% aller Rechnungen, die die Huk Coburg nicht bezahlt, sind eigentlich nicht zu beanstanden.

    Mfg
    Sir H. M.

  28. Sir Henry Morgan sagt:

    Hallo

    Zitat SV Hiltscher:

    Das Risiko, als SV wegen unklarer Schuldfrage auf die “Nase zu fallen� ist wesentlich geringer, als an eine unseriös agierende Firma wie zum Beispiel HUK-Coburg, zu geraten.

    Ist es in Zeiten der Betriebsgefahr nicht gefährlich ausschließlich die Abtretung an Erfüllung statt zu machen?

    Was ist wenn der AG 25 % Teilschuld wg. Betriebsgefahr bekommt, ist dann mein Honorar futsch?

    Mfg
    Sir Henry

  29. PeterPan sagt:

    hallo mister morgan
    die abtretung ist quotenbevorrechtigt;also kein problem!

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