DEKRA Claims Services GmbH rudert zurück

Die Verkehrsanwälte informieren:

Vergleichsbeschluss in Sachen DEKRA Claims Services GmbH

Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht war im Februar 2009 von Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern auf die Aktivitäten der DEKRA Claims Services GmbH aufmerksam gemacht worden. Daraufhin wurde vor dem Landgericht Köln Klage gegen die DEKRA Claims Services GmbH eingereicht. Das Verfahren wurde durch den Vergleichsbeschluss des LG Köln vom 18./26.01.2010 beendet.

Bite hier den ganzen Artikel lesen:

http://www.unfall-recht.info/dekra-claims-services-gmbh-rudert-zurueck/

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7 Antworten zu DEKRA Claims Services GmbH rudert zurück

  1. Dr. Helmut Wenz sagt:

    Ich hatte am 5.9.2014 einen Verkehrsunfall mit einem Franzosen. Falls Interesse in Bezug auf das Verhalten der DEKRA Claims (bestellt durch das Büro Grüne Karte) besteht, bin ich gerne bereit meine Erfahrungen zu teilen.
    Ich habe bis heute 9.7.2014 keine Deckungszusage!!!, keine Haftungsquote und nicht eine Cent Schadenersatz. Ich weiß nicht einmal, ob der mir genannte Mitarbeiter überhaupt die Kompetenzen besitzt, für die beteiligten Versicherungen (Meine Haftpflichtversicherung, meine Vollkaskoversicherung, die gegnerische Haftpflichtversicherung) agieren zu dürfen.

    Inzwischen verweigert mir dieser Mitarbeiter jede Kommunikation und reagiert auch nicht auf Fristsetzungen.

  2. Karle sagt:

    Sehr geehrter Herr Dr. Wenz,

    so weit ich mich entsinne, wurde für schwere Fälle dieser Art der Anwaltsberuf erfunden? Die ärgern sich nämlich gerne von Berufs wegen und bekommen das auch noch entsprechend honoriert. Oder einfacher formuliert: Endverbraucher, die sich heutzutage noch mit Versicherern oder sonstigen zahlungsunwilligen Schadenregulierern auseinandersetzen, sind selbst Schuld. Insbesondere wenn man sich bei Captain HUK eingelesen hat und spätestens dann wissen müsste, dass der normale Bürger selbst keine Chance mehr hat gegen die „Mafia“ der Schadenkürzer und Schadenverweigerer. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass der Anwalt nach deutschem Recht für Geschädigte kostenfrei ist, sofern man am Unfall keine Mitschuld trägt, dann fehlt mir jedes Verständnis für irgendwelches „Gejammer“.

  3. RA Schwier sagt:

    @ Karle

    u made my day!
    „Die ärgern sich nämlich gerne von Berufs wegen und bekommen das auch noch entsprechend honoriert.“

    Wie sagte es mir diese Woche ein Sachbearbeiter der Versicherung: „Ja und Sie bekommen nichtmal Schmerzensgeld für diese Arbeit!“

    @ Dr. Helmut Wenz
    Eben für diese Fälle gibt es Anwälte! Lesen Sie bitte etwas mehr auf diesem Blog, denn die Beteiligten hier kennen das „Aktive Schadenmanagement“ der Versicherungen von A bis Z.
    Für Auslandsunfälle und für die Korrespondenz mit ausländischen Versicherungen genügt nachher letztlich der anwaltliche Hinweis, dass die deutsche bzw. benannte Korrespondenzversicherung zustellungsbevollmächtigt und i.d.R. legitimiert ist!

    Europäischer Gerichtshof
    Urt. v. 09.06.1977, Az.: C-90/76
    „Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juni 1977. S.r.l. Ufficio Henry van Ameyde gegen S.r.l. Ufficio centrale italiano di assistenza assicurativa automobilisti in circolazione internazionale (UCI).“

  4. Helmut Wenz sagt:

    @Karle
    @RA Schwier

    Ich habe inzwischen sieben Anwälte angesprochen.
    Der erste Anwalt hat mich falsch beraten.
    Drei weitere Anwälte haben sofort abgelehnt.
    Zwei weitere Anwälte kannten das Quotenvorrecht und die Besonderheiten im Umgang mit dem Büro Grüne Karte/ Dekra Claims/ Teilungsabkommen nicht.

    Der Anwalt, den ich jetzt eingeschaltet habe, kennt sich mit den grundsätzlichen Gegebenheiten aus. Allerdings sind wir nach 9 Monaten gerade soweit, dass über die Dekra Claims mir meine Selbstbeteiliung in der Vollkaskoversicherung erstattet wurde.

    Bei allen anderen Punkten versucht Dekra Claims nach wie vor zu mauern. Beliebte Mittel der Dekra Claims: Die Unterlagen sind nicht angekommen. Die Unterlagen sind nicht vollständig. Die Unterlagen werden im Original benötigt. Die Originale sind nicht angekommen. (In dieser Reihenfolge und dann wieder von vorn. Dazwischen immer wieder Kommunikationsverweigerung.) Der für Sie zuständige Mitarbeiter ist nicht im Haus……u.s.w. und zwischendurch immer wieder nichts sagenden Briefe mit dem Tenor, was Sie/ ihr Anwalt sagt, interessiert uns nicht.

    Selbst wenn man nach den objektiven Vorgängen keine Mitschuld trägt (Wie ich in meinem Falle!) weiß man erst nach einem Prozess wie der zugehörige Richter die Mitschuld sieht, da er nicht beim Unfall dabei war.

  5. Hirnbeiss sagt:

    @
    „Selbst wenn man nach den objektiven Vorgängen keine Mitschuld trägt (Wie ich in meinem Falle!) weiß man erst nach einem Prozess wie der zugehörige Richter die Mitschuld sieht, da er nicht beim Unfall dabei war.“

    Du kannst Dich glücklich schätzen, wenn man nach der vergangenen Zeit noch weiß, um was es eigentlich geht.
    MfG

  6. Simon Kreidel sagt:

    Nach einem Verkehrsunfall im Sommer 2019 an dem ich keinerlei Schuld hatte, wurde ich an die DEKRA Claims verwiesen um die Schadensersatzansprüche zu erhalten! Auch heute, am 06.09.2020 ist der Fall noch nicht abgeschlossen und ich werde von Dekra Claims mit absurden Anfragen und Formularen weiter hingehalten und beschäftigt! Laut eigener Aussage des mir zugeteilten Sachbearbeiters, ist deren einzige Aufgabe, meine Emails an die ausländischen Versicherung weiterzuleiten! Daher ist jegliche Kommunikation mit DEKRA Claims nicht nur nervenaufreibend sondern auch reine Zeitverschwendung und ich wünsche niemandem, dass er jemals mit dieser Unternehmung zu tun hat!

  7. Genervert sagt:

    Habe derzeit auch mit dem DEKRA Claims Service zu tun. Unfall Frankreich, glasklare Sache. Dennoch zieht es sich nun seit 8 Monaten.

    Für alle, die dies lesen: Sofort von Anfang den Kram an die Rechtsschutz abgeben. Dann habt Ihr den Ärger nicht mehr selbst.

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