Petition gegen Richterwillkür, gerichtet an Bundesjustizminister Heiko Maas

Frau Gisela Müller hat auf change.org ihre Petition, gerichtet an Bundesjustizminister Heiko Maas, eingestellt.  Wer die Petition unterstützen möchte – es kann noch gezeichnet werden.

Bundesjustizminister Heiko Maas – Strafbarkeit von Rechtsbeugung wiederherstellen, Bürgergerichte einführen !

Das Ziel der Petition ist, die Strafbarkeit der Richter wegen Rechtsbeugung wiederherzustellen und in den Rechtsmittelinstanzen reine Bürgergerichte (Geschworenengerichte) als unabhängige und wirksame Kontrolle der Berufsrichter einzuführen.

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13 Antworten zu Petition gegen Richterwillkür, gerichtet an Bundesjustizminister Heiko Maas

  1. Willi Wacker sagt:

    Der Vorschlag mit Bürgergerichten, also nur mit Laien besetzten Gerichten, ist nartürlich nonsens.
    Dass das sog. „Volksverständnis“ bei Entscheidungen mitwirkt, kennt das deutsche Rechtssystem bereits. Die Schöffengerichte z.B. sind auf diesem Prinzip aufgebaut. Ebenso gilt das bei arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren. Aber bitte nicht bei zivigerichtlichen Entscheidungen. Dafür ist die Rechtsmaterie für den Laien zu umfangreich.
    Sinnvoller wäre es, die gerichtlichen Zivilurteile der Untergerichte besser und leichter überprüfen zu lassen. Allerdings muss die Überprüfung durch Richter erfolgen.

  2. apuleius sagt:

    „Allerdings muss die Überprüfung durch Richter erfolgen.“ ???

    Was ruft der Dieb, der aus dem Kaufhaus läuft? „Haltet den Dieb“
    Ein Dieb stellt dem anderen Dieb einen Persilschein aus?

    „Dafür ist die Rechtsmaterie für den Laien zu umfangreich.“ ???

    „Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand“
    Arthur Schopenhauer (1788-1860)

  3. Yorgo sagt:

    Wer Grundrechte, wie die Art. 3 u. 20, in seinen Urteilen nicht beachtet, zeigt ein nicht mehr zu tolerierendes Ausmaß an Willkür. Eine richterliche Kontrolle ist dann kaum möglich, weil die Urteile so gestaltet werden, daß es für andere nicht zu erkennen ist. So z. B. : Das LG läßt eine Revision zu, die auf eine Frage hinausläuft, wie es sich verhalten soll, wenn ….. Das BGH weist die Revision als unzulässig ab.
    Das Urteil wird rechtskräftig, denn dem BGH ist es nicht gestattet, das Urteil des LG auf den verfassungswidrigen Inhalt zu überprüfen. Selbst nach dem ein Beschwerdegericht darauf hingewiesen hat, daß das AG die Verfassungskonformität zu prüfen hat, wird dies nicht getan. So fängt der Prozess, der schon 10 Jahre dauert, von neuem an.

  4. Claudia May sagt:

    http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Maas-Wir-muessen-Arbeit-deutscher-Geheimdienste-ueberpruefen-688253585#kommentare

    03.08.2014 – 11:00 Beitrag melden
    Sehr geehrter Herr Minister, ich habe am 27.07.2014 in einem OFFENEN BRIEF (nachzulesen: http://www.staatshehlerei.org/forum) auf die geradezu verwerflichen – mutmaßlichen – Netzwerke zwischen der „weisungsgebundenen“ Staatsanwaltschaft, dem amtierenden Justizminister Poppenhäger des Freistaates Thüringen und Erfurter Stadtratsmitglied und persönlichen Berater des amtierenden Oberbürgermeisters Bausewein aufmerksam gemacht.

    Weiterlesen >>>>

  5. HG sagt:

    Hausklau im Länd’le

    Der Nachweis der Befangenheit eines Richters, ignoriert. Regelmäßige Nichtanhörung und konsequente Ungleichbehandlung in den unfairen Verfahren. Unsere Beweisanträge (inzwischen ca.50) werden immer „übersehen“, genau wie unsere Argumente. Nach ca. 12 min. ist so ein Termin in der Regel beendet. Der Richter verläßt fluchtartig den Raum, gefolgt vom gegnerischen Anwalt. Beweisanträge verhindert, angekündigt oder nicht. Die Protokolle sind extrem kurz und nichtssagend, trotz zugesagter Protokollierung. Protokolländerungsanträge werden regelmäßig abgelehnt. Die Falschangaben der Gegenseite schaffen es bis zum „Urteil“, was natürlich nie unterschrieben wird. Keine oder falsche Urteilsgründe, keine Rechtsmittelbelehrung, Drohungen mit Gutachten (Kosten u. Verdrehung!), sittenwidrige Beschlüsse u. Kostenforderungen zur Einschüchterung. Klar erkennbare Lügen führen zum faktischen Bauverbot und zu einem Strafbefehl. Menschenrechtsorganisationen u. Abgeordnete antworten nicht. Der Bürger wird verdummt und steht allein im „Rechtsstaat“. Aber wo ist das Recht? Angebliche Interessenvertreter verraten ihn regelmäßig. Es sind nicht nur „Menschenrechtsorganisationen“. Wessen Rechten fühlen sie sich verpflichtet? Jedenfalls nicht den Bürgerrechten. Wahrscheinlich nur den eigenen „Mittelzuflüssen“.
    Anzeigen gegen bevorzugte Kriminelle, die überfallen, einbrechen, lügen und erpressen werden ignoriert.
    Das Problem liegt offenbar bei den „Kontrollorganen“, die sich regelmäßig genau so blind stellen, wie der Richter. Die Ignoranz ist groß.
    Und nun der Hammer, da die Drohungenund der Terror, Einbrüche und Überfall über 6 Jahre bisher nicht zum Ziel geführt haben, erinnert man sich an die Zwangsenteignungsmethoden im Dritten Reich und in der DDR. Man führt eine künstliche Überschuldung des Hauses der Begierde mit Hilfe der erzwungen (!) eingesetzten Wohnungsverwaltungsgesellschaft, ohne Wohnung bei uns, herbei. Nun steht wohl zum Eintreiben der Fantasierechnung eine weitere Klage in’s Haus, die der gleiche Richter erwartungsgemäß wie das Einsetzen der Verwaltungsgesellschaft für die nicht vorhandene Wohnung entscheidet. Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung. Die Bank erhält den Zuschlag! Bald besitzt sie beide Haushälften und kann jetzt dort alles nach ihrem Sinn regeln … (Die Bank steht „hiner“ mir. Und der Zwangsverwalter wird alles regeln.) So steht’s in der Erpressermail. Erpressung und Mafiamethoden … Alle haben offenbar ihren Vorteil. Nur wir sind die Betrogenen. In hundert Jahren entdeckt man dann vielleicht das Unrecht …
    Perfekt eingetütet! Alles „rechtsstaatlich“. Für die Sauereien interessiert sich kein Schwein. Ich habe einen Beschwerdebrief vom Bundesjustizministerium nach vier Wochen zurück erhalten. Hier hatte ich dem Herrn B. die §§ 315 u. 317 der ZPO aufgeschrieben. Das hat ihm nicht gefallen, deshalb wurde die Annahme des Briefes nach Wochen verweigert. Woher kannte er offenbar den Inhalt? Wieso braucht das alles vier Wochen? Personalmangel? Zu viel Personal für nutzlose Tätigkeiten …
    Alles für den zahlenden Bürger?
    Jetzt ist ein weiterer unterwegs mit ein paar unbequemen Fragen zu früheren Verfahren, die uns bisher nie beantwortet worden sind. Der Brief ist seit 12.07.14 unterwegs. Bis 22.07.14 kam kein Rückschein. Laut Abfrage am 20.07.2014 bei der Post liegt er in Leipzig … Abfrage am 21.07. teilt mir mit, daß ich den Brief am 12.07.14 aufgegeben habe und das er sich in Zustellung befindet. Am 22.07.2014 trifft der Rückschein ein mit einer nicht identifizierbaren Unterschrift. Wieso ist hier die Post so langsam oder wer? Nachdem die Verdummungstaktik nicht greift (§126 BGB u. §§ 315 u. 317 ZPO scheinen unbekannt) denkt man sich wohl etwas Neues aus, um geltendes Recht zu ignorieren. Das ist wohl eine der leichtesten Übungen für manche Leute, wie unsere Erfahrungen zeigen.
    Die Abfrage scheint etwas in Bewegung gesetzt zu haben … Ohne sie hätte ich wohl noch warten müssen.
    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

    Gruß

  6. Henze Heike sagt:

    Ich bin für ein Aufsichtrat der Richter , die dürfen alles und haben das Recht auf ihrer Seite , fällen Fehl Urteile , verbieten einen den Mund , lassen einen nicht ausreden . Unser Rechtsstaat verkommt in ein Unrechtsstatt. Ich bin stinkt sauer dürfen die sich alles erlauben. Lg

  7. virus sagt:

    Eine Antwort des Petitionsauschusses

    Gisela Müller
    Deutschland

    16. Juli 2015 — Liebe Unterzeichner/-innen, liebe Unterstützer/-innen,
    der Petitionsausschuss hat mit Schreiben vom 10. Juni 2015 auf die Petition geantwortet, aber in einer derart oberflächlichen Art und Weise und unvollständig, dass ich mich gezwungen sah, dieses mit Schreiben vom 6. Juli 2015 gegenüber dem Petitionsausschuss zu beanstanden.

    …. weiter und Antwort des Petitionsauschusses lesen: hier

    Meine Zusammenfassung: Märchenstunde für Krippenkinder

  8. Lehmann sagt:

    Was kann man real gegen Willkür von Richter unternehmen? Oder das ist überhaupt kein Thema? Mein Scheidungsverfahren ist zum Katzen-Maus-Spiel geworden. Der Richter ist offensichtlich nicht objektiv zu mir. Die falschen Aussagen meines Mannes werden alle angenommen, meine- einfach ignoriert! Es wird nichts überprüft, obwohl Richter ermitteln dürfen. Dadurch wurde meine Existenz in Gefahr gebracht. Die Stärksten und die Mächtigsten haben so oder so recht. Das ist nur die Frage der Zeit, wie lange noch Katzen mit der Maus spielen wollen. Ich weiß nicht, wie ich mich dagegen wehren kann und welche Stelle mir helfen kann?

  9. Hans Wagner sagt:

    Dass es reine Willkürurteile gibt, haben Richter und Staatsrechtler bereits festgestellt. Um Richter zu kontrollieren, helfen nur zwei Dinge: Erstens Urteile, die auf gewissen Bedingungen aufbauen, etwa auf die §§ 242, 169, 133, 1006 BGB, auf Zeugen, die einer Prozesspartei vorher bekannt waren, auf Vermutungen von Staatsanwälten, auf Unmöglichkeiten oder Unwahrscheinlichkeiten, auf richterlichen Denkfehlern, auf offensichtlicher Einseitigkeit etwa durch eine legislative Handlung, auf einem Gesetz oder Argument, das der Richter im Verfahren nicht erwähnt hat oder auf mangelnde richterliche Ermittlungsbereitschaft müssen vor einem anderen beliebigen Gericht ohne Kosten angefochten werden dürfen. Und zweitens muss ein Richter, der ein Fehlurteil fällt, zwangsweise nachgeschult und dann versetzt werden. Dazu käme mehr Einfluss der Bürger auf die Rechtsprechung und auf Fristen, die flexibler gehandhabt werden sollten und nicht so „tödlich“ wirken dürfen wie zur Zeit (Postweg, Briefkastenleerungen). Weil etwa das WEG und andere Gesetzeswerke mehr Absurditäten enthalten als Hilfestellungen wäre wiederum die Legislative gefordert. Und eine leichteres Vorgehen nach § 339 StGB.

  10. Hans Schwarz sagt:

    Das eigentliche Problem ist aus meiner Sicht, die Selbstwahrnehmung mancher Richter als „gottgleich“ und unangreifbar. Die Richter sind ja leider fast unangreifbar. Sie können den größten Schwachsinn zu Papier bringen, – in sich wiedersprüchlich und Fakten ignorierend, ohne daß eine Beschwerde ernsthaft geprüft wird. Der GG Artikel 97 wird missbräuchlich vorgeschoben und verdreht. Auf Recht, Wahrheit also Sinnschlüssigkeit wird faktisch geschissen! Dies alles, vermutlich, mit dem Hintergedanken, daß dem aufbegehrenden Bürger, -welcher ja aus Sicht der Justitz sowieso potentiell blöd ist, die Luft ausgeht. Dies gelingt ja auch in den meisten Fällen, und dies sind ja nur die Fälle bei denen sowieso die Volksweisheit,- Eine Krähe hack der Anderen kein Auge aus, ignoriert wurde.
    Die gängige Praxis ist rechtverachtend und verlogen!
    Die einfachsten Arbeiten werden kontrolliert und da wo Recht gesprochen werden sollte, herrscht Narrenfreiheit und faktisch hndelt es sich um eine Art rechtsfreien/verspottenden Raum.
    Recht haben und Recht bekommen.

  11. Galina Weissenborn sagt:

    endlich muss Schluss mit Richterwillkür sein !!! Es gibt in Deutschland kein Recht, sondern nur richterliche Entscheidungen. Schluss damit.

  12. justizfreund sagt:

    >Sinnvoller wäre es, die gerichtlichen Zivilurteile der Untergerichte besser und leichter überprüfen zu lassen. Allerdings muss die Überprüfung durch Richter erfolgen.

    Dann bleibt genau das Problem bestehen.

    Richter fälscht Urteil und Protokoll – und erhält Freispruch, „Ansonsten wären alle Richter schon vom Dienst entfernt“, 25.06.2014

    Mit Bürgergerichten geht das aber auch überhaupt gar nicht. Selbst Richter und Juristen verstehen oft auch einfache rechtliche Sachverhalte nicht.

    Die Frage ist insbesondere wie man möglichst Richter herstellt, die wirklich möglichst unbefangenen Entscheiden (können).
    Dabei fängt das Problem bei den befangenen Staatsanwaltschaften schon an. Strafanträge von Bürgern wegen Rechtsbeugung haben bei den Staatsanwaltskollegen grundsätzlich gar keine Chance und werden weggebügelt.
    Wenn die Staatsanwaltschaft oder Richterschaft selbst ein Interesse hat einen Richter los zu werden, dann wird selbstverständlich ein Ermittlungsverfahren betrieben.

    Über Befangenheit müßte schon ein Richter eines anderen Gerichts entscheiden.
    Bei (angeblichen) Beleidigungen von Richtern und Staatsanwälten wird das Verfahren gerne bei den Kollegen von der gleichen Staatsanwaltschaft und den Richterkollegen geführt. Das selbst dann, wenn man das Verfahren auch an einem anderen Gericht bzw. eine andere Staatsanwaltschaft abgeben kann. Zu Verurteilende werden von den Kollegen sogar verspottet, weil diese keine Chance haben. uvam.

    Rechtsbeugung ließe sich in vielen Fällen bereits im Vorfeld vermeiden, wenn es Änderungen gäbe, die eine Befangenheit möglichst ausschließen.

  13. Martin Exner sagt:

    Rechtsbeugung des OLG Düsseldorf:
    In unserem Bürohaus, dass nur über WCs, Waschbecken und 2 Teeküchen verfügt, hatten man bis zum Jahre 2013 und ab dem Jahre 2015 immer jährliche Wasserkosten in Höhe von wenigen hundert Euro. Im Jahre 2014 führte die Stadtwerke Haan Arbeiten in direkter Nähe zu unserer Wasseruhr und an der Wasserleitung durch. Hierbei ist es offensichtlich zu einem Rollensprung gekommen. Die Wasseruhr zeigte einen Verbrauch von über 15.300.000 Litern (15.300 Tonnen) für die Zeit von 301 Tagen an. Das entspricht einem Verbrauch von über 339 bis zum Rand vollgefüllten Badewannen – an jedem Tag! Unser großes Haus mit einer Grundfläche von etwa 1.000 Quadratmeter hätte auf eine Höhe von 15,3 Metern volllaufen müssen (so hoch ist es nicht, damit wäre es dann das größte Haus in der Innenstadt).

    Die Stadtwerke baute die Wasseruhr aus und zerstörte sie beim Öffnen. Danach ließ sie die Wasseruhr überprüfen und konnte keine Fehlfunktion feststellen. Eine Fehlfunktion, beispielsweise einen Rollensprung kann man später meist nicht mehr feststellen.

    Der Fall landete vor dem Landgericht Wuppertal. Um festzustellen, ob die Wassermengen überhaupt durch die Zuleitungen und Abflüsse unseres Hauses fließen konnten, haben wir die IHK gebeten einen vereidigten Sachverständigen zu benennen, der diese Frage beantworten kann. Der Sachverständige hat sich vor Ort die Wasserleitungen angeschaut und kam zu dem Ergebnis, dass der für das Jahr 2014 durch die defekte Wasseruhr angezeigte Verbrauch „sowohl praktisch als auch theoretisch gar nicht möglich“ war. Diese Wassermengen hätten weder durch die Zuleitungen noch durch die Abwasserleitungen fließen können. Das Gutachten wurde der Richterin am Landgericht Wuppertal, Dr. N. T. Z.-M. vorgelegt, deren Aufgabe es gewesen wäre, es zu überprüfen.
    Offenbar wollte sie zu Gunsten des Staatsunternehmens Stadtwerke Haan urteilen und negierte physikalischen Gesetze.
    Das Gutachten überprüft sie nicht sondern relativierte es. Sie führte aus, dass der Gutachter die defekte Wasseruhr nicht gesehen habe. Seine Aufgabe bestand jedoch darin zu überprüfen ob die Leitungen für die strittige Wassermenge ausreichend dimensioniert waren, ob die Wassermengen durch diese fließen konnten.
    Analog kann man behaupten, ein Mensch sei mit dem Fahrrad von Düsseldorf zum Mond gefahren. Ein Gutachten, das darlegt, dass dies aufgrund der physikalischen Gesetze nicht möglich ist, würde die Richterin relativieren, indem sie ausführt, der Gutachter habe die Reifen des Fahrrades nicht gesehen.

    Wir haben das Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal vollständig verloren und mussten Gerichts-, Anwalts-, Gutachter, Wasser- und Kanalbenutzungskosten, zusammen weit über 100.000 Euro zahlen.

    Gegen dieses Fehlurteil haben wir Berufung beim OLG Düsseldorf eingelegt. Die Richterinnen K. v. R., Dr. I. J. und der Richter G. T. haben ohne Gerichtsverhandlung durch einen Beschluss unsere Berufung einfach zurückgewiesen. Trotz detaillierter Berufungsbegründung haben sie sich mit den Fehlern des Landgerichts überhaupt nicht beschäftigt sondern phantasierten, dass durch tropfende Wasserhähne oder durchlaufende Toilettenspülungen die 15.300.000 Liter Wasser abgeflossen sein könnten. Aus dem ihnen vorgelegten Gutachten des vereidigten Sachverständigen zitierten sie eine allgemeine Tabelle, die den Wasseraustritt von 1-10 mm großen Löchern bei 2-12 Bar Druck behandelt. Das Ergebnis des Gutachtens auf den letzten beiden Seiten, dass „durchlaufende WC-Spülkästen sowie Auslaufarmaturen an Spülen, Waschtischen oder Ausgussbecken … nicht annährend in der Lage (sind) einen derart hohen Wasserverbrauch zu verursachen.“ ließen sie unter den Tisch fallen. Während der gesamten gerichtlichen Auseinandersetzung, die etwa 8 Jahre andauerte haben wir immer wieder die Gerichte gebeten, selbst einen Gutachter zu beauftragen. Diesen Beweisanträgen sind die Gerichte niemals nachgekommen. Vermutlich wussten die Richter, dass das Ergebnis solch eines Gutachtens nicht zu dem gewünschten Urteil passen würde.

    Alle Mitarbeiter haben vor dem Landgericht bezeugt, dass niemandem auch nur einen tropfenden Wasserhahn oder eine einzelne durchlaufende WC Spülung aufgefallen ist, obwohl sie mehrfach den Raum betreten hatten. Alle Richter ließen auch diese Aussagen unberücksichtigt, obwohl sie die Zeugenaussagen gelesen haben, da sie an mehreren Stellen diese dann unvollständig zitieren.

    Mit der vorgetragenen Tatsache, dass sämtliches Abwasser nicht abfließen kann, da der streitumfängliche Raum im Keller liegt, der sich unterhalb des städtischen Kanalsystem befindet und die zum Abfluss von Wasser im Objekt befindliche Hebeanlage bis heute defekt und außer Betrieb ist, haben sie sich nicht beschäftigt.

    Passieren kann das jedem in Deutschland. Sollte der Zählersprung eine Zahlenreihe weiter vorne stattfinden, liegt der Schaden für den Endverbraucher nicht wie in diesem Fall (Gerichtsgebühren, Gutachter Gebühren, Kanalgebühren) bei über 120.000 € sondern vielleicht bei 1,2 oder 12 oder 120 Millionen €. Künftige Gerichte können sich einfach auf des Urteil des OLG Düsseldorf beziehen und entsprechend urteilen. Ein täglicher kurzer Blick auf die Wasseruhr gibt Aufschluss, ob der Bürger ruiniert ist und sich dagegen nicht wehren kann.

    Die Richter Dr. N. T. Z.-M., K. v. R., Dr. I. J. und G. T. stellten sich über physikalische Gesetze. Sie erfanden Sachverhalte die technisch und physikalisch unmöglich sind, obwohl ihnen die Gutachten vorlagen, die genau Gegenteiliges nachweisen.

    Nachweislich haben die RichterInnen die Zeugenaussagen und den Gutachten gelesen. Sie haben den Fall vollständig verstanden. Es stellt sich die Frage, ob die absichtliche Anfertigung eines fehlerhaften Urteils eine Rechtsbeugung darstellt.

    Nach dem verlorenen Prozess wurde der Fall von den Medien aufgenommen, die auch das OLG um Stellungnahme baten.
    Die Richterin C. K. R., Pressesprecherin des OLG äußerte sich nach dem Beschluss gegenüber Sat.1 über das Verfahren:

    „Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch defekte Wasserleitungen das Wasser entwichen (worden) ist. Immerhin war das Untergeschoss ja nicht bewohnt. Der Sachverständige hat erstinstanzlich festgestellt, dass es durchaus möglich sein kann, dass die entsprechenden Mengen entwichen sind.“

    Beweis: https://www.sat1nrw.de/aktuell/mann-schuldet-stadtwerken-80-000eur-229224/ (Video)

    Dieser Beitrag ist in der Sendung vom 07.11.2022 erschienen. Das zugehörige Video ist seit dem Tag der Sendung ab ca. 19:00 auch auf der Website des Senders verfügbar. Die entscheidenden Äußerungen von Frau K. R. finden sich bei Minute 1:15 – 1:33.

    Die Behauptungen sind wahrheitswidrig, es handelt sich mithin um unwahre Tatsachenbehauptungen, die verbreitet wurden.

    Richtig ist vielmehr, dass in dem gesamten Verfahren – über alle Instanzen hinweg – niemals irgendein Sachverständiger festgestellt oder auch nur ansatzweise behauptet hat, es sei möglich, dass die entsprechenden Wassermengen entwichen sind.
    Genau Gegenteiliges wurde von zwei unabhängig arbeitenden Sachverständigen festgestellt.
    Gegen diese Äußerung der Pressesprecherin des OLG gehen wir derzeit juristisch vor.

    Der Bürger dachte immer, dass vor Gericht durch Parteien oder Zeugen manchmal die Unwahrheit gesagt wird. Hier ist es auch bei einer Richterin der Fall.

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