Achtung Versicherungsnehmer, am 30.11.06 ist der letzte Kündigungstermin der HUK-Versicherungen für dieses Jahr!

Wer seine Haftpflicht- Unfall- Kaskoversicherung(HUK), nicht nur billig sondern auch zweckmäßig und leistungsorientiert haben möchte, dem sei hier angekündigt, dass der letzte Kündigungstermin der bestehenden Versicherungsverträge, in diesem Jahr der 30.11.06 ist.

Vielleicht hat Ihnen, werte User der eine oder andere Beitrag die Augen geöffnet, was Ihnen bei manchem Billigversicherer widerfahren kann.
Als Verbraucherschützer raten wir Ihnen, lieber ein wenig mehr Beitrag zu bezahlen, und dafür auch ordentlich versichert zu sein, als nur auf einen geringeren Endbetrag zu sehen, und später im Schadenfall große Einbußen zu haben.

Lassen Sie sich bei einem qualifizierten Versicherungsmakler, welcher mehrere Gesellschaften vermittelt ordentlich beraten, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Die großen Versicherer lassen sich immer mehr u. E. unbillige Vertragsklauseln einfallen welche beim Schadenereignis oft ein böses Erwachen bedeuten.
Also Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht und handeln!
Achten Sie auch dringend darauf, wenn Sie einen Voll -oder Teilkaskovertrag abschließen, daß Sie im Schadenfall die Werkstätte Ihres Vertrauens aussuchen dürfen und dies nicht der Versicherung vertragsgemäß überlassen.

MfG

die Captain-HUK Crew

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96 Antworten zu Achtung Versicherungsnehmer, am 30.11.06 ist der letzte Kündigungstermin der HUK-Versicherungen für dieses Jahr!

  1. Regulierer sagt:

    @ Stoll:

    „Wie wollen Sie eigentlich eine Gewährleitung geben, wenn Sie die Arbeiten gar nicht durchgeführt haben? Sie können doch nicht für Dinge geradestehen, die der Inhaber einer Firma mitsamt seinen in der Handwerksrolle eingetragenen Meistern evtl. vermasselt hat.“

    Doch, können und machen wir! FZ wird von einem unabhängigen SV geprüft! (Der in Ihren Augen natürlich nur die Augen des VU hat…)

    „Und wie wollen Sie eine Wertminderung automatisch prüfen, ohne das Fahrzeug selbst gesehen zu haben und alle wertbeeinflussenden Faktoren mitsamt Marktlage vor Ort zu kennen?“

    Vorlage bei einem unabhängigen SV!

    @ Robin HUK

    „……WO IST NUN DER NACHTEIL FÜR DEN GESCHÄDIGTEN???

    1.) Keine Beweissicherung durch unabhängiges Gutachten = kein Kfz-Sachverständiger der ggf. Gewährleistungsansprüche prüfen und bestätigen kann.“

    Bla bla… (sorry) den braucht hier niemand, das FZ wird picobello repariert!

    „2.) Erpressung der Geschädigten auf Inanspruchnahme eines Mietwagens durch Vertragspartner der Versicherer, die diese zu Dumping-Preisen anbieten müssen.“

    Wieso Erpressung? Niemnd kann und wird gezwungen. Und ob da Auto für 28,- oder 86,- bei z.B. Europcar angemietet wird, kann dem AST wohl ziemlcih Hupe sein.

    „3.) Keine Beratung durch Rechtsanwalt oder Kfz-Sachverständige = Nutzungsausfall wird natürlich zu niedrig bemessen.“

    RA und Sv wird nicht benötigt. Wie gesagt, alle möglichen Forderungen werden aktiv angesprochen. Und der NA wird nach Schwacke gezahlt und nicht nicht zu niedrig!

    „4.) Keine individuelle Festlegung der Wertminderung durch unabhängige Kfz-Sachverständige = keine oder zu geringe Entschädigung.“

    S.O.

    Noch einmal! Ein funktionierendes Schadenmanagement kann Ihnen nicht gefallen, da dies Ihnen Ihre Kunden nimmt. Das Sie hier „Hurra“ schreien kann und wird niemand erwarten.
    Aber Sie erzählen schlichtweg Lügen und das kann nicht sein!

  2. Robin Huk sagt:

    Es wird nie ein rechtskonformes, funktionierendes Schadensmanagement geben, schon gar nicht gesteuert durch die Versicherer, wenn dem Verursacher und Kostenträger die Entscheidungen über die Wiederherstellung und/oder Entschädigungen überlassen wird.

    Ein wenig logisches Denken reicht für diese Erkenntnis bereits aus.

    Aus rechtlicher Sicht ist das Schadensmanagement natürlich unzulässig, da hierdurch die Dispositionsfreiheit des Geschädigten eingeschränkt wird.

    Dispositionsfreiheit des Geschädigten = Formulierung des BGH!

    Diejenigen, die mit dem Schadensmanagement schon einmal in Berührung gekommen sind, wissen sehr genau zwischen Wahrheit und Unwahrheit zu unterscheiden.
    Nur Traumtänzer oder berufliche Büttel sind natürlich anderer Meinung.

    Das Schadensmanagement funktioniert stets nur einmal und dann nie wieder.
    Bestenfalls einige notorisch Unterbelichtete kann man für einen zweiten Anlauf begeistern.

    Das wissen die Verantwortlichen bei den Versicherern sehr genau.

    In Anbetracht der Tatsache, dass in der gesamten Wirtschaft heute nur der schnelle Euro zählt, nimmt man die Zusatzgewinne aus dem Schadensmanagement natürlich gerne mit.

    Kurzfristige Bilanzfrisur durch Raubrittertum!

    Ob hierdurch andere geprellt und verprellt werden, interessiert keinen der heutigen Manager, da die Folgen dieses Imageverlustes auf nachfolgende Managergenerationen ausgelagert werden.

    Interessant hierbei ist, dass einige “Wirtschafts-Führer” es immer wieder schaffen, das “Fuss-Volk” für falsche Ideologien zu begeistern, das dann auch noch blind und kritiklos der vorgegeben Marschrichtung folgt.

    Sollten die Gewinne aus dem Schadensmanagement in der Zukunft zwangsläufig rückläufig werden, gleicht man dies durch Einsparung der Personalkosten wieder aus, indem man sich dann, ohne zu zögern, dem bisher loyalen “Fussvolk” entledigt.

    Das ist die Realität.

    Und Realität ist auch – no future for Schadensmanagement!

  3. runabout sagt:

    Der durchschnittliche Autofahrer erleidet statistisch alle 14 Jahre einen Haftpflichtschaden.

    Von daher liegt es auf der Hand, daß die wenigsten um ihre Rechte als Geschädigte wissen.
    Diese weit verbreitete Unwissenheit ist die ganz große Schatztruhe aus der sich die Schadenssteuerer vollen Händen bedienen und ständig neue Rekordgewinne in die Taschen ihrer Arbeitgeber schaufeln.
    Beim telefonischen Erstkontakt wird, oftmals unter Ausnutzung der Schrecksituation, durch Werbung, Desinformation mit drohendem Unterton, in dem z.B. die Schadensminderungspflicht völlig abwegig interpretiert wird, der Geschädigte dazu genötigt,
    sein Fahrzeug in die „Obhut“ der Schadensregulierer zu geben.

    Der entscheidene Punkt ist: Dem Sachbearbeiter (das
    bearbeiten ist hier wörtlich zu nehmen) muß es gelingen, dem Geschädigten von der Beauftragung
    unabhängiger Dienstleister abzubringen.

    Standartsprüche wie: „Freie Sachverständige sind zu teuer, wir beauftragen die xy-Organisation, die
    sind neutral, da gibt es keine Probleme.“
    oder:
    „Wenn Sie einen Rechtsanwalt einschalten geht der Fall zu unserer Rechtsabteilung, dann verzögert sich die Regulierung.“

    Solche Aussagen sind m.E. rechtwidrig da unlauterer Wettbewerb und Geschäftsschädigung unabhängiger Dienstleister.

    Positiv ist, daß derartige Machenschaften allmählich
    die Wahrnehmungschwelle in der Öffentlichkeit überschreiten.
    Ich warte nur darauf, daß ein Fernsehmagazin, über ein solche „Schadenssteuerung“ berichtet, inklusive
    des Telefongespräches mit dem Regulierer.
    Nicht ganz einfach vorzubereiten, aber für einen ehrgeizigen Investigativjournalisten wäre das DIE Story.

    Die Tage des Schadensmanagements dürften dann gezählt sein.

  4. SV Stoll sagt:

    An Regulierer,

    zur Info: Unser Büro existiert seit 40 Jahren, halten Sie uns bitte nicht für unerfahren und dumm.
    Wir haben Tag aus, Tag ein Kontakt mit Geschädigten und ihren Erfahrungen mit dem Regulierungsgebahren einiger Versicherer.
    Das jemand, der stetig Aufträge von Versicherungen erhählt, unabhängig sein soll, ist ein glatte Lüge. „Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“. Als wirklich freie Sachverständige können wir es uns erlauben, einzelne Auftraggeber, die mit unverschämten Forderungen auf uns zu kommen, zum Teufel zu jagen. Ein SV, der den Großteil seiner Aufträge von den Versicherern bekommt kann das nicht (können schon, aber dann ist er erledigt).
    Ihren Einlassungen kann daher kein vernünftig denkender Mensch folgen.
    Trotzdem

    Mfg. K.Stoll

  5. runabout sagt:

    @ SV Stoll

    völlig richtig.
    Nur werden diese Vertragsbeziehungen von den Versicherungssprechern natürlich vehement bestritten und
    behauptet es gäbe nur ein Qualitätsschadensmangement auf höchstem Niveau. Natürlich nur Vorteil des Geschädigten.

    probieren wir es mit ein paar Zahlen.

    Im Jahr 2004 wurden von den Versicherungen in Deutschland 6.770.000 Verkehrsunfälle reguliert (Haftpflicht und Vollkasko, Quelle GDV)

    Nehmen wir eine Versicherung gelb, mit Marktanteil
    15%.
    Regulierte Schäden durch Versicherung gelb:

    1.015.500

    Jetzt nehmen wir an, die SV-Organisation grün
    erstellt zu jedem 3. Schadensfall ein Gutachten, macht nach Adam Riese.

    338.500 Gutachten für SV-Organisation grün.

    Bei diesen Zahlen wird klar, daß es hier ums ganz große Geld geht.

    Kürzungen bzw. Nichtberücksichtigungen rechtmäßiger Ansprüche (Stundenverrechnungssätze, UPE, Verbringungskosten, Farbtonangleich, Minderwert, WBW, Restwert etc.etc.etc)auf Wunsch des Auftraggebers gelb multiplizieren sich mit 338.500.

    Selbstredend kann man bei einer derartigen Auftragslage dann einen Mengenrabatt bei den Sachverständigenhonoraren gewähren.

  6. SV WESOR sagt:

    Hier liegt uns die geschwärzte Kopie eines Rahmenvertrages aus dem Jahre 1991 der SV-Organisation grün vor. Bei 1000 Gutachtenaufträgen des Versicherers, werden 30 % Rabatt vereinbart. Ein Kfz-SV mit 500 Gutachten im Jahr braucht schon eine Hilfskraft um das Pensum zu schaffen. Grün schreibt den vorgegebenen niedrigsten Stundenlohn der Versicherungs-Partnerwerkstatt in das Gutachten bei Reparaturschäden. Ist es möglich einen Totalschaden darzustellen, stehen die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze dieser Postleitzahl im Gutachten.
    Was aber eigentlich verwerflich ist, der Geschädigte wird zu „Grün“ geschickt und unterschreibt dort einen Gutachtenauftrag. Dann wird dem Geschädigten bei Unzufriedenheit noch erklärt, er hat ja bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben, er bekommt kein zweites Gutachten mehr bezahlt. Wenn etwas nicht stimmt soll er doch bei „Grün“ eine Nachbesserung durchsetzen.

  7. Regulierer sagt:

    Ich glaube von mir behaupten zu können nicht betriebsblind zu sein.
    Und unser Schadenmanagement ist mit Sicherheit kein Übervorteilen! Es wird sicherlich die Bequemlichkeit, wie bereits angesprochen, des Einzelnen angesprochen. Aber nochmals: Weder in Kasko, noch in KH kann der Geschädigte dazu verpflichtet werden, wird auch nicht. Insoweit kann der Geschädigte selbst disponieren, er übergibt FREIWILLIG die Organisation an uns. Und ich wiederhole mich gerne nochmal, weil dies ja anscheinend nicht verstanden wird, in KH werden alle Forderungs-Positionen zum FZ-Schaden AKTIV (!!!) angesprochen.
    Ich halte niemanden von Ihnen für dumm oder unbedarft, dieser Eindruck darf bitte nicht entstehen.
    Und ich verstehe Ihr Unbehagen, weil Ihre Umsätze wegfallen. Aber Ihre Argumente sind definitiv falsch und werden leider bewusst so verbreitet. Und das hat nicht mit den Gebührenstreiterein zu tun, die an anderer Stelle geführt werden und hier nicht vertieft werden sollen.

    Sie machen hier einfach nur profane Lobby-Arbeit!

    Zu den VU-SV: Sicherlich ist eine gewisse Abhängigkeit da. Aber auch hier ist der SV gehalten Gutachten zu fertigen, die einer kritischen Prüfung standhalten. Das ist zumindest bei uns der Anspruch an den SV. Und der WM-Anspruch wird sicherlich nicht bis zum Letzten ausgereizt (nach dem Motto: “ noch so eben zu aktzeptieren, da Streit nicht wirtschaftlich“)
    ist aber auch aus AST-Sicht im akzeptablen Bereich.

    Ich will meinem Arbeitgeber mit Sicherheit keinen Heiligen Schein aufsetzen, aber hier gehen wir m.E. einen korrekten Weg!

    Aber das sehen Sie ja berkanntermaßen anders…

  8. Robin Huk sagt:

    Die Versicherungswirtschaft verzeichnet derzeit Gewinne in 3-stelliger Millionenhöhe (einige berichten sogar von über 1 Milliarde EUR / Jahr) aus dem Bereich Schadensmanagement.

    Wer bezahlt diese Zeche?

    Sind das die eingesparten Sachverständigenkosten?

    Wohl kaum!

    Es ist wie bei der Börse.
    Geld geht nie verloren, sondern wird nur “umgeschichtet”.
    Beim Schadensmanagement wird das Geld von den Geschädigten zu den Versicherern “transferiert”.

    Nachdem es, wenn man den Erzählungen des Regulierers Glauben schenkt, eine Versicherung zu geben scheint, die tatsächlich noch einwandfrei reguliert (muss eine neue Gesellschaft sein, die noch kein Insider kennt), wäre es für alle geprellten Verbraucher von höchstem Interesse, den Namen dieser Gesellschaft zu erfahren.

    Es ist geradezu eine Bürgerpflicht des Regulierers, den Namen dieser Gesellschaft zum Wohle aller Versicherten nennen.

    Auf diese Traumfabrik wird nach Bekanntgabe sofort ein RUN neuer Kunden in ungekannten Ausmass einsetzen.
    Ähnlich wie im Moment bei den Lottoannahmestellen.

    Solch eine noble Versicherung ist nähmlich seltener als ein 6er im Lotto.

    Warum den Geheimtipp verschweigen?
    Bessere und billigere (kostenlose) Werbung gibt es nicht für diese Gesellschaft, als ggf. ausgiebiges Lob auf dieser Internet-Plattform.
    Der Vorstand wäre sicherlich auch begeistert von dem Ansturm neuer Kunden.
    Der Regulierer könnte diesen Erfolg natürlich für sich verbuchen und beruflich erheblich davon profitieren.
    Nur Vorteile!

    Könnte natürlich auch sein, dass der “Schuss nach hinten losgeht”, wenn nach Bekanntgabe der Gesellschaft die bisherigen “Versicherungsgeschädigten” über ihre Erfahrungen mit dieser “Traumversicherung” berichten.
    Besonders tragisch dabei wäre, dass wir den Regulierer als Märchenerzähler auf dieser Plattform verlieren.

    Nicht nur gackern, sondern auch Eier legen!

    Nur Mut – alle sind schon sehr gespannt!

    Katze aus dem Sack!!!!

  9. Chr. Zimper sagt:

    wer ist denn – b e i u n s??.

    Herr Regulierer, bestimmt könnte der eine oder andere freie Gutachter k o n k r e t Stellung zu Ihren Aussagen nehmen.
    Ich denke, es wäre an der Zeit, langsam mit offenen Karten zu spielen.

    Wie können Sie den freien SV nur unterstellen, es gehe ihnen hier n u r um ihre Honorare?
    Diesen Blog gibt es doch nur deshalb, weil Schadensregulierer bei Einschaltung des freien Sachverständigen durch den Geschädigten keine m a x i m a l e Gewinnsteigerung erzielen können.

    Und könnten Sie mir dann auch gleich mal erklären, warum Gutachter ihr Honorar bei der HUK-Coburg immer noch einklagen müssen, obwohl diese so wie wir a l l e Verfahren an den unterschiedlichsten Gerichten gewonnen haben. Hofft man hier, eine Lüge wird zur Wahrheit – man muss sie nur immer wieder vortagen?

    MfG Chr. Zimper

  10. SV WESOR sagt:

    Gott sei dank, gibt es noch akzeptable Regulierer.

    Der Geschädigte erkennt doch gar nicht den Unterschied zwischen Abwehr und Anspruch. zB. teilt die DEVK-Versicherung mit:
    „Wir verzichten auf ein Gutachten, reichen Sie uns nur einen Kostenvoranschlag ein das reicht. Wenn es Fragen gibt unsere Sachverständigen können Sie „kostenlos“ beauftragen.
    „Wo können wir Ihr Kfz besichtigen?“
    Arbeitsanweisung einiger Versicherer:
    „Die Geschädigten müssen noch am gleichen ‚Tag bis Abends 20 Uhr angerufen werden und ihnen klargemacht werden, das unsere Partnerwerkstatt kostenlos einen Voranschlag erstellt und sie kostenlos einen Mietwagen erhalten. Wir müssen unsere Weisungen mit Nachdruck deutlich machen und auf jeden Fall noch am selben Tag das Anschreiben rausschicken.
    Woher soll ein Geschädigter wissen, das ein Kostenvoranschlag kein Beweis ist und der Versicherer die Ankündigung der Schadenersatzabwehr durchführt.
    Liebe Regulierer, hier merkt man ganz genau, wie sie sich gar keine Gedanken mehr darüber machen was ihnen von „Oben“ in Textbausteinen diktiert wird. Klar müssen Regulierer die Arbeitsanweisungen des Versicherers befolgen und den Arbeitsplatz verlieren wollen sie auch nicht. Da wird dem Geschädigten der Betrugsfragebogen für Anspruchsteller geschickt mit verklausalierten Fragen und hinterher wird er wegen dem leichtsinnigen Ausfüllen als Betrüger dargestellt oder die Unabwendarkeit in Frage gestellt.
    Darum schützt das Gesetz den Geschädigten und nimmt Gutachter/Anwaltskosten zu den ersatzpflichtigen Positionen. Heute wird doch Werbung mit Schadenregulierung gemacht, weil der “’Schnäppchenjäger“ nur an seinen Vorteil kennt und er nicht daran denkt, dass er als Geschädigter es mit der Abwehr zu tun hat. Wenn ihm jeder nur schnelle kostenlose Hilfe verspricht. Meinung über „Ehrliche Werbung“ der HUK-Coburg: Das Schild schützt mich,- die Ansprüche werden damit abgewehrt. „Fels in der Brandung,- Ansprüche prallen ab.“ Wir machen den Weg frei, Ansprüche trampeln wir nieder“. Statt dass der Verbraucher darüber nachdenkt, dass er im Schadensfall, derjenige ist der abgewehrt wird und sagt „Danke, kostenlos werde ich nur mein Vermögen los“.
    Es ist doch absurd, daß der Verursacher Schuld und Schadenhöhe bestimmen will! Schauen sie doch nur die Versicherungs-Prämien an, von 30 % Freiheitsrabatt bis 200 % Maulus dazu noch 12 Regionalklassen. Versicherungs-Lobby in der Justiz, aber auch das Gegenteil 45.OOO € mehr Schmerzensgeld weil der Geschädigte fünf Jahre als Simulant bezeichnet wurde….im OLG Urteil.
    Cirka 20 Vorstände beherrschen gesetzlich vorgeschrieben 40 Millionen Kfz-Halter. Wer nicht genügend abwehrt, wird vom brutaleren Versicherer gefressen (Börse). Das wissen Regulierer. Meine Damen und Herren, wenn sie das beim Geschädigten nicht durchsetzen köenn, müssen wir eben sie ersetzen, so tönt es in Seminaren bei einem großen Versicherer in München. Sachverständige, Anwälte… diese Wegelagerer müssen wir ausschalten! Versicherungsagenten: 10-40 € erhalten sie, wenn Gutachter, Anwälte, Mietwagen ausgeschaltet werden. Bieten sie dem Versicherten ihre kostenlose Hilfe an. Ich könnte gar nicht aufhören mit dem Aufzählen über die Versuche, wie hinterlistig gegen die Geschädigten vorgegangen wird. Es mag stimmen das 10 % der Ansprüche Betrug sind, aber dann kann man doch nicht 90 % der rechtmäßigen Ansprüche vorsätzlich wie Betrüger behandeln.

    Richtig, ich sehe und erlebe es täglich bekanntermaßen anders!

  11. Gast sagt:

    Wer hat was vom Schadensmanagment?
    Der Kunde
    die VS
    der Partnerbetrieb

    Wer leidet drunter?
    Markenwerkstätten
    SV
    RA
    Mietwagenfirmen

  12. F. Hiltscher sagt:

    Zitat:
    Gast Montag, 09.10.2006 um 15:01

    Wer hat was vom Schadensmanagment?
    Der Kunde
    die VS
    der Partnerbetrieb

    Wer leidet drunter?
    Markenwerkstätten
    SV
    RA
    Mietwagenfirmen

    Hallo Gast,
    Wer hat was vom Schadensmanagment?
    Ausschließlich die Versicherung!

    Wer leidet drunter?
    Der Kunde -Weil er das Geschenk der Werkstätten an die Versicherungen letztendlich bezahlt.Weil er unbewusst mithilft den unabhängigen SV u. RA, seine letzten Garanten, für den Verbraucherschutz, zu eliminieren.

    Der Partnerbetrieb- Weil er jemanden Preisnachlässe gewährt, der von der Schadenkonstellation niemals ein Partner sein kann und weil er seine Kunden preislich übervotrteilen muss.Das geht nicht lange gut.

    Markenwerkstätten- weil Sie nicht mehr ordentlich und leistungsbezogen kalkulieren können.

    SV/RA- weil sie als Verbraucherschützer damit vorsätzlich von den Versicherern eliminiert werden.
    Mietwagenfirmen- Weil Sie genauso am wirtschaftlichen und sozialen Ergebnis des Bundes beitragen, wie die anderen Gewerbetreibenden auch.
    Aber anscheinend haben nur noch ein paar Versicherer eine Existenzberechtigung weil Geiz geil ist.
    Wer das nicht sehen will überblickt die ernste Lage nicht.

  13. Gast sagt:

    Rechnen Sie nur mal zusammen was aus einen 2000€ Schaden werden kann, wenn die letzten Garanten des Verbraucherschutzes auch noch mitverdienen.

  14. H. Nordmeier sagt:

    genau das reduziert den gewinn spürbar! noch schlimmer wird es wenn man sich vorstellt was man ohne die lästigen verbraucherschützer alles kassieren, sorry, einsparen könnte. so liesen sich die berechtigten forderungen doch zumindest halbieren oder gar vierteln. den frust kann man doch verstehen oder?

  15. Benz-Rider sagt:

    @ Gast

    Zitat: „… Rechnen Sie nur mal zusammen was aus einen 2000€ Schaden werden kann, wenn die letzten Garanten des Verbraucherschutzes auch noch mitverdienen…“

    Antwort: Ein 2.000 €-Schaden ist nach wie vor ein Schaden über nur 2000 €!

    Aus eigener Erfahrung möchte ich Ihnen, Gast, einmal die Zusammensetzung meiner „realistischen“ Schadensumme von 20.000 € darstellen:

    Bruttoreparaturkosten ca. 17.000 €,
    Wertminderung merkantil ca. 1.000 €,
    Nutzungsausfall ca. 400 €,
    Sachverständigenkosten ca. 900 €,
    Anwaltskosten ca. 700 €.

    Zu meinen Fahrzeugschaden über 18.000 € habe ich ca. 400 € Nutzungsausfall für ca. 1 Woche Reparatur und die Kosten für meinen Sachverständigen und meinen Anwalt, womit ich in jeder Hinsicht abgesichert war, erhalten. Also, Alles in Allem 20.000 €, die meiner Meinung nach voll in Ordnung gehen.

  16. runabout sagt:

    @ gast

    wie soll ein Kunde vom Schadensmangement profitieren,
    wenn ihm erhebliche Teile seines erlittenen Schadens vorenthalten werden.
    Dazu kommt ein ungewisses Ergebnis eines Reparaturversuches in der „Vertrauenswerkstatt“.

    Daß Sachverständige von der rechtmäßigen und ordentlichen Schadensbegutachtung leben hat niemand bestritten. Dafür haften wir schließlich und stehen mit unserem Namen gerade.
    Wir bieten eine qualifizierte Dienstleistung an und sind nicht so leicht über den Tisch zu ziehen wie der
    ahnungslose schadensgemanagte Kunde.
    Damit stören wir eure Kreise und verhindern den Betrug.
    Das wird auch so bleiben !

  17. Störtebeker sagt:

    Hallo Gast

    Gerade komme ich als SV von einer Nachbesichtigung. Folgender Sachverhalt hierzu:

    Das Fahrzeug des AST erlitt einen KH-Schaden. Dieser wurde meinerseits ehemals mit ca. 1.400 € (inkl. MwSt.) ohne Wertminderung ermittelt. Der AST lies auf Anraten der gegnerischen Vers. das Fzg. bei einem sog. Vertrauensbetrieb reparieren. Letzte Woche erhielt ich von der Vers. nun den Auftrag, das Fzg nach der Reparatur erneut zu besichtigen, da die Vertrauenswerkstatt einiges mehr als „nur“ 1.400 € berechnet hatte – nämlich satte 1.999,- €.
    Vor wenigen Minuten führte ich, wie bereits erwähnt, die Nachbesichtigung durch mit dem Ergebnis, dass „nicht beschädigte“ Achsteile von dieser Werkstatt „zwar berechnet“, aber (logischerweise) „nicht erneuert“ wurden. Somit lässt sich nun auch diese Kostenausweitung über satte 600 € erklären. Es wurden Teile berechnet die weder beschädigt, noch erneuert wurden.
    Sobald der Versicherer mein Prüfungsprotokoll vorliegen hat, wird diese „Vertrauenswerkstatt“ wohl die längste Zeit das Vertrauen der Versicherung gehabt haben.

    Wie Sie sehen, lieber Gast, ist auch das tägliche Praxis der Sachverständigen – auch als Verbraucherschützer der Versichertengemeinschaft.

  18. SV Hildebrandt sagt:

    Hallo @ Gast,

    in einem Fall aus meiner Kundschaft ist mir bekannt geworden wie einer dieser so genannten *Vertrauensbetriebe* arbeiten. Dieser Kunde machte leider folgende Erfahrung durch zwei Verkehrsunfälle und ist beim zweiten Schaden auch wieder in diesen Betrieb gegangen und hat leider feststellen müssen das mit zweierlei Maß gemessen wird.

    Zum Sachverhalt:
    Kunde ist vor einigen Monaten in eine unverschuldeten Unfall verwickelt und hat die *Vorzüge* des Schadensmanagment kennen lernen können. Bis vor wenigen Tage war er damit auch zufrieden, obwohl er bis heute nicht nachvollziehen kann was mit seinem Fahrzeug wirklich war. Belege wurden ihm nicht ausgehändigt, ihm wurde nur mitgeteilt das dieser Betrieb mit einem Stundenverrechnungssatz von „nur“ 54 Euro arbeiten würde.

    Vor einigen Tagen hatte jetzt genau dieser Kunde einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall und hat keine Vollkaskoversicherung. Also denkt sich dieser Kunde: „in dieser Werkstatt ist es preiswert…!“ Weit gefehlt. In diesem Fall wollte dieser *Vertrauensbetrieb zu üblichen Konditionen ihm gegenüber abrechnen.

    Als Vertrauensbetrieb für alle Arbeiten: 54,00 Euro/Std. zzgl. Material

    Als frei arbeitender Betrieb: Mechanik 82,00 Euro/Std. – Karosserie 94,50 Euro/Std. – Lackierung 124,80 Euro/Std. zzgl. Lackmaterial.

    Man kann nur hoffen, dass möglichst viele Geschädigte vorher solch Differenzierungen mitbekommen und nicht mehr auf die schöne heile Welt des Schadensmanagment reinfallen.

  19. Störtebeker sagt:

    Nun ja, Herr Hildebrandt, wie mein Beispiel zeigt, versuchen sog. Vertrauenswerkstätten wohl die versicherungsseitig vorgegebenen „Niedrigstlöhne“ mit der Berechnung zusätzlicher und nicht notwendigen Arbeiten sowie mit der Rechnungsstellung zusätzlicher und nicht verarbeiteter Ersatzteile zu kompensieren. Diese „Schadenmanagementsysteme“ der Versicherungen ermöglichen eben grenzenlose Manipulationsmöglichkeiten, einerseits zu Lasten der Anspruchsteller und andererseits zu Lasten der Versichertengemeinschaft.

    Wo nur noch Aktienkurse das Tun und Handeln bestimmen, sind Aufrichtigkeit, Rechtschaffenheit und Ehrlichkeit völlig fehl am Platz. „Geiz ist eben geil“ und wird noch geiler, wenn man anderer Leute Geld verwaltet. Ob die Gelder nun von Bank- und Versicherungskunden, oder von Vereins- und Parteimitgliedern kommt, ist völlig egal. Heute darf nach belieben veruntreut werden – und zwar was das Zeug hält! Ganz nach dem Vorbild unserer Staatslenker.

  20. SV Hildebrandt sagt:

    Wozu das letztendlich führen wird, ist absehbar. In eine Abhängigkeit und Überwachung die George Orwell in seinem Werk 1984 prognostizierte. *Ich fahre jemand hinten drauf* und *ich bestimme* wie repariert wird (hier in der Anlehnung an totale Überwachung gesehen). Wir nähern uns diesem Szenario unermüdlich. Geißelungen von Werkstätten, ausschalten von Sachverständigen, zumindest von denen die sich nicht geißeln lassen wollen, Rechtsanwälten und Bergediensten. Mietwagenfirmen die nicht auf einem unproduktiven Niveau abrechnen wollen. Was interessiert uns was der BGH entscheidet? Wir sitzen auf *UNSEREM* Geld und an das kommst du nur ran, wenn wir wollen oder mal wieder müssen.

    Was kommt dann? Verletzte, bedingt durch einen Verkehrsunfall müssen erst mit der gegnerischen Assekuranz verhandeln bei welchem Arzt, in welchem Krankenhaus sie sich behandeln lassen dürfen, oder reicht eventuell der Scharlatan von neben an…?

    Letztendlich zahlt aber immer der Verbraucher die Zeche. Sei es durch die Abzocke und unnötigen Prozesskosten, man überlege sich mal wo die Beiträger ständen wenn nicht unnötiges Geld in sinnlose Prozesse verpuffen würde, oder die Abrechnungen dieser so genannten *Vertrauensbetriebe*.

  21. Gast sagt:

    Ich wiederhole mich noch mal, vom Schadensmanagment profitiert sicherlich die VS am meißten aber auch die Vorteile für den Kunden sind vorhanden und die lassen sich nicht leugnen.

    Egal was hier geschrieben wird.

    Was so einige Leute so von sich geben ist geradezu lächerlich und ist eine unglaubliche schlechtmacherei.
    Ich glaube Herrn Störtebecker seine Geschichte und es grenzt auch schon an Dummheit sowas zu machen.
    Hand aufs Herz meine Herren, ist das denn nur bei Vertrauensbetrieben so?

    Wir sind eine Karosseriebetrieb mit einer eigener Lackierabteilung und lackieren auch für Autohäuser und ich sehe tagtäglich was so manche Markenwerkstätten auch heute noch bei VS-Schäden so treiben.
    Ach ja nur mal so am Rande, beauftrage ich bei einen Haftpflichtschaden einen SV(egal frei oder irgendwo angeschlossen)schreibt der mir genau das auf, was ich ihm sage.

  22. Störtebeker sagt:

    Hallo Gast!
    Sie schreiben: „… Ich glaube Herrn Störtebecker seine Geschichte und es grenzt auch schon an Dummheit sowas zu machen. Hand aufs Herz meine Herren, ist das denn nur bei Vertrauensbetrieben so? …“

    Meine Antwort: Ich denke, dass diese Betrügereien überwiegend bei Vertrauensbetrieben anzutreffen sind, zumal diese Werkstätten grundsätzlich nicht befürchten müssen, von einem (absichtlich außen vor gelassenen) SV überprüft zu werden.

    Weiter schreiben Sie: „…Ach ja nur mal so am Rande, beauftrage ich bei einen Haftpflichtschaden einen SV(egal frei oder irgendwo angeschlossen)schreibt der mir genau das auf, was ich ihm sage…“

    Meine Meinung hierzu: Sicher gibt es auch sog. „SV“, die sich ihre Arbeit vorschreiben lassen. Auch ich kenne solche Möchtegernsachverständigen, die nicht in der Lage sind den ggf. überzogenen Wünschen eines Reparateurs auf fachlicher und sachlicher Ebene zu begegnen. Doch die Hilfswilligenleistung solcher „SV“ werden insbesondere von Versicherern forciert, denn nur den Unwissenden kann man beliebig lenken. Hierfür gibt es zahlreiche Beispiele.

  23. Gast sagt:

    Gerade Vertrauensbetriebe sind auf die vermittelten Schäden angewiesen und dürfen sich keine Betrügereien leisten.

    Was ist denn sowas bei einer normalen Werkstatt passiert?
    Die Rechnung wird gekürzt und sonst nichts.
    Oder sehe ich das falsch?

  24. SV Hildebrandt sagt:

    @Gast

    Dann erläutern Sie doch mal bitte wie ein *Vertrauensbetrieb* existieren kann!

    Ich kenne hier im Umkreis einige und die können nur noch deswegen überleben weil sie:

    a.) gebraucht oder billig Teile verwenden
    b.) Überstunden der Arbeitnehmer nicht bezahlen
    c.) Arbeiten nicht sach- und fachgerecht ausführen
    d.) die wenigen privaten Kunden auf vorstehenden Weg auch abzocken

  25. Nick sagt:

    Geiz ist geil!!! – Der Werbetexter vom Media-Markt hat sicherlich früher mal als Versicherungsstatistiker gearbeitet. Vielleicht hat er auch Gebührenlisten für Sachverständige und Mietpreistableaus erfunden?

  26. Rumpelstilzchen sagt:

    Zu diesem und jenem Punkt

  27. Xavante sagt:

    Zu diesem und jenem Punkt
    (….und jetzt die Fortsetzung zur Überschrift)

    Kfz.-Unfallschadenregulierung
    ohne neutrales Gutachten
    ist n i c h t risikofrei

    Die ARGE der Unfallschaden-Service-Partner hat bei Kfz-Betrieben,Rechtsanwälten und qualifizierten
    Sachverständigenbüros die Bedeutung
    eines unabhängigen Beweissicherungs-Gutachtens für die vollständige Schadenregulierung überregional hinterfragt.

    Die Antworten und Hinweise haben folgende Erkenntnisse
    ergeben:

    • Die derzeitige Praxis der Autoversicherer bei der Schadenregulierung unter dem Begriff „Schadenmanagement“
    ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen durch eine
    Schadensteuerung Schadenersatzforderungen zu
    begrenzen bzw. als „nicht erforderlich“ in Frage zu stellen.

    • Um die damit verbundenen Zielsetzungen zu erreichen, wird zunehmed angestrebt, durch einen schnellen und ersten
    Kontakt zum Geschädigten Einfluß zu nehmen auf seine
    Vorgehensweise.

    • So wird versicherungsseitig Hilfe in allen Punkten angeboten und damit versucht, den Geschädigten in Richtung der eigenen
    Zielsetzungen zu beeinflussen. Er soll sich bei der Schaden-
    abwickelung so verhalten, wie der Versicherer sich das
    zwecks Kosteneinsparung vorstellt.

    • Aber auch der Versuch einer versicherungsseitigen Einflussnahme auf Kfz-Werkstätten, unabhängige Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte ist nicht nicht zu
    übersehen.

    • Die Werbung um das Wohlverhalten des Geschädigten und seiner Reparaturwerkstatt wird als „Kundendienst“ herausgestellt, um
    damit einen vertrauensbildenden Aspekt in den Vordergrund
    zu rücken. Dennoch bleibtim Versicherungsjargon der Geschädigte ein Unfallgegner !-

    • Deshalb haben Versicherungen auch wenig Interesse daran , dass der Geschädigte sein Fahrzeug in einem qualifizierten
    Fachbetrieb mit relativ hohen Stundenlöhnen reparieren lässt,
    wenn bei fiktiver Abrechnung lt.Kalkulation des Versicherers
    neben der Mehrwertsteuer auch noch div.Reparaturleistungen
    kostenmäßig eingespart werden können. So rechnen Versicherer
    vielfach auch nur mit sog. „ortsüblichen durchschnittlichen
    Stundenverrechnungssätzen“.-
    Frage: „Wovon die Mitte, bitte ?“
    Weitere Schadenersatzpositionen werden oft ignoriert oder als „nicht erstattungsfähig“ gestrichen.

    • Für den Prozess der Schadenabwicklung wird das qualifizierte Beweissicherungsgutachten eines neutralen Kfz-Sachverständigen versicherungsseitig vielfach für nicht erforderlich gehalten.
    Um das zu erreichen, werden beispielsweise Kfz-Werkstätten sog.
    „Reparaturfreigaben“ erteilt, also Reparatur ohne qualifizier- te Beweissicherung und ohne Gutachten.
    Gespart wird dann schon einmal die ansonsten auch zu regulie-
    rende Schadenersatzposition „Gutachterkosten“. Wenn auch die Versicherer die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständi-
    gen oftmals für entbehrlich halten, so wollen sie dennoch auf
    die eigenen Sachverständigen nicht verzichten.

    Werkstatt und Kunde müssen jedoch dafür evtl. später bei unvorhergesehenen Infragestellungen ein größeres
    Schadenregulierungsrisiko in Kauf nehmen.

    • Ohne ein qualifiziertes Beweissicherungs-Gutachten nach den Mindestanforderungen ist für den Geschädigten / Werkstatt –
    kunden eine Reparaturkostenrechnung nach Inhalt und Höhe
    vielfach nicht nachvollziehbar. Es taucht dann die Frage auf: „Wofür so viel ?“ … und die Überlegung, ob
    man sich im Falle einer selbst zu erbringenden Bezahlung eine solche Werkstatt überhaupt leisten kann.
    Fazit: Die Beschränkung auf eine sog. Reparatur“freigabe“
    ist gerade kein positiv zu sehender Beitrag in puncto Vertrauensbildung und dauerhafte Kundenbindung.-

    • Weiterer Nachteil: Im Nachhinein wird bei Reparaturfreigaben das reparierte Fahrzeug beim Geschädigten nachbesichtigt.
    Dem Kunden für eine solche Nachbesichtigung mitgeteilter Grund:
    Man müsse noch prüfen, ob auch so repariert worden sei,
    wie es in der Rechnung stehe. Solche Aktionen der Versicherun- gen sind nicht gerade ein Vertrauensbeweis gegenüber einer
    qualifizierten Fachwerkstatt und führen zu einer in der Regel nicht zu rechtfertigenden Rufschädigung und das meist für die
    Werkstatt unbemerkt.

    • Werkstattseitige Hilfestellungen für den Regulierungsprozeß binden zeitlich qualifizierte Mitarbeiter in erheblichem
    Umfang und verursachen überdies Kosten, die in keinem Verhältnis zum Ertrag und angeblichen Vorteil stehen.
    Die sonstige Kundenbetreuung leidet darunter und damit die Absatzmöglichkeit weiterer Dienstleistungen neben dem sog.
    Schadenmanagement, das in seiner begrenzten Ausgestaltungs-
    möglichkeit, die Kundeninteressen hinsichtlich einer vollständigen und in jedweder Beziehung auch korrekten
    Schadenregulierung gerade nicht berücksichtigen kann.

    Die Voraussetzung dafür ist eine qualifizierte Beweissicherung und Gutachtenerstellung nach den sog. Mindestanforderungen
    mit einer angeschlossenen Fotodokumentation, die auch
    im Falle einer erforderlichen Unfallrekonstruktion
    verwertbar ist.-
    Auch insoweit ist ein Kostenvoranschlag mit Schadenfotos bekanntlich nicht ausreichend.

    Beim sog. Schadenmanagement der Versicherungen verschenken Kfz-
    Werkstätten viel Geld, lassen sich ein erhöhtes Risiko aufbürden und setzen unnötigerweise bewährte Maßnahmen
    der Kundenbindung auf´s Spiel. Die suggerierten „Vorteile“ sind meistimaginär, die Summe der Nachteile ist bei genauerer
    Abwägung indes gravierend.

    • Durch Präventivmaßnahmen und eine serviceorientierte Informationspolitik kann allerdings den Effekten einer Schaden-steuerung erfolgreich begegnet werden, wobei der begleitende
    Werbeerfolg nicht zu unterschätzen ist. Dazu ist es u.a.
    unabdingbar, dass a l l e Kunden generell bereits im
    Vorfeld ausreichend mit geeigneten Maßnahmen darüber informiert werden, wie sie sich im Falle eines Unfalls
    verhalten und……. was sie keinesfalls tun sollten.

    • Hier stimmen die ideenreiche Initiativen recht zuversichtlich und verdeutlichen aus der intensiv angestrebten
    und schrittweise realisierten Zielsetzung bereits beachtliche
    Erfolge in den Bemühungen um einen noch besseren Service,
    der die Auftragslage deutlich verbessern kann.

    Was muß also der Geschädigte tun, wenn es gekracht hat ?

    Schnell reagieren mit Hilfe qualifizierter und versicherungsun-abhängiger Beratung.

    Deshalb nach einem Verkehrsunfall immer zuerst die unabhängigen Unfallschaden-Service-Partner befragen und nicht die Versicherungen. Die Unfallschaden-Service-Partner informieren den Geschädigten garantiert versicherungsunabhängig und helfen ihm ergebnisorientiert weiter, wenn es um eine vollständige und korrekte Regulierung des Fahrzeugschadens geht.

    Ein weiterer Hinweis u.a. bezüglich aktueller Fragen zur Kfz-Unfallschdenregulierung unter www. captain-huk.de als Fußzeile
    in der Korrespondenz mit Werkstätten, Rechtsanwälten und Geschädigten hat sich bewährt und zu besserer Aufklärung geführt.-

  28. huk-freund sagt:

    Wann werdet ihr aufhören, allein die Versicherungswirtschaft für eure entgangenen Aufträge verantwortlich zu machen?

    Richtig, wenn die Automobilhersteller in den Markt eingreifen. Dann werden sie die Bösen sein, obwohl doch an Unfallreparaturen in den Werkstätten kein Geld zu verdienen ist.

    Da ja viele Freunde hier aus Bayern kommen, empfehle ich beim nächsten Besuch in München nicht nur Hofbräuhaus oder Oktoberfest zu besuchen, sondern auch das KLZ – das Karosserie- und Lackzentrum der BMW-Group.

    Ein paar Zahlen gefällig: 92 Mitarbeiter – Arbeitszeiten im Zwei-Schicht-Betrieb von 6:00 Uhr bis 23.30 Uhr – Fahrzeugannahme/RK-Kalkulation/Regulierung durch 10 zu Unfallmanagern ausgebildete Serviceberater in den BMW NL-Betrieben und dem KLZ

    Reparaturziel für 2007: 50 Fahrzeuglackierungen/Tag und 11.000 (Elftausend) Unfallreparaturen/Jahr an den Fahrzeugen der BMW-Group.

    Andere Hersteller werden dem Beispiel folgen (Audi, VW, Daimler) und dann ist alles in einer Hand (Vertrieb/Finanzierung/Versicherung/Unfallreparatur/Verwertung)und eines freien und unabhängigen Sachverständigen bedarf es dann erst recht nicht.

  29. F.Hiltscher sagt:

    Hallo HUK-Freund,

    bevor man weiter über Dinge diskutiert, welche eindeutig die Versicherungswirtschaft zu vertreten hat, möchte ich doch an die Zeit vor 1995 erinnern.Hier hatten die Versicherungen die gesetzliche Beschränkung nur 3% Gewinn aus den gesamten Haftpflichtbeiträgen zu erwirtschaften.Damals konnte man auch noch von einer Solidargemeinschaft der VN sprechen.
    Erst die Aussicht der Versicherungsgesellschaften ab 1995 unbeschränkte Gewinne mit den Haftplichtbeiträgen zu machen, hat uns diese, jetzige bedrohliche Situation beschert.
    Das Ziel der Versicherer ist klar erkennbar, sämtliche Schadenersatzpositionen möglichst so zu steuern, dass nicht eine 100%ige Ersatzleistung sondern nur ein erheblich kleinerer Anteil ausbezahlt werden muss,zum Wohle der Aktionäre, jedoch auf Kosten der Allgemeinheit und deren Arbeitsplätze. Alle anderen Erklärungen entsprechen nicht der Realität, welche seit langem unter dem Motto „Geiz ist geil“ zu finden ist.
    Jedesmal wenn Versicherer stolz auf ihre exorbitanten Gewinne verweisen, ist doch klar erkennbar, wie überteuert die Prämien gewesen sind um soetwas zu ermöglichen.
    Alle anderen Erklärungen, sind in das Reich der Fabeln zu verweisen.
    MfG.

  30. PeterPan sagt:

    hallo huk-freund
    ——-und die versicherung wird dann bald bei der oberösterreichischen und nicht mehr in coburg genommen!!

  31. huk-freund sagt:

    @PeterPan
    Fällt nix besseres ein, gibts halt unsachliche Äußerungen und genau die sind es, die diese Seite abqualifizieren.

    Versicherer wird es auch in Zukunft geben, wenn auch immer weniger. Gleiches verhält es sich mit Rechtsanwälten und Schaden-Sachbearbeitern. Die Zukunft der Kfz-Sachverständigen dürfte dagegen eher düster aussehen.

    @Captain-HUK
    Nicht alle Versicherungen sind Aktiengesellschaften

    Nicht alle Versicherungen kürzen willkürlich Honorarrechnungen von freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen

    Nicht alle Versicherungen halten Geschädigten ihre berechtigten Ansprüche vor

    aber genau das haltet ihr hier allen Versicherungen vor

    Nicht alle Kfz-Sachverständige sind ehrlich, machen gute Arbeit und berechnen angemessene Honorarforderungen

    aber genau das wird von euch bestritten

  32. H. Nordmeier sagt:

    Ich warte immer noch auf den Namen dieser Versicherung, die die berechtigten Ansprüche fair ausgleicht! Seien sie versichert (kleines Wortspiel) ich kündige all meine bestehenden Verträge und wechsel unverzüglich zu diesem Unternehmen.

  33. SV sagt:

    @HUK-Freund

    Jeder zieht sich den Stiefel an der ihm passt.

    @Captain-HUK:

    Den Nicknamen gibts hier nicht.Den gabs mal im MT Versicherungsforum, bevor ihm durch abgekartetes Zusammenwirken mit Mods der Bann ausgesprochen wurde.Haben Sie das trotz einer Mitwirkung schon vergessen?

  34. WESOR sagt:

    @HUK-Freund
    In Erwähnung des KLZ werden dort bei Haftpflicht sehr wohl Gutachten erstellt mit ausgewiesener Wertminderung. Diese Planung liegt auch in anderen Konzernen in Verbindung mit dem Konzernversicherer vor.
    Das ist die Antwort der Hersteller auf die Partnerwerkstätten der nicht konzernverbundenen Versicherer.
    Dann schauen sie einmal genauer hin. Hier wird genau das Gegenteil gemacht, was wir SV, bei den Versicherungs-Partnerbetrieben anprangern. Keine Billiginstandsetzung, sondern Hersteller mit Herstellergarantie. Warum geben denn die Hersteller Durchrostungsgarantien? Weil sie ein Autoleben lang an diesem Auto Geld verdienen wollen.
    Die Hersteller reagieren auf die Partnerwerkstätten und lassen sich doch nicht die Butter vom Brot nehmen.

    Das Gegenteil zeichnet sich ab, durch das massive Vorgehen einiger Versicherer in Form Schadensteuerung von Herstellerbetrieben zu Versicherungsbetrieben suchen vermehrt Händlerbetriebe die Unterstützung durch freie SV.

    Die Betriebe erkennen immer mehr welche Grüne SV Organisation bei ihnen das Prüfgeschäft macht und gleichzeitig zum Nutzen der Versicherer mit Insiderwissen, Rechnungskürzungen unterstützen und sich gegen die Betriebe stellen.

    Derzeit ergänzen sich die freien und unabhängigen SV und die Herstellerbetriebe.

    Wir SV auf Seiten der Anspruchsteller haben nämlich einen Vorteil, unsere toten Zeugen lügen nicht.(die Unfallspuren sind gemeint)

  35. H. Nordmeier sagt:

    @WESOR

    Punktlandung!

    Einige Versicherer haben auch schon wieder die Hand an der Notbremse, offensichtlich sind die Nachteile dieses Totläufermodells auch dort ein Thema. Deshalb bin ich guter Dinge, dass die HUK-Coburg gar nicht so sehr unsere Hilfestellung benötigt.

  36. huk-freund sagt:

    „Derzeit ergänzen sich die freien und unabhängigen SV und die Herstellerbetriebe“

    Und wovon träumt der freie und unabhängige Sachverständige noch. Hinsichtlich KLZ nichts begriffen?

    Zielsetzung des KLZ ist die Sicherung und Erhöhung des Umsatzes in der eigenen Handelsorganisation (Gewinnstreben !) und wird erreicht durch:

    Die BMW Unfallhotline
    Die BMW Automobilversicherung
    Versicherungspartnerschaften

    Die vom BMW-Unfallmanagment angestrebte Kostenreduzierung für Händler und Versicherungen belegt der Automobilhersteller mit seinem KLZ in der Umsetzung völlig neuer Prozesse.

    @SV
    Und ich dachte, ihr seid hier alle Captain-HUK. Wenn das aber als Beleidigung aufgefasst wurde, bitte ich vielmals um Entschuldigung

  37. WESOR sagt:

    @huk-freund

    Mag sein das wir nicht alles wissen über das neue BMW-Unfallmanagement und Versicherungspartnerschaften. Meine Info von Peugeot, gleicher Versicherungskonzern wie BMW, vom Verkauf bis zum Serviceberater alle sollen aktiv den Kunden aufklären wie er sich nach einem Unfall verhalten soll. Wichtig ist der Unfallkunde ruft bei der NL als erstes an, damit er in die NL kommt und nicht fremdgesteuert in einem Versicherungs-Partnerbetrieb landet. Wenigstens in unseren NL habe ich noch nie davon gehört, der freie SV soll beim Haftpflichtschaden aussen vor bleiben. Sogar bei Haftpflicht des eigenen Konzernversicherer werden Haftpflichtgutachten empfohlen. Begründung: Wir müssen alles tun, damit wir besser sind als das Schadenmanagement der Anderen und der Kunde nicht durch Leichtsinn (Beratungsfehler und Falscheinschätzung unserer Verkäufer, Serviceberater) Schaden nimmt. Es wird dem Kunden das Gutachten und vom Gutachter der Rechtsanwalt empfohlen. Das hat folgenden Vorteil, die Betriebsmitarbeiter werden von jeder Falschberatung des Kunden aus der Schußlinie gehalten. Der Anspruchsteller beurteilt doch nur aus seiner Sicht.

    Also wir sehen hier als freie unabhängige SV keine dunklen Wolken aufziehen. Nur der Konkurenzkampf zwischen Konzernversicherer und Nicht-Konzernversicherer wird sich in zwei Richtungen bewegen. First- und Sekund-Class.

    Natürlich ist uns bewußt dass dieser Versicherer auch die SV-Honorare eliminieren will, aber nicht über den Weg seiner eigenen Kundschaft, die ihm die Kfz-Versicherungen als Türöffner beim Kunden verkauft. Man sieht ja den Versuch, die angestellten SV mit Bedacht zu verselbstständigen.

    Druck erzeugt Gegendruck.

    Noch ein Wort zu KLZ. Diese Mitarbeiter unterliegen keinem Industrietarif.

  38. runabout sagt:

    Zitat HUK-Freund vom 06.11:

    „…Ein paar Zahlen gefällig: 92 Mitarbeiter – Arbeitszeiten im Zwei-Schicht-Betrieb von 6:00 Uhr bis 23.30 Uhr – Fahrzeugannahme/RK-Kalkulation/Regulierung durch 10 zu Unfallmanagern ausgebildete Serviceberater in den BMW NL-Betrieben und dem KLZ…“

    Da einige meiner Furhparkkunden von dort ihre Fahrzeuge beziehen, gehe ich in der NL Frankfurter Ring öfter aus und ein.
    Zu erwähnen ist jedoch, daß jene Niederlassung für den nackten Kostenvoranschlag, ohne Fotos und Gutachten 10 % von der Reparatursumme in Rechnung stellt.
    Ich sehe hier keine nennenswerte Kosteneinsparung auf der Gutachterseite.

    Gruß runabout

  39. Sir Henry Morgen sagt:

    Hallo

    WISO

    Die Kfz-Versicherung wechseln

    WISO-Tipp am 20. November 2007

    Bei den Autoversicherungen tut sich etwas. Nach der Gründung von Zweitmarken, die häufig mit dem Kürzel „24“ enden, erfinden die Versicherer nun günstige Zweit- oder Dritt-Tarife. Doch warum sind diese Angebote mit Namen wie „Basis“, „Classic“ oder „Clever-Kasko“ günstiger? Und was bringen die neuen Tarife?

    Die Leistungen sind oft eingeschränkt und an strengere Bedingungen geknüpft. So fordern einige Versicherer eine Werkstattbindung oder sie senken die Haftpflicht-Deckungssummen. Versicherte sollten sich die Bedingungen genau ansehen, damit im Schadensfall keine böse Überraschung droht.

    WISO hat die neuen Tarife unter die Lupe genommen. Ob sie sich lohnen und auf welche Fallstricke Sie achten sollten, erfahren Sie im WISO-Tipp am Montag, 20. November 2006, im ZDF.

    Mfg
    Sir H.M.

  40. Sir Henry Morgan sagt:

    Habe ich doch tatsächlich den Link vergessen.

    Sendezeit für WISO wie immer: Jeden Montag von 19.25 bis 20.15 Uhr im ZDF

    Mfg Sir H.M.

  41. Heinzelmännchen sagt:

    Hallo,

    habe den entsprechenden Link in Presse TV platziert. Vielleicht können die Fachleute hier mal erklären, worauf es ihrer Meinung nach bei der Wahl der KFZ-Versicherung ankommen sollte.

    Grüße vom Heinzelmännchen

  42. SV Windeck sagt:

    Hallo, ..ich frage mich nur, was bei dem Bericht auf den ZDF-Seiten das Foto mit dem §21-Gutachten soll ?? Hier kennt sich wohl einer nicht besonders gut aus !

  43. SV Windeck sagt:

    um mal wieder auf das ursprüngliche Anfangsthema zu kommen:

  44. Heinzelmänchen sagt:

    Hallo SV Windeck,

    Hab das mal zurechtgerückt.

    Außerdem gibt es jetzt Nachhilfe für ZDF Fotografen in Sachen STVZO, verlinkt auf Captain HUK, in der Rubrik: Rund ums Auto.

    Er laube mir mal in der Rubrik: Bedienung
    Muster für Links und Zitate vorzugeben.

    Mfg Heinzelmänchen

  45. Heinzelmännchen sagt:

    Schliesslich wandert der Wiso-Bericht in die interne Linkübersicht, stattdessen kommt der Stern Artikel in die Linksammlung: Presse-TV.

    Viel besser!

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