Achtung Versicherungsnehmer, am 30.11.06 ist der letzte Kündigungstermin der HUK-Versicherungen für dieses Jahr!

Wer seine Haftpflicht- Unfall- Kaskoversicherung(HUK), nicht nur billig sondern auch zweckmäßig und leistungsorientiert haben möchte, dem sei hier angekündigt, dass der letzte Kündigungstermin der bestehenden Versicherungsverträge, in diesem Jahr der 30.11.06 ist.

Vielleicht hat Ihnen, werte User der eine oder andere Beitrag die Augen geöffnet, was Ihnen bei manchem Billigversicherer widerfahren kann.
Als Verbraucherschützer raten wir Ihnen, lieber ein wenig mehr Beitrag zu bezahlen, und dafür auch ordentlich versichert zu sein, als nur auf einen geringeren Endbetrag zu sehen, und später im Schadenfall große Einbußen zu haben.

Lassen Sie sich bei einem qualifizierten Versicherungsmakler, welcher mehrere Gesellschaften vermittelt ordentlich beraten, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Die großen Versicherer lassen sich immer mehr u. E. unbillige Vertragsklauseln einfallen welche beim Schadenereignis oft ein böses Erwachen bedeuten.
Also Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht und handeln!
Achten Sie auch dringend darauf, wenn Sie einen Voll -oder Teilkaskovertrag abschließen, daß Sie im Schadenfall die Werkstätte Ihres Vertrauens aussuchen dürfen und dies nicht der Versicherung vertragsgemäß überlassen.

MfG

die Captain-HUK Crew

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96 Antworten zu Achtung Versicherungsnehmer, am 30.11.06 ist der letzte Kündigungstermin der HUK-Versicherungen für dieses Jahr!

  1. Ralf Zimper sagt:

    Hallo Herr Hiltscher,

    anbei die Bedingungen der Kasko Select-Versicherung der HUK24.
    Sehe ich das richtig:
    Ich würde hier 15 % weniger Versicherungsbeitrag bezahlen, doch bei einem Schadenfall wird nicht nach Markenverrechnungssätzen der Schaden kalkuliert und das Fahrzeug in einer mir fremden Werkstatt repariert.
    Will ich den Schaden fikitv abrechnen, bekomme ich dann nur den Betrag, den die Versicherung für die Reparatur in einer Vertrauenswerkstatt gezahlt hätte. Will ich mein Auto nicht in der vorgegebenen Werkstatt reparieren lassen, bekomme ich dann 85 % von dem schon zu niedrig kalkulierten Schaden ausgezahlt?

    MfG Chr. Zimper

    Kasko SELECT
    Die Kasko SELECT ist eine zusätzliche Variante der Kaskoversicherung. Bei einem Kaskoschaden übernimmt die HUK-COBURG als Regulierungspartner der HUK24 die Auswahl der Werkstatt. Dafür liegt die Einsparung in der Versicherungsprämie für die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung bei 15 %.
    Die Kasko SELECT gilt deutschlandweit.

    Welche Vorteile gibt es?
    3 Jahre Garantie auf die Reparatur
    DEKRA geprüftes Werkstattnetz mit hohen Qualitätsstandards
    Fachgerechte Reparatur unter Verwendung von Originalersatzteilen
    Kostenvorteile durch Großkundenkonditionen
    Direkte Abrechnung mit der Werkstatt durch die HUK-COBURG

    Wie funktioniert Kasko SELECT im Kasko-Schadenfall:
    Sie rufen die HUK-COBURG direkt von der Unfallstelle aus an.
    Die HUK-COBURG nennt Ihnen sofort eine Partnerwerkstatt mit freien Kapazitäten in der Nähe, in der Sie das Fahrzeug reparieren lassen.
    Die HUK-COBURG organisiert den Transport auf ihre Kosten, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit bzw. nicht verkehrssicher ist oder die Entfernung mehr als 15 km zwischen Wohnsitz und Werkstatt beträgt.
    Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt, soweit es durch den Schadenfall bzw. die Reparatur verschmutzt wurde.
    Auf Wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur zu besonders günstigen Konditionen.
    Möchten Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, ersetzen wir die Kosten, die bei einer Reparatur angefallen wären. Hier gilt der Betrag, der in der Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Werkstatt aus dem Werkstattnetz der HUK-COBURG berechnet würde.
    Lassen Sie das Fahrzeug nicht in einer Werkstatt aus dem Werkstattnetz der HUK-COBURG reparieren, erhalten Sie 85 Prozent der ersatzfähigen Kosten (ohne Transportkosten).
    Weitere Informationen können Sie den Versicherungsbedingungen

  2. PeterPan sagt:

    hallo frau zimper
    sagte nicht schon der huk-vorstand,dass dieser tarif „auskömmlich für uns“ kalkuliert ist!!!
    andersherum:der VN wird abkassiert und meint noch selbst,mit den lächerlichen 15% ein schnäppchen gemacht zu haben!
    nocheinmal:die huk-coburg hat von 2004 auf 2005 ihren gewinn auf fast eine halbe milliarde verdoppelt.mir dämmert es seit langem,was herr höhnen unter „auskömmlich“ versteht.

  3. runabout sagt:

    -„3 Jahre Garantie auf die Reparatur“

    Dies geht wahrscheinlich mit dem Verlust der Herstellergarantie (bis zu 15 Jahren gegen Korrosionsschäden) einher.

    Nicht jede Reparatur ist auch fachgerecht und dauerhaft
    nur weil der neue Lack schön glänzt.

    mfg
    runabout

  4. Robin Huk sagt:

    Rätsel:

    Welchen Wert hat die 3-jährige Garantiezusage der Versicherungs-Vertragswerkstätten?

    Der Geschädigte, der Reklamationsforderungen an eine Werkstatt stellt, muss im Streitfall den Nachweis erbringen, dass die Reklamationen auf die Reparatur des Schadensereignisses zurückzuführen sind.

    Geeignet hierfür sind Reparaturrechnungen oder ein Nachweis des Schadensumfanges und der Schadenshöhe (z.B. ein Gutachten zur Beweissicherung).
    Selbst unter Vorlage geeigneter Unterlagen gibt es noch genügend streitbare Auseinandersetzungen zur Qualität eines Reparaturumfanges.

    Bei in Versicherungs-Vertragswerkstätten abgewickelten Schadensfällen wird in der Regel kein Gutachten zur Beweissicherung erstellt.
    Dies gilt sowohl für den Kasko- als auch den Haftpflichtfall!
    Der Versicherte wiederum wird im Kaskofall kein Gutachten erstellen lassen, da die Versicherung die Kosten hierfür, gemäß ausgefeilter (ausgefuchster?) AKB, nicht erstattet. Warum wohl?

    In Anbetracht der Tatsache, dass die Versicherung und nicht der Versicherte Auftraggeber der Reparatur wird, Zitat “Direkte Abrechnung mit der Werkstatt durch die HUK-COBURG”, hat der Versicherte eigentlich keinen Anspruch auf eine Rechnung der durchgeführten Arbeiten.
    Die meisten, oder mindestens die “schlauen” unter den Vertragswerkstätten der Versicherer, werden dies so darzustellen wissen und entsprechend handhaben.

    Es dürfte deshalb für den Versicherten wohl sehr schwer werden, eine Kausalität der Reklamationen zum Schadensereignis herzustellen und vor allem, dies entsprechend zu beweisen.

    Die Lichtbilder, die die Vertragswerkstatt zur eigenen Absicherung gegenüber der Versicherung selbstverständlich anfertigt, sind im Streitfall bestimmt nicht mehr auffindbar.

    Mögliche Lichtbilder des Versicherten werden bestritten.

    Eine Rechnung gibt es dann höchstwahrscheinlich auch nicht – eine geeignete Ausrede wäre z.B. “Durch die Masse der Schäden rechnen wir unsere Schäden über Sammelrechnungen mit den Versicherern ab. Einzelfälle können wir daraus nicht mehr herleiten.”

    Wer belastet sich schon gerne selbst?

    Als letzten Rettungsanker beauftragt der Versicherte dann einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen (sofern es bis dahin noch einen geben sollte), der in dieser Phase meist nur bedingt helfen kann.
    Abhängige helfen natürlich gar nicht.

    Unter diesen Bedingungen könnte man leicht eine Garantie von 10 Jahren oder auch mehr einräumen – wäre dann aber zu offensichtlich “faul”.

    Rätsel-Auflösung:

    Der Wert des Garanieversprechens entspricht nicht einmal dem Wert des Papieres, auf das der Versicherungsvertrag gedruckt wird!

  5. Gast sagt:

    -�3 Jahre Garantie auf die Reparatur�

    Dies geht wahrscheinlich mit dem Verlust der Herstellergarantie (bis zu 15 Jahren gegen Korrosionsschäden) einher.

    Nicht jede Reparatur ist auch fachgerecht und dauerhaft
    nur weil der neue Lack schön glänzt.

    mfg
    runabout

    Was ist denn wenn das Auto in einer Markenwerkstatt repariert wird?

  6. Gast sagt:

    -�3 Jahre Garantie auf die Reparatur�

    Dies geht wahrscheinlich mit dem Verlust der Herstellergarantie (bis zu 15 Jahren gegen Korrosionsschäden) einher.

    Nicht jede Reparatur ist auch fachgerecht und dauerhaft
    nur weil der neue Lack schön glänzt.

    mfg
    runabout

    Was ist denn wenn das Auto in einer Markenwerkstatt repariert wird???

  7. runabout sagt:

    @Gast

    „Was ist denn wenn das Auto in einer Markenwerkstatt repariert wird.“

    1. ERHALT der Herstellergarantie

    2. Dokumentation durch Auftrag und Rechnung, im Haftpflichtfall in der Regel auch durch Gutachten.

    3. Nachweis einer Reparatur in einer Herstellerwerkstätt = geringerer Wertverlust bei Veräußerung!

    Siehe auch Beitrag von Robin HUK

    LESEN BILDET !!!

  8. Gast sagt:

    1. was ist wenn die Markenwerkstatt z.B. Blecharbeiten und Lackierarbeiten von einer freien Karosseriewerkstatt machen läßt.
    Gibt es da auch noch 15 Jahre Garantie auf durchrostung?

    2. ich denke diese Art von Dokumentation gibt es auch in jeder Vertrauenswerkstatt.

    3. Blödsinn

  9. runabout sagt:

    @ Gast

    1.Dann ist die Herstellerwerkstatt Generalunternehmer
    und somit zur Einhaltung der Herstellerbedingungen
    verpflichtet.

    2. Es geht nicht um „denken“ sondern um das was schriftlich zugesichert ist. Eine Vertrauenswerkstatt
    genießt schließlich das Vertrauen der Versicherung.
    Nicht zwingend das Vertrauen des Anspruchstellers.

    3. Ignoranz = man sieht nur das was man sehen will.

  10. SV WESOR sagt:

    HUK-Coburg lässt durch Vertragspartner Häusler&Cegielka den Merkantiler Minderwert berechnen:
    Schweizer Regulierungsmethode (1953) 150€
    Dr. Theo Rasehorn(1957) 300€
    Schweizer Formel(Ende der 50 Jahre) 00€
    Hamburger Model (Ende 5=er) 00€
    Ruhkopf( 1962) 00€
    Ing.Halbgewachs DEKRA 1962 00€
    Nölke-Nölke 1972 00€
    Goslarer Model 1972 00€
    Dr. Schlund 1976 00€
    Jörgen Grube 1977 00€
    W. -Seibert 1977 00€
    Bremer Modell 1970 00€
    Faustformel 1970 00€
    Mittelwert aller berechneten Systeme

  11. SV Stoll sagt:

    Hallo Gast,

    wieso stellen Sie eine Frage, wenn Sie, und das ist eindeutig, bereits einen klar definierten Standpunkt und Hintergrundwissen haben?

    Mfg. K.Stoll

  12. SV Stoll sagt:

    Hallo Kollege Wesor,

    wer ist denn dieser Partner Häusler & Cegielka? Eine Werkstat oder ein SV?
    Wenn ersteres, ist die ganze „Berechnung“ sowiso irrelevant, da die Ermittlung der Wertminderung Sache des SV ist und bleibt. Verwickeln Sie solche Leute in eine fachliche Diskussion über die Wertminderung. Sie werden sehen, wie schnell die beendet ist, da keine Substanz des Wissens vorhanden.

    Mfg. K.Stoll

  13. SV WESOR sagt:

    HUK-Coburg lässt durch Vertragspartner HP Claim Controlling GmbH den „Merkantilen Minderwert“ korrigieren:
    Schweizer Regulierungsmethode (1953) 150€
    Dr. Theo Rasehorn(1957) 300€
    Schweizer Formel(Ende der 50 Jahre) 00€
    Hamburger Model (Ende 5=er) 00€
    Ruhkopf( 1962) 00€
    Ing.Halbgewachs DEKRA 1962 00€
    Nölke-Nölke 1972 00€
    Goslarer Model 1972 00€
    Dr. Schlund 1976 00€
    Jörgen Grube 1977 00€
    W. -Seibert 1977 00€
    Bremer Modell 1970 00€
    Faustformel 1970 00€
    Der Mittelwert aller berechneten 13 Systeme ergibt 50€ und das im Jahre 2006 wo die Autohalden überquellen. Wir hatten 550€ gefordert. Daraufhin wurde von der HUK-Coburg mit 300€ reguliert. Der Geschädigte klagte nicht obwohl ihm nach Marktlage 550€ zustünden, hat er auf 250€ verzichtet wegen der Klage.
    Es wird eine Pseudo Berechnung aufgeführt aus den Jahren wo es wenige Auto gab, fast keine Gebrauchtwagen nach dem Krieg bis 1970. Dazu geben sich Hoffmann&Partner Sachverständigenwesen Leipzig im Sinne der HUK her. (Sachverständigenunwesen wäre hier die richtige Bezeichnung))
    Wenn die Geschädigten nur wüßten wie sie ihr Vermögen vernichten lassen durch unterlassene Selbtbeauftragung
    eines Gutachters.

  14. Chr. Zimper sagt:

    Morgen alle miteinander,

    dazu ist doch unser Blog da, dass immer mehr Autobesitzer schon vor dem Schadenfall wissen, wieviel Geld unberechtigter Weise im Säckel der Versicherungen verbleibt, wenn kein Anwalt beauftragt wird, der Gutachter der gegnerischen Versicherung das Gutachten erstellt und die Werkstatt zu niedrigsten Konditionen die Reparatur des Fahrzeuges „fachgerecht“ durchführen muss.

    Der Kreis schließt sich, wenn wie bei uns im Nachbarort die Gemeindearbeiter die Wege Pflastern und Magdeburg über 130 Millionen Einnahmen in diesem Jahr fehlen.

    Schönes Wochenende

    Chr. Zimper

  15. Gast sagt:

    1. kommt auf den Hersteller und seine Garantiebedingungen drauf an, ist bei jeden anders.

    2. trotz alledem ist im allgemeinen der VN der Auftraggeber.
    Nicht bei der HUK oder BH, schon klar.

    3. meine Meinung und auch Ehrfahrung

    Sicherlich habe ich einen Standpunkt, aber wer hat das hier nicht.

    Ich bin der Meinung das der Kunde durch die Schadenssteuerung im Kaskofall eigentlich nur Vorteile hat.

    Ersatzwagen,
    Hol-und Bringservice,
    Innen und Aussenreinigung
    und die 2 oder 3 Jährige Garantie.
    Bei den meißten Versicherungen ist es ja auch nur eine Werkstattempfehlung und ich denke das geht dann auch in Ordnung.

    Bietet die Versicherung auch den Service im Haftpflichtfall an, ist doch die Schadensfrage klar und der Anspruchsteller bekommt auch den oben genannten Service.
    Ist eigentlich nur noch die Geschichte mit der Wertminderung:
    selbst da ist es dann noch so, das der Kunde einen SV beauftragen kann, da ja die Versicherung immer noch eine menge Geld spart (Mietwagen usw).
    Jetzt mal eine allgemeine Frage:
    Was will denn der VN oder Anspruchsteller in erster Linie?
    Eine schnelle und fachgerechte Reparatur des Schadens!

  16. Frank sagt:

    @ Gast,

    falsche Schlußfolgereung.

    Der Geschädigte will in erster Linie keinen finaziellen Schadenerleiden wenn er sein geliebtes Fahrzeug instandsetzen läßt.

    Komprente.

    MfG

  17. Gast sagt:

    Wo hat der VN den denn finanziellen Schaden?

  18. Robin Huk sagt:

    Empfehlung:

    Am besten nicht weiter diskutieren.

    Entweder ignorante Dumpfbacke oder Versicherungsheini!

  19. Chr. Zimper sagt:

    Es gibt keine dummen Fragen – Ausnahmen bestätigen die Regel.

  20. SV Scherz sagt:

    = STOP =

    An „ROBIN HUK“:
    Ich bitte Sie nachdrücklich Ihre Wortwahl in diesem Weblog sorgfältiger zu wählen! User als „Dumpfbacke“ zu bezeichnen, ist hier ganz sicher nicht erwünscht.

    An „Alle“:
    Denken Sie nicht auch, dass es wünschenswert wäre, Argumentationen/Diskussionen mit mehr „Sachlichkeit“ und weniger „Polemik“ lesen zu können?

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  21. Gast sagt:

    Nicht schlecht.
    Keine Angst ich bin kein Versicherungsheini, das mit der Dumpfbacke sollen andere beurteilen.
    Ich habe hier nur geschrieben das die Schadenssteuerung seitens verschiedener Versicherer einen gewissen vorteil für den VN oder Anspruchsteller bedeuteten kann.
    KANN!

    Sorry, tut mir leid wenn sich hier jemand angeriffen gefühlt hat, war bestimmt nicht meine Absicht.

    Aber die Antworten zeigen doch das ich gar nicht so falsch liege

  22. H. Nordmeier sagt:

    Hallo Herr Kollege Scherz,

    Natürlich haben Sie recht, aber die Wahrheit ist auch in punkto „Wortwahl“ nicht immer Populär. Polemik kann ich bei dem Beitrag von Robin Huk beim besten Willen nicht erkennen!

  23. runabout sagt:

    Zitat:“Ich habe hier nur geschrieben, daß die Schadenssteuerung seitens verschiedener Versicherer einen gewissen Vorteil für den VN oder Anspruchsteller bedeuteten kann..“

    Mir fällt nur einer ein: Bequemlichkeit

    Diese muß aber sehr teuer bezahlt werden, weil die regulierungspflichtige Versicherung ihre Interessen ohne jegliche fachliche oder rechtliche Kontrolle voll ausleben kann.

    Das ist der springende Punkt.

    Alles andere ist Vernebelung

  24. SV Stoll sagt:

    Hallo an alle,

    bei der Wortwahl sollten wir hier sachlich bleiben.

    Der Schadensservice bringt nur der Versicherung Vorteile:

    – Einsparungen durch niedrige Stundensätze
    – Keine UPE etc. in den Rechnungen
    – Im Kaskofall stellt die Werkstatt den Mietwagen
    – Im Haftpflichtfall billigster Mietwagen Klasse tiefer
    – Wertminderungen werden nur am untersten Level gezahlt
    – natürlich keine bei Laufleistung über 100000km oder 5 Jahre

    Die ersten drei Positionen schluckt die Vertragswerkstatt, die vierte der Vertragsvermieter und die letzten zwei der Geschädigte (wenn er sich nicht wehrt).
    Wenn jemand natürlich nur Wert darauf legt, das sein Auto optisch wieder in Ordnung kommt, ist er gut damit bedient.
    Spätestens bei einem Verkauf kommt dann aber die Misere auf den Tisch. Hat man dann keine Rechnung, kein Gutachten oder sonstwas in der Hand kann man lange erklären „das ist doch alles repariert!“ Die Ablehnung der Käufer und der einhergehende wöchentlichwe Wertverlust („wieder nicht weg, gehen wir halt nochmal hundert runter…“)wird dann hoffentlich eine belehrende Erfahrung sein. Viele brauchen erst mal einen Reinfall mit dem Superservice, bevor sie sich besinnen.
    Das Schadensmanagment hat ja erst in letzter Zeit so richtig durchgegriffen. Warten wir mal ab, wenn die ersten Streitfälle zwecks Begutachtung der Reparaturqualität bei uns landen. In diesem Bereich gibt es gewiß auch gut reparierende Firmen, mir ist selbst eine bekannt, ein gewisser Teil wird aber die Forderungen der Versicherer nur auf Kosten der Qualität gegenfinanzieren können. Solche Fälle hatten wir auch schon.

    Mfg. K.Stoll

  25. Gast sagt:

    Mir fällt nur einer ein: Bequemlichkeit Diese muß aber sehr teuer bezahlt werden, weil die regulierungspflichtige Versicherung ihre Interessen ohne jegliche fachliche oder rechtliche Kontrolle voll ausleben kann. Ich wiederhole mich,ich weiß. Was will denn der Kunde? Die Reparatur des Schadens und wenn der Versicherer einen Haftpflichtschaden vermittelt übernimmt er auch die Kosten. Das sind aber dann meißtens Schäden bis ca 2000€ Reparaturkosten. Der Kunde bekommt auch bei jeder Reparatur eine Rechnung oder bei einigen VS eine Reparaturaufstellung mit, zwecks der Garantie. Ersatzfahrzeug hat er auch oder er hat die Möglichkeit Nutzungsausfall geltend zu machen. Wie oben schon erwähnt besteht auch die möglichkeit für den Anspruchsteller einen freien SV zu beauftragen, der nicht für die Versicherung arbeitet. Sicherlich gibt es, was die Betriebe und deren Arbeit angeht qualitative Unterschiede, aber das ist bei den Markenwerkstätten genauso. Genauso wie bei SV und RA. Sicherlich muß die Vertrauenswerkstatt die Kosten für das Servicepaket ganz alleine tragen, aber das muß jeder Unternehmer für sich selber entscheiden, ob er diesen Weg gehen will. Ist ja schließlich beim SV genauso. Entweder als freier SV arbeiten oder sich Carexpert,SSH usw anschliessen. So was jetzt aber diese SELECT Gesichte der HUK angeht, ist es nun mal leider so, das die HUK diese 15% weniger Versicherungsprämie alleine durch die Unfallreparatur wieder rausholen möchte. Die HUK garantiert dem SELECT-"Partner" einen Umsatz an gesteuerten Schäden und im gegenzug werden die Stundensätze gedrückt(man liegt mit diesen Satz unter jeder Tankstelle). Das ist mit Sicherheit der falsche Weg der Schadenssteuerung, denn die HUK sucht nicht nach Betrieben die gute Arbeit leisten, sondern nur Firmen die diese Preisgestaltung mit machen oder müssen. Was heißt das auf Deutsch: Diese ganze Schacherei um die Stundensätze bringt wahrscheinlich nur eins, schlechte Qualität. Ferner wird wohl jeder gezwungende Select Kunde seine Reparatur penibelst genau kontrolieren und wer sucht der findet wohl meißt immer was. Gerechtfertigt oder nicht.

  26. Gast sagt:

    ich hoffe das mein Beitrag veröffentlicht wird und man hier noch vernünftig weiter diskutieren kann

  27. H. Nordmeier sagt:

    Zum Thema sachliche Wortwahl!

    Schon mal was von dem Begriff „Abständig“ gehört, der dürfte wohl für die meisten HUK-Sympatisanten als auch für die zahlreichen Großveranstalter von den div. Tanzbärenveranstaltungen äußerst trefflich gewählt sein.

    Abständig= (Personen mit schweren Realitätsverlust und einhergehenden Größenwahn)

    Ende der Durchsage! Und jetzt keine Kritik mehr, noch freundlicher geht nicht.

  28. Beckmann sagt:

    Hallo Gast,
    Beiträge?

    Haben Sie schon jemals einen Beitrag hier nicht gefunden?

    Hier werden A L L E Beiträge gezeigt. Im Gegensatz zu manchen Versicherung die nur nach ihren Vorstellungen Argumentieren, wird hier über alles sachlich diskutiert. Machmal mit und machmal ohne Emotion.

  29. Regulierer sagt:

    Bei der Schadensteuereung gibt es zu 99% nur Verlierer – außerhalb des Kreises der Betroffenen:
    – Die nicht eingeschalteten Sachverständigen
    – Die nicht eingeschalteten Rechstanwälte
    – Die nicht eingeschalteten Mietwagenfirmen

    Das Sie davon nicht begeistern sein können ist klar. Komischerweise wurde schon gegen eine Versicherung wegen Verstoßes der Rechtsberatung eine Anzeige erstattet, weil alle möglichen Forderungen im KH-Fall angesprochen wurden. Die Wertminderung wird nach Halbgewachs berechnet – Standpunktfrage.

    Die ganz wenigen Reklamationen (kann immer mal passieren) werden kulant geregelt.

    Also meckert mal schön weiter…

  30. gast sagt:

    ich hatte gestern eine Meldung wonach mein Beitrag im Spam-Filter sein soll. Vielleicht ist sie ja noch zu finden.

    Nur noch so viel.
    Wieso ist denn überhaupt dazu gekommen, dass die Versicherungen Schäden in ihre Vertrauensbetriebe vermitteln?
    Weil Rechtsanwälte, Sachverständige, Mietwagenfirmen und die Reparaturerkstätten sowas von übertrieben haben, allesamt!
    Ich habe in einen großen Mercedeshaus gearbeitet und jeder von Ihnen weiß, was teilweiße im Haftpflichtfall gemacht wurde und noch teilweise gemacht wird!
    Jetzt lenken die VS dagegen, da darf sich eigentlich keiner der oben genannten beklagen.

    Trotz alledem ist der Weg der HUK, der falsche.

    Die HUK träumt von Verhältnissen wie in England aber dort ist die Kundenzufriedenheit sehr schlecht, wenn nicht sogar katastrophal.

    Ach ja, ich bin alles andere wie ein HUK-Sympatisant…

  31. Regulierer sagt:

    Das „Gemeine“ am richtigen Schadenmanagement ist, dass die Kunden überwiegend zufrieden sind!
    Aber Gast hat Recht – wenn es nicht von der Gegenseite übertrieben worden wäre, wäre es vermutlich nie zu dieser Situation gekommen.

  32. runabout sagt:

    @ regulierer

    einige merken halt erst später, wie sie über den Tisch gezogen wurden. Wenn sich die ersten Blasen und Risse im Lack des „instandgesetzten“ Heckabschlußbleches bilden und dann auch noch erfahren , daß sie um die Wertminderung geprellt wurden.

  33. SV Stoll sagt:

    Hallo Regulierer,

    anhand welcher Fakten machen Sie Ihre Behauptungen fest? An der Statistik der Beschwerden im Glauben daran, das der Rest, der ruhig bleibt, begeistert ist?
    Viele wissen oder merken gar nicht, auf was sie sich zum Teil einlassen. Verluste (Wertminderung, Nutzungsausfall und andere, nicht geltend gemachte und nicht bezahlte rechtmäßige Ansprüche) werden von vielen einfach hingenommen ohne Kommentar und Gegenwehr.

    Jedem einzelnen sein Problem, was will der Stoll eigentlich?

    Aufklären, das will ich und andere, auch wenn kein Auftrag dabei rausspringt und wir mithelfen können „abzuzocken“, wie hier einige glauben.
    Das Schadensmanagment wäre hundertprozentig gekommen, so oder so! Im Zeitalter unermesslichen Raffens von seiten des Managments und der Vorstände (siehe z.B. Siemens) wird auch und gerade im Bereich der Versicherungen jede Möglichkeit der Kostenersparnis ausgelotet. Das betrifft nicht nur die Geschädigten, Versicherungsnehmer und auch uns, sondern mittlerweile auch die Angestellten der Konzerne, die sich jahrelang wie auch Sie persöhnlich „reingekniet“ haben und jetzt den Flugschein Richtung Hartz 4 bekommen (Bsp.: Allianz).
    Schadensmanagment ist nur ein Teil einer Maschinerie des Vermehrens von Geld, das nicht den Versicherten und den Mitarbeitern, die durch Zahlen und Arbeiten dafür sorgen, zugute kommt sondern einer Oberschicht, die durch Eigenerlasse sich selbst die Taschen stopfen. Das es auch anders geht, zeigt Wiedeking bei Porsche.
    Ãœbrigens: Wenn es ums Ãœbertreiben geht, machen Sie mal ein Gutachten für einen Angestellten oder Vertreter einer Versicherung. Da werden alle Register gezogen die es nur gibt und versucht, mit aller Gewalt Einfluß auf das Gutachten zu haben. Nicht natürlich im Sinne der Versicherung, sondern im eigenen. Da geht mir jedesmal sprichwörtlich „das Messer im Hosensack auf“.

    Mfg. K.Stoll

  34. F.Hiltscher sagt:

    Hallo Gast,
    Sorry ich weis leider nicht warum so mancher Kommentar im Spamfilter hängen bleibt.
    Selbstverständlich habe ich den Kommentar freigegeben.
    Zensiert wird hier nichts! Manches mal wird ein Kommentar wegen starken zusammenhanglosen Beleidigun oder Obszönitäten gelöscht.
    Ansonsten wird jeder ,wirklich jeder Kommentar angezeigt.
    Wer etwas anderes erwartet oder behauptet liegt falsch.
    Wir sind an jedem, auch noch so kritischen Beitrag interessiert.
    MfG
    Franz Hiltscher

  35. Robin Huk sagt:

    Hier ein kritischer Beitrag.

    Beiträgen zum Thema “Übertreibung der Unfallabwickler” muss leider zugestimmt werden.

    Dies betrifft sowohl die Mietwagenunternehmen, die Kfz-Werkstätten, aber auch die Kfz-Sachverständigen.

    Die große Misere bei den Kfz-Sachverständigen liegt in der Wurzel und der gesamten Basis dieser Branche.

    Hauptauftragsquelle für die meisten Kfz-Sachverständigen sind die Kfz-Werkstätten und Abschleppdienste.
    Die Mehrzahl der Aufträge findet schon seit Jahrzehnten über diesen Weg zu den Kfz-Sachverständigen.

    Nur ein geringer Anteil Privataufträge gelangt direk zum Kfz-Sachverständigen, da Abschleppdienste und Werkstätten bereits kräftig “abgefischt” haben, bevor der Geschädigte überhaupt zur Besinnung kommt.

    Zu diesen Fischern gehören seit einigen Jahren nun auch die Versicherer.

    Zur Erhaltung des Auftrags-Bestandes wurde dem “Kunden” Kfz-Werkstatt seitens der Sachverständigen schon immer erheblich “entgegen gekommen”.

    Die Versicherungswirtschaft hat dies in den 90er Jahren erkannt und die Weichen zur Zerschlagung dieser Verbindung gesetzt.

    Wofür ein Gutachten bezahlen, wenn der Sachverständige nur das aufschreibt, was die Werkstatt will? Stimmt eigentlich.

    Auch Versicherungsangestellte und deren Vorstände, oder deren Angehörige hatten schon selbt irgend wann einmal einen Unfallschaden.
    Das Geschehen sowie Schadensabwicklung wurden natürlich besonders aufmerksam beobachtet.

    Im Streitfall hält der Sachverständige dann noch zu seinem “Kunden” Werkstatt, um den ja nicht zu verlieren.

    Freies und unabhängiges arbeiten ist so natürlich nicht möglich.

    Nachdem die Aufträge infolge der gesamten Auswirkungen des Schadensmanagementes nun auch bei den Werkstätten abbröckeln, besinnen sich viele Sachverständige zurück auf ihre eigentliche Berufung.

    Die freie und unabhängige Begutachtung von Fahrzeugen zum Wohle des wahren Kunden, dem Geschädigten.

    In der Tat ein Verbraucherschützer, wenn der Verbraucher tatsächlich vor Missbrauch geschützt wird.

    Geschützt sowohl vor Missbrauch durch die Versicherer als auch durch den Missbrauch der Werkstätten.

    Das ganze hat nun aber einen gewaltigen Haken.

    Wie erreiche ich den Geschädigten oder den potentiellen Geschädigten?

    Im Falle eines Unfallschadens natürlich nicht, da dort schon die gesamte Fischereiwirtschaft aktiv ist.

    Die Kundengewinnung gestaltet sich somit äußerst schwierig, da über Jahrzehnte von den Kfz-Sachverständigen verpasst wurde, diese Klientel medial über den Sinn und Zweck eines unabhängigen Gutachtens zu informieren, bereits bevor ein Schaden eingetreten ist.

    Und es kommt noch viel schlimmer.

    Die Geschädigten wurden oft bewusst nicht über die Rechte informiert (dumm gehalten), da dies meist nicht im Sinne der Werkstätten war.
    Zu viel Informationen könnte ja zu Problemen bei der einen oder anderen “Mauschelei” führen.

    Und warum das ganze?

    Natürlich – wer verliert schon gern das Auftragsvolumen der Werkstatt…….

    Es steht ausser Frage, dass es eine faire und korrekte Schadensabwicklung nur geben kann, wenn ein unabhängiger Dritter involviert ist.
    Insbesondere im Rahmen des Schadensmanagementes der Versicherer.

    Dies kann nur der unabhängige und freie Kfz-Sachverständige sein.

    Ob die Branche jedoch in der Lage ist, den turnaround zu schaffen und die Massen in der Kürze der Zeit, die noch bleibt, zu informieren, ist fraglich.

    Das Medium Internet mit dieser und anderen Plattformen ist ein wichtiger Rettungsanker vieler Geschädigten und wird den einen oder anderen Auftrag bei den Sachverständigen einspülen.

    Der Informationsprozess, der jedoch notwendig ist, um in das Bewusstsein der gesamten Bevölkerung zu gelangen, wird noch einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen.

    Zieht euch warm an……….

  36. Gast sagt:

    Lieber Runabout,
    jeder Betrieb der einen gesteuerten Schaden kalkuliert, wird alles notendige tun um die Reparatur fachgerecht durchzuführen.
    Denken Sie bitte an die Garantieleistung.
    Ferner gibt es ja schließlich für eine Erneuerung mehr Geld wie für normales ausbeulen oder instandsetzen.
    Nur mal so am Rande, wird denn jedes Heckblech oder jede Seitenwand in der Markenwerkstatt erneuert, was der SV aufschreibt?
    Wohl eher nein.
    Die Partnerwerkstatt der VS ist aber auf die Aufträge der jeweiligen Versicherung oder Vermittler angewiesen und da kann ein einziger Fall die Beendigung der Kooperation bedeuten.
    Nun zu Herrn Stoll,
    sicherlich haben Sie mit Ihrer Heuschreckentheorie recht.
    Aber was für Betriebe betreiben meißt Schadensmanagment?
    Es sind oft Firmen, die früher nur reine Lackierbetriebe waren.
    Diese Firmen waren vorher abhängig von Autohäusern und Rabatte über 30% waren und sind keine Einzelfälle.
    OK, jetzt sind die Betriebe die Schadensmanagment betreiben auch in die nächste Abhängigkeit geraten, aber jeder ist irgendwo abhängig.

  37. Gast sagt:

    guter Beitrag robin huk

  38. SV Hildebrandt sagt:

    Wenn ich so einen Blödsinn lese den einige von sich geben.
    Die Zusammenarbeit von Werkstätten und SV´s birgt nur in der Phantasie der Assekuranzen eine Vetternwirtschaft. Klare Schadenfesthellung im Vorfeld erleichtert allen Betroffenen die Arbeit, da kein nachbessern eines Gutachtens oder einer Rechnungsprüfung erfolgen muss.
    Dieses Schadensmanagment birgt meiner Meinung nach einen nicht absehbaren Arbeitsplatzverlust und Liquidierungen von mittelständischen Betrieben. Ein mir bekannter Vertrauensbetrieb wurde in den vergangenen Wochen angeschrieben, dass die von ihm erhobenen Verrechnungssätze für Karoserie- und Lackierarbeiten nicht mehr, man achte auf den Ausdruck: zeitgemäß wäre. Ein anderer Betreib unweit dessen Standort würde günstiger mit der HUK abrechnen wollen. Hierzu sollte man wissen, dass dieser Betrieb bis zu diesem Anschreiben für unbeschreibliche 54 Euro die Stunde mit der HUK abgerechnet hat und um im *Geschäft* zu bleiben jetzt nur noch 49 Euro akzeptiert werden könne. Dazu kommt noch, dass Vertragswerkstätten, die diesem Betrieb Karosserie- und Lackieraufträge haben zu kommen lassen, mit der Abrechnung in HUK gesteuerten Aufträgen unzufrieden waren. Die Grundlage der Kritik liegt ja prägnant nahe, Abrechnung gegenüber der HUK mit 54 €/Std. und somit Auftragsverluste der herstellergebundenen Werkstätten im direktem Schadensmanagment. Hierbei wurden diesem Betrieb durch eine Porscheniederlassung alle Aufträge entzogen, Auftragsanteil bei um die 10%. Dazu kamen aber weitere Betriebe aus dem VAG- Konzern, Gesamtauftragseinbuße bei ca. 35%.
    Fragen?

  39. SV WESOR sagt:

    @SV Hildebrandt; im Osten gibt es schon HUK-Partnerbetriebe mit 44€ Stundenlohn. Laut DEKRA wird das Auto sogar aus 60 km Entfernung abgeholt und gebracht. Hersteller mit ‚Allianzvertrieb wie VW Gruppe, werden diese Betriebe auf leichten Empfehlungsdruck aus der Konzernführung offiziell meiden. Der ET-Verkauf wird kontrolliert und Rabattauffälligkeiten angesprochen. Die Großen lassen sich doch von der HUK nicht die Butter vom Brot nehmen, damit die HUK einen doppelten Belag aufstreicht. Das HUK-Vorgehen : Jeder vernünftige Geschädigte lässt doch den Versicherer des Verusachers nicht über Schuld sein Eigentum bestimmen. Und die Bequemen und Unwissenden drehen sich bald wieder auf die Seite der erstklassigen Leistung vom Gutachter und der Vertragswerkstatt.

  40. Nick sagt:

    @Gast

    Zitat:
    „jeder Betrieb der einen gesteuerten Schaden kalkuliert, wird alles notendige tun um die Reparatur fachgerecht durchzuführen.
    Denken Sie bitte an die Garantieleistung.“

    Haben Sie schon mal einen Zugang zu einer Restwertbörse gehabt? Da bekommen Sie dauernd Mitteilungen, dass Bieter (Vertragspartner) zahlungsunfähig sind. – Hilft dann eine Garantie weiter?

  41. SV Hildebrandt sagt:

    @Nick

    Gestern bein Sat1 zeigt uns prägmat die *Vorteile* der Restwertbörsen auf.

    Keine 24 Std. und es wird aus einen Haufen Schrott ein nahezu *ordendliches* Auto… Willkommen in der neuen Abrechnung der Totalschadenabrechnung…

  42. wdettinger sagt:

    Hallo,

    wer es bequem haben will im Haftpflichtschadnfall, der braucht doch nur einen Anwalt zu beauftragen. Die meisten Geschädigten wählen aber den schlechtesten aller Berater nämlich die gegnerische Versicherung, bei der sofort angerufen wird um sich einlullen zu lassen. Was da leider fehlt ist Aufklärung. Diese sollte bereits in der Fahrschule beginnen.

  43. H. Nordmeier sagt:

    captain huk wurde heute von unserer motorrad-bild redaktion unter Verbraucherberatung verlinkt.

    dazu sollte man noch wissen das wir immer deutlich über 100.000 echte leser pro monat haben. es geht mit großen schritten vorwärts, unaufhaltsam!

    http://www.motorrad-bild.de/ta_top_links/stst.htm

    sv nordmeier

  44. F.Hiltscher sagt:

    Zitat:
    H. Nordmeier Dienstag, 03.10.2006 um 18:06
    “ captain huk wurde heute von unserer motorrad-bild redaktion unter Verbraucherberatung verlinkt.“

    Das finde ich Super!
    Ein aufrichteges Dankeschön an die Verantwortlichen.
    MfG

  45. Skydiver sagt:

    Kann mir jemand die Frage beantworten, ob eine Verbindung zwischen der „Allgemeinen Versicherung der HUK Coburg“ und der Allguth Mineralöl GmbH sowie der Allgut Warenvertrieb besteht.

    „Companies in Germany“

  46. Regulierer sagt:

    Nette Propaganda – leider falsch!
    Beim Schadenmanagement werden ALLE Forderungen zum Fahrzeugschaden aktiv angesprochen. Dies ist zumindest bei uns so Arbeitsanweisung!
    Wir geben die Gewährleistung, nicht die Werkstatt!
    Das heißt: Das Fahrzeug wird repariert, es gibt MW (gem. Rechtsprechung) oder NA, die WM wird automatisch geprüft und ausgezahlt, die KP wird auch automatisch gezahlt.
    WO IST NUN DER NACHTEIL FÜR DEN GESCHÄDIGTEN???

    Schönes Wochenende!

  47. SV Stoll sagt:

    Hallo Regulierer,

    der Nachteil für den Geschädigten liegt darin, dass die gesamten Entscheidungen bei der Regulierung in Händen des zur Zahlung Verpflichteten liegt, ohne das der Geschädigte irgend eine Möglichkeit der Kontrolle hat, ob dies alles rechtens ist. Er ist nicht Herr des Geschehens, sondern nur die Marionette, die in den Fäden der Versicherung hängt.
    Er läßt sich auf das ein, was ihm gesagt wird, und merkt nicht, was ihm vorenthalten wird.
    Wie wollen Sie eigentlich eine Gewährleitung geben, wenn Sie die Arbeiten gar nicht durchgeführt haben? Sie können doch nicht für Dinge geradestehen, die der Inhaber einer Firma mitsamt seinen in der Handwerksrolle eingetragenen Meistern evtl. vermasselt hat. Da sehe ich für einen Geschädigten schwarz, wenn erst einmal zwischen Ihnen und der Rartnerwerkstatt geklärt werden muß was, wie, wo und wann vergeigt wurde. Und wie wollen Sie eine Wertminderung automatisch prüfen, ohne das Fahrzeug selbst gesehen zu haben und alle wertbeeinflussenden Faktoren mitsamt Marktlage vor Ort zu kennen? So nach dem Motto, der Computer hat gesagt? Eine Wertminderung wird vom Sachverständigen festgelegt, der das Fahrzeug besichtigt hat und sämtliche wertbeeinflussenden Faktoren und die Marktlage kennt.
    Es handelt sich hier nicht um Propaganda, sondern nur um Aufklärung des Verbrauchers/Geschädigten darüber, das er gewisse Rechte hat und es auch Berufsstände gibt, an die er sich vertrauensvoll wenden kann.

    Und dies alles im Rahmen von Recht und Gesetz.

    Sauber, ordentlich, unabhängig, objektiv, frei und ohne Hintergedanken.

    Mfg. K.Stoll

  48. Robin Huk sagt:

    @Regulierer

    ……Wir geben die Gewährleistung, nicht die Werkstatt!

    Wer prüft den Anspruch und entscheidet über Gewährleistungsansprüche?
    Der Sachbearbeiter der Versicherung? Der angestellte SV der Versicherung? Die Werkstatt, die den Fall “verbockt” hat? Die Arbeitsanweisung? Der Hoenen? Der Papst?

    ……die WM wird automatisch geprüft und ausgezahlt..

    Nach welchen Kriterien wird Wertminderung automatisch geprüft?
    Ruhkopf/Sahm? Halbgewachs? Hamburger Modell? Heindges? Aus der Hüfte? Zufallsgenerator? Durch Würfeln? Am besten gar nicht?
    Wo bleibt die individuelle Beurteilung des entsprechenden Objektes?

    ……WO IST NUN DER NACHTEIL FÜR DEN GESCHÄDIGTEN???

    1.) Keine Beweissicherung durch unabhängiges Gutachten = kein Kfz-Sachverständiger der ggf. Gewährleistungsansprüche prüfen und bestätigen kann.

    2.) Erpressung der Geschädigten auf Inanspruchnahme eines Mietwagens durch Vertragspartner der Versicherer, die diese zu Dumping-Preisen anbieten müssen.

    3.) Keine Beratung durch Rechtsanwalt oder Kfz-Sachverständige = Nutzungsausfall wird natürlich zu niedrig bemessen.

    4.) Keine individuelle Festlegung der Wertminderung durch unabhängige Kfz-Sachverständige = keine oder zu geringe Entschädigung.

    Nettes Schadensmanagement!

  49. SV WESOR sagt:

    @Regulierer spricht von Propaganda. Propaganda können freie SV mit dem Lackschichtdickenmesser leicht + sauber anbieten.

    “ Wir kontrollieren Ihren reparierten Unfallwagen für 1 €“
    “ Wir messen zerstörungsfrei die Lackschichtendicke in Ihrem beisein sofort.“

    Sie werden staunen, was die Kunden loslassen, wenn sie ihnen die Stukateurarbeiten dieser Gipserbuden offenlegen. Dann lassen sie noch etwas ab über Beulenspiegelung, Abklebekanten, Farbabweichung, Farbnebel usw..das reicht für 1 Gutachten und der Anwalt hat auch noch einen Mandanten. Viel Freude an der 3 Jahresgarantie haben die bei uns nicht.

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