Negativer Schufaeintrag nach zwei Mahnungen möglich

Ein Sachverhalt, der in der Öffentlichkeit bisher wenig bekannt sein dürfte. Hieß es solange, man könne – ungerechtfertigte  – Mahnungen getrost ignorieren, kann sich ein  laxer Umgang  mit Forderungsschreiben seit den 1. April als „sehr teuer“ erweisen.

Negativer Schufaeintrag nach zwei Mahnungen möglich

Ein negativer Eintrag bei der Auskunftei Schufa kann ab dem 01. April deutlich schneller als bisher erfolgen. Dann nämlich treten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Wer beispielsweise als Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät und zweifach gemahnt worden ist, muss damit rechnen, sofort einen negativen Eintrag zu erhalten.

Allerdings müssen zwischen der ersten Mahnung und dem Eintrag mindestens vier Wochen liegen. Der Vertragspartner der Schufa muss den Säumigen darüber aufklären, dass eine Schufa-Meldung erfolgt.

Von besonderem Interesse sind die Angaben, die die Schufa sammelt, immer dann, wenn Verbraucher ein Konto eröffnen oder ein Darlehen beantragen möchten. Sobald ein negativer Schufa-Eintrag existiert, verschlechtern sich Darlehenskonditionen oder eine Kontoeröffnung wird oftmals verweigert (obwohl das gegen die Selbstverpflichtung der Banken verstößt).

Artikel erschienen am 24.03.2010 auf Zinsen.com

Hier im Blog wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass verlorene Prozesse von Haftpflichtversicherten dazu führen können, dass diese zukünftig mit einem negativen Schufa-Eintrag leben müssen.

Meine Frage daher, welche Voraussetzungen muss ein mahnender Sachverständiger erfüllen, um einen zahlungsunwilligen Versicherer nach zweimaliger Mahnung zu einem Schufa-Eintrag verhelfen zu können?

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2 Antworten zu Negativer Schufaeintrag nach zwei Mahnungen möglich

  1. Katrin sagt:

    Vielen ist garnicht klar, was ein Schufaeintrag am Ende für Auswirkungen haben kann. Hier sollte man sich daher rechtzeitig darum kümmern, damit es erst garnicht soweit kommt.

  2. Namenlos im August 2014 sagt:

    Hallo, CH-Redaktion,
    mein Kollege oder meine Kollegin „Namenlos“ hat aus der Schule in einem Umfang geplaudert, der ihm/ihr zum Verhängnis werden kann, weil unsere Chefs da keinen Spaß verstehen. Aber Zivilcourage hat er/sie allemal bewiesen und vielleicht ist das die Spitze eines Eisberges, der nun ganz allmählich nach oben steigt. Ich wünsche mir eigentlich die gleiche Zivilcourage, aber ich habe bisher noch nicht den Mut aufgebracht und den Entschluß fassen können, in das gleiche Horn zu blasen , obwohl ich das jetzt liebend gern möchte.

    Ich denke da aber auch an die möglichen Folgen für meine Familie und ein „Attentäter“/Nestbeschmutzer hat nach fristloser Kündigung kaum noch Chancen, irgendwo anders in seinem Job unterzukommen, denn man ist für alle Ewigkeit abgestempelt und ausgeschlossen. Das ist wie bei einem Verräter in der Maffia. Dennoch scheint jetzt etwas in Bewegung zu geraten, woran keiner aus „unseren Reihen “ bisher auch nur im Traum gedacht hat und dem werde ich mich nicht verschließen, da ich schon länger innerlich bereits gekündigt habe. Ich bin von zu Hause aus zur Redlichkeit und Fairnis erzogen worden. In meinem Job mußte ich diese Eigenschaften über Bord werfen, was ich vorher nicht übersehen habe und das mich das belastet, werden Sie sicher nachvollziehen können, weil ich mir inzwischen wie ein Betrüger vorkomme, andererseits mich aber
    meinem Arbeitgeber verpflichtet fühle. Eine unerqickliche Situation, zumal die Arbeitsbedingungen immer schlechter werden und der auch auf mich ausgeübte Druck fast täglich wächst. Eine eigene Entscheidung, was wie als Schadenersatz abgehakt werden kann, ist nicht mehr möglich, und das ist nicht das, was ich mir unter einer verantwortungsvollen Aufgabe vorgestellt habe.

    Mit besten Grüßen
    Nahmenlos im August 2014

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