Informationsaustausch zwischen Unternehmen – Kommunikation am Rande des Kartellverbots

Informationsaustausch zwischen Unternehmen – Kommunikation am Rande des Kartellverbots

EuGH, Urteil vom 04.06.2009, Rechtssache C-8/08

Der Austausch von Marktinformationen – so der EuGH – auf einem hochgradig konzentrierten oligopolistischen Markt ist geeignet, den Unternehmen Aufschluss über die Marktpositionen und Strategien der Wettbewerber zu geben und damit den noch bestehenden Wettbewerb spürbar zu beeinträchtigen. Nach Art. 81 Abs. 1 EG-Vertrag sind aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen verboten, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Eine abgestimmte Verhaltensweise liege in der praktischen Zusammenarbeit von Unternehmen, die an die Stelle des mit Risiko verbundenen Wettbewerbs trete. Ein wettbewerbswidriger Zweck werde bereits dann verfolgt, wenn die abgestimmte Verhaltensweise das Potential habe, negative Auswirkungen auf den Wettbewerb zu entfalten. Einen wettbewerbswidrigen Zweck verfolge daher ein Informationsaustausch, der geeignet sei, die durch den Wettbewerb gegebenen Unsicherheiten über Zeitpunkt, Ausmaß und Modalitäten von Marktanpassungen unter den beteiligten Unternehmen auszuräumen. Eine unmittelbare Auswirkung auf die Verbraucherpreise sei nicht erforderlich. Selbst eine einzige Kontaktaufnahme könne je nach Marktverhältnissen den Unternehmen ermöglichen, ihr Verhalten abzustimmen und eine praktische Zusammenarbeit zu erreichen, die an die Stelle des Wettbewerbs und den mit ihm verbundenen Risiken tritt.

Quelle bzw. ganzen Beitrag lesen:  www.wbz3.de 

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7 Antworten zu Informationsaustausch zwischen Unternehmen – Kommunikation am Rande des Kartellverbots

  1. borsti sagt:

    Dazu fällt mir folgendes ein auch wenn es etwas neben dem Thema liegt:

    Wirft sich die Frage auf was denn die „amtlichen Aufsichtsorgane“ zu den Kooperationsabkommen der Versicherer auf dem Gebiet des Schadenmanagements sagen?
    Beispielsweise der HUK-Coburg und der VHV Versicherung. Da wird doch der Wettbewerb, wenn auch auf einem anderen Markt, nämlich dem Kfz-reapartursektor, eindeutigst beeinflusst! Ich wage zu behaupten dass dieser Markt mittelfristig zerstört wird zugunst eines Nachfragekartells.

    Und wie lautet die Anwort? Sie tun nichts ! Aber nicht weil sie nicht könnten!

  2. Gottlob Häberle sagt:

    Hallo Virus,

    „Nach Art. 81 Abs. 1 EG-Vertrag sind aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen verboten, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Eine abgestimmte Verhaltensweise liege in der praktischen Zusammenarbeit von Unternehmen, die an die Stelle des mit Risiko verbundenen Wettbewerbs trete“.

    Wer weis denn heute noch, welches Unternehmen zu wem gehört. Siehe AG’s, Verschachtelungen an den Kapitalmärkten u.s.w. bzw. wer wo was zu sagen hat und wer wo welche und vorallem wessen Interessen verfolgt?

    „Ein wettbewerbswidriger Zweck werde bereits dann verfolgt, wenn die abgestimmte Verhaltensweise das Potential habe, negative Auswirkungen auf den Wettbewerb zu entfalten. Einen wettbewerbswidrigen Zweck verfolge daher ein Informationsaustausch, der geeignet sei, die durch den Wettbewerb gegebenen Unsicherheiten über Zeitpunkt, Ausmaß und Modalitäten von Marktanpassungen unter den beteiligten Unternehmen auszuräumen“.

    Jetzt aber ab mit der BVSK-Honorartabelle in die Tonne.
    Liebe Autohäuser: Kündigt besser eure Kooperationsvereinbarungen mit der Versicherungswirtschaft und stellt euch hinter eure wahren Auftraggeber, nämlich die Geschädigten.

    Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  3. borsti sagt:

    Unbesicherte Geldmarktaufnahmen und Schuldscheindarlehen der Hypo-Real-Estate-Gruppe zum Stichtag 26.9.2008 (Laufzeit kürzer als ein Jahr, Angaben in Millionen Euro)

    http://hw71.wordpress.com/2009/09/16/deutschland-liste-der-durch-den-hre-bailout-geretteten-glaubiger

    Die HUK wird da mit 1 486 Millionen geführt

  4. rubble sagt:

    Link defekt?

  5. Benny W. sagt:

    Hi borsti,
    der Link ist wohl durch HUK abgeschaltet ?
    Wenn man mit 1486 Mio geführt wird, würde ich auch abschalten.
    Gute Nacht

  6. Mister L sagt:

    @ Benny W.

    Hallo Benny W.,

    lass Dich von der Meldung >Error 404 – Nicht gefunden< nicht verwirren. Der Link wurde nicht abgeschaltet.
    Rufe oben am linken Rand unter der Rubrik „Top Beiträge“ den Artikel „Deutschland: Liste der durch den HRE-Bailout geretteten Gläubiger…“ auf. Dann bekommst Du die gesuchten Informationen angezeigt.
    Unter den deutschen Versicherungen werden die „regulierungsresisten“ unter den ersten acht aufgeführt. Wen wunderts?!

  7. Hunter sagt:

    Siehe auch CH-Beitrag vom 12.09.2009.

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