OLG München spricht bei fiktiver Schadensabrechnung dem Geschädigten die Stundenverrechnungssätze einer Fachwerkstatt zu – 24 U 616/07 vom 28.02.2008 –

Mit Endurteil vom 28.02.2008 hat das OLG München -24. Zivilsenat in Augsburg- mit Endurteil vom 28.02.2008 (24 U 616/07) auf die Berufung der Klägerin das Endurteil des Landgerichtes Augsburg vom 23.08.2007 (1 O 504/07) abgeändert und die beklagte Haftpflichtversicherung verurteilt, an die Klägerin 6.735, 13 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Berufungssenat hat in der mündlichen Verhandlung das Ergebnis seiner Vorberatung bekannt gegeben.

Diesen Hinweis gebe ich nachstehend wörtlich wieder:

Der Senat gibt als Ergebnis seiner Vorberatung bekannt, dass er beabsichtigt, der Klage in der Hauptsache in voller Höhe stattzugeben. Die Klägerin war berechtigt, auf der Grundlage des von ihr eingeholten Privatgutachtens abzurechnen. Nach BGH NJW 2003, 2086 kann der Geschädigte für die Vornahme der Reparaturarbeiten eine Fachwerkstätte beauftragen und braucht sich nicht auf eine anderweitige, kostengünstigere Reparaturmöglichkeit verweisen zu lassen.

Die Stundenlöhne einer Fachwerkstätte kann der Geschädigte auch dann beanspruchen, wenn er die Reparatur in Eigenregie vornehmen lässt. Nach diesem Hinweis erklärten beide Parteivertreter, dass sie auf die Abfassung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe verzichten. Der Berufungssenat erließ dann das Eingangs erwähnte Endurteil. Damit sind dann auch im Bereich München auch bei fiktiver Schadensabrechnung die im Gutachten aufgeführten Stundenverrechnungssätze einer Fachwerkstatt bei der Schadensberechnung zu Grunde zu legen.

Urteilsliste “Fiktive Abrechnung” zum Download >>>>>

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3 Antworten zu OLG München spricht bei fiktiver Schadensabrechnung dem Geschädigten die Stundenverrechnungssätze einer Fachwerkstatt zu – 24 U 616/07 vom 28.02.2008 –

  1. Willi Wacker sagt:

    @ auch SV 16.12.2008 11:41 h

    Hallo auch SV,
    ist mir bei der Menge der von mir eingestellten Urteile nicht aufgefallen. Ich meine auch: doppelt gemoppelt hält besser! Die Entscheidung des OLG München ist es auch wert zweimal eingestellt zu werden. Sorry.
    Euer Willi Wacker

  2. Werkstatt-Freund sagt:

    Hi auch SV,
    was heißt hier doppelt gemoppelt. Derart interessante Hinweise des Gerichtes – immerhin ein Senat des OLG München – kann man nicht oft genug hier einstellen. Danke Willi Wacker.
    Mit freundlichen Grüßen
    Werkstatt-Freund

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