Urteil des AG Oberhausen vom 08.12.2008 (38 C 1591/08) – und ein paar persönliche Worte.

Fünfhundert sind  geschafft.   Ich stelle mit dem Urteil des Amtsgerichtes Oberhausen hier und heute meinen 500. Beitrag bei Captain-HUK ein. Insgesamt sind bei Captain-HUK über 2030 Artikel veröffentlicht worden. Meine eingestellten Beiträge von Mai im Jahre 2007 bis heute machen daher knapp ein Viertel aller veröffentlichten Beiträge aus. Das ist doch eine Menge Arbeit, zumal ich in der letzten Zeit, das heißt ab dem 1.1.2010,  alle Berichte mit dem  „System Adler“  nach dem „Einfingersuchsystem eintippeln“ (über der Tastatur mit dem Finger kreisen, Buchstaben oder Zahl entdecken und dann zustoßen) musste.  500 Beiträge in noch nicht ganz drei Jahren, das macht im Durchschnitt rund 15 Beiträge je Monat aus, wenn ich richtig gerechnet habe. Das ist doch eine ansehnliche Zahl.  Daher ein paar persönliche Worte am Anfang, bevor ihr euch über das Urteil des AG Oberhausen hermacht, das ich heute einstellen will:

Da ich mich, wie einige von Euch wissen, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Beruf – leider – zurückziehen musste und eigentlich nur noch als Autor in juristischen Zeitschriften oder als Referent tätig sein will, muss ich auch hier in diesem Blog in  Zukunft kürzer treten. Bei der bei mir festgestellten ausgeprägten Lungen-Erkrankung tritt leider eine Besserung nicht ein. Ich werde zwar nach wie vor in diesem Blog noch meine Meinung kundtun und bei dem einen oder anderen Thema „meinen Senf dazutun“, aber in dem bisherigen Tempo werde ich nicht weiterarbeiten können. Den einen oder anderen Beitrag werde ich auch weiterhin noch einstellen. Es wird dabei dann alles etwas langsamer gehen. Insoweit werdet ihr mich noch nicht los. Ich hatte ja schon einmal etwas kürzer getreten, so dass ein Kommentator sich genötigt sah, darauf hinzuweisen, dass es besser sei „kürzer zu treten als ganz abzutreten“. Der Kommentator Andreas wird sich erinnern. So will ich es auch in naher Zukunft halten. Einfach nur kürzer treten. Einfach nur kleinere Schritte machen statt der bisher großen Schritte. Abtreten, da kann ich Andreas beruhigen, will ich noch nicht. Auch der Chef hatte Befürchtungen, dass ich mich ganz vom Blog verabschieden wollte, als er im Hintergrund  diesen Beitrag als Entwurf bereits las. Nein, ganz aussteigen, will ich noch nicht.

Da ich diesen Blog für äußerst sinnvoll erachte, möge ein Berufener/ eine Berufene, warum nicht?,  meine Stellung einnehmen und in meinem Sinne weiter machen. Es gibt noch genügend Schadensersatzurteile, die hier eingestellt werden können. Es gibt auch noch genug Berichte und Hinweise oder Urteilsanmerkungen, die in diesem Blog veröffentlicht werden können. Es gibt noch genug Urteile gegen HUK-Coburg und andere Versicherer, die hier veröffentlicht werden sollten. Also: Die Arbeit wird nicht ausgehen. Arbeit ist noch genug da.  Dafür sorgen schon die Versicherer mit ihren rechtswidrigen Kürzungen der berechtigten Schadensersatzansprüche der Geschädigten, unabhängig davon, ob der Geschädigte selbst diese Ansprüche geltend macht oder der Sachverständige oder der Werkstatt-Inhaber oder der Mietwagenunternehmer aus abgetretenem Recht. Ich selbst habe mich , so glaube ich, immer eifrig und mit vollem Engagement für die gute Sache, die ohne Zweifel in diesem Blog steckt,  eingesetzt. Der eine oder andere Erfolg im Kampf gegen das übermächtige Schadensmanagement der Versicherer ist auch eingetreten. Man spricht von Captain-HUK . In der einen oder anderen juristischen Zeitschrift ist auch dieser Blog bereits in den Fußnoten als Zitatstelle angegeben. Einige Gerichte kennen diesen Blog. Manches Urteil fußt auf dem, was hier sinnvolles geschrieben worden ist.  Die Versicherer fürchten diesen Blog sogar, indem sie ihnen nicht genehme Sachverständige, von denen sie wissen, dass sie Autoren in diesem Blog sind, in Rechtstreiten als Gerichtgutachter als befangen ablehnen.  Der Kampf des David gegen den Goliath eben. Meine Sympathien liegen ganz klar beim Schwächeren, und das ist im Schadensersatzrecht nun Mal der Geschädigte, der gegen den übermächtigen, eintrittspflichtigen Versicherer seine Rechte durchsetzen muss. Die vielen Beiträge, Urteile und Abhandlungen in diesem Blog, insgesamt über 2.030 Beiträge,  zeigen doch, wie wichtig ein Gegenpol gegenüber der mächtigen Versicherungswirtschaft ist. Wie oft werden eindeutige Urteile , sogar Zivil-Urteile des BGH, des höchsten deutschen Zivilgerichtes, umgedreht? Wie oft werden BGH-Entscheidungen fehlinterpretiert? Es fängt beim Porsche-Urteil an, geht über das Karosseriebaumeister-Urteil weiter, geht über das Sachverständigenhonorar-Urteil VI ZR 67/06 des BGH vom 23.01.2007 weiter bis hin zum VW-Urteil vom 20.10.2009, um nur einige zu nennen. Man denke auch an die Mietwagenurteile pro Schwacke-Mietpreisspiegel, die knallhart von den Versicherern mit dem Stichwort „Fraunhofer-Liste“ bekämpft werden. Über alles das hat Captin-Huk berichtet. All das zeigt auch, dass die Versicherungen nicht bereit sind, eindeutige Rechtsprechung zu beachten. Wie stand es in einem Beitrag? Ich kann nur noch sinngemäß wiedergeben: „Was schert uns der BGH?“ Daraus sieht man doch eindeutig, dass die Versicherer gar nicht gewillt sind, höchstrichterliche Rechtsprechung umzusetzen. Vielmehr suchen sie nach Auswegen und behaupten, dass dieses oder jenes BGH-Urteil auf diesen oder jenen Fall nicht zuträfe.  Nach wie vor werden daher Unfallgeschädigte um ihre berechtigten Schadensersatzansprüche geprellt. Dieser Blog kann und soll daher mithelfen, dieses Treiben der Versicherungen an die Öffentlichkeit zu bringen. Das müssen dann nicht immer ernste Beiträge sein. Auch Lustiges, wie „Die Reise nach Cham“ von Peter Pan dient durchaus zur Entlarvung der Versicherungen. Vielleicht findet sich auch jemand, der den Kontakt zu den TV-Sendern mit ihren kritischen Sendungen knüpfen kann. Vor kurzem zeigte sich, dass im Verlauf der Fernsehreportage bei „plusminus“ die eintrittspflichtige Versicherung dann doch bereit war, zu regulieren. Öffentliche Bloßstellung mögen die Versicherer nämlich gar nicht. Zu einem juristischen Fachverlag ist der Kontakt ja bereits geknüpft worden.  Diesen Kontakt werde ich auch weiterhin pflegen. In diesem Sinne wünsche ich Captain-HUK weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Im Nachfolgenden nunmehr der angekündigte 500. Beitrag:

AG Oberhausen sieht in einer gutachterlichen Stellungnahme keine Nachbesserung des Erstgutachtens, sondern ein neues Werk.

Wenn seitens der Versicherung des Schädigers bzgl. des vom Sachverständigen erstellten Erstgutachtens nur Rechtsansichten geäußert werden, handelt es sich nicht um Mängel am Gutachten. Die Stellungnahme des Schadenssachverständigen auf das Schreiben der Versicherung mit ihren Rechtsansichten stellt dann keine Nachbesserung dar, sondern vielmehr ein neues Werk. So das AG Oberhausen mit Urteil vom 8.12.2008 – 38 C 1591/08 -.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit der Erstellung eines Schadensgutachten an seinem verunfallten Pkw. Die Klägerin erstellte das Gutachten. Der Beklagte übersandte das Gutachten an den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners. Mit anwaltlichem Schreiben des Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 21.02.2007 beauftragte dieser die Klägerin mit einer weiteren gutachterlichen Stellungnahme zu einem außergerichtlichen Schreiben des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers des Unfallgegners des Beklagten. Diese meint, das Gutachten sei nicht ordnungsgemäß erstellt worden sei und die Klägerin kam diesem Auftrag des Beklagten zur Stellungnahme  nach und gab mit Schreiben vom 01.03.2007 die gewünschte gutachterliche Stellungnahme ab und stellte dem Beklagten eine Grundgebühr in Höhe von 89,25 Euro brutto in Rechnung. Der Beklagte ist der Ansicht, dass die von der Klägerin gefordert Stellungnahme deswegen erforderlich gewesen sei, weil das Erstgutachten nicht ordnungsgemäß erstellt worden sei und somit das Ergänzungsgutachten nur eine Ergänzung des Erstgutachtens darstelle, so dass eine Vergütungspflicht gem. §§ 631,632 BGB nicht bestehe, da es sich um Nachbesserungsarbeiten der Klägerin gehandelt habe.

Dieser Ansicht konnte sich das Amtsgericht Oberhausen nicht anschließen. Die in dem Schreiben der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners des Beklagten vom 15.06.2006 aufgeführten Punkte stellen von dieser geäußerte Rechtsansichten dar. Sie stellen jedoch keine Mängel an dem durch die Klägerin erstellten Erstgutachten auf. Aufgrund dessen liegt in der gutachterlichen Stellungnahme der Klägerin keine Nachbesserung des Erstgutachtens, sondern vielmehr die Erstellung eines neuen Werkes dar. Der Beklagte als der Kunde und Auftraggeber der Klägerin ist daher verpflichtet die gutachterliche Stellungnahme der Klägerin zu honorieren. Er war daher antragsgemäß zu verurteilen.

So das zwar bereits ältere Urteil des AG Oberhausen/Rheinland. Aber hinsichtlich der Argumentation der Beklagtenseite und auch hinsichtlich der Urteilsgründe durchaus auch heute noch interessant.

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6 Antworten zu Urteil des AG Oberhausen vom 08.12.2008 (38 C 1591/08) – und ein paar persönliche Worte.

  1. Werkstatt-Freund sagt:

    Hi Willi Wacker,
    ich hatte in letzter Zeit gerne deine Berichte und Anmerkungen gelesen. Fünfhundert (ich habe es nicht nachgezählt) ist wahrlich eine enorme Zahl an Beiträgen. Bei dieser Anzahl bist du eine der Stützen dieses Blogs. Umso bedauerlicher ist es, dass du dich jetzt zurückziehen willst. Wenn aber die Gesundheit derart angeschlagen ist, dass auch die Arbeit hier im Blog schwer fällt, dann ist es tatsächlich richtig, kürzer zu treten und sich der Familie und den Hobbies zu widmen. Traurig finde ich es trotzdem, dass du deine Tätigkeit hier einschränken willst. Gleichwohl wünsche ich dir weiterhin alles Gute und hoffentlich baldige Gesundung und Besserung. Hoffentlich verfasst du noch einige viele Berichte. Ich würde mich freuen.

  2. Gottlob Häberle sagt:

    Herzlichen Glückwunsch Willi,

    vielen Dank für Deine 500 lesenswerte Beiträge und Deinem damit verbundenen Engagement bei CH.

    Gesundheitlich wünsche ich Dir alles Gute damit Du CH noch lange erhalten bleibst.

    Dass mit dem „Kürzertreten“ kannst’de vergessen. Manche Dinge können Andere nicht ersetzen.
    Deshalb freue ich mich auf Deine nächsten 500 Beiträge. Wie Du weißt geht die 2. Halbzeit ja immer schneller rum als die Erste.

    Herzlichste Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  3. Willi Wacker sagt:

    Hallo Gottlob Häberle,
    das ist ein netter Wunsch mit der zweiten Halbzeit. Ich befürchte aber, dass ich noch einmal 500 zumindest in der Zeit von knapp drei Jahren nicht werde hinkriegen können. Ansonsten bedanke ich mich für die netten Wünsche. Dieser Dank geht auch an Werkstatt-Freund.
    Mit freundlichen Grüßen in den Wilden Süden
    Euer Willi

  4. Andreas sagt:

    Hallo Willi,

    Du hast mich richtig zitiert und ich stehe zu meinen Worten, denn ein noch lange wenig schreibender Willi ist viel wichtiger als ein nur noch kurz viel schreibender Willi.

    Halt Dich wacker, gute Besserung und in einigen Wochen sehen wir uns eh. 🙂

    Bis dahin alles Gute!

    Andreas

  5. Willi Wacker sagt:

    Hallo Andreas,
    vielen Dank für Deine aufmunternden Worte. Wie ich betont habe, werde ich mich auch hin und wieder noch zu Wort melden. Ich werde mich bemühen, mich wacker zu halten. Man sieht sich.
    Bis dahin mit freundlichen Grüßen
    Dein Willi

  6. Friedhelm S. sagt:

    Hi Willi,
    gerade wegen der vor etwa zweieinviertel Jahren geäußerten Kritik an Dir war ich auf den Blog Captain-Huk gestossen. Was hatte man Dich schlecht gemacht als Comicfigur, die Biertrinkend am Tresen steht und den Tag totschlägt. Was hast Du in der Zwischenzeit an Berichten, Urteilen und Kommentaren hier eingestellt. Das von Dir gezeichnete (negative) Bild passte ganz und gar nicht zu dem, was Du hier im Blog bewirkt hast. Ich für mein Teil habe viel von Deinen Urteilen und Berichten gelernt. Aus diesem Grunde hier auch meinen vollen Dank.
    Deshalb bedaure ich Deinen Schritt, hier kürzer zu treten. Wenn dies aber gesundheitlich angezeigt ist, ist es völlig richtig, die Gesundheit in den Vordergrund zu stellen. Wie ich festgestellt habe, schreibst Du aber weiterhin. Ich hoffe, dass wir noch vieles von Dir lesen mögen.
    Herzliche Grüße
    Dein Friedhelm S.

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