LG Krefeld wendet mit Berufungsurteil vom 18.03.2010 (3 S 30/09) die Vorgaben des BGH in seinem VW-Urteil an und verneint die Verweisung auf Stundenverrechnungssätze der von der Versicherung genannten freien Werkstatt.

Quelle: kfz-betrieb ONLINE

…Das Landgericht Krefeld hat in einem Urteil vom 18. März 2010 festgestellt, dass eine regulierungspflichtige Haftpflichtversicherung einen Anspruchsberechtigten nicht ohne Weiteres auf die günstigeren Stundensätze einer freien Werkstatt verweisen kann. Entscheidend seien weiterhin der mühelose Zugang zur Reparatur sowie die Gleichwertigkeit der Reparaturleistung mit einer Fachwerkstatt (AZ: 3 S 30/09)… >>>>>

Mit diesem Berufungsurteil der 3. Zivilkammer des LG Krefeld liegt damit das 5. Urteil im Sinne der Vorgaben des VI. Zivilsenates des BGH (VI ZR 53/09 vom 20.10.2009) vor. Wie bereits nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung des BGH hier teilweise angegeben wurde, hat das LG Krefeld die Unzumutbarkeit auch damit begründet, dass die Beklagte die behauptete Gleichwertigkeit erst im Prozeß behauptet und unter Beweis gestellt hat. Es ist Aufgabe der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung bereits vorprozessual konkrete Angaben auch unter Beweisantritt dem Geschädigten gegenüber zu machen. Die volle Darlegungs- und Beweislast – auch vorprozessual – liegt bei dem Schädiger!

Insgesamt ein schönes Urteil, das auch auf jeden Fall einer breiten Leserschaft zugänglich gemacht werden muss.

Urteilsliste “Fiktive Abrechnung” zum Download >>>>>

Dieser Beitrag wurde unter Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Stundenverrechnungssätze, Urteile abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Antworten zu LG Krefeld wendet mit Berufungsurteil vom 18.03.2010 (3 S 30/09) die Vorgaben des BGH in seinem VW-Urteil an und verneint die Verweisung auf Stundenverrechnungssätze der von der Versicherung genannten freien Werkstatt.

  1. Willi Wacker sagt:

    Hallo Leser /-innen,
    wenn jemand das komplette Berufungsurteil des LG Krefeld vorliegen haben sollte, mir bitte über die Redaktion zuleiten. Es soll auch noch ein Urteil des AG Essen-Steele geben zu der gleichen Thematik. Auch das Urteil des AG Essen-Steele wird gerne angenommen.
    Willi Wacker

    Mail: id-redaktion(at)captain-huk.de
    Fax: 0721/98929425

  2. joachim otting sagt:

    …das hat der Kfz-Betrieb aus der Unfallregulierung effektiv übernommen.

    Volltext LG Krefeld auf http://www.iww.de, Abruf-Nr. 101032.

    Das Urteil haben wir RA Lothar Schriewer aus Düsseldorf zu verdanken.

    Das Urteil AG Essen-Steele hat einen anderen Zusammenhang, nämlich: Was muss der Versicherer zur Gleichwertigkeit vortragen? Ist mir aber zu dünn, das vom AG Hamburg-Wandsbek ist um Klassen besser.

  3. K.-H.W. sagt:

    Hallo Willi Wacker,

    nachfolgend auszugsweise das Urteil des AG Essen – Steele.

    Das Amtsgericht Essen- Steele, Urteil v. 15.03.2010, Az.: 8 C 84/10 hat nunmehr entschieden, dass eine Versicherung die Stundenverrechnungssätze (Stundenlöhne) nicht ohne weiteres kürzen kann,
    sondern dem Unfallgegner nach dem Unfall genau darlegen muss, dass die in der billigeren Werkstatt zum geringeren Stundenlohn angebotenen Arbeiten qualitativ gleichwertig sind mit den Arbeiten einer Markenfachwerkstatt.

    Tut die Versicherung dies nicht, bekommt man nach diesem Urteil die Stundenlöhne einer Markenfachwerkstatt erstattet.

    Ein interessantes Urteil für alle die ihr Motorrad in Eigenregie reparieren und nach dem eingeholten Sachverständigengutachten abrechnen wollen.

    Quelle

    http://80.239.224.147/tforum/viewtopic.php?p=40363&sid=e2fba5fed33d629c8c530b777fa15b21

    Mit freundlichen Grüssen
    K.-H.W.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert