Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Achtung Versicherungsnehmer, am 30.11.06 ist der letzte Kündigungstermin der HUK-Versicherungen für dieses Jahr!

Wer seine Haftpflicht- Unfall- Kaskoversicherung(HUK), nicht nur billig sondern auch zweckmäßig und leistungsorientiert haben möchte, dem sei hier angekündigt, dass der letzte Kündigungstermin der bestehenden Versicherungsverträge, in diesem Jahr der 30.11.06 ist.

Vielleicht hat Ihnen, werte User der eine oder andere Beitrag die Augen geöffnet, was Ihnen bei manchem Billigversicherer widerfahren kann.
Als Verbraucherschützer raten wir Ihnen, lieber ein wenig mehr Beitrag zu bezahlen, und dafür auch ordentlich versichert zu sein, als nur auf einen geringeren Endbetrag zu sehen, und später im Schadenfall große Einbußen zu haben.

Lassen Sie sich bei einem qualifizierten Versicherungsmakler, welcher mehrere Gesellschaften vermittelt ordentlich beraten, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Die großen Versicherer lassen sich immer mehr u. E. unbillige Vertragsklauseln einfallen welche beim Schadenereignis oft ein böses Erwachen bedeuten.
Also Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht und handeln!
Achten Sie auch dringend darauf, wenn Sie einen Voll -oder Teilkaskovertrag abschließen, daß Sie im Schadenfall die Werkstätte Ihres Vertrauens aussuchen dürfen und dies nicht der Versicherung vertragsgemäß überlassen.

MfG

die Captain-HUK Crew

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Abgelegt in Allgemein, Wichtige Verbraucherinfos

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Kommentare

  1. Hallo Herr Hiltscher,

    anbei die Bedingungen der Kasko Select-Versicherung der HUK24.
    Sehe ich das richtig:
    Ich würde hier 15 % weniger Versicherungsbeitrag bezahlen, doch bei einem Schadenfall wird nicht nach Markenverrechnungssätzen der Schaden kalkuliert und das Fahrzeug in einer mir fremden Werkstatt repariert.
    Will ich den Schaden fikitv abrechnen, bekomme ich dann nur den Betrag, den die Versicherung für die Reparatur in einer Vertrauenswerkstatt gezahlt hätte. Will ich mein Auto nicht in der vorgegebenen Werkstatt reparieren lassen, bekomme ich dann 85 % von dem schon zu niedrig kalkulierten Schaden ausgezahlt?

    MfG Chr. Zimper

    Kasko SELECT
    Die Kasko SELECT ist eine zusätzliche Variante der Kaskoversicherung. Bei einem Kaskoschaden übernimmt die HUK-COBURG als Regulierungspartner der HUK24 die Auswahl der Werkstatt. Dafür liegt die Einsparung in der Versicherungsprämie für die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung bei 15 %.
    Die Kasko SELECT gilt deutschlandweit.

    Welche Vorteile gibt es?
    3 Jahre Garantie auf die Reparatur
    DEKRA geprüftes Werkstattnetz mit hohen Qualitätsstandards
    Fachgerechte Reparatur unter Verwendung von Originalersatzteilen
    Kostenvorteile durch Großkundenkonditionen
    Direkte Abrechnung mit der Werkstatt durch die HUK-COBURG

    Wie funktioniert Kasko SELECT im Kasko-Schadenfall:
    Sie rufen die HUK-COBURG direkt von der Unfallstelle aus an.
    Die HUK-COBURG nennt Ihnen sofort eine Partnerwerkstatt mit freien Kapazitäten in der Nähe, in der Sie das Fahrzeug reparieren lassen.
    Die HUK-COBURG organisiert den Transport auf ihre Kosten, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit bzw. nicht verkehrssicher ist oder die Entfernung mehr als 15 km zwischen Wohnsitz und Werkstatt beträgt.
    Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt, soweit es durch den Schadenfall bzw. die Reparatur verschmutzt wurde.
    Auf Wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur zu besonders günstigen Konditionen.
    Möchten Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, ersetzen wir die Kosten, die bei einer Reparatur angefallen wären. Hier gilt der Betrag, der in der Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Werkstatt aus dem Werkstattnetz der HUK-COBURG berechnet würde.
    Lassen Sie das Fahrzeug nicht in einer Werkstatt aus dem Werkstattnetz der HUK-COBURG reparieren, erhalten Sie 85 Prozent der ersatzfähigen Kosten (ohne Transportkosten).
    Weitere Informationen können Sie den Versicherungsbedingungen

  2. PeterPan

    hallo frau zimper
    sagte nicht schon der huk-vorstand,dass dieser tarif “auskömmlich für uns” kalkuliert ist!!!
    andersherum:der VN wird abkassiert und meint noch selbst,mit den lächerlichen 15% ein schnäppchen gemacht zu haben!
    nocheinmal:die huk-coburg hat von 2004 auf 2005 ihren gewinn auf fast eine halbe milliarde verdoppelt.mir dämmert es seit langem,was herr höhnen unter “auskömmlich” versteht.

  3. runabout

    -”3 Jahre Garantie auf die Reparatur”

    Dies geht wahrscheinlich mit dem Verlust der Herstellergarantie (bis zu 15 Jahren gegen Korrosionsschäden) einher.

    Nicht jede Reparatur ist auch fachgerecht und dauerhaft
    nur weil der neue Lack schön glänzt.

    mfg
    runabout

  4. Robin Huk

    Rätsel:

    Welchen Wert hat die 3-jährige Garantiezusage der Versicherungs-Vertragswerkstätten?

    Der Geschädigte, der Reklamationsforderungen an eine Werkstatt stellt, muss im Streitfall den Nachweis erbringen, dass die Reklamationen auf die Reparatur des Schadensereignisses zurückzuführen sind.

    Geeignet hierfür sind Reparaturrechnungen oder ein Nachweis des Schadensumfanges und der Schadenshöhe (z.B. ein Gutachten zur Beweissicherung).
    Selbst unter Vorlage geeigneter Unterlagen gibt es noch genügend streitbare Auseinandersetzungen zur Qualität eines Reparaturumfanges.

    Bei in Versicherungs-Vertragswerkstätten abgewickelten Schadensfällen wird in der Regel kein Gutachten zur Beweissicherung erstellt.
    Dies gilt sowohl für den Kasko- als auch den Haftpflichtfall!
    Der Versicherte wiederum wird im Kaskofall kein Gutachten erstellen lassen, da die Versicherung die Kosten hierfür, gemäß ausgefeilter (ausgefuchster?) AKB, nicht erstattet. Warum wohl?

    In Anbetracht der Tatsache, dass die Versicherung und nicht der Versicherte Auftraggeber der Reparatur wird, Zitat “Direkte Abrechnung mit der Werkstatt durch die HUK-COBURG”, hat der Versicherte eigentlich keinen Anspruch auf eine Rechnung der durchgeführten Arbeiten.
    Die meisten, oder mindestens die “schlauen” unter den Vertragswerkstätten der Versicherer, werden dies so darzustellen wissen und entsprechend handhaben.

    Es dürfte deshalb für den Versicherten wohl sehr schwer werden, eine Kausalität der Reklamationen zum Schadensereignis herzustellen und vor allem, dies entsprechend zu beweisen.

    Die Lichtbilder, die die Vertragswerkstatt zur eigenen Absicherung gegenüber der Versicherung selbstverständlich anfertigt, sind im Streitfall bestimmt nicht mehr auffindbar.

    Mögliche Lichtbilder des Versicherten werden bestritten.

    Eine Rechnung gibt es dann höchstwahrscheinlich auch nicht – eine geeignete Ausrede wäre z.B. “Durch die Masse der Schäden rechnen wir unsere Schäden über Sammelrechnungen mit den Versicherern ab. Einzelfälle können wir daraus nicht mehr herleiten.”

    Wer belastet sich schon gerne selbst?

    Als letzten Rettungsanker beauftragt der Versicherte dann einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen (sofern es bis dahin noch einen geben sollte), der in dieser Phase meist nur bedingt helfen kann.
    Abhängige helfen natürlich gar nicht.

    Unter diesen Bedingungen könnte man leicht eine Garantie von 10 Jahren oder auch mehr einräumen – wäre dann aber zu offensichtlich “faul”.

    Rätsel-Auflösung:

    Der Wert des Garanieversprechens entspricht nicht einmal dem Wert des Papieres, auf das der Versicherungsvertrag gedruckt wird!

  5. Gast

    -�3 Jahre Garantie auf die Reparatur�

    Dies geht wahrscheinlich mit dem Verlust der Herstellergarantie (bis zu 15 Jahren gegen Korrosionsschäden) einher.

    Nicht jede Reparatur ist auch fachgerecht und dauerhaft
    nur weil der neue Lack schön glänzt.

    mfg
    runabout

    Was ist denn wenn das Auto in einer Markenwerkstatt repariert wird?

  6. Gast

    -�3 Jahre Garantie auf die Reparatur�

    Dies geht wahrscheinlich mit dem Verlust der Herstellergarantie (bis zu 15 Jahren gegen Korrosionsschäden) einher.

    Nicht jede Reparatur ist auch fachgerecht und dauerhaft
    nur weil der neue Lack schön glänzt.

    mfg
    runabout

    Was ist denn wenn das Auto in einer Markenwerkstatt repariert wird???

  7. runabout

    @Gast

    “Was ist denn wenn das Auto in einer Markenwerkstatt repariert wird.”

    1. ERHALT der Herstellergarantie

    2. Dokumentation durch Auftrag und Rechnung, im Haftpflichtfall in der Regel auch durch Gutachten.

    3. Nachweis einer Reparatur in einer Herstellerwerkstätt = geringerer Wertverlust bei Veräußerung!

    Siehe auch Beitrag von Robin HUK

    LESEN BILDET !!!

  8. Gast

    1. was ist wenn die Markenwerkstatt z.B. Blecharbeiten und Lackierarbeiten von einer freien Karosseriewerkstatt machen läßt.
    Gibt es da auch noch 15 Jahre Garantie auf durchrostung?

    2. ich denke diese Art von Dokumentation gibt es auch in jeder Vertrauenswerkstatt.

    3. Blödsinn

  9. runabout

    @ Gast

    1.Dann ist die Herstellerwerkstatt Generalunternehmer
    und somit zur Einhaltung der Herstellerbedingungen
    verpflichtet.

    2. Es geht nicht um “denken” sondern um das was schriftlich zugesichert ist. Eine Vertrauenswerkstatt
    genießt schließlich das Vertrauen der Versicherung.
    Nicht zwingend das Vertrauen des Anspruchstellers.

    3. Ignoranz = man sieht nur das was man sehen will.

  10. SV WESOR

    HUK-Coburg lässt durch Vertragspartner Häusler&Cegielka den Merkantiler Minderwert berechnen:
    Schweizer Regulierungsmethode (1953) 150€
    Dr. Theo Rasehorn(1957) 300€
    Schweizer Formel(Ende der 50 Jahre) 00€
    Hamburger Model (Ende 5=er) 00€
    Ruhkopf( 1962) 00€
    Ing.Halbgewachs DEKRA 1962 00€
    Nölke-Nölke 1972 00€
    Goslarer Model 1972 00€
    Dr. Schlund 1976 00€
    Jörgen Grube 1977 00€
    W. -Seibert 1977 00€
    Bremer Modell 1970 00€
    Faustformel 1970 00€
    Mittelwert aller berechneten Systeme

  11. Hallo Gast,

    wieso stellen Sie eine Frage, wenn Sie, und das ist eindeutig, bereits einen klar definierten Standpunkt und Hintergrundwissen haben?

    Mfg. K.Stoll

  12. Hallo Kollege Wesor,

    wer ist denn dieser Partner Häusler & Cegielka? Eine Werkstat oder ein SV?
    Wenn ersteres, ist die ganze “Berechnung” sowiso irrelevant, da die Ermittlung der Wertminderung Sache des SV ist und bleibt. Verwickeln Sie solche Leute in eine fachliche Diskussion über die Wertminderung. Sie werden sehen, wie schnell die beendet ist, da keine Substanz des Wissens vorhanden.

    Mfg. K.Stoll

  13. SV WESOR

    HUK-Coburg lässt durch Vertragspartner HP Claim Controlling GmbH den “Merkantilen Minderwert” korrigieren:
    Schweizer Regulierungsmethode (1953) 150€
    Dr. Theo Rasehorn(1957) 300€
    Schweizer Formel(Ende der 50 Jahre) 00€
    Hamburger Model (Ende 5=er) 00€
    Ruhkopf( 1962) 00€
    Ing.Halbgewachs DEKRA 1962 00€
    Nölke-Nölke 1972 00€
    Goslarer Model 1972 00€
    Dr. Schlund 1976 00€
    Jörgen Grube 1977 00€
    W. -Seibert 1977 00€
    Bremer Modell 1970 00€
    Faustformel 1970 00€
    Der Mittelwert aller berechneten 13 Systeme ergibt 50€ und das im Jahre 2006 wo die Autohalden überquellen. Wir hatten 550€ gefordert. Daraufhin wurde von der HUK-Coburg mit 300€ reguliert. Der Geschädigte klagte nicht obwohl ihm nach Marktlage 550€ zustünden, hat er auf 250€ verzichtet wegen der Klage.
    Es wird eine Pseudo Berechnung aufgeführt aus den Jahren wo es wenige Auto gab, fast keine Gebrauchtwagen nach dem Krieg bis 1970. Dazu geben sich Hoffmann&Partner Sachverständigenwesen Leipzig im Sinne der HUK her. (Sachverständigenunwesen wäre hier die richtige Bezeichnung))
    Wenn die Geschädigten nur wüßten wie sie ihr Vermögen vernichten lassen durch unterlassene Selbtbeauftragung
    eines Gutachters.

  14. Chr. Zimper

    Morgen alle miteinander,

    dazu ist doch unser Blog da, dass immer mehr Autobesitzer schon vor dem Schadenfall wissen, wieviel Geld unberechtigter Weise im Säckel der Versicherungen verbleibt, wenn kein Anwalt beauftragt wird, der Gutachter der gegnerischen Versicherung das Gutachten erstellt und die Werkstatt zu niedrigsten Konditionen die Reparatur des Fahrzeuges “fachgerecht” durchführen muss.

    Der Kreis schließt sich, wenn wie bei uns im Nachbarort die Gemeindearbeiter die Wege Pflastern und Magdeburg über 130 Millionen Einnahmen in diesem Jahr fehlen.

    Schönes Wochenende

    Chr. Zimper

  15. Gast

    1. kommt auf den Hersteller und seine Garantiebedingungen drauf an, ist bei jeden anders.

    2. trotz alledem ist im allgemeinen der VN der Auftraggeber.
    Nicht bei der HUK oder BH, schon klar.

    3. meine Meinung und auch Ehrfahrung

    Sicherlich habe ich einen Standpunkt, aber wer hat das hier nicht.

    Ich bin der Meinung das der Kunde durch die Schadenssteuerung im Kaskofall eigentlich nur Vorteile hat.

    Ersatzwagen,
    Hol-und Bringservice,
    Innen und Aussenreinigung
    und die 2 oder 3 Jährige Garantie.
    Bei den meißten Versicherungen ist es ja auch nur eine Werkstattempfehlung und ich denke das geht dann auch in Ordnung.

    Bietet die Versicherung auch den Service im Haftpflichtfall an, ist doch die Schadensfrage klar und der Anspruchsteller bekommt auch den oben genannten Service.
    Ist eigentlich nur noch die Geschichte mit der Wertminderung:
    selbst da ist es dann noch so, das der Kunde einen SV beauftragen kann, da ja die Versicherung immer noch eine menge Geld spart (Mietwagen usw).
    Jetzt mal eine allgemeine Frage:
    Was will denn der VN oder Anspruchsteller in erster Linie?
    Eine schnelle und fachgerechte Reparatur des Schadens!

  16. Frank

    @ Gast,

    falsche Schlußfolgereung.

    Der Geschädigte will in erster Linie keinen finaziellen Schadenerleiden wenn er sein geliebtes Fahrzeug instandsetzen läßt.

    Komprente.

    MfG

  17. Gast

    Wo hat der VN den denn finanziellen Schaden?

  18. Robin Huk

    Empfehlung:

    Am besten nicht weiter diskutieren.

    Entweder ignorante Dumpfbacke oder Versicherungsheini!

  19. Chr. Zimper

    Es gibt keine dummen Fragen – Ausnahmen bestätigen die Regel.

  20. SV Scherz

    = STOP =

    An “ROBIN HUK”:
    Ich bitte Sie nachdrücklich Ihre Wortwahl in diesem Weblog sorgfältiger zu wählen! User als “Dumpfbacke” zu bezeichnen, ist hier ganz sicher nicht erwünscht.

    An “Alle”:
    Denken Sie nicht auch, dass es wünschenswert wäre, Argumentationen/Diskussionen mit mehr “Sachlichkeit” und weniger “Polemik” lesen zu können?

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  21. Gast

    Nicht schlecht.
    Keine Angst ich bin kein Versicherungsheini, das mit der Dumpfbacke sollen andere beurteilen.
    Ich habe hier nur geschrieben das die Schadenssteuerung seitens verschiedener Versicherer einen gewissen vorteil für den VN oder Anspruchsteller bedeuteten kann.
    KANN!

    Sorry, tut mir leid wenn sich hier jemand angeriffen gefühlt hat, war bestimmt nicht meine Absicht.

    Aber die Antworten zeigen doch das ich gar nicht so falsch liege

  22. H. Nordmeier

    Hallo Herr Kollege Scherz,

    Natürlich haben Sie recht, aber die Wahrheit ist auch in punkto “Wortwahl” nicht immer Populär. Polemik kann ich bei dem Beitrag von Robin Huk beim besten Willen nicht erkennen!

  23. runabout

    Zitat:”Ich habe hier nur geschrieben, daß die Schadenssteuerung seitens verschiedener Versicherer einen gewissen Vorteil für den VN oder Anspruchsteller bedeuteten kann..”

    Mir fällt nur einer ein: Bequemlichkeit

    Diese muß aber sehr teuer bezahlt werden, weil die regulierungspflichtige Versicherung ihre Interessen ohne jegliche fachliche oder rechtliche Kontrolle voll ausleben kann.

    Das ist der springende Punkt.

    Alles andere ist Vernebelung

  24. Hallo an alle,

    bei der Wortwahl sollten wir hier sachlich bleiben.

    Der Schadensservice bringt nur der Versicherung Vorteile:

    - Einsparungen durch niedrige Stundensätze
    - Keine UPE etc. in den Rechnungen
    - Im Kaskofall stellt die Werkstatt den Mietwagen
    - Im Haftpflichtfall billigster Mietwagen Klasse tiefer
    - Wertminderungen werden nur am untersten Level gezahlt
    - natürlich keine bei Laufleistung über 100000km oder 5 Jahre

    Die ersten drei Positionen schluckt die Vertragswerkstatt, die vierte der Vertragsvermieter und die letzten zwei der Geschädigte (wenn er sich nicht wehrt).
    Wenn jemand natürlich nur Wert darauf legt, das sein Auto optisch wieder in Ordnung kommt, ist er gut damit bedient.
    Spätestens bei einem Verkauf kommt dann aber die Misere auf den Tisch. Hat man dann keine Rechnung, kein Gutachten oder sonstwas in der Hand kann man lange erklären “das ist doch alles repariert!” Die Ablehnung der Käufer und der einhergehende wöchentlichwe Wertverlust (“wieder nicht weg, gehen wir halt nochmal hundert runter…”)wird dann hoffentlich eine belehrende Erfahrung sein. Viele brauchen erst mal einen Reinfall mit dem Superservice, bevor sie sich besinnen.
    Das Schadensmanagment hat ja erst in letzter Zeit so richtig durchgegriffen. Warten wir mal ab, wenn die ersten Streitfälle zwecks Begutachtung der Reparaturqualität bei uns landen. In diesem Bereich gibt es gewiß auch gut reparierende Firmen, mir ist selbst eine bekannt, ein gewisser Teil wird aber die Forderungen der Versicherer nur auf Kosten der Qualität gegenfinanzieren können. Solche Fälle hatten wir auch schon.

    Mfg. K.Stoll

  25. Gast

    Mir fällt nur einer ein: Bequemlichkeit Diese muß aber sehr teuer bezahlt werden, weil die regulierungspflichtige Versicherung ihre Interessen ohne jegliche fachliche oder rechtliche Kontrolle voll ausleben kann. Ich wiederhole mich,ich weiß. Was will denn der Kunde? Die Reparatur des Schadens und wenn der Versicherer einen Haftpflichtschaden vermittelt übernimmt er auch die Kosten. Das sind aber dann meißtens Schäden bis ca 2000€ Reparaturkosten. Der Kunde bekommt auch bei jeder Reparatur eine Rechnung oder bei einigen VS eine Reparaturaufstellung mit, zwecks der Garantie. Ersatzfahrzeug hat er auch oder er hat die Möglichkeit Nutzungsausfall geltend zu machen. Wie oben schon erwähnt besteht auch die möglichkeit für den Anspruchsteller einen freien SV zu beauftragen, der nicht für die Versicherung arbeitet. Sicherlich gibt es, was die Betriebe und deren Arbeit angeht qualitative Unterschiede, aber das ist bei den Markenwerkstätten genauso. Genauso wie bei SV und RA. Sicherlich muß die Vertrauenswerkstatt die Kosten für das Servicepaket ganz alleine tragen, aber das muß jeder Unternehmer für sich selber entscheiden, ob er diesen Weg gehen will. Ist ja schließlich beim SV genauso. Entweder als freier SV arbeiten oder sich Carexpert,SSH usw anschliessen. So was jetzt aber diese SELECT Gesichte der HUK angeht, ist es nun mal leider so, das die HUK diese 15% weniger Versicherungsprämie alleine durch die Unfallreparatur wieder rausholen möchte. Die HUK garantiert dem SELECT-"Partner" einen Umsatz an gesteuerten Schäden und im gegenzug werden die Stundensätze gedrückt(man liegt mit diesen Satz unter jeder Tankstelle). Das ist mit Sicherheit der falsche Weg der Schadenssteuerung, denn die HUK sucht nicht nach Betrieben die gute Arbeit leisten, sondern nur Firmen die diese Preisgestaltung mit machen oder müssen. Was heißt das auf Deutsch: Diese ganze Schacherei um die Stundensätze bringt wahrscheinlich nur eins, schlechte Qualität. Ferner wird wohl jeder gezwungende Select Kunde seine Reparatur penibelst genau kontrolieren und wer sucht der findet wohl meißt immer was. Gerechtfertigt oder nicht.

  26. Gast

    ich hoffe das mein Beitrag veröffentlicht wird und man hier noch vernünftig weiter diskutieren kann

  27. H. Nordmeier

    Zum Thema sachliche Wortwahl!

    Schon mal was von dem Begriff “Abständig” gehört, der dürfte wohl für die meisten HUK-Sympatisanten als auch für die zahlreichen Großveranstalter von den div. Tanzbärenveranstaltungen äußerst trefflich gewählt sein.

    Abständig= (Personen mit schweren Realitätsverlust und einhergehenden Größenwahn)

    Ende der Durchsage! Und jetzt keine Kritik mehr, noch freundlicher geht nicht.

  28. Beckmann

    Hallo Gast,
    Beiträge?

    Haben Sie schon jemals einen Beitrag hier nicht gefunden?

    Hier werden A L L E Beiträge gezeigt. Im Gegensatz zu manchen Versicherung die nur nach ihren Vorstellungen Argumentieren, wird hier über alles sachlich diskutiert. Machmal mit und machmal ohne Emotion.

  29. Regulierer

    Bei der Schadensteuereung gibt es zu 99% nur Verlierer – außerhalb des Kreises der Betroffenen:
    - Die nicht eingeschalteten Sachverständigen
    - Die nicht eingeschalteten Rechstanwälte
    - Die nicht eingeschalteten Mietwagenfirmen

    Das Sie davon nicht begeistern sein können ist klar. Komischerweise wurde schon gegen eine Versicherung wegen Verstoßes der Rechtsberatung eine Anzeige erstattet, weil alle möglichen Forderungen im KH-Fall angesprochen wurden. Die Wertminderung wird nach Halbgewachs berechnet – Standpunktfrage.

    Die ganz wenigen Reklamationen (kann immer mal passieren) werden kulant geregelt.

    Also meckert mal schön weiter…

  30. gast

    ich hatte gestern eine Meldung wonach mein Beitrag im Spam-Filter sein soll. Vielleicht ist sie ja noch zu finden.

    Nur noch so viel.
    Wieso ist denn überhaupt dazu gekommen, dass die Versicherungen Schäden in ihre Vertrauensbetriebe vermitteln?
    Weil Rechtsanwälte, Sachverständige, Mietwagenfirmen und die Reparaturerkstätten sowas von übertrieben haben, allesamt!
    Ich habe in einen großen Mercedeshaus gearbeitet und jeder von Ihnen weiß, was teilweiße im Haftpflichtfall gemacht wurde und noch teilweise gemacht wird!
    Jetzt lenken die VS dagegen, da darf sich eigentlich keiner der oben genannten beklagen.

    Trotz alledem ist der Weg der HUK, der falsche.

    Die HUK träumt von Verhältnissen wie in England aber dort ist die Kundenzufriedenheit sehr schlecht, wenn nicht sogar katastrophal.

    Ach ja, ich bin alles andere wie ein HUK-Sympatisant…

  31. Regulierer

    Das “Gemeine” am richtigen Schadenmanagement ist, dass die Kunden überwiegend zufrieden sind!
    Aber Gast hat Recht – wenn es nicht von der Gegenseite übertrieben worden wäre, wäre es vermutlich nie zu dieser Situation gekommen.

  32. runabout

    @ regulierer

    einige merken halt erst später, wie sie über den Tisch gezogen wurden. Wenn sich die ersten Blasen und Risse im Lack des “instandgesetzten” Heckabschlußbleches bilden und dann auch noch erfahren , daß sie um die Wertminderung geprellt wurden.

  33. Hallo Regulierer,

    anhand welcher Fakten machen Sie Ihre Behauptungen fest? An der Statistik der Beschwerden im Glauben daran, das der Rest, der ruhig bleibt, begeistert ist?
    Viele wissen oder merken gar nicht, auf was sie sich zum Teil einlassen. Verluste (Wertminderung, Nutzungsausfall und andere, nicht geltend gemachte und nicht bezahlte rechtmäßige Ansprüche) werden von vielen einfach hingenommen ohne Kommentar und Gegenwehr.

    Jedem einzelnen sein Problem, was will der Stoll eigentlich?

    Aufklären, das will ich und andere, auch wenn kein Auftrag dabei rausspringt und wir mithelfen können “abzuzocken”, wie hier einige glauben.
    Das Schadensmanagment wäre hundertprozentig gekommen, so oder so! Im Zeitalter unermesslichen Raffens von seiten des Managments und der Vorstände (siehe z.B. Siemens) wird auch und gerade im Bereich der Versicherungen jede Möglichkeit der Kostenersparnis ausgelotet. Das betrifft nicht nur die Geschädigten, Versicherungsnehmer und auch uns, sondern mittlerweile auch die Angestellten der Konzerne, die sich jahrelang wie auch Sie persöhnlich “reingekniet” haben und jetzt den Flugschein Richtung Hartz 4 bekommen (Bsp.: Allianz).
    Schadensmanagment ist nur ein Teil einer Maschinerie des Vermehrens von Geld, das nicht den Versicherten und den Mitarbeitern, die durch Zahlen und Arbeiten dafür sorgen, zugute kommt sondern einer Oberschicht, die durch Eigenerlasse sich selbst die Taschen stopfen. Das es auch anders geht, zeigt Wiedeking bei Porsche.
    Übrigens: Wenn es ums Übertreiben geht, machen Sie mal ein Gutachten für einen Angestellten oder Vertreter einer Versicherung. Da werden alle Register gezogen die es nur gibt und versucht, mit aller Gewalt Einfluß auf das Gutachten zu haben. Nicht natürlich im Sinne der Versicherung, sondern im eigenen. Da geht mir jedesmal sprichwörtlich “das Messer im Hosensack auf”.

    Mfg. K.Stoll

  34. F.Hiltscher

    Hallo Gast,
    Sorry ich weis leider nicht warum so mancher Kommentar im Spamfilter hängen bleibt.
    Selbstverständlich habe ich den Kommentar freigegeben.
    Zensiert wird hier nichts! Manches mal wird ein Kommentar wegen starken zusammenhanglosen Beleidigun oder Obszönitäten gelöscht.
    Ansonsten wird jeder ,wirklich jeder Kommentar angezeigt.
    Wer etwas anderes erwartet oder behauptet liegt falsch.
    Wir sind an jedem, auch noch so kritischen Beitrag interessiert.
    MfG
    Franz Hiltscher

  35. Robin Huk

    Hier ein kritischer Beitrag.

    Beiträgen zum Thema “Übertreibung der Unfallabwickler” muss leider zugestimmt werden.

    Dies betrifft sowohl die Mietwagenunternehmen, die Kfz-Werkstätten, aber auch die Kfz-Sachverständigen.

    Die große Misere bei den Kfz-Sachverständigen liegt in der Wurzel und der gesamten Basis dieser Branche.

    Hauptauftragsquelle für die meisten Kfz-Sachverständigen sind die Kfz-Werkstätten und Abschleppdienste.
    Die Mehrzahl der Aufträge findet schon seit Jahrzehnten über diesen Weg zu den Kfz-Sachverständigen.

    Nur ein geringer Anteil Privataufträge gelangt direk zum Kfz-Sachverständigen, da Abschleppdienste und Werkstätten bereits kräftig “abgefischt” haben, bevor der Geschädigte überhaupt zur Besinnung kommt.

    Zu diesen Fischern gehören seit einigen Jahren nun auch die Versicherer.

    Zur Erhaltung des Auftrags-Bestandes wurde dem “Kunden” Kfz-Werkstatt seitens der Sachverständigen schon immer erheblich “entgegen gekommen”.

    Die Versicherungswirtschaft hat dies in den 90er Jahren erkannt und die Weichen zur Zerschlagung dieser Verbindung gesetzt.

    Wofür ein Gutachten bezahlen, wenn der Sachverständige nur das aufschreibt, was die Werkstatt will? Stimmt eigentlich.

    Auch Versicherungsangestellte und deren Vorstände, oder deren Angehörige hatten schon selbt irgend wann einmal einen Unfallschaden.
    Das Geschehen sowie Schadensabwicklung wurden natürlich besonders aufmerksam beobachtet.

    Im Streitfall hält der Sachverständige dann noch zu seinem “Kunden” Werkstatt, um den ja nicht zu verlieren.

    Freies und unabhängiges arbeiten ist so natürlich nicht möglich.

    Nachdem die Aufträge infolge der gesamten Auswirkungen des Schadensmanagementes nun auch bei den Werkstätten abbröckeln, besinnen sich viele Sachverständige zurück auf ihre eigentliche Berufung.

    Die freie und unabhängige Begutachtung von Fahrzeugen zum Wohle des wahren Kunden, dem Geschädigten.

    In der Tat ein Verbraucherschützer, wenn der Verbraucher tatsächlich vor Missbrauch geschützt wird.

    Geschützt sowohl vor Missbrauch durch die Versicherer als auch durch den Missbrauch der Werkstätten.

    Das ganze hat nun aber einen gewaltigen Haken.

    Wie erreiche ich den Geschädigten oder den potentiellen Geschädigten?

    Im Falle eines Unfallschadens natürlich nicht, da dort schon die gesamte Fischereiwirtschaft aktiv ist.

    Die Kundengewinnung gestaltet sich somit äußerst schwierig, da über Jahrzehnte von den Kfz-Sachverständigen verpasst wurde, diese Klientel medial über den Sinn und Zweck eines unabhängigen Gutachtens zu informieren, bereits bevor ein Schaden eingetreten ist.

    Und es kommt noch viel schlimmer.

    Die Geschädigten wurden oft bewusst nicht über die Rechte informiert (dumm gehalten), da dies meist nicht im Sinne der Werkstätten war.
    Zu viel Informationen könnte ja zu Problemen bei der einen oder anderen “Mauschelei” führen.

    Und warum das ganze?

    Natürlich – wer verliert schon gern das Auftragsvolumen der Werkstatt…….

    Es steht ausser Frage, dass es eine faire und korrekte Schadensabwicklung nur geben kann, wenn ein unabhängiger Dritter involviert ist.
    Insbesondere im Rahmen des Schadensmanagementes der Versicherer.

    Dies kann nur der unabhängige und freie Kfz-Sachverständige sein.

    Ob die Branche jedoch in der Lage ist, den turnaround zu schaffen und die Massen in der Kürze der Zeit, die noch bleibt, zu informieren, ist fraglich.

    Das Medium Internet mit dieser und anderen Plattformen ist ein wichtiger Rettungsanker vieler Geschädigten und wird den einen oder anderen Auftrag bei den Sachverständigen einspülen.

    Der Informationsprozess, der jedoch notwendig ist, um in das Bewusstsein der gesamten Bevölkerung zu gelangen, wird noch einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen.

    Zieht euch warm an……….

  36. Gast

    Lieber Runabout,
    jeder Betrieb der einen gesteuerten Schaden kalkuliert, wird alles notendige tun um die Reparatur fachgerecht durchzuführen.
    Denken Sie bitte an die Garantieleistung.
    Ferner gibt es ja schließlich für eine Erneuerung mehr Geld wie für normales ausbeulen oder instandsetzen.
    Nur mal so am Rande, wird denn jedes Heckblech oder jede Seitenwand in der Markenwerkstatt erneuert, was der SV aufschreibt?
    Wohl eher nein.
    Die Partnerwerkstatt der VS ist aber auf die Aufträge der jeweiligen Versicherung oder Vermittler angewiesen und da kann ein einziger Fall die Beendigung der Kooperation bedeuten.
    Nun zu Herrn Stoll,
    sicherlich haben Sie mit Ihrer Heuschreckentheorie recht.
    Aber was für Betriebe betreiben meißt Schadensmanagment?
    Es sind oft Firmen, die früher nur reine Lackierbetriebe waren.
    Diese Firmen waren vorher abhängig von Autohäusern und Rabatte über 30% waren und sind keine Einzelfälle.
    OK, jetzt sind die Betriebe die Schadensmanagment betreiben auch in die nächste Abhängigkeit geraten, aber jeder ist irgendwo abhängig.

  37. Gast

    guter Beitrag robin huk

  38. SV Hildebrandt

    Wenn ich so einen Blödsinn lese den einige von sich geben.
    Die Zusammenarbeit von Werkstätten und SV´s birgt nur in der Phantasie der Assekuranzen eine Vetternwirtschaft. Klare Schadenfesthellung im Vorfeld erleichtert allen Betroffenen die Arbeit, da kein nachbessern eines Gutachtens oder einer Rechnungsprüfung erfolgen muss.
    Dieses Schadensmanagment birgt meiner Meinung nach einen nicht absehbaren Arbeitsplatzverlust und Liquidierungen von mittelständischen Betrieben. Ein mir bekannter Vertrauensbetrieb wurde in den vergangenen Wochen angeschrieben, dass die von ihm erhobenen Verrechnungssätze für Karoserie- und Lackierarbeiten nicht mehr, man achte auf den Ausdruck: zeitgemäß wäre. Ein anderer Betreib unweit dessen Standort würde günstiger mit der HUK abrechnen wollen. Hierzu sollte man wissen, dass dieser Betrieb bis zu diesem Anschreiben für unbeschreibliche 54 Euro die Stunde mit der HUK abgerechnet hat und um im *Geschäft* zu bleiben jetzt nur noch 49 Euro akzeptiert werden könne. Dazu kommt noch, dass Vertragswerkstätten, die diesem Betrieb Karosserie- und Lackieraufträge haben zu kommen lassen, mit der Abrechnung in HUK gesteuerten Aufträgen unzufrieden waren. Die Grundlage der Kritik liegt ja prägnant nahe, Abrechnung gegenüber der HUK mit 54 €/Std. und somit Auftragsverluste der herstellergebundenen Werkstätten im direktem Schadensmanagment. Hierbei wurden diesem Betrieb durch eine Porscheniederlassung alle Aufträge entzogen, Auftragsanteil bei um die 10%. Dazu kamen aber weitere Betriebe aus dem VAG- Konzern, Gesamtauftragseinbuße bei ca. 35%.
    Fragen?

  39. SV WESOR

    @SV Hildebrandt; im Osten gibt es schon HUK-Partnerbetriebe mit 44€ Stundenlohn. Laut DEKRA wird das Auto sogar aus 60 km Entfernung abgeholt und gebracht. Hersteller mit ‘Allianzvertrieb wie VW Gruppe, werden diese Betriebe auf leichten Empfehlungsdruck aus der Konzernführung offiziell meiden. Der ET-Verkauf wird kontrolliert und Rabattauffälligkeiten angesprochen. Die Großen lassen sich doch von der HUK nicht die Butter vom Brot nehmen, damit die HUK einen doppelten Belag aufstreicht. Das HUK-Vorgehen : Jeder vernünftige Geschädigte lässt doch den Versicherer des Verusachers nicht über Schuld sein Eigentum bestimmen. Und die Bequemen und Unwissenden drehen sich bald wieder auf die Seite der erstklassigen Leistung vom Gutachter und der Vertragswerkstatt.

  40. Nick

    @Gast

    Zitat:
    “jeder Betrieb der einen gesteuerten Schaden kalkuliert, wird alles notendige tun um die Reparatur fachgerecht durchzuführen.
    Denken Sie bitte an die Garantieleistung.”

    Haben Sie schon mal einen Zugang zu einer Restwertbörse gehabt? Da bekommen Sie dauernd Mitteilungen, dass Bieter (Vertragspartner) zahlungsunfähig sind. – Hilft dann eine Garantie weiter?

  41. SV Hildebrandt

    @Nick

    Gestern bein Sat1 zeigt uns prägmat die *Vorteile* der Restwertbörsen auf.

    Keine 24 Std. und es wird aus einen Haufen Schrott ein nahezu *ordendliches* Auto… Willkommen in der neuen Abrechnung der Totalschadenabrechnung…

  42. Paulchen Panther
  43. Hallo,

    wer es bequem haben will im Haftpflichtschadnfall, der braucht doch nur einen Anwalt zu beauftragen. Die meisten Geschädigten wählen aber den schlechtesten aller Berater nämlich die gegnerische Versicherung, bei der sofort angerufen wird um sich einlullen zu lassen. Was da leider fehlt ist Aufklärung. Diese sollte bereits in der Fahrschule beginnen.

  44. H. Nordmeier

    captain huk wurde heute von unserer motorrad-bild redaktion unter Verbraucherberatung verlinkt.

    dazu sollte man noch wissen das wir immer deutlich über 100.000 echte leser pro monat haben. es geht mit großen schritten vorwärts, unaufhaltsam!

    http://www.motorrad-bild.de/ta_top_links/stst.htm

    sv nordmeier

  45. F.Hiltscher

    Zitat:
    H. Nordmeier Dienstag, 03.10.2006 um 18:06
    ” captain huk wurde heute von unserer motorrad-bild redaktion unter Verbraucherberatung verlinkt.”

    Das finde ich Super!
    Ein aufrichteges Dankeschön an die Verantwortlichen.
    MfG

  46. Skydiver

    Kann mir jemand die Frage beantworten, ob eine Verbindung zwischen der “Allgemeinen Versicherung der HUK Coburg” und der Allguth Mineralöl GmbH sowie der Allgut Warenvertrieb besteht.

    “Companies in Germany”

  47. Regulierer

    Nette Propaganda – leider falsch!
    Beim Schadenmanagement werden ALLE Forderungen zum Fahrzeugschaden aktiv angesprochen. Dies ist zumindest bei uns so Arbeitsanweisung!
    Wir geben die Gewährleistung, nicht die Werkstatt!
    Das heißt: Das Fahrzeug wird repariert, es gibt MW (gem. Rechtsprechung) oder NA, die WM wird automatisch geprüft und ausgezahlt, die KP wird auch automatisch gezahlt.
    WO IST NUN DER NACHTEIL FÜR DEN GESCHÄDIGTEN???

    Schönes Wochenende!

  48. Hallo Regulierer,

    der Nachteil für den Geschädigten liegt darin, dass die gesamten Entscheidungen bei der Regulierung in Händen des zur Zahlung Verpflichteten liegt, ohne das der Geschädigte irgend eine Möglichkeit der Kontrolle hat, ob dies alles rechtens ist. Er ist nicht Herr des Geschehens, sondern nur die Marionette, die in den Fäden der Versicherung hängt.
    Er läßt sich auf das ein, was ihm gesagt wird, und merkt nicht, was ihm vorenthalten wird.
    Wie wollen Sie eigentlich eine Gewährleitung geben, wenn Sie die Arbeiten gar nicht durchgeführt haben? Sie können doch nicht für Dinge geradestehen, die der Inhaber einer Firma mitsamt seinen in der Handwerksrolle eingetragenen Meistern evtl. vermasselt hat. Da sehe ich für einen Geschädigten schwarz, wenn erst einmal zwischen Ihnen und der Rartnerwerkstatt geklärt werden muß was, wie, wo und wann vergeigt wurde. Und wie wollen Sie eine Wertminderung automatisch prüfen, ohne das Fahrzeug selbst gesehen zu haben und alle wertbeeinflussenden Faktoren mitsamt Marktlage vor Ort zu kennen? So nach dem Motto, der Computer hat gesagt? Eine Wertminderung wird vom Sachverständigen festgelegt, der das Fahrzeug besichtigt hat und sämtliche wertbeeinflussenden Faktoren und die Marktlage kennt.
    Es handelt sich hier nicht um Propaganda, sondern nur um Aufklärung des Verbrauchers/Geschädigten darüber, das er gewisse Rechte hat und es auch Berufsstände gibt, an die er sich vertrauensvoll wenden kann.

    Und dies alles im Rahmen von Recht und Gesetz.

    Sauber, ordentlich, unabhängig, objektiv, frei und ohne Hintergedanken.

    Mfg. K.Stoll

  49. Robin Huk

    @Regulierer

    ……Wir geben die Gewährleistung, nicht die Werkstatt!

    Wer prüft den Anspruch und entscheidet über Gewährleistungsansprüche?
    Der Sachbearbeiter der Versicherung? Der angestellte SV der Versicherung? Die Werkstatt, die den Fall “verbockt” hat? Die Arbeitsanweisung? Der Hoenen? Der Papst?

    ……die WM wird automatisch geprüft und ausgezahlt..

    Nach welchen Kriterien wird Wertminderung automatisch geprüft?
    Ruhkopf/Sahm? Halbgewachs? Hamburger Modell? Heindges? Aus der Hüfte? Zufallsgenerator? Durch Würfeln? Am besten gar nicht?
    Wo bleibt die individuelle Beurteilung des entsprechenden Objektes?

    ……WO IST NUN DER NACHTEIL FÜR DEN GESCHÄDIGTEN???

    1.) Keine Beweissicherung durch unabhängiges Gutachten = kein Kfz-Sachverständiger der ggf. Gewährleistungsansprüche prüfen und bestätigen kann.

    2.) Erpressung der Geschädigten auf Inanspruchnahme eines Mietwagens durch Vertragspartner der Versicherer, die diese zu Dumping-Preisen anbieten müssen.

    3.) Keine Beratung durch Rechtsanwalt oder Kfz-Sachverständige = Nutzungsausfall wird natürlich zu niedrig bemessen.

    4.) Keine individuelle Festlegung der Wertminderung durch unabhängige Kfz-Sachverständige = keine oder zu geringe Entschädigung.

    Nettes Schadensmanagement!

  50. SV WESOR

    @Regulierer spricht von Propaganda. Propaganda können freie SV mit dem Lackschichtdickenmesser leicht + sauber anbieten.

    ” Wir kontrollieren Ihren reparierten Unfallwagen für 1 €”
    ” Wir messen zerstörungsfrei die Lackschichtendicke in Ihrem beisein sofort.”

    Sie werden staunen, was die Kunden loslassen, wenn sie ihnen die Stukateurarbeiten dieser Gipserbuden offenlegen. Dann lassen sie noch etwas ab über Beulenspiegelung, Abklebekanten, Farbabweichung, Farbnebel usw..das reicht für 1 Gutachten und der Anwalt hat auch noch einen Mandanten. Viel Freude an der 3 Jahresgarantie haben die bei uns nicht.

  51. Regulierer

    @ Stoll:

    “Wie wollen Sie eigentlich eine Gewährleitung geben, wenn Sie die Arbeiten gar nicht durchgeführt haben? Sie können doch nicht für Dinge geradestehen, die der Inhaber einer Firma mitsamt seinen in der Handwerksrolle eingetragenen Meistern evtl. vermasselt hat.”

    Doch, können und machen wir! FZ wird von einem unabhängigen SV geprüft! (Der in Ihren Augen natürlich nur die Augen des VU hat…)

    “Und wie wollen Sie eine Wertminderung automatisch prüfen, ohne das Fahrzeug selbst gesehen zu haben und alle wertbeeinflussenden Faktoren mitsamt Marktlage vor Ort zu kennen?”

    Vorlage bei einem unabhängigen SV!

    @ Robin HUK

    “……WO IST NUN DER NACHTEIL FÜR DEN GESCHÄDIGTEN???

    1.) Keine Beweissicherung durch unabhängiges Gutachten = kein Kfz-Sachverständiger der ggf. Gewährleistungsansprüche prüfen und bestätigen kann.”

    Bla bla… (sorry) den braucht hier niemand, das FZ wird picobello repariert!

    “2.) Erpressung der Geschädigten auf Inanspruchnahme eines Mietwagens durch Vertragspartner der Versicherer, die diese zu Dumping-Preisen anbieten müssen.”

    Wieso Erpressung? Niemnd kann und wird gezwungen. Und ob da Auto für 28,- oder 86,- bei z.B. Europcar angemietet wird, kann dem AST wohl ziemlcih Hupe sein.

    “3.) Keine Beratung durch Rechtsanwalt oder Kfz-Sachverständige = Nutzungsausfall wird natürlich zu niedrig bemessen.”

    RA und Sv wird nicht benötigt. Wie gesagt, alle möglichen Forderungen werden aktiv angesprochen. Und der NA wird nach Schwacke gezahlt und nicht nicht zu niedrig!

    “4.) Keine individuelle Festlegung der Wertminderung durch unabhängige Kfz-Sachverständige = keine oder zu geringe Entschädigung.”

    S.O.

    Noch einmal! Ein funktionierendes Schadenmanagement kann Ihnen nicht gefallen, da dies Ihnen Ihre Kunden nimmt. Das Sie hier “Hurra” schreien kann und wird niemand erwarten.
    Aber Sie erzählen schlichtweg Lügen und das kann nicht sein!

  52. Robin Huk

    Es wird nie ein rechtskonformes, funktionierendes Schadensmanagement geben, schon gar nicht gesteuert durch die Versicherer, wenn dem Verursacher und Kostenträger die Entscheidungen über die Wiederherstellung und/oder Entschädigungen überlassen wird.

    Ein wenig logisches Denken reicht für diese Erkenntnis bereits aus.

    Aus rechtlicher Sicht ist das Schadensmanagement natürlich unzulässig, da hierdurch die Dispositionsfreiheit des Geschädigten eingeschränkt wird.

    Dispositionsfreiheit des Geschädigten = Formulierung des BGH!

    Diejenigen, die mit dem Schadensmanagement schon einmal in Berührung gekommen sind, wissen sehr genau zwischen Wahrheit und Unwahrheit zu unterscheiden.
    Nur Traumtänzer oder berufliche Büttel sind natürlich anderer Meinung.

    Das Schadensmanagement funktioniert stets nur einmal und dann nie wieder.
    Bestenfalls einige notorisch Unterbelichtete kann man für einen zweiten Anlauf begeistern.

    Das wissen die Verantwortlichen bei den Versicherern sehr genau.

    In Anbetracht der Tatsache, dass in der gesamten Wirtschaft heute nur der schnelle Euro zählt, nimmt man die Zusatzgewinne aus dem Schadensmanagement natürlich gerne mit.

    Kurzfristige Bilanzfrisur durch Raubrittertum!

    Ob hierdurch andere geprellt und verprellt werden, interessiert keinen der heutigen Manager, da die Folgen dieses Imageverlustes auf nachfolgende Managergenerationen ausgelagert werden.

    Interessant hierbei ist, dass einige “Wirtschafts-Führer” es immer wieder schaffen, das “Fuss-Volk” für falsche Ideologien zu begeistern, das dann auch noch blind und kritiklos der vorgegeben Marschrichtung folgt.

    Sollten die Gewinne aus dem Schadensmanagement in der Zukunft zwangsläufig rückläufig werden, gleicht man dies durch Einsparung der Personalkosten wieder aus, indem man sich dann, ohne zu zögern, dem bisher loyalen “Fussvolk” entledigt.

    Das ist die Realität.

    Und Realität ist auch – no future for Schadensmanagement!

  53. runabout

    Der durchschnittliche Autofahrer erleidet statistisch alle 14 Jahre einen Haftpflichtschaden.

    Von daher liegt es auf der Hand, daß die wenigsten um ihre Rechte als Geschädigte wissen.
    Diese weit verbreitete Unwissenheit ist die ganz große Schatztruhe aus der sich die Schadenssteuerer vollen Händen bedienen und ständig neue Rekordgewinne in die Taschen ihrer Arbeitgeber schaufeln.
    Beim telefonischen Erstkontakt wird, oftmals unter Ausnutzung der Schrecksituation, durch Werbung, Desinformation mit drohendem Unterton, in dem z.B. die Schadensminderungspflicht völlig abwegig interpretiert wird, der Geschädigte dazu genötigt,
    sein Fahrzeug in die “Obhut” der Schadensregulierer zu geben.

    Der entscheidene Punkt ist: Dem Sachbearbeiter (das
    bearbeiten ist hier wörtlich zu nehmen) muß es gelingen, dem Geschädigten von der Beauftragung
    unabhängiger Dienstleister abzubringen.

    Standartsprüche wie: “Freie Sachverständige sind zu teuer, wir beauftragen die xy-Organisation, die
    sind neutral, da gibt es keine Probleme.”
    oder:
    “Wenn Sie einen Rechtsanwalt einschalten geht der Fall zu unserer Rechtsabteilung, dann verzögert sich die Regulierung.”

    Solche Aussagen sind m.E. rechtwidrig da unlauterer Wettbewerb und Geschäftsschädigung unabhängiger Dienstleister.

    Positiv ist, daß derartige Machenschaften allmählich
    die Wahrnehmungschwelle in der Öffentlichkeit überschreiten.
    Ich warte nur darauf, daß ein Fernsehmagazin, über ein solche “Schadenssteuerung” berichtet, inklusive
    des Telefongespräches mit dem Regulierer.
    Nicht ganz einfach vorzubereiten, aber für einen ehrgeizigen Investigativjournalisten wäre das DIE Story.

    Die Tage des Schadensmanagements dürften dann gezählt sein.

  54. An Regulierer,

    zur Info: Unser Büro existiert seit 40 Jahren, halten Sie uns bitte nicht für unerfahren und dumm.
    Wir haben Tag aus, Tag ein Kontakt mit Geschädigten und ihren Erfahrungen mit dem Regulierungsgebahren einiger Versicherer.
    Das jemand, der stetig Aufträge von Versicherungen erhählt, unabhängig sein soll, ist ein glatte Lüge. “Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing”. Als wirklich freie Sachverständige können wir es uns erlauben, einzelne Auftraggeber, die mit unverschämten Forderungen auf uns zu kommen, zum Teufel zu jagen. Ein SV, der den Großteil seiner Aufträge von den Versicherern bekommt kann das nicht (können schon, aber dann ist er erledigt).
    Ihren Einlassungen kann daher kein vernünftig denkender Mensch folgen.
    Trotzdem

    Mfg. K.Stoll

  55. runabout

    @ SV Stoll

    völlig richtig.
    Nur werden diese Vertragsbeziehungen von den Versicherungssprechern natürlich vehement bestritten und
    behauptet es gäbe nur ein Qualitätsschadensmangement auf höchstem Niveau. Natürlich nur Vorteil des Geschädigten.

    probieren wir es mit ein paar Zahlen.

    Im Jahr 2004 wurden von den Versicherungen in Deutschland 6.770.000 Verkehrsunfälle reguliert (Haftpflicht und Vollkasko, Quelle GDV)

    Nehmen wir eine Versicherung gelb, mit Marktanteil
    15%.
    Regulierte Schäden durch Versicherung gelb:

    1.015.500

    Jetzt nehmen wir an, die SV-Organisation grün
    erstellt zu jedem 3. Schadensfall ein Gutachten, macht nach Adam Riese.

    338.500 Gutachten für SV-Organisation grün.

    Bei diesen Zahlen wird klar, daß es hier ums ganz große Geld geht.

    Kürzungen bzw. Nichtberücksichtigungen rechtmäßiger Ansprüche (Stundenverrechnungssätze, UPE, Verbringungskosten, Farbtonangleich, Minderwert, WBW, Restwert etc.etc.etc)auf Wunsch des Auftraggebers gelb multiplizieren sich mit 338.500.

    Selbstredend kann man bei einer derartigen Auftragslage dann einen Mengenrabatt bei den Sachverständigenhonoraren gewähren.

  56. SV WESOR

    Hier liegt uns die geschwärzte Kopie eines Rahmenvertrages aus dem Jahre 1991 der SV-Organisation grün vor. Bei 1000 Gutachtenaufträgen des Versicherers, werden 30 % Rabatt vereinbart. Ein Kfz-SV mit 500 Gutachten im Jahr braucht schon eine Hilfskraft um das Pensum zu schaffen. Grün schreibt den vorgegebenen niedrigsten Stundenlohn der Versicherungs-Partnerwerkstatt in das Gutachten bei Reparaturschäden. Ist es möglich einen Totalschaden darzustellen, stehen die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze dieser Postleitzahl im Gutachten.
    Was aber eigentlich verwerflich ist, der Geschädigte wird zu “Grün” geschickt und unterschreibt dort einen Gutachtenauftrag. Dann wird dem Geschädigten bei Unzufriedenheit noch erklärt, er hat ja bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben, er bekommt kein zweites Gutachten mehr bezahlt. Wenn etwas nicht stimmt soll er doch bei “Grün” eine Nachbesserung durchsetzen.

  57. Regulierer

    Ich glaube von mir behaupten zu können nicht betriebsblind zu sein.
    Und unser Schadenmanagement ist mit Sicherheit kein Übervorteilen! Es wird sicherlich die Bequemlichkeit, wie bereits angesprochen, des Einzelnen angesprochen. Aber nochmals: Weder in Kasko, noch in KH kann der Geschädigte dazu verpflichtet werden, wird auch nicht. Insoweit kann der Geschädigte selbst disponieren, er übergibt FREIWILLIG die Organisation an uns. Und ich wiederhole mich gerne nochmal, weil dies ja anscheinend nicht verstanden wird, in KH werden alle Forderungs-Positionen zum FZ-Schaden AKTIV (!!!) angesprochen.
    Ich halte niemanden von Ihnen für dumm oder unbedarft, dieser Eindruck darf bitte nicht entstehen.
    Und ich verstehe Ihr Unbehagen, weil Ihre Umsätze wegfallen. Aber Ihre Argumente sind definitiv falsch und werden leider bewusst so verbreitet. Und das hat nicht mit den Gebührenstreiterein zu tun, die an anderer Stelle geführt werden und hier nicht vertieft werden sollen.

    Sie machen hier einfach nur profane Lobby-Arbeit!

    Zu den VU-SV: Sicherlich ist eine gewisse Abhängigkeit da. Aber auch hier ist der SV gehalten Gutachten zu fertigen, die einer kritischen Prüfung standhalten. Das ist zumindest bei uns der Anspruch an den SV. Und der WM-Anspruch wird sicherlich nicht bis zum Letzten ausgereizt (nach dem Motto: ” noch so eben zu aktzeptieren, da Streit nicht wirtschaftlich”)
    ist aber auch aus AST-Sicht im akzeptablen Bereich.

    Ich will meinem Arbeitgeber mit Sicherheit keinen Heiligen Schein aufsetzen, aber hier gehen wir m.E. einen korrekten Weg!

    Aber das sehen Sie ja berkanntermaßen anders…

  58. Robin Huk

    Die Versicherungswirtschaft verzeichnet derzeit Gewinne in 3-stelliger Millionenhöhe (einige berichten sogar von über 1 Milliarde EUR / Jahr) aus dem Bereich Schadensmanagement.

    Wer bezahlt diese Zeche?

    Sind das die eingesparten Sachverständigenkosten?

    Wohl kaum!

    Es ist wie bei der Börse.
    Geld geht nie verloren, sondern wird nur “umgeschichtet”.
    Beim Schadensmanagement wird das Geld von den Geschädigten zu den Versicherern “transferiert”.

    Nachdem es, wenn man den Erzählungen des Regulierers Glauben schenkt, eine Versicherung zu geben scheint, die tatsächlich noch einwandfrei reguliert (muss eine neue Gesellschaft sein, die noch kein Insider kennt), wäre es für alle geprellten Verbraucher von höchstem Interesse, den Namen dieser Gesellschaft zu erfahren.

    Es ist geradezu eine Bürgerpflicht des Regulierers, den Namen dieser Gesellschaft zum Wohle aller Versicherten nennen.

    Auf diese Traumfabrik wird nach Bekanntgabe sofort ein RUN neuer Kunden in ungekannten Ausmass einsetzen.
    Ähnlich wie im Moment bei den Lottoannahmestellen.

    Solch eine noble Versicherung ist nähmlich seltener als ein 6er im Lotto.

    Warum den Geheimtipp verschweigen?
    Bessere und billigere (kostenlose) Werbung gibt es nicht für diese Gesellschaft, als ggf. ausgiebiges Lob auf dieser Internet-Plattform.
    Der Vorstand wäre sicherlich auch begeistert von dem Ansturm neuer Kunden.
    Der Regulierer könnte diesen Erfolg natürlich für sich verbuchen und beruflich erheblich davon profitieren.
    Nur Vorteile!

    Könnte natürlich auch sein, dass der “Schuss nach hinten losgeht”, wenn nach Bekanntgabe der Gesellschaft die bisherigen “Versicherungsgeschädigten” über ihre Erfahrungen mit dieser “Traumversicherung” berichten.
    Besonders tragisch dabei wäre, dass wir den Regulierer als Märchenerzähler auf dieser Plattform verlieren.

    Nicht nur gackern, sondern auch Eier legen!

    Nur Mut – alle sind schon sehr gespannt!

    Katze aus dem Sack!!!!

  59. Chr. Zimper

    wer ist denn – b e i u n s??.

    Herr Regulierer, bestimmt könnte der eine oder andere freie Gutachter k o n k r e t Stellung zu Ihren Aussagen nehmen.
    Ich denke, es wäre an der Zeit, langsam mit offenen Karten zu spielen.

    Wie können Sie den freien SV nur unterstellen, es gehe ihnen hier n u r um ihre Honorare?
    Diesen Blog gibt es doch nur deshalb, weil Schadensregulierer bei Einschaltung des freien Sachverständigen durch den Geschädigten keine m a x i m a l e Gewinnsteigerung erzielen können.

    Und könnten Sie mir dann auch gleich mal erklären, warum Gutachter ihr Honorar bei der HUK-Coburg immer noch einklagen müssen, obwohl diese so wie wir a l l e Verfahren an den unterschiedlichsten Gerichten gewonnen haben. Hofft man hier, eine Lüge wird zur Wahrheit – man muss sie nur immer wieder vortagen?

    MfG Chr. Zimper

  60. SV WESOR

    Gott sei dank, gibt es noch akzeptable Regulierer.

    Der Geschädigte erkennt doch gar nicht den Unterschied zwischen Abwehr und Anspruch. zB. teilt die DEVK-Versicherung mit:
    “Wir verzichten auf ein Gutachten, reichen Sie uns nur einen Kostenvoranschlag ein das reicht. Wenn es Fragen gibt unsere Sachverständigen können Sie “kostenlos” beauftragen.
    “Wo können wir Ihr Kfz besichtigen?”
    Arbeitsanweisung einiger Versicherer:
    “Die Geschädigten müssen noch am gleichen ‘Tag bis Abends 20 Uhr angerufen werden und ihnen klargemacht werden, das unsere Partnerwerkstatt kostenlos einen Voranschlag erstellt und sie kostenlos einen Mietwagen erhalten. Wir müssen unsere Weisungen mit Nachdruck deutlich machen und auf jeden Fall noch am selben Tag das Anschreiben rausschicken.
    Woher soll ein Geschädigter wissen, das ein Kostenvoranschlag kein Beweis ist und der Versicherer die Ankündigung der Schadenersatzabwehr durchführt.
    Liebe Regulierer, hier merkt man ganz genau, wie sie sich gar keine Gedanken mehr darüber machen was ihnen von “Oben” in Textbausteinen diktiert wird. Klar müssen Regulierer die Arbeitsanweisungen des Versicherers befolgen und den Arbeitsplatz verlieren wollen sie auch nicht. Da wird dem Geschädigten der Betrugsfragebogen für Anspruchsteller geschickt mit verklausalierten Fragen und hinterher wird er wegen dem leichtsinnigen Ausfüllen als Betrüger dargestellt oder die Unabwendarkeit in Frage gestellt.
    Darum schützt das Gesetz den Geschädigten und nimmt Gutachter/Anwaltskosten zu den ersatzpflichtigen Positionen. Heute wird doch Werbung mit Schadenregulierung gemacht, weil der ”’Schnäppchenjäger” nur an seinen Vorteil kennt und er nicht daran denkt, dass er als Geschädigter es mit der Abwehr zu tun hat. Wenn ihm jeder nur schnelle kostenlose Hilfe verspricht. Meinung über “Ehrliche Werbung” der HUK-Coburg: Das Schild schützt mich,- die Ansprüche werden damit abgewehrt. “Fels in der Brandung,- Ansprüche prallen ab.” Wir machen den Weg frei, Ansprüche trampeln wir nieder”. Statt dass der Verbraucher darüber nachdenkt, dass er im Schadensfall, derjenige ist der abgewehrt wird und sagt “Danke, kostenlos werde ich nur mein Vermögen los”.
    Es ist doch absurd, daß der Verursacher Schuld und Schadenhöhe bestimmen will! Schauen sie doch nur die Versicherungs-Prämien an, von 30 % Freiheitsrabatt bis 200 % Maulus dazu noch 12 Regionalklassen. Versicherungs-Lobby in der Justiz, aber auch das Gegenteil 45.OOO € mehr Schmerzensgeld weil der Geschädigte fünf Jahre als Simulant bezeichnet wurde….im OLG Urteil.
    Cirka 20 Vorstände beherrschen gesetzlich vorgeschrieben 40 Millionen Kfz-Halter. Wer nicht genügend abwehrt, wird vom brutaleren Versicherer gefressen (Börse). Das wissen Regulierer. Meine Damen und Herren, wenn sie das beim Geschädigten nicht durchsetzen köenn, müssen wir eben sie ersetzen, so tönt es in Seminaren bei einem großen Versicherer in München. Sachverständige, Anwälte… diese Wegelagerer müssen wir ausschalten! Versicherungsagenten: 10-40 € erhalten sie, wenn Gutachter, Anwälte, Mietwagen ausgeschaltet werden. Bieten sie dem Versicherten ihre kostenlose Hilfe an. Ich könnte gar nicht aufhören mit dem Aufzählen über die Versuche, wie hinterlistig gegen die Geschädigten vorgegangen wird. Es mag stimmen das 10 % der Ansprüche Betrug sind, aber dann kann man doch nicht 90 % der rechtmäßigen Ansprüche vorsätzlich wie Betrüger behandeln.

    Richtig, ich sehe und erlebe es täglich bekanntermaßen anders!

  61. Gast

    Wer hat was vom Schadensmanagment?
    Der Kunde
    die VS
    der Partnerbetrieb

    Wer leidet drunter?
    Markenwerkstätten
    SV
    RA
    Mietwagenfirmen

  62. F. Hiltscher

    Zitat:
    Gast Montag, 09.10.2006 um 15:01

    Wer hat was vom Schadensmanagment?
    Der Kunde
    die VS
    der Partnerbetrieb

    Wer leidet drunter?
    Markenwerkstätten
    SV
    RA
    Mietwagenfirmen

    Hallo Gast,
    Wer hat was vom Schadensmanagment?
    Ausschließlich die Versicherung!

    Wer leidet drunter?
    Der Kunde -Weil er das Geschenk der Werkstätten an die Versicherungen letztendlich bezahlt.Weil er unbewusst mithilft den unabhängigen SV u. RA, seine letzten Garanten, für den Verbraucherschutz, zu eliminieren.

    Der Partnerbetrieb- Weil er jemanden Preisnachlässe gewährt, der von der Schadenkonstellation niemals ein Partner sein kann und weil er seine Kunden preislich übervotrteilen muss.Das geht nicht lange gut.

    Markenwerkstätten- weil Sie nicht mehr ordentlich und leistungsbezogen kalkulieren können.

    SV/RA- weil sie als Verbraucherschützer damit vorsätzlich von den Versicherern eliminiert werden.
    Mietwagenfirmen- Weil Sie genauso am wirtschaftlichen und sozialen Ergebnis des Bundes beitragen, wie die anderen Gewerbetreibenden auch.
    Aber anscheinend haben nur noch ein paar Versicherer eine Existenzberechtigung weil Geiz geil ist.
    Wer das nicht sehen will überblickt die ernste Lage nicht.

  63. Gast

    Rechnen Sie nur mal zusammen was aus einen 2000€ Schaden werden kann, wenn die letzten Garanten des Verbraucherschutzes auch noch mitverdienen.

  64. H. Nordmeier

    genau das reduziert den gewinn spürbar! noch schlimmer wird es wenn man sich vorstellt was man ohne die lästigen verbraucherschützer alles kassieren, sorry, einsparen könnte. so liesen sich die berechtigten forderungen doch zumindest halbieren oder gar vierteln. den frust kann man doch verstehen oder?

  65. Benz-Rider

    @ Gast

    Zitat: “… Rechnen Sie nur mal zusammen was aus einen 2000€ Schaden werden kann, wenn die letzten Garanten des Verbraucherschutzes auch noch mitverdienen…”

    Antwort: Ein 2.000 €-Schaden ist nach wie vor ein Schaden über nur 2000 €!

    Aus eigener Erfahrung möchte ich Ihnen, Gast, einmal die Zusammensetzung meiner “realistischen” Schadensumme von 20.000 € darstellen:

    Bruttoreparaturkosten ca. 17.000 €,
    Wertminderung merkantil ca. 1.000 €,
    Nutzungsausfall ca. 400 €,
    Sachverständigenkosten ca. 900 €,
    Anwaltskosten ca. 700 €.

    Zu meinen Fahrzeugschaden über 18.000 € habe ich ca. 400 € Nutzungsausfall für ca. 1 Woche Reparatur und die Kosten für meinen Sachverständigen und meinen Anwalt, womit ich in jeder Hinsicht abgesichert war, erhalten. Also, Alles in Allem 20.000 €, die meiner Meinung nach voll in Ordnung gehen.

  66. runabout

    @ gast

    wie soll ein Kunde vom Schadensmangement profitieren,
    wenn ihm erhebliche Teile seines erlittenen Schadens vorenthalten werden.
    Dazu kommt ein ungewisses Ergebnis eines Reparaturversuches in der “Vertrauenswerkstatt”.

    Daß Sachverständige von der rechtmäßigen und ordentlichen Schadensbegutachtung leben hat niemand bestritten. Dafür haften wir schließlich und stehen mit unserem Namen gerade.
    Wir bieten eine qualifizierte Dienstleistung an und sind nicht so leicht über den Tisch zu ziehen wie der
    ahnungslose schadensgemanagte Kunde.
    Damit stören wir eure Kreise und verhindern den Betrug.
    Das wird auch so bleiben !

  67. Störtebeker

    Hallo Gast

    Gerade komme ich als SV von einer Nachbesichtigung. Folgender Sachverhalt hierzu:

    Das Fahrzeug des AST erlitt einen KH-Schaden. Dieser wurde meinerseits ehemals mit ca. 1.400 € (inkl. MwSt.) ohne Wertminderung ermittelt. Der AST lies auf Anraten der gegnerischen Vers. das Fzg. bei einem sog. Vertrauensbetrieb reparieren. Letzte Woche erhielt ich von der Vers. nun den Auftrag, das Fzg nach der Reparatur erneut zu besichtigen, da die Vertrauenswerkstatt einiges mehr als “nur” 1.400 € berechnet hatte – nämlich satte 1.999,- €.
    Vor wenigen Minuten führte ich, wie bereits erwähnt, die Nachbesichtigung durch mit dem Ergebnis, dass “nicht beschädigte” Achsteile von dieser Werkstatt “zwar berechnet”, aber (logischerweise) “nicht erneuert” wurden. Somit lässt sich nun auch diese Kostenausweitung über satte 600 € erklären. Es wurden Teile berechnet die weder beschädigt, noch erneuert wurden.
    Sobald der Versicherer mein Prüfungsprotokoll vorliegen hat, wird diese “Vertrauenswerkstatt” wohl die längste Zeit das Vertrauen der Versicherung gehabt haben.

    Wie Sie sehen, lieber Gast, ist auch das tägliche Praxis der Sachverständigen – auch als Verbraucherschützer der Versichertengemeinschaft.

  68. SV Hildebrandt

    Hallo @ Gast,

    in einem Fall aus meiner Kundschaft ist mir bekannt geworden wie einer dieser so genannten *Vertrauensbetriebe* arbeiten. Dieser Kunde machte leider folgende Erfahrung durch zwei Verkehrsunfälle und ist beim zweiten Schaden auch wieder in diesen Betrieb gegangen und hat leider feststellen müssen das mit zweierlei Maß gemessen wird.

    Zum Sachverhalt:
    Kunde ist vor einigen Monaten in eine unverschuldeten Unfall verwickelt und hat die *Vorzüge* des Schadensmanagment kennen lernen können. Bis vor wenigen Tage war er damit auch zufrieden, obwohl er bis heute nicht nachvollziehen kann was mit seinem Fahrzeug wirklich war. Belege wurden ihm nicht ausgehändigt, ihm wurde nur mitgeteilt das dieser Betrieb mit einem Stundenverrechnungssatz von „nur“ 54 Euro arbeiten würde.

    Vor einigen Tagen hatte jetzt genau dieser Kunde einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall und hat keine Vollkaskoversicherung. Also denkt sich dieser Kunde: „in dieser Werkstatt ist es preiswert…!“ Weit gefehlt. In diesem Fall wollte dieser *Vertrauensbetrieb zu üblichen Konditionen ihm gegenüber abrechnen.

    Als Vertrauensbetrieb für alle Arbeiten: 54,00 Euro/Std. zzgl. Material

    Als frei arbeitender Betrieb: Mechanik 82,00 Euro/Std. – Karosserie 94,50 Euro/Std. – Lackierung 124,80 Euro/Std. zzgl. Lackmaterial.

    Man kann nur hoffen, dass möglichst viele Geschädigte vorher solch Differenzierungen mitbekommen und nicht mehr auf die schöne heile Welt des Schadensmanagment reinfallen.

  69. Störtebeker

    Nun ja, Herr Hildebrandt, wie mein Beispiel zeigt, versuchen sog. Vertrauenswerkstätten wohl die versicherungsseitig vorgegebenen “Niedrigstlöhne” mit der Berechnung zusätzlicher und nicht notwendigen Arbeiten sowie mit der Rechnungsstellung zusätzlicher und nicht verarbeiteter Ersatzteile zu kompensieren. Diese „Schadenmanagementsysteme“ der Versicherungen ermöglichen eben grenzenlose Manipulationsmöglichkeiten, einerseits zu Lasten der Anspruchsteller und andererseits zu Lasten der Versichertengemeinschaft.

    Wo nur noch Aktienkurse das Tun und Handeln bestimmen, sind Aufrichtigkeit, Rechtschaffenheit und Ehrlichkeit völlig fehl am Platz. “Geiz ist eben geil” und wird noch geiler, wenn man anderer Leute Geld verwaltet. Ob die Gelder nun von Bank- und Versicherungskunden, oder von Vereins- und Parteimitgliedern kommt, ist völlig egal. Heute darf nach belieben veruntreut werden – und zwar was das Zeug hält! Ganz nach dem Vorbild unserer Staatslenker.

  70. SV Hildebrandt

    Wozu das letztendlich führen wird, ist absehbar. In eine Abhängigkeit und Überwachung die George Orwell in seinem Werk 1984 prognostizierte. *Ich fahre jemand hinten drauf* und *ich bestimme* wie repariert wird (hier in der Anlehnung an totale Überwachung gesehen). Wir nähern uns diesem Szenario unermüdlich. Geißelungen von Werkstätten, ausschalten von Sachverständigen, zumindest von denen die sich nicht geißeln lassen wollen, Rechtsanwälten und Bergediensten. Mietwagenfirmen die nicht auf einem unproduktiven Niveau abrechnen wollen. Was interessiert uns was der BGH entscheidet? Wir sitzen auf *UNSEREM* Geld und an das kommst du nur ran, wenn wir wollen oder mal wieder müssen.

    Was kommt dann? Verletzte, bedingt durch einen Verkehrsunfall müssen erst mit der gegnerischen Assekuranz verhandeln bei welchem Arzt, in welchem Krankenhaus sie sich behandeln lassen dürfen, oder reicht eventuell der Scharlatan von neben an…?

    Letztendlich zahlt aber immer der Verbraucher die Zeche. Sei es durch die Abzocke und unnötigen Prozesskosten, man überlege sich mal wo die Beiträger ständen wenn nicht unnötiges Geld in sinnlose Prozesse verpuffen würde, oder die Abrechnungen dieser so genannten *Vertrauensbetriebe*.

  71. Gast

    Ich wiederhole mich noch mal, vom Schadensmanagment profitiert sicherlich die VS am meißten aber auch die Vorteile für den Kunden sind vorhanden und die lassen sich nicht leugnen.

    Egal was hier geschrieben wird.

    Was so einige Leute so von sich geben ist geradezu lächerlich und ist eine unglaubliche schlechtmacherei.
    Ich glaube Herrn Störtebecker seine Geschichte und es grenzt auch schon an Dummheit sowas zu machen.
    Hand aufs Herz meine Herren, ist das denn nur bei Vertrauensbetrieben so?

    Wir sind eine Karosseriebetrieb mit einer eigener Lackierabteilung und lackieren auch für Autohäuser und ich sehe tagtäglich was so manche Markenwerkstätten auch heute noch bei VS-Schäden so treiben.
    Ach ja nur mal so am Rande, beauftrage ich bei einen Haftpflichtschaden einen SV(egal frei oder irgendwo angeschlossen)schreibt der mir genau das auf, was ich ihm sage.

  72. Störtebeker

    Hallo Gast!
    Sie schreiben: “… Ich glaube Herrn Störtebecker seine Geschichte und es grenzt auch schon an Dummheit sowas zu machen. Hand aufs Herz meine Herren, ist das denn nur bei Vertrauensbetrieben so? …”

    Meine Antwort: Ich denke, dass diese Betrügereien überwiegend bei Vertrauensbetrieben anzutreffen sind, zumal diese Werkstätten grundsätzlich nicht befürchten müssen, von einem (absichtlich außen vor gelassenen) SV überprüft zu werden.

    Weiter schreiben Sie: “…Ach ja nur mal so am Rande, beauftrage ich bei einen Haftpflichtschaden einen SV(egal frei oder irgendwo angeschlossen)schreibt der mir genau das auf, was ich ihm sage…”

    Meine Meinung hierzu: Sicher gibt es auch sog. “SV”, die sich ihre Arbeit vorschreiben lassen. Auch ich kenne solche Möchtegernsachverständigen, die nicht in der Lage sind den ggf. überzogenen Wünschen eines Reparateurs auf fachlicher und sachlicher Ebene zu begegnen. Doch die Hilfswilligenleistung solcher “SV” werden insbesondere von Versicherern forciert, denn nur den Unwissenden kann man beliebig lenken. Hierfür gibt es zahlreiche Beispiele.

  73. Gast

    Gerade Vertrauensbetriebe sind auf die vermittelten Schäden angewiesen und dürfen sich keine Betrügereien leisten.

    Was ist denn sowas bei einer normalen Werkstatt passiert?
    Die Rechnung wird gekürzt und sonst nichts.
    Oder sehe ich das falsch?

  74. SV Hildebrandt

    @Gast

    Dann erläutern Sie doch mal bitte wie ein *Vertrauensbetrieb* existieren kann!

    Ich kenne hier im Umkreis einige und die können nur noch deswegen überleben weil sie:

    a.) gebraucht oder billig Teile verwenden
    b.) Überstunden der Arbeitnehmer nicht bezahlen
    c.) Arbeiten nicht sach- und fachgerecht ausführen
    d.) die wenigen privaten Kunden auf vorstehenden Weg auch abzocken

  75. Nick

    Geiz ist geil!!! – Der Werbetexter vom Media-Markt hat sicherlich früher mal als Versicherungsstatistiker gearbeitet. Vielleicht hat er auch Gebührenlisten für Sachverständige und Mietpreistableaus erfunden?

  76. Rumpelstilzchen

    Zu diesem und jenem Punkt

  77. Xavante

    Zu diesem und jenem Punkt
    (….und jetzt die Fortsetzung zur Überschrift)

    Kfz.-Unfallschadenregulierung
    ohne neutrales Gutachten
    ist n i c h t risikofrei

    Die ARGE der Unfallschaden-Service-Partner hat bei Kfz-Betrieben,Rechtsanwälten und qualifizierten
    Sachverständigenbüros die Bedeutung
    eines unabhängigen Beweissicherungs-Gutachtens für die vollständige Schadenregulierung überregional hinterfragt.

    Die Antworten und Hinweise haben folgende Erkenntnisse
    ergeben:

    • Die derzeitige Praxis der Autoversicherer bei der Schadenregulierung unter dem Begriff „Schadenmanagement“
    ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen durch eine
    Schadensteuerung Schadenersatzforderungen zu
    begrenzen bzw. als „nicht erforderlich“ in Frage zu stellen.

    • Um die damit verbundenen Zielsetzungen zu erreichen, wird zunehmed angestrebt, durch einen schnellen und ersten
    Kontakt zum Geschädigten Einfluß zu nehmen auf seine
    Vorgehensweise.

    • So wird versicherungsseitig Hilfe in allen Punkten angeboten und damit versucht, den Geschädigten in Richtung der eigenen
    Zielsetzungen zu beeinflussen. Er soll sich bei der Schaden-
    abwickelung so verhalten, wie der Versicherer sich das
    zwecks Kosteneinsparung vorstellt.

    • Aber auch der Versuch einer versicherungsseitigen Einflussnahme auf Kfz-Werkstätten, unabhängige Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte ist nicht nicht zu
    übersehen.

    • Die Werbung um das Wohlverhalten des Geschädigten und seiner Reparaturwerkstatt wird als „Kundendienst“ herausgestellt, um
    damit einen vertrauensbildenden Aspekt in den Vordergrund
    zu rücken. Dennoch bleibtim Versicherungsjargon der Geschädigte ein Unfallgegner !-

    • Deshalb haben Versicherungen auch wenig Interesse daran , dass der Geschädigte sein Fahrzeug in einem qualifizierten
    Fachbetrieb mit relativ hohen Stundenlöhnen reparieren lässt,
    wenn bei fiktiver Abrechnung lt.Kalkulation des Versicherers
    neben der Mehrwertsteuer auch noch div.Reparaturleistungen
    kostenmäßig eingespart werden können. So rechnen Versicherer
    vielfach auch nur mit sog. „ortsüblichen durchschnittlichen
    Stundenverrechnungssätzen“.-
    Frage: „Wovon die Mitte, bitte ?“
    Weitere Schadenersatzpositionen werden oft ignoriert oder als „nicht erstattungsfähig“ gestrichen.

    • Für den Prozess der Schadenabwicklung wird das qualifizierte Beweissicherungsgutachten eines neutralen Kfz-Sachverständigen versicherungsseitig vielfach für nicht erforderlich gehalten.
    Um das zu erreichen, werden beispielsweise Kfz-Werkstätten sog.
    „Reparaturfreigaben“ erteilt, also Reparatur ohne qualifizier- te Beweissicherung und ohne Gutachten.
    Gespart wird dann schon einmal die ansonsten auch zu regulie-
    rende Schadenersatzposition „Gutachterkosten“. Wenn auch die Versicherer die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständi-
    gen oftmals für entbehrlich halten, so wollen sie dennoch auf
    die eigenen Sachverständigen nicht verzichten.

    Werkstatt und Kunde müssen jedoch dafür evtl. später bei unvorhergesehenen Infragestellungen ein größeres
    Schadenregulierungsrisiko in Kauf nehmen.

    • Ohne ein qualifiziertes Beweissicherungs-Gutachten nach den Mindestanforderungen ist für den Geschädigten / Werkstatt -
    kunden eine Reparaturkostenrechnung nach Inhalt und Höhe
    vielfach nicht nachvollziehbar. Es taucht dann die Frage auf: „Wofür so viel ?“ … und die Überlegung, ob
    man sich im Falle einer selbst zu erbringenden Bezahlung eine solche Werkstatt überhaupt leisten kann.
    Fazit: Die Beschränkung auf eine sog. Reparatur”freigabe”
    ist gerade kein positiv zu sehender Beitrag in puncto Vertrauensbildung und dauerhafte Kundenbindung.-

    • Weiterer Nachteil: Im Nachhinein wird bei Reparaturfreigaben das reparierte Fahrzeug beim Geschädigten nachbesichtigt.
    Dem Kunden für eine solche Nachbesichtigung mitgeteilter Grund:
    Man müsse noch prüfen, ob auch so repariert worden sei,
    wie es in der Rechnung stehe. Solche Aktionen der Versicherun- gen sind nicht gerade ein Vertrauensbeweis gegenüber einer
    qualifizierten Fachwerkstatt und führen zu einer in der Regel nicht zu rechtfertigenden Rufschädigung und das meist für die
    Werkstatt unbemerkt.

    • Werkstattseitige Hilfestellungen für den Regulierungsprozeß binden zeitlich qualifizierte Mitarbeiter in erheblichem
    Umfang und verursachen überdies Kosten, die in keinem Verhältnis zum Ertrag und angeblichen Vorteil stehen.
    Die sonstige Kundenbetreuung leidet darunter und damit die Absatzmöglichkeit weiterer Dienstleistungen neben dem sog.
    Schadenmanagement, das in seiner begrenzten Ausgestaltungs-
    möglichkeit, die Kundeninteressen hinsichtlich einer vollständigen und in jedweder Beziehung auch korrekten
    Schadenregulierung gerade nicht berücksichtigen kann.

    Die Voraussetzung dafür ist eine qualifizierte Beweissicherung und Gutachtenerstellung nach den sog. Mindestanforderungen
    mit einer angeschlossenen Fotodokumentation, die auch
    im Falle einer erforderlichen Unfallrekonstruktion
    verwertbar ist.-
    Auch insoweit ist ein Kostenvoranschlag mit Schadenfotos bekanntlich nicht ausreichend.

    Beim sog. Schadenmanagement der Versicherungen verschenken Kfz-
    Werkstätten viel Geld, lassen sich ein erhöhtes Risiko aufbürden und setzen unnötigerweise bewährte Maßnahmen
    der Kundenbindung auf´s Spiel. Die suggerierten „Vorteile“ sind meistimaginär, die Summe der Nachteile ist bei genauerer
    Abwägung indes gravierend.

    • Durch Präventivmaßnahmen und eine serviceorientierte Informationspolitik kann allerdings den Effekten einer Schaden-steuerung erfolgreich begegnet werden, wobei der begleitende
    Werbeerfolg nicht zu unterschätzen ist. Dazu ist es u.a.
    unabdingbar, dass a l l e Kunden generell bereits im
    Vorfeld ausreichend mit geeigneten Maßnahmen darüber informiert werden, wie sie sich im Falle eines Unfalls
    verhalten und……. was sie keinesfalls tun sollten.

    • Hier stimmen die ideenreiche Initiativen recht zuversichtlich und verdeutlichen aus der intensiv angestrebten
    und schrittweise realisierten Zielsetzung bereits beachtliche
    Erfolge in den Bemühungen um einen noch besseren Service,
    der die Auftragslage deutlich verbessern kann.

    Was muß also der Geschädigte tun, wenn es gekracht hat ?

    Schnell reagieren mit Hilfe qualifizierter und versicherungsun-abhängiger Beratung.

    Deshalb nach einem Verkehrsunfall immer zuerst die unabhängigen Unfallschaden-Service-Partner befragen und nicht die Versicherungen. Die Unfallschaden-Service-Partner informieren den Geschädigten garantiert versicherungsunabhängig und helfen ihm ergebnisorientiert weiter, wenn es um eine vollständige und korrekte Regulierung des Fahrzeugschadens geht.

    Ein weiterer Hinweis u.a. bezüglich aktueller Fragen zur Kfz-Unfallschdenregulierung unter www. captain-huk.de als Fußzeile
    in der Korrespondenz mit Werkstätten, Rechtsanwälten und Geschädigten hat sich bewährt und zu besserer Aufklärung geführt.-

  78. huk-freund

    Wann werdet ihr aufhören, allein die Versicherungswirtschaft für eure entgangenen Aufträge verantwortlich zu machen?

    Richtig, wenn die Automobilhersteller in den Markt eingreifen. Dann werden sie die Bösen sein, obwohl doch an Unfallreparaturen in den Werkstätten kein Geld zu verdienen ist.

    Da ja viele Freunde hier aus Bayern kommen, empfehle ich beim nächsten Besuch in München nicht nur Hofbräuhaus oder Oktoberfest zu besuchen, sondern auch das KLZ – das Karosserie- und Lackzentrum der BMW-Group.

    Ein paar Zahlen gefällig: 92 Mitarbeiter – Arbeitszeiten im Zwei-Schicht-Betrieb von 6:00 Uhr bis 23.30 Uhr – Fahrzeugannahme/RK-Kalkulation/Regulierung durch 10 zu Unfallmanagern ausgebildete Serviceberater in den BMW NL-Betrieben und dem KLZ

    Reparaturziel für 2007: 50 Fahrzeuglackierungen/Tag und 11.000 (Elftausend) Unfallreparaturen/Jahr an den Fahrzeugen der BMW-Group.

    Andere Hersteller werden dem Beispiel folgen (Audi, VW, Daimler) und dann ist alles in einer Hand (Vertrieb/Finanzierung/Versicherung/Unfallreparatur/Verwertung)und eines freien und unabhängigen Sachverständigen bedarf es dann erst recht nicht.

  79. F.Hiltscher

    Hallo HUK-Freund,

    bevor man weiter über Dinge diskutiert, welche eindeutig die Versicherungswirtschaft zu vertreten hat, möchte ich doch an die Zeit vor 1995 erinnern.Hier hatten die Versicherungen die gesetzliche Beschränkung nur 3% Gewinn aus den gesamten Haftpflichtbeiträgen zu erwirtschaften.Damals konnte man auch noch von einer Solidargemeinschaft der VN sprechen.
    Erst die Aussicht der Versicherungsgesellschaften ab 1995 unbeschränkte Gewinne mit den Haftplichtbeiträgen zu machen, hat uns diese, jetzige bedrohliche Situation beschert.
    Das Ziel der Versicherer ist klar erkennbar, sämtliche Schadenersatzpositionen möglichst so zu steuern, dass nicht eine 100%ige Ersatzleistung sondern nur ein erheblich kleinerer Anteil ausbezahlt werden muss,zum Wohle der Aktionäre, jedoch auf Kosten der Allgemeinheit und deren Arbeitsplätze. Alle anderen Erklärungen entsprechen nicht der Realität, welche seit langem unter dem Motto “Geiz ist geil” zu finden ist.
    Jedesmal wenn Versicherer stolz auf ihre exorbitanten Gewinne verweisen, ist doch klar erkennbar, wie überteuert die Prämien gewesen sind um soetwas zu ermöglichen.
    Alle anderen Erklärungen, sind in das Reich der Fabeln zu verweisen.
    MfG.

  80. PeterPan

    hallo huk-freund
    ——-und die versicherung wird dann bald bei der oberösterreichischen und nicht mehr in coburg genommen!!

  81. huk-freund

    @PeterPan
    Fällt nix besseres ein, gibts halt unsachliche Äußerungen und genau die sind es, die diese Seite abqualifizieren.

    Versicherer wird es auch in Zukunft geben, wenn auch immer weniger. Gleiches verhält es sich mit Rechtsanwälten und Schaden-Sachbearbeitern. Die Zukunft der Kfz-Sachverständigen dürfte dagegen eher düster aussehen.

    @Captain-HUK
    Nicht alle Versicherungen sind Aktiengesellschaften

    Nicht alle Versicherungen kürzen willkürlich Honorarrechnungen von freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen

    Nicht alle Versicherungen halten Geschädigten ihre berechtigten Ansprüche vor

    aber genau das haltet ihr hier allen Versicherungen vor

    Nicht alle Kfz-Sachverständige sind ehrlich, machen gute Arbeit und berechnen angemessene Honorarforderungen

    aber genau das wird von euch bestritten

  82. H. Nordmeier

    Ich warte immer noch auf den Namen dieser Versicherung, die die berechtigten Ansprüche fair ausgleicht! Seien sie versichert (kleines Wortspiel) ich kündige all meine bestehenden Verträge und wechsel unverzüglich zu diesem Unternehmen.

  83. SV

    @HUK-Freund

    Jeder zieht sich den Stiefel an der ihm passt.

    @Captain-HUK:

    Den Nicknamen gibts hier nicht.Den gabs mal im MT Versicherungsforum, bevor ihm durch abgekartetes Zusammenwirken mit Mods der Bann ausgesprochen wurde.Haben Sie das trotz einer Mitwirkung schon vergessen?

  84. WESOR

    @HUK-Freund
    In Erwähnung des KLZ werden dort bei Haftpflicht sehr wohl Gutachten erstellt mit ausgewiesener Wertminderung. Diese Planung liegt auch in anderen Konzernen in Verbindung mit dem Konzernversicherer vor.
    Das ist die Antwort der Hersteller auf die Partnerwerkstätten der nicht konzernverbundenen Versicherer.
    Dann schauen sie einmal genauer hin. Hier wird genau das Gegenteil gemacht, was wir SV, bei den Versicherungs-Partnerbetrieben anprangern. Keine Billiginstandsetzung, sondern Hersteller mit Herstellergarantie. Warum geben denn die Hersteller Durchrostungsgarantien? Weil sie ein Autoleben lang an diesem Auto Geld verdienen wollen.
    Die Hersteller reagieren auf die Partnerwerkstätten und lassen sich doch nicht die Butter vom Brot nehmen.

    Das Gegenteil zeichnet sich ab, durch das massive Vorgehen einiger Versicherer in Form Schadensteuerung von Herstellerbetrieben zu Versicherungsbetrieben suchen vermehrt Händlerbetriebe die Unterstützung durch freie SV.

    Die Betriebe erkennen immer mehr welche Grüne SV Organisation bei ihnen das Prüfgeschäft macht und gleichzeitig zum Nutzen der Versicherer mit Insiderwissen, Rechnungskürzungen unterstützen und sich gegen die Betriebe stellen.

    Derzeit ergänzen sich die freien und unabhängigen SV und die Herstellerbetriebe.

    Wir SV auf Seiten der Anspruchsteller haben nämlich einen Vorteil, unsere toten Zeugen lügen nicht.(die Unfallspuren sind gemeint)

  85. H. Nordmeier

    @WESOR

    Punktlandung!

    Einige Versicherer haben auch schon wieder die Hand an der Notbremse, offensichtlich sind die Nachteile dieses Totläufermodells auch dort ein Thema. Deshalb bin ich guter Dinge, dass die HUK-Coburg gar nicht so sehr unsere Hilfestellung benötigt.

  86. huk-freund

    “Derzeit ergänzen sich die freien und unabhängigen SV und die Herstellerbetriebe”

    Und wovon träumt der freie und unabhängige Sachverständige noch. Hinsichtlich KLZ nichts begriffen?

    Zielsetzung des KLZ ist die Sicherung und Erhöhung des Umsatzes in der eigenen Handelsorganisation (Gewinnstreben !) und wird erreicht durch:

    Die BMW Unfallhotline
    Die BMW Automobilversicherung
    Versicherungspartnerschaften

    Die vom BMW-Unfallmanagment angestrebte Kostenreduzierung für Händler und Versicherungen belegt der Automobilhersteller mit seinem KLZ in der Umsetzung völlig neuer Prozesse.

    @SV
    Und ich dachte, ihr seid hier alle Captain-HUK. Wenn das aber als Beleidigung aufgefasst wurde, bitte ich vielmals um Entschuldigung

  87. WESOR

    @huk-freund

    Mag sein das wir nicht alles wissen über das neue BMW-Unfallmanagement und Versicherungspartnerschaften. Meine Info von Peugeot, gleicher Versicherungskonzern wie BMW, vom Verkauf bis zum Serviceberater alle sollen aktiv den Kunden aufklären wie er sich nach einem Unfall verhalten soll. Wichtig ist der Unfallkunde ruft bei der NL als erstes an, damit er in die NL kommt und nicht fremdgesteuert in einem Versicherungs-Partnerbetrieb landet. Wenigstens in unseren NL habe ich noch nie davon gehört, der freie SV soll beim Haftpflichtschaden aussen vor bleiben. Sogar bei Haftpflicht des eigenen Konzernversicherer werden Haftpflichtgutachten empfohlen. Begründung: Wir müssen alles tun, damit wir besser sind als das Schadenmanagement der Anderen und der Kunde nicht durch Leichtsinn (Beratungsfehler und Falscheinschätzung unserer Verkäufer, Serviceberater) Schaden nimmt. Es wird dem Kunden das Gutachten und vom Gutachter der Rechtsanwalt empfohlen. Das hat folgenden Vorteil, die Betriebsmitarbeiter werden von jeder Falschberatung des Kunden aus der Schußlinie gehalten. Der Anspruchsteller beurteilt doch nur aus seiner Sicht.

    Also wir sehen hier als freie unabhängige SV keine dunklen Wolken aufziehen. Nur der Konkurenzkampf zwischen Konzernversicherer und Nicht-Konzernversicherer wird sich in zwei Richtungen bewegen. First- und Sekund-Class.

    Natürlich ist uns bewußt dass dieser Versicherer auch die SV-Honorare eliminieren will, aber nicht über den Weg seiner eigenen Kundschaft, die ihm die Kfz-Versicherungen als Türöffner beim Kunden verkauft. Man sieht ja den Versuch, die angestellten SV mit Bedacht zu verselbstständigen.

    Druck erzeugt Gegendruck.

    Noch ein Wort zu KLZ. Diese Mitarbeiter unterliegen keinem Industrietarif.

  88. runabout

    Zitat HUK-Freund vom 06.11:

    “…Ein paar Zahlen gefällig: 92 Mitarbeiter – Arbeitszeiten im Zwei-Schicht-Betrieb von 6:00 Uhr bis 23.30 Uhr – Fahrzeugannahme/RK-Kalkulation/Regulierung durch 10 zu Unfallmanagern ausgebildete Serviceberater in den BMW NL-Betrieben und dem KLZ…”

    Da einige meiner Furhparkkunden von dort ihre Fahrzeuge beziehen, gehe ich in der NL Frankfurter Ring öfter aus und ein.
    Zu erwähnen ist jedoch, daß jene Niederlassung für den nackten Kostenvoranschlag, ohne Fotos und Gutachten 10 % von der Reparatursumme in Rechnung stellt.
    Ich sehe hier keine nennenswerte Kosteneinsparung auf der Gutachterseite.

    Gruß runabout

  89. Sir Henry Morgen

    Hallo

    WISO

    Die Kfz-Versicherung wechseln

    WISO-Tipp am 20. November 2007

    Bei den Autoversicherungen tut sich etwas. Nach der Gründung von Zweitmarken, die häufig mit dem Kürzel “24″ enden, erfinden die Versicherer nun günstige Zweit- oder Dritt-Tarife. Doch warum sind diese Angebote mit Namen wie “Basis”, “Classic” oder “Clever-Kasko” günstiger? Und was bringen die neuen Tarife?

    Die Leistungen sind oft eingeschränkt und an strengere Bedingungen geknüpft. So fordern einige Versicherer eine Werkstattbindung oder sie senken die Haftpflicht-Deckungssummen. Versicherte sollten sich die Bedingungen genau ansehen, damit im Schadensfall keine böse Überraschung droht.

    WISO hat die neuen Tarife unter die Lupe genommen. Ob sie sich lohnen und auf welche Fallstricke Sie achten sollten, erfahren Sie im WISO-Tipp am Montag, 20. November 2006, im ZDF.

    Mfg
    Sir H.M.

  90. Sir Henry Morgan

    Habe ich doch tatsächlich den Link vergessen.

    Sendezeit für WISO wie immer: Jeden Montag von 19.25 bis 20.15 Uhr im ZDF

    Mfg Sir H.M.

  91. Heinzelmännchen

    Hallo,

    habe den entsprechenden Link in Presse TV platziert. Vielleicht können die Fachleute hier mal erklären, worauf es ihrer Meinung nach bei der Wahl der KFZ-Versicherung ankommen sollte.

    Grüße vom Heinzelmännchen

  92. Hallo, ..ich frage mich nur, was bei dem Bericht auf den ZDF-Seiten das Foto mit dem §21-Gutachten soll ?? Hier kennt sich wohl einer nicht besonders gut aus !

  93. um mal wieder auf das ursprüngliche Anfangsthema zu kommen:

  94. ..letzter Versuch: Link funktioniert nicht Kfz-Versicherungen-Der-Teufel-Kleingedruckten

  95. Heinzelmänchen

    Hallo SV Windeck,

    Hab das mal zurechtgerückt.

    Außerdem gibt es jetzt Nachhilfe für ZDF Fotografen in Sachen STVZO, verlinkt auf Captain HUK, in der Rubrik: Rund ums Auto.

    Er laube mir mal in der Rubrik: Bedienung
    Muster für Links und Zitate vorzugeben.

    Mfg Heinzelmänchen

  96. Heinzelmännchen

    Schliesslich wandert der Wiso-Bericht in die interne Linkübersicht, stattdessen kommt der Stern Artikel in die Linksammlung: Presse-TV.

    Viel besser!

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