Aktuelle Info von der Verbraucherschutzzentrale Hamburg zum „Anerkenntnisurteil (HUK Coburg)“ BGH vom 29.7.2009, AZ: I ZR 22/07

Wer es schon vergessen hat, es ging um das Fehlen der Angabe des effektiven Jahreszinses bei Teilzahlungszuschlägen in den Lebens,- Renten- und Kraftfahrzeug-Versicherungsverträgen.

Nachrichten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche

15. Juni 2010

Das Landgericht Hamburg verhandelt

Das Landgericht Hamburg hat in seiner heutigen Verhandlung in den einstweiligen Verfügungsverfahren der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.  gegen die Versicherungsunternehmen Signal Iduna (312 O 89/10) und die Hamburg-Mannheimer (312 O 90/10) zu erkennen gegeben:

  • Es bestehen erhebliche Zweifel an der Eilbedürftigkeit und
  • in materieller Hinsicht sei der Anspruch der Verbraucherzentrale berechtigt.

Das bedeutet für die Verbraucher: Ihre Ansprüche bestehen zu Recht – aber die Durchsetzung dauert noch länger.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Klageoffensive gestartet. Die beiden ersten Pilotverfahren, über die heute verhandelt wurde, werden womöglich vorerst „verloren gehen“, weil das Gericht die Eilbedürftigkeit verneint.  Die Entscheidungen sollen am 6. Juli 2010 ergehen. In dem sog. „Hauptsacheverfahren“, das alsbald eingeleitet werden wird, werden wir jedoch aller Voraussicht nach beim LG Hamburg gewinnen.

Folge für die Versicherten: Jetzt Ansprüche mit Musterbrief beim Versicherer anmelden! Damit wird auch der Anspruch auf Verzugszinsen gesichert.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, alles lesen: >>>>>>>>

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