Bankkonto und Einzugsermächtigung für das Finanzamt = „Pflicht“ bei Fahrzeugzulassung

Die Seuche des willkürlichen Verhaltens vieler Versicherer, u.a. bei der Unfallschadensabwicklung, scheint sich inzwischen auch auf andere Institutionen zu übertragen.

Wie bekannt wurde, gibt es immer mehr Kfz-Zulassungstellen, die eine Fahrzeugzulassung nur noch vornehmen, wenn der Fahrzeughalter dem zuständigen Finanzamt eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kfz-Steuer erteilt. Wer die Einzugsermächtigung verweigert, bekommt keine Zulassung – Basta! Das Gleiche gilt übrigens auch für Steuerschuldner. Rückständige Kfz-Steuer (ob berechtigt oder unberechtigt?) = keine Fahrzeugzulassung! Auch der Hinweis, dass nach erfolgter Zulassung ein sofortiger Widerruf der Einzugsermächtigung durch den Kontoinhaber erfolgen kann, führt zu keiner anderen Beurteilung der Staatsdiener.

Prima Sache, die sich hier „breit gemacht“ hat. Als Begründung geben die Finanzämter an, dass es erhebliche Rückstände bei der Kfz-Steuer gäbe und mit dem Einzugsverfahren erfolgreich Abhilfe geschaffen wird. Wer hätte das gedacht?

Rückendeckung haben die Finanzämter übrigens durch ein Urteil des VG Trier(2 K 226/05.TR vom 24.05.2005) und durch das Berufungsurteil des OVG Rheinland-Pfalz (7 A 10872/05 vom 29.08.2005).
Das OVG Rheinland Pfalz scheint in der Sache wohl nicht  ganz so sicher gewesen zu sein, da die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig durch Nichtzulassung vereitelt wurde.

Nach diesen Gerichtsentscheidungen hat also jeder Fahrzeughalter eines in Deutschland (oder nur in der Pfalz?) zugelassenen Fahrzeuges – zumindest am Tag der Fahrzeugzulassung – die Pflicht ein Bankkonto zu unterhalten. Das Konto der Ehepartner, Lebensgefährten oder der Zulassungsbevollmächtigten ist hierzu (selbstverständlich?!) nicht ausreichend. So zumindest die Auskunft der Zulassungsbediensteten, die sich natürlich auch in anderen Bundesländern gerne auf die Entscheidungen aus der Pfalz berufen.

Die Begründung des OVG könnte man nun analog und beliebig auf andere Steuerbereiche übertragen. Z.B. keine Gewerbeanmeldung ohne Einzugsermächtigung => Würde so nebenbei die Hälfte der Gebrauchtwagenhändler – die mit der Hosentaschenbank – eliminieren.

Ist eigentlich eine gute Idee, die man auf alle Gewerbetreibende ausweiten sollte. Jeder Dienstleister sollte künftig nur noch Leistung gegen Einzugsermächtigung bieten unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz. Die Begründung, dass hierdurch die Aussenstände reduziert werden, gilt wohl analog für die gesamte heutige Zahlungsmoral aller erbrachten Dienstleistungen.

Geht´s noch – fragte sich offensichtlich ein zweiter uneinsichtiger Mitbürger (der erste hatte ja bekannterweise in der Pfalz erfolglos geklagt) und verfasste im Jahr 2006 einen  Brief an das Bundesverfassungsgericht.

Das Antwortschreiben der Staatsdiener liegt der Redaktion leider nicht vor.

Big Brother is touching you(r account)!

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15 Antworten zu Bankkonto und Einzugsermächtigung für das Finanzamt = „Pflicht“ bei Fahrzeugzulassung

  1. virus sagt:

    Ich habe heute gerade meine wiederkehrenden Zahlungen für das Jahr in mein Online-Banking eingetragen. Dabei habe ich so für mich gedacht, wozu eigentlich noch eine Einzugsermächtigung für wen auch immer aufrecht erhalten. Das System erinnert mich bereits seit Jahren, wenn ich eine so fixierte Überweisung nicht termingerecht ausführe.
    Zum Beitrag, bei uns ist dies bisher nicht so.
    Außerdem glaube ich, dass seit der Einführung der elektr. Fahrzeuganmeldung die Versicherer auf die Fahrzeugdaten bei der Zulassungsstelle vom 1. Tag an Zugriff haben. Oder sind die Daten wohlmöglich bei den Versicherern hinterlegt und die Zulassungsstellen ergänzen diese täglich. Auch dies könnte ich mir vorstellen.
    Wenn dann noch gleich das Konto jedes Fahrzeughalters abrufbar ist, dann brauchen wir nur noch auf die ersten Abbuchungen seitens der Versicherer warten. Wem derartiges passiert oder wer darüber Kenntnis erhält, bitte hier informieren.

    MfG. Virus

  2. Friedhelm S. sagt:

    Hallo Redaktion,
    das Bundesverwaltungsgericht dürfte meines Erachtens seinen Sitz nicht in Karlsruhe ( dort: BGH und BVerfG. ), sondern in Berlin haben.
    Zur Sache selbst ist mir bekannt, dass das Strassenverkehrsamt in Bochum, meinem Studienort, schon vor 3 Jahren die Einzugsermächtigung verlangte. So neu dürfte die Geschichte daher gar nicht sein.
    Friedhelm S.

  3. Frieda sagt:

    @virus

    Und von den Versicherungen werden diese Daten dann vertrauensvoll (und rechtswidrig?) an Prüforganisationen weiter geleitet?

  4. Redaktion sagt:

    @ Friedhelm S.

    Vielen Dank für die Information.
    Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes ist Leipzig.

    http://www.bundesverwaltungsgericht.de

    Der Beitrag wurde entsprechend korrigiert.

  5. RA Schepers sagt:

    Ich finde die Idee gar nicht so schlecht:
    Jeder Gewerbetreibende wird beim Finanzamt nur dann registriert, wenn das Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt (für Steuerrückzahlungen).
    Die Kfz-Haftpflichtversicherungen müssen den Geschädigten eine Einzugsermächtigung erteilen für die Schadensersatzansprüche, bevor ihr VN einen Schaden verursacht (verursachen darf).

    Warum nur regt sich ganz Deutschland auf, wenn Kontendaten illegal weitergegeben werden. Das Problem ist doch vielmehr, daß jeder von meinem Konto abbuchen kann. Meine Bank kontrolliert nicht, ob eine Berechtigung vorliegt. Ich muß das kontrollieren.

  6. downunder sagt:

    hi schepers
    das ist ja ganz toll!
    jeder kann von meinem konto abbuchen und wenn ich das mal nicht kontrollieren kann, ist mein geld plötzlich woanders und ich weiss nicht wo?
    was macht eigentlich die huk mit meinen bankdaten,wenn ich die als unfallopfer zur überweisung des schadensersatzes dort bekanntgegeben habe?
    ich kann allen nur empfehlen,die schadenregulierung über einen rechtsanwalt durchzuführen.die versicherung muss dann auf das,von meinem rechtsanwalt geführte anderkonto regulieren und erfährt über meine bankdaten garnichts!
    an alle leser:schützt eure persönlichen daten!

    didgeridoos,play loud

  7. Friedhelm S. sagt:

    Hallo Redaktion,
    Sie haben recht. Das Bundesverwaltungsgericht hat seit seinem Umzug von Berlin nunmehr seinen Sitz in Leipzig. Der Umzug von Berlin nach Leipzig wurde deshalb durchgeführt, weil früher in Leipzig das Reichsgericht seinen Sitz hatte.
    In Leipzig sollte nach dem Mauerfall auch wieder ein höchstes deutsches Gericht seinen Sitz haben.
    Friedhelm S.

  8. Willi Wacker sagt:

    Hi Mr. Downunder,
    Sie haben RA. Schepers völlig mißverstanden. Dieser regt an, dass das FA eine Einzugsermächtigung dem Gewerbetreibenden erteilt und nicht umgekehrt. Was dem FA recht ist, muss dem Bürger billig sein. Gleiches Recht für alle.
    Willi Wacker

  9. virus sagt:

    Also ich habe mich schlau gemacht und muss mich leider korrigieren. Seit Mitte letzten Jahres gibt es auch bei uns nur eine Fahrzeugzulassung bei gleichzeitiger Einzugsermächtigung.

    Virus

  10. LawShock sagt:

    Um einmal deutlich zu machen, wie die „Teilnahme am Einzugsverfahren“ – so die offizielle Bezeichnung – funktioniert:

    Derjenige, der abbuchen möchte, erklärt schriftlich gegenüber seinem Geldinstitut, dass er hierzu berechtigt ist. Nachweise dafür muß er – zunächst – nicht erbringen. Dann kann das muntere Abbuchen beginnen und diejenigen Kontoinhaber, bei denen unberechtigterweise abgebucht wurde, dürfen sich kümmern.

    Die Banken haben dabei die rechtlichen Grundlagen auf ihrer Seite, wen wundert es. Vermögensbetreuungspflicht??? Nie gehört!!!

    Von Seiten der Regierung wird dabei zum Schutz des „täglichen Bankverkehrs“ kein Handlungsbedarf gesehen.

  11. WESOR sagt:

    Leute seid froh, dass wir noch nicht polnische Verhältnisse in Deutschland haben. In Polen hat das FA Zugriff auf den PC, der Rechnungen schreibt und bucht.

  12. Werkstatt-Freund sagt:

    @ WESOR 16.01.2009 15:28

    Hallo Wesor,
    bist Du sicher, dass nicht auch bei uns polnische Verhältnisse herrschen? Wer garantiert, dass nicht auch das FA Deinen PC durchsucht? Das BKA darf das auch schon. Der BND auch.
    Denk mal nach.
    Dein Werkstatt-Freund

  13. borsti sagt:

    Ihr seid doch alle selber schuld! Ich z.B. besitze gar keine Kreditkarte, – ich zahle immer alles überall bar oder ich überweise, – punktaus.

    Neulich bei IKEA hatte ich deswegen fast Krach mit denen weil die erst kein Bargeld nehmen wollten. Hört endlich auf eine breite Spur Eurer durchs Land zu legen, – sich aber hinterher über dem Mißbrauch zu beklagen.

  14. Friedhelm S. sagt:

    Hallo borsti,
    als Student der Rechte habe ich auch keine Kreditkarte. Als ich den mühsam ersparten Pkw beim Strassenverkehrsamt anmelden wollte, mußte ich aber die Einzugsermächtigung für das FA. abgeben. Ansonsten wäre der Pkw nicht angemeldet worden.
    Trotzdem ein schönes Wochenende.
    Friedhelm S.

  15. WESOR sagt:

    Lieber Werkstatt-Freund, soweit wie in PL ist es in D noch nicht. Die haben dort tatsächlich so etwas wie einen Dongle vom FA im PC.

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