„… das Verbot, einen Vertragsabschluss an die Weitergabe von Daten zu koppeln, …..“

genau Herr Schaar  und  in den bereits bestehenden Verträgen ist der  jeweilige Paragraph für ungültig  zu erklären.

Chr. Zimper

Noch Hoffnung für schärferen Datenschutz

Nach zahlreichen Missbrauchsfällen wollte die Koalition den florierenden Handel mit persönlichen Daten einschränken. Daten sollten künftig grundsätzlich nur noch dann weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene zustimmt. Jetzt kann damit gehandelt werden, wenn der Verbraucher nicht widerspricht.

Bei der Debatte dürfe «nicht vergessen werden, dass der Gesetzentwurf eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Verbesserungen enthält». Schaar verwies auf die Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, das Verbot, einen Vertragsabschluss an die Weitergabe von Daten zu koppeln, die erstmals vorgesehene Informationspflicht bei Datenschutzverstößen, das höhere Bußgeld und die mögliche Gewinnabschöpfung. «All das wäre verloren, wenn die Novelle scheitert.

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