Ein Urteil, das der deutschen Gerichtsbarkeit auf die Sprünge helfen könnte sowie den Versicherern schwer zu denken geben sollte?

Quelle: Reale Strafe für Diebstahl virtueller Gegenstände

Gericht verurteilt Jugendliche wegen Diebstahls von Cybergegenständen

Zwei Jugendliche in den Niederlanden sind wegen Diebstahls virtueller Gegenstände zu einer gemeinnützigen Arbeit verurteilt worden. Sie hatten einen Klassenkameraden gezwungen, eine Maske und ein Amulett auf ihre Spielerkonten in einem Onlinespiel zu übertragen.

„In der Verhandlung argumentierte der Staatsanwalt, dass die virtuelle Gegenständen für den Eigentümer einen konkreten Wert hätten. In einer virtuellen Welt wie der von Runescape spiele das Sammeln und Tauschen von Gegenständen eine wichtige Rolle. Sie hätten sie für den Spieler den gleichen Wert wie ein reales Gut. Es komme deshalb einem Diebstahl gleich, sie dem Eigentümer gewaltsam wegzunehmen. Der Verteidiger hielt dagegen, die Gegenstände existierten rechtlich gesehen nicht und könnten deshalb auch nicht gestohlen werden.

Werte in den Gutachten der unabhängig und weisungsfrei tätigen Sachverständigen sind doch wohl mehr als real. Ist dann nicht die Kürzung dieser Werte seitens der Haftpflichtversicherer ebenfalls mit  Diebstahl gleichzusetzen? Und die Einschaltung von Restwertbörsen und „Prüfdienstleister“ ist das wirklich kein vorsätzlicher Betrug? Betrug am eigenen Vertragspartner und Betrug am Unfallopfer?

Mit gemeinnütziger Arbeit ist es aber nicht getan, wenn all diese Fragen mit JA zu beantworten sind. Auf jeden Fall ist meines Erachtens der Begriff „Versicherungsbetrug“ neu zu definieren.

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