GIBT ES DEN SOGENANNTEN „BAGATELLSCHADEN“ WIRKLICH ?

 

GIBT ES DEN SOGENANNTEN „BAGATELLSCHADEN" WIRKLICH ?

ICH MEINE NEIN!   WARUM?

1. KANN EIN GESCHÄDIGTER GRUNDSÄTZLICH EINEN EINGETRETENEN SCHADEN

    NACH AUSMASS UND SCHADENHÖHE BEWERTEN ?

Ich behaupte, als Laie (Bäcker, Beamter, Bundesjustizministerin, Friseur, Hausfrau, Richter , Schneider, u.v.m.)

sicherlich  NEIN !  

Beispiel 1:

Einer Mandantin, Frau X ist vor kurzem ein anderer Verkehrsteilnehmer mit seinem PKW auf Ihren Opel Corsa hinten aufgefahren.

Beide Beteiligten sahen sich den Corsa an und kamen zu dem Schluss, dass kein Schaden entstanden sei, zumindest war äußerlich kein Schaden zu erkennen.

Frau X wollte jedoch zur Sicherheit Ihr Fahrzeug noch von einem Fachmann untersuchen lassen.

Hätte sie das nicht getan, wäre sie auf einem Schaden in vierstelliger Höhe sitzen geblieben.

Meine Untersuchung ergab:

Äußerlich war tatsächlich kein Schaden am Fahrzeug erkennbar.

Meine nähere Untersuchung ergab:

Die Kunststoff- Stossstange hinten hatte sich offensichtlich nach dem Aufprall selbst rückverformt.

Selbst ohne Demontage der hinteren Stossstange war für mich eine massive Eindrückung des Heckbleches erkennbar.

Nach Entfernung der Kofferraummatte stellte ich massive Stauchungen am Kofferraumboden fest.

Eine Sichtprüfung des Fahrzeuges von unten ergab zusätzlich Stauchungen an den beiden hinteren Längsträgern.

Summa summarum ein Schaden in Höhe von über  € 3.400,00

Liegt hier ein Bagatellschaden vor ?

Beispiel 2:

Ein Mandant, Herr Y, gab mir den Auftrag, ein Beweissicherungsgutachten über einen vermeintlichen Bagatellschaden zu fertigen.

Er gab an, dass der vordere Kotflügel seines Kleinwagens bei einem Unfalllereignis leicht beschädigt wurde.

Wenn tatsächlich nur der vorgenannte Schaden eingetreten wäre, wären hier Reparaturkosten von unter € 600,00 angefallen.

Ein Bagatellschaden ? (die Antwort folgt später)

Meine Untersuchung bestätigte zunächst diese Schilderung.

Da jedoch der Schaden am Kotflügel im Bereich des Radausschnittes lag, untersuchte ich auch das Vorderrad.

Die Felge war augenscheinlich unbeschädigt, der Reifen zeigte jedoch an der äußeren Seitenwand eine deutliche Kontaktspur, welche zweifelsfrei auf das geschilderte Unfallereignis zurück zu führen war.

Deshalb kalkulierte ich die Erneuerung des Vorderkotflügels und der Radhausschale / das Prüfen des Reifens (von innen auf Gewebebruch) der Felge (auf Rundlauf), sowie das Vermessen des Fahrzeuges.

Als Risiko stufte ich ein: Reifen/ Felge/ Vorderachteile und Lenkung.

Die von mir kalkulierten Instandsetzungskosten lagen bei € 700,00

Immer noch ein Bagatellschaden ? (Die Antwort folgt später)

Einige Tage nach Gutachtenfertigstellung erschien der Mandant mit seinem vermeintlich reparierten Unfallschaden, um sich von mir die Reparatur bestätigen zu lassen.

Bei der Besichtigung stellte ich fest:

Der Kotflügelschaden war zwar behoben, jedoch wies der Reifen im Bereich der vorbeschriebenen Anstoßstelle eine deutliche Beulenbildung auf.

Meine Frage, ob Herr Y den Reifen und die Felge in einer Fachwerkstatt geprüft hatte und ob eine Vermessung durchgeführt wurde, verneinte dieser.

Ich machte Herrn Y darauf aufmerksam, dass die jetzt sichtbare Beule am Reifen zweifelsfrei auf einen Gewebebruch schließen lasse und es unverantwortlich sei, diesen Reifen jetzt nicht sofort zu tauschen, sowie die Vermessung nachzuholen.

Am gleichen Tage übergab mir Herr Y dann den Vermessungsbericht.

Sturz und Spur lagen außerhalb der zulässigen Toleranzen.

Die beschädigten Achsteile wurden von mir in einer Nachtragskalkulation ebenso wie die Erneuerung der Lenkung (aus Sicherheitsgründen) erfasst.

Der Gesamtschaden erhöhte sich dadurch auf über € 1.800,00

Ein Bagatellschaden ?  nein !

Dieses Fahrzeug stellte auch jetzt noch eine tickende Zeitbombe für den Fahrer, die Insassen und völlig Unbeteiligte dar,

wenn dieser Schaden nicht von mir erkannt worden wäre. (Reifenplatzer/ Spurstangenbruch/ Lenkungsversagen)

(Auch der Reparateur, der den Kotflügelschaden vorher behoben hatte, erkannte den Schaden nicht oder stufte ihn als belanglos ein)

2. GEMÄSS BGB OBLIEGT DIE BEWEISSICHERUNG DEM GESCHÄDIGTEN

Deshalb fordern die Versicherungen auch von Geschädigten, dass sie selbst Fotos der Beschädigungen fertigen sollen.

Fragen:

Wieso soll ein Geschädigter selbst Fotos vom Unfallschaden machen?

(Er könnte ja keinen Fotoapparat besitzen, soll er sich extra einen Fotoapparat anschaffen/ ausleihen ?

Ich meine  nein !

Ist der Geschädigte überhaupt in der Lage, Fotos so zu fertigen, dass die Schäden und der Gesamtzustand des Fahrzeuges vollumfänglich ersichtlich und beweisbar  sind?

Ist der Geschädigte in der Lage, Fotos zu fertigen, welche für eine eventuelle spätere Unfallrekonstruktion tauglich sind?

Ich behaupte  n e i n !

Ist ein Werkstattinhaber/ Mitarbeiter ausgebildet und in der Lage, Fotos zu fertigen, welche für eine eventuelle spätere Unfallrekonstruktion tauglich sind?

Ich meine  n e i n !

Ist ein Werkstattinhaber/ Mitarbeiter daran interessiert, eine  n e u t r a l e  Schadenkalkulation, unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Altschäden zu fertigen ?

Ich habe in meiner langjährigen Praxis noch nie einen Werkstatt- Kostenvoranschlag gesehen, in dem Abzüge für Wertverbesserung ausgewiesen waren.

4. ZAHLLOSE BESICHTIGUNGEN VON „BAGATELLSCHÄDEN" DURCH VERSICHERUNGEN

Selbst bei Kleinstschäden besichtigen viele Versicherer tausendfach Fahrzeuge, bzw. veranlassen solche Besichtigungen.

Warum eigentlich ?

Ist doch ein „Bagatellschaden"

5. RECHT AUF NEUTRALE FESTSTELLUNG DER SCHADENHÖHE

Wie vorstehend ausgeführt, ist jeder Laie mit der Beurteilung der Schadenhöhe und insbesondere der Beurteilung, ob ein sicherheitsrelevanter (verdeckter) Schaden vorliegt, überfordert.

Daher kann er auch nicht beurteilen, ob sich sein Schaden unterhalb der sog. "Bagatellschadengrenze"  bewegt.

Diese Beurteilung muss ein Fachmann vornehmen.

Dass dies nicht kostenlos geschehen kann und diese Kosten vom Schädiger zu übernehmen sind, erübrigt sich zu erwähnen.

Dass ein neutraler und unabhängiger Dritter dies am besten durchführen kann, dürfte unbestritten sein.

Wer ist neutral und unabhängig?

Die Werkstatt , die den Schaden anschließend repariert ?

Der Versicherungssachverständige ?

(der seine Brötchen dort als weisungsgebundener Mitarbeiter verdient)

Die Sachverständigen- Organisationen ?

(die tausendfach von Versicherungen beauftragt werden)

Die überwiegend von Versicherungen beauftragten KFZ- Sachverständigen

(warum wohl werden gerade diese SV von Versicherern immer wieder beauftragt?)

Der freiberufliche und unabhängige  KFZ- Sachverständige

(ohne jede Abhängigkeit und Vertragsbindungen von Versicherungen und Auftraggebern)

Die Antwort überlasse ich dem geneigten Leser.

Einen guten Tag wünscht Eberhard Planner
 

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5 Antworten zu GIBT ES DEN SOGENANNTEN „BAGATELLSCHADEN“ WIRKLICH ?

  1. SV Stoll sagt:

    Aus Erfahrung kann ich hier noch anfügen, das ca. 90% der mir vorgelegten Kostenvoranschläge für eine seriöse, rechtlich für alle Seiten einwandfreie Schadensregulierung unbrauchbar sind bzw. waren.

    Entweder wurde das Schadensausmaß nicht vollständig erfasst bzw. erkannt oder auf der anderen Seite Alt- und nicht fachgerecht behobene Vorschäden mitkalkuliert.

    Ein Meister einer Werkstatt ist ja auch nicht verpflichtet, hier zu differenzieren.

    Er wird gefragt, was kostet es z.B. den Kotflügel zu erneuern und teilt es seinem Kunden mit. Wer, was, wie wo der beschädigt wurde kann ihm egal sein. Er ist ja nicht der „umsonst“-Knecht der Versicherungs-Wirtschaft.

    Geschädigte denken jetzt vielleicht, ist ja toll, wenn der Vorschäden nicht beachten muß.

    Aber Achtung: Wird die Sache durchschaut, sieht es mal ganz übel aus!

    Darüberhinaus, das die Versicherung mal anfangs nichts zahlen wird schwebt noch das Damoklesschwert „versuchter Betrug“.

    Vor diesem Unheil schützt sich der Geschädigte durch ein unabhängiges Gutachten, das die Alt- bzw. Vorschäden angemessen mitbewertet.

    SV Stoll

  2. Alleinstehende Frau sagt:

    Guten Tag,

    kann mir jemand einen Rat geben?
    Auch ich bin leider in einen Unfall verwickelt worden.
    Da ich nun alleinstehend bin, weiß ich nicht so recht, was ich machen soll.
    Die ÖSA Versicherung von meinem Unfallgegner hat mir ein Schreiben mit einem Fragebogen geschickt.
    In dem Schreiben steht auch noch, ich soll Fotos vom beschädigten Gegenstand schicken.
    Kann mir jemand sagen, wie ich die Fotos machen soll.
    Das Auto vom Verursacher fuhr gegen mein linkes Rad vorne, auch die Teile über dem Rad sind beschädigt. Auch kommt es mir so vor, als wenn das Auto nicht mehr geradeaus fährt.
    Kann mir jemand sagen, wie ich das alles fotografieren soll.
    Zum Gutachter traue ich mich nicht, weil der kostet Geld und in dem Schreiben von der Versicherung steht nicht, dass die Versicherung Geld für die Bilder bezahlt.
    Mir ist ganz schlecht. Wer kann mir helfen?

    Danke im Voraus.

    Ich werde mir jetzt doch einen Mann suchen.

  3. manglaubtesnicht sagt:

    Was wollen Sie zuerst?
    Einen Mann oder einen Ratschlag!
    MfG

  4. SV Stoll sagt:

    Nach wie vor:

    Wir sind keine RSB Blog………

    und auch kein Quatsch-Blog

    SV Stoll

    P.S.: Wenn obiges entgegen meiner Annahme echtes Hilfeersuchen sein sollte, stöbern Sie hier mal rum, soweit wurde hier alles gesagt.

  5. Verheirateter Mann sagt:

    Hallo Phoenix!

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