Gutachterhonorare im Lichte der Inflation

Da bei den Gerichtskosten, den Anwaltskosten, den Bezügen der Abgeordneten des Bundestages und der Landtage, den Gebühren und Hebesätzen von Städten und Gemeinden sowie den Lebenshaltungskosten ständig Steigerungen in den letzten Jahren zu verzeichnen waren, ist es durchaus legitim, auch die Gutachterkosten anzugleichen. Die Angleichung muss sich auch hier auf die wahre Inflation beziehen, also in der Höhe, wie die der oben genannten.

Ob hier die  Steigerungen zufällig oder gewollt der wahren Inflation entsprechen, lässt sich zwar nicht nachweisen, aber die Tatsachen sprechen für sich, siehe Tabelle.

Wahre Inflation im Euroraum

    2003    2004   2005   2006   1.Q 07   2.Q 07
a)  6,9%   6,5%   7,5%   9,6%   10,2%   10,6%
b)  0,7%   2,1%   1,3%   2,7%     3,1%     2,5%
c)  6,2%   4,4%    6,2%   6,9%     7,1%     8,1%

zu a) Wachstum €-Geldmenge:

zu b) Realwachstum BIP EWU:

zu c) Wahre Inflation:

In jedem Lexikon kann man unter "Inflation" Definitionen wie "Anstieg der Geldmenge pro Bruttosozialprodukt-Einheit" nachlesen: "Die Inflation wird berechnet, indem man vom Geldmengenwachstum (M3) das Wachstum der Volkswirtschaft abzieht."

Was macht das ARD-Fernsehen kurz vor Acht, es verkauft dem Bürger die Höhe des Wirtschaftswachstums als Inflationsrate.
Der GEZ seis gedankt.

Nun zu den Gutachtern, wer hat in diesem Jahr seine Rechnungen erhöht und dies gar um   8,1 %? Ich denke, es wird sich keiner finden.

Somit sind sämtliche Honorarkürzungen der Versicherer nicht gerechtfertigt und können aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auch nicht akzeptiert werden.

Chr. Zimper

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7 Antworten zu Gutachterhonorare im Lichte der Inflation

  1. Willi Wacker sagt:

    Hallo Frau Christiane Zimper,
    wenn Sie meinen, Anwälte hätten in den letzten Jahren Einkommenssteigerungen erfahren, so muß ich Ihnen sagen, daß mit Einführung des RVG Einbußen eingetreten sind, weil z.B. eine ganze Gebühr, die sog. Beweisgebühr, gestrichen worden ist. Damit will ich keineswegs die gesetzeswidrigen Streichungen der Haftpflichtversicherer gutheißen, im Gegenteil! Ich selbst bekämpfe die ante lege vorgenommenen Kürzungen der Kfz-Versicherungen.
    MfG aus dem Kohlenpott
    Ihr Willi Wacker

  2. SV F.Hiltscher sagt:

    Lieber Kollege Zimper,

    Wen wollen Sie damit wachrütteln? Doch nicht etwa jene Kollegen die beim BVSK denken lassen!
    Sie sprechen das an was überall bestritten wird.

    Ein kleines Beispiel zum Nachdenken:
    Als ich im Jahre 1994 über 7000 (bis heute sind es ca. 17500) tatsächlich erstellte GA mit den anstandslos bezahlten, dazu gehörenden Honorarrechnungen analysiert habe, war auch das Verhältnis des Gegenstandswertes Brutto zum SV Honorar brutto ein nicht so interessanter Aspekt.
    Heute, über 16 Jahre später und nach einer Währungsumstellung ist dieses Verhältnis aussagekräftiger als je zuvor.
    Aufgrund der realistischen Zahlen ist es heute nachvollziehbar darzustellen und nachzuweisen dass die SV Kosten sich fast nicht gesteigert haben.

    Vergessen Sie mal die Währung und vergleichen Sie nur das Verhältnis des Honorars brutto zum Gegestandswert brutto.
    Ein Fallbeispiel aus über 2 Millionen Daten.
    1994 Schadensumme brutto 2.750,00 (ausgewertet 340 GA mit dieser Summe)
    Das Verhältnis des Honarars zur Schadensumme brutto war
    Honorar brutto, min. 273,36 = 9,94%
    Honorar brutto, max. 728,53 = 26,49%
    Honorar brutto Modalwert 580,00 = 21,09%
    Der Modalwert von 580,00 war der meistberechnete Wert brutto. Bereits hier kann man erkennen, dass ein Modalwert sich nicht als Mittelwert „missbrauchen“ lässt.

    Was hat sich aber nach 16 Jahren verändert?
    Sicherlich eine 5%ige Mehrwertsteuererhöhung und mindestens fur 16 Jahre eine jährliche Lebenshaltungskosten-Steigerung a 1,5%x16 = 24%
    Zusammengerechnet würde das eine Mindestkostensteigerung von 29% ergeben.
    Die 580,00 Modalwert würden heute bei 748,20 = 27,20% anteiligem Honorar liegen.
    So nun überprüft mal schön eure Honarare brutto heute, was Ihr bei einem Gegenstandswert von 2.750 brutto in Rechnung stellt und setzt das in ein Verhältnis.
    Um wie viel billiger seit Ihr denn Dank BVSK geworden?
    Versucht aber bitte keine Rechenkünste, sondern denkt bitte nur an die Anwälte oder Makler, deren Honorarverhältnis gleich geblieben ist und niemand sich daran stört.
    Nur den SV unterstellt man Preistreiberei obwohl sie die Honorare stabil gehalten haben.
    Dies wäre m. E.auch mal eine Überlegung wert für die zahlreichen Pseudo-Honorarsachverständigen, falls diese auch über realistische Daten verfügen.
    Ein schönes Wochende
    Wünscht aus dem wunderbaren Bayern
    F.Hiltscher

  3. DerHukflüsterer sagt:

    BVSK/Huk Gesprächsergebnis bei Schadensumme von € 2750
    Bruttohonorar = 466,00 = 16,88 % Verhältnis heute in 2010

    In 1994 waren es noch 580,00 = 21,09 %.
    Wahnsinn!! Man glaubt das kaum.
    So hat man das noch nicht betrachtet.
    Vielleicht wird es jetzt den SV klar dass statt dem berechtigten 748,20 Honorar, bzw. einem preisstabilen/gehaltenen Honorar von 580,00, ein Betrag von 466,0 von skrupellosen Machern ausgekartellt wurde, welches noch ca. 20% niedriger liegt als vor 16 Jahren.
    Erwachet!!!!

  4. Andreas sagt:

    Dazu kommen im Übrigen noch die gestiegenen Anforderungen an die Gutachtenerstattung.

    Vor zwanzig Jahren hat man im Regelfall noch deutlich besser hinter Stoßstangen gesehen und der Motorraum war nicht überfüllt mit irgendwelchen Anbauteilen, die alles Blech, das heute nicht mal mehr einfaches Blech ist, überdeckt.

    In vielen Fällen sind entweder Demontagearbeiten oder Zweitbesichtigungen nach Demontage erforderlich, um ein ordentliches Gutachten erstatten zu können.

    Von den Zeitaufwendungen für Rückfragen auf Grund des Regulierungsverhaltens mal ganz abgesehen. Heute machen zwei SV die Arbeit, die vor zwanzig Jahren ein SV allein bewältigen konnte.

    Und dafür will Herr Fuchs weniger Geld durchsetzen. Das bedeutet im Umkehrschluss genau das, was nicht herauskommen soll, nämlich eine Verschlechterung der Qualität. Was bei mieser Bezahlung passiert, erleben wir doch tagtäglich bei den Schnellschüssen der SV, die von den Versicherungen zu einem Hungerlohn angeheuert werden.

    Erst gestern wieder in einer Kasko-Sache mit einem SV telefoniert, dessen Kalkulation schlicht falsch war. Seine Meinung: „Kann schon sein, dass ich Teile kalkuliert habe, die nicht beschädigt sind. Aber damit wars ein Totalschaden…“ Da fehlen mir die Worte.

    Der gleiche SV macht übrigens im hiesigen Bereich für viele Gerichte Gutachten, in denen Geschädigte gegen den Versicherer klagen, ist öffentlich bestellt und vereidigt und das Büro (oder besser der Chef), in dem er arbeitet ist SSH- und BVSK-Partner… Na wer sagts denn, alle wichtigen „Ehrungen“ vorhanden.

    Viele Grüße

    Andreas

  5. Hunter sagt:

    @Andreas

    „Dazu kommen im Übrigen noch die gestiegenen Anforderungen an die Gutachtenerstattung.“

    Auch die eigentliche Bearbeitung eines Gutachtens ist heute wesentlich aufwändiger als vor 20 Jahren.

    Restwerte müssen – im Gegensatz zu früher – heute zeitintensiv am örtlichen Markt ermittelt werden. Wiederbeschaffungswerte nicht nur nach der Schwacke-Liste, sondern auch durch Beobachtung des örtlichen Marktes einschl. Internetrecherche usw.. Mehrwertsteuer ist nach dem 01.08.2002 auch ein Thema von gesteigertem Interesse. Volle Mehrwertsteuer, Differenzsteuer oder keine MwSt.

    Für die Ermittlung der Wertminderung ist der Aufwand auch deutlich gestiegen. Früher genügte Ruhkopf/Sahm oder eine andere Tabelle mit den entsprechenden Berechnungsregeln. Heute muss sich der SV u.a. mit der Wertminderung von älteren Fahrzeugen auseinandersetzen und muss unter Berücksichtigung des örtlichen Marktes eine marktgerechte Wertminderung festlegen – die dann wiederum von den Versicherern angegriffen wird.

    Umfangreichere Fotodokumentation für die Sachbearbeiter der Versicherungen, die offensichtlich zunehmend an grauem Star leiden etc.

    Des weiteren ist heutzutage ein umfangreiches Rechtswissen vonnöten, da ansonsten Gutachten leicht angreifbar sind und auch häufig angegriffen werden.

    Viele zusätzliche Aufgaben, mit denen sich die SV der Vergangenheit wenig oder gar nicht auseinandersetzen mussten.
    Auch die Kosten für den Einsatz entsprechender Betriebsmittel sind gestiegen.

    Und wie bereits gesagt; die „Nachsorge“ durch viele unnötige Angriffe einiger Versicherer im Rahmen des Schadenmanagements erfordert einen nicht unerheblichen Zeitaufwand.

    Nicht zu vergessen, die (auch dadurch) deutlich gestiegenen Risiken für die Sachverständigenhaftung.

    Einziges Gegenargument der Versicherer ist die Zeitersparnis durch die EDV-Bearbeitung. Die ist jedoch auch aufwändiger und teurer geworden.

  6. Daniel F sagt:

    Passt denn irgendeiner hier Jahr für Jahr seine Tabellen an? Wenn nicht wirds wohl Zeit.

  7. Joachim Otting sagt:

    @ SV F. Hiltscher

    Wenn die Mehrwertsteuer von 14 auf 19 Prozent erhöht wurde, ist das keine Erhöhung um 5 Prozent. Das ist eine Erhöhung um etwas mehr als 35,6 Prozent.

    Da fallen aber viele drauf rein, und so verkauft uns Vater Staat gigantische Steuererhöhungen mit kleinen Zahlen.

    Allein die letzte Erhöhung von 16 Prozent auf 19 Prozent war eine um etwas mehr als 18,6 Prozent und damit die größte Steuererhöhung in der Geschichte Deutschlands.

    Für alle, die gerade auf der Leitung stehen: Nehmen wir 1.000 Euro netto und packen 16 Prozent MwSt drauf, das sind 160 Euro. Drei Prozent auf 160 Euro aufgesattelt wären in Summe 164,80. Heute sind es aber 190 Euro.

    Drei Prozentpunkte sind nun einmal was ganz anderes als drei Prozent.

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