Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als Navi

so ist es heute nachzulesen bei:

http://www.heise.de/newsticker/Handyverbot-am-Steuer-gilt-auch-bei-Nutzung-als-Navi–/meldung/110878

Das Handyverbot am Steuer gilt auch, wenn das Telefon als Navigationsgerät genutzt wird. Der Begriff der Benutzung schließe sämtliche Bedienfunktionen mit ein, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem heute veröffentlichten Beschluss mit. Wenn der Autofahrer das Gerät dafür aufnehme oder halte, verstoße er gegen Paragraph 23 Abs. 1 a der Straßenverkehrsordnung.

Also immer erst schön das Ziel eingeben und vor dem Starten das Angurten nicht vergessen.

MfG. Chr. Zimper

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6 Antworten zu Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als Navi

  1. Willi Wacker sagt:

    Hallo Chr. Zimper,
    ein prima Hinweis für unsere motorisierten Leser.
    Einen schönen Abend noch
    LG Willi Wacker

  2. Fred sagt:

    Der Amtsschimmel hat gewiehert, klasse???

    Das Handyverbot sollte eigentlich die Ablenkung vom Strassenverkehr DURCH TELEFONIEREN OHNE FREISPRECHANLAGE verhindern. Wenn man das Handy aber nicht nur nicht zum telefonieren, sondern auch nicht als Uhr, Diktiergerät, Navi etc. verwenden darf, dann hätte man Vorschrift auch gleich richtig erlassen können:

    „Während der Fahrt sind beide Hände am Lenkrad zu belassen. Ausnahmen: Betätigen der Gangschaltung, der Fensterheber und des Schiebedachs.“

    Das wäre wenigstens mal klar gewesen. Dann hätte man nicht die Gerichte (bis zum OLG) bemühen müssen, um alles Mögliche in eine Vorschrift hinein interpretiert zu bekommen – aber das wäre wohl zu viel für die deutsche Gründlichkeit (Umständlichkeit) – es lebe die Verwaltung und die Geldverschwendung.

  3. Andreas sagt:

    Im Übrigen ist beispielsweise die Benutzung eines Diktiergerätes auch nicht eingeschränkt…

    Grüße

    Andreas

  4. DerHukflüsterer sagt:

    @ Fred Dienstag, 15.07.2008 um 07:01
    „“Während der Fahrt sind beide Hände am Lenkrad zu belassen. Ausnahmen: Betätigen der Gangschaltung, der Fensterheber und des Schiebedachs.”

    Hallo Herr Fred,
    mit Ihren Entwürfen zur StVZO, wäre aber dann das Nasenbohren und kratzen am Körper, zukünftig unter Strafe verboten.(LOL)

  5. Femi Nine sagt:

    Hallo Männer, hin wie her, meine Oma – sie wurde 1910 geboren, hat schon immer gesagt: „Kind niemals den Verkehr auch nur eine Sekunde aus den Augen lassen.“ Ihr zweiter Satz war: „Du mußt immer mit der Dummheit (Unaufmerksamkeit) der anderen rechnen.“ Was soll ich sagen, obwohl sie nie selber Auto gefahren ist – meine Oma hatte zu mindestens hier Recht.
    Meine Oma hat aber auch immer gesagt: „Kind du mußt mal deinen Hintern beim Arzt etwas höher rücken lassen.“ Das wollte ich natürlich nicht hören. Denn wer konnte schon Mini-Rock vorbei.
    Wobei, den einen oder anderen Unfall wegen Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr wird es auch hier gegeben haben.

    Bis die Tage.
    Femi Nine

  6. Fred sagt:

    @Andreas

    Richtig!
    Die Benutzung eines Diktiergerätes ist zulässig.
    Die Benutzung eines Handys als Diktiergerät dagegen nicht.

    Mal sehen, wann sich die ersten Konzerne in Gesetze oder Gütezeichen einkaufen. Vielleicht darf dann ja doch ein Windows-Handy benutzt werden, ein Linux-Handy jedoch nicht.

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