HUK-Coburg gibt Gas

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Um in der Sonderkündigungszeit bis Ende November möglichst keine Kunden zu verlieren und stattdessen weitere hinzu zu gewinnen, hat die HUK-Coburg heute zwei nachhaltige Maßnahmen bekannt gegeben:

Einmal geht es um Leistungserweiterungen bei Kraftfahrt-Bestandspolicen, zudem um einen neuen Kfz-Billigtarif mit einer Jahresprämie von 45 Euro, der nach Meinung von Branchenexperten "die Wettbewerber richtig erschrecken" wird. Schließlich ist der Kfz-Versicherungsmarkt ohnehin im Moment bereits so hart umkämpft wie höchstens vor zehn Jahren einmal in den Anfängen des deregulierten "Rabattitis-"Marktes.

Bei den Bestandspolicen holt die HUK-Coburg im Moment nur das in ihren Leistungsmerkmalen auf, was andere Anbieter bereits "standardmäßig" anbieten: 100 Mio. Euro Deckungsschutz in der Kraftfahrt-Haftpflicht statt bisher 50 Mio. Euro, ferner die Deckungszusage bei grober Fahrlässigkeit in der Kasko. Darunter fällt beispielsweise das "unachtsame Überfahren einer roten Ampel" mit Unfallfolge, bei der die HUK-Coburg bisher die Reparaturkosten für das eigene Fahrzeug vertraglich verweigern konnte. Die Gesellschaft weist jedoch darauf hin, dass – wie allerdings auch bei anderen Assekuranzen – wenige grob fahrlässige Fälle auch weiterhin nicht gedeckt bleiben. Dazu gehört etwa die Trunkenheitsfahrt. An Kunden weitergegeben werde ab 1. Januar 2007 lediglich die vom Gesetzgeber beschlossene Erhöhung der Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent.

6.000 Kilometer im Smart für 45 Euro im Jahr

Im Neugeschäft bietet die HUK-Coburg ab sofort eine Jahresprämie in der Kraft-Haftpflicht (mit 100 Mio. Euro Deckung) ab 45 Euro an, mit der die Gesellschaft eine recht eindeutige Kundenakquise betreibt. Tatsächlich in den Genuss eines derart billigen Tarifes werden aber nur ganz wenige kommen, wenn man die seitens der HUK angeführten Beispiele auswertet. So muss der Interessent etwa 23 schadenfreie Jahre (SF 23) nachweisen, darf nicht mehr als 6.000 km im Jahr fahren und nur "risikoarme" Fahrzeuge mit kleinen Motorisierungen haben (Smart Coupé mit 37 kW oder Golf Plus mit Einstiegsaggregat). Darüber hinaus spielen Alter, Berufsgruppe und Zulassungsregion eine Rolle: Den 34-jährigen Bankangestellten aus Hildesheim möchte die HUK am liebsten im Smart und einen 42-jährigen Beamten aus Jever gerne im VW Golf Plus mit 59 kW-Motor fahren sehen.

Neuerlich mit ausgelobt wurde heute auch der im Mai eingeführte Tarif "Kasko Select", bei dem die HUK-Coburg gegen einen 15-Prozent-Prämiennachlass eine Unfallreparatur in eigenen Select-Partnerwerkstätten vornimmt. Das Netz wird seit heute offiziell als "flächendeckend" angegeben.

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8 Antworten zu HUK-Coburg gibt Gas

  1. DerHukflüsterer sagt:

    Wenn man solche Preise machen kann,steht man m. E. entweder kurz vor der Insolvenz, oder es wurde die Versichertengemeinschaft der HUK-Coburg vorher jahrelang gewaltig abgezockt und das ewige Jammern gegenüber den VNs war gelogen.
    Zu vermuten ist es aber, dass diese Preise von € 45,00 Jahresprämie, das gleiche Milchmädchen berechnet hat, wie das, welches die SV Stundensätze von €65.-bis € 75.- geraten hat.
    Das Risiko für weitere Versicherte von der HUK-Coburg, die angerichteten Schäden selbst zu bezahlen, hat sich damit nach m. M. erheblich erhöht.
    Andere Versicherer brauchen sicherlich nicht aufschrecken hinsichtlich dieser Dumpingpreise, sondern können sich gemütlich zurücklehnen ,weil sie diese Verluste nicht zu befürchten haben.
    Wie heisst es so schön „nur die dümmsten Hunde beissen sich selbst in den Schwanz“.
    Leider ist der Staat auch der Dumme ,weil die provozierten und voraussehbaren Verluste sich steuermindernd auswirken.

  2. Störtebeker sagt:

    Der 45-Eurotarif ist meiner Meinung nach nur ein einfältiger Werbeslogan – halt ein beschränktes Lockangebot, welches äußerst selten zutreffen dürfte. Denn wann sieht man schon mal einen der sehr seltenen „Smart Coupè“ auf den Straßen. Dennoch werden sicher einige Pisastudienkrüppel auch auf diesen Slogan reinfallen.
    Wie Schiller einst sagte: „Hohle Fässer dröhnen am lautesten!“
    Meine Beobachtungen hierzu: In Deutschland wird es seit Jahren stark zunehmend lauter. – Leider!

  3. Nick sagt:

    Für 45 € 1 Jahr versichert zu sein ist doch Klasse.
    Aber vermutlich kann die Rechnung erst am Schluß aufgemacht werden, wenn die Selbstbeteillgung ab ist und wenn die Ausschlüüse und Zahlungsverweigerungen weg sind.
    Liegt die Selbstbeteiligung eigentlich unter dem Fahrzeugwert?

  4. Haarsträubend sagt:

    Hab gar nicht gewusst, dass es in der KFZ-Haftpflicht eine Selbstbeteiligung gibt, Sie Schlaumeier…

  5. SV S. sagt:

    Haarsträubend Dienstag, 10.10.2006 um 18:20
    Zitat:
    “ Hab gar nicht gewusst, dass es in der KFZ-Haftpflicht eine Selbstbeteiligung gibt, Sie Schlaumeier…“

    Doch Haarsträubend die gibt es,
    das ist die Anteilige Geldsumme welche so mancher HUK-Coburg Versicherte quasi als Selbstbeteiligung per Gerichtsurteil bezahlen muss, wenn seine eigene Gesellschaft deliktische Schadenersatzansprüche an Geschädigte nicht vollständig ausgleicht oder nicht kann.Das kommt doch öfters vor oder?
    Der Nick weis das auch, deshalb ist er tatsächlich ein ausgefuchster Schlaumeier.

  6. Haarsträubend sagt:

    Mir war immer klar, dass Sie sehr kreativ sind. Das stellen Sie ja tagtäglich bei Ihrer Honorarfindung unter Beweis.

  7. SV S. sagt:

    Haarsträubend Dienstag, 10.10.2006 um 20:03
    Zitat:
    „Mir war immer klar, dass Sie sehr kreativ sind. Das stellen Sie ja tagtäglich bei Ihrer Honorarfindung unter Beweis“.

    Mir ist leider nicht klar auf wessen Kommentar Sie geantwortet haben.Was hat kreativität mit Billigstprämien € 45,00 zu tun?

  8. Nick sagt:

    @Haarsträubend

    Danke für Ihre Antwort. Für Sie war die Selbstbeteiligung auch gedacht.

    Selbstverständlich gibt es in der Haftpflicht keine vertragliche Selbstbeteiligung – die gibt es „vertragsgemäß“ nur in der Kasko. Aber welche Versicherungen regulieren denn nach Verträgen, die Haftpflichtgeschädigte mit ihren Vertragspartnern („Schmarotzern des Schadens“, wie böse Zungen behaupten) geschlossen haben? Oder welche Versicherungen regulieren denn korrekt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung?

    – Nochmals danke für Ihre Steilvorlage.

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