Justiz im Desolatzustand?

Ein knappes Jahr ist es her, da stand in der Süddeutschen Zeitung in der Ausgabe vom 09.04.08 ein Leserbrief, der erahnen lässt, wie weit es die dritte Macht in diesem Staat zu Beginn des 3. Jahrtausends gebracht hat.

In diesem Leserbrief heißt es: „Ich war von 1973 bis 2004 Richter am LG Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren / sind aber sakrosant, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.
In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“

Unterschrift Frank Fahsel, Fellbach

Herr Dr. Egon Schneider, der den Justizspiegel in der ZAP verfasst, meint dazu, dass er selbst – wenn auch nur vereinzelt – in 30 Richterjahren Ähnliches erlebt hat.
Herr Dr. Schneider führt weiter aus, dass er bis vor kurzem fest davon überzeugt gewesen sei, dass deutsche Richter unbestechlich seien. Leider habe er sich da geirrt. Der Verein gegen Rechtsmissbrauch e. V., Frankfurt a. Main, hat Herrn Dr. Schneider veröffentlichte Unterlagen geschickt, in denen unter Angabe des Namens und des Gerichts sowie der Straftatbestände über Fälle von Bestechung und Erpressung berichtet wird.
In der ZAP Nummer 18 vom 17.09.08 ist das wie folgt von Herrn Dr. Egon Schneider unter Verzicht auf Identifizierungsmerkmale weiter gegeben worden:
Ein Richter am OLG hat von einem Verdächtigen privat 5.000 € für die Einstellung der Ermittlungen verlangt. Seine Ehefrau, eine Staatsanwältin, hat ihn dabei unterstützt.
Ein Richter am AG ist wegen des Verdachts der Rechtsbeugung angeklagt worden.
Der Direktor eines AG hat in 64 Fällen Schriftstücke von Rechtsanwälten aus dem Geschäftsgang entfernt, anscheinend um Verfahrensverzögerungen nicht erkennbar zu machen.

Nachdem was der pensionierte Richter Fahsel aus Fellbach in seinem Leserbrief geschrieben hat, liegt für Herrn Dr. Schneider der Verdacht nahe, dass dies nur die Spitze des Eisbergs ist.

Im gleichen Justizspiegel heißt es unter der Überschrift „Land unter!“:
Ein Kollege hat mir eine richterliche Verfügung des LG Frankfurt a. M. geschickt, die wie folgt lautet: „Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, in dem Rechtsstreit … wird der Termin wegen der auf der Geschäftsstelle der 25. Zivilkammer erneut aufgetretenen chaotischen Zustände – Stapel unbearbeiteter Post und Akten, die sich unsortiert auf dem Boden ansammeln – verlegt auf (den Soundsovielten). Es ist derzeit nicht feststellbar und überprüfbar, ob auf die umfangreiche Klageerwiderung seitens der Klägerin erwidert wurde.“

Bedauerlich, dass es so wenig Richter gibt, die, wie dieser hier, unhaltbare Zustände anprangern. Dann nämlich müsste das Justizministerium eingreifen und das Personal aufstocken.

In dem gleichen Justizspiegel der ZAP vom 17.09.08 folgt als unmittelbar nächstes Posting die Überschrift „Nebentätigkeiten von Bundesrichtern“.

Der Verein gegen Rechtsmissbrauch e. V. hat vom Bundesministerium der Justiz nach dem Informationsfreiheitsgesetz Auskunft über richterliche Nebentätigkeiten verlangt, getrennt nach den einzelnen Bundesgerichten.
Das Bundesjustizministerium hat ihm unter dem 19.05.2008 (Aktenzeichen Z A 4 – 1451/6 II R5 246/2007) folgende Auskunft erteilt:
Im Jahr 2006 haben am Bundesgerichtshof 154 Richter Nebentätigkeiten ausgeübt, am Bundesverwaltungsgericht 162 Richter und am Bundesfinanzhof 134 Richter.
Vielleicht ist diese sicherlich gut honorierte Nebentätigkeit mit dafür ursächlich, dass Nichtannahmebeschlüsse ohne Begründung erlassen werden (siehe dazu ZAP-Kolumne Heft 15/2008).

Völlig unabhängig von diesen Ausführungen in dem ZAP Justizspiegel im Heft 18/2008 war mir in der Vergangenheit bereits aufgefallen, dass insbesondere die HUK-Coburg bereits mehrfach Revisionen, die sie zuvor noch mit wehenden Fahnen eingeleitet und geführt hatte, kurz vor den mündlichen Verhandlungen in Karlsruhe wieder zurückgenommen und erklärt hat, dass sie jetzt doch auf einmal plötzlich die gegen sie eingeklagten Beträge vollumfänglich bezahlen will.
Die Vermutung liegt nahe, dass solche ankündigungslosen Richtungswechsel um 180 Grad nicht auf einer plötzlichen besseren Rechtseinsicht beruhen sondern von dem Bestreben geleitet werden, ein für die eigene Rechtsposition negatives BGH-Urteil zu vermeiden.
Fragt sich nur, woher die HUK-Coburg in den beiden mir bekannten Fällen jeweils vorab die Information erhalten hat, dass sie beim BGH verlieren wird.
Einer dieser Fälle ist hier im Captain-HUK-Blog unter dem Stichwort „das Allerletzte“ mit der Überschrift „HUK-Coburg hat höchstrichterliche Rechtsprechung verhindert„, gepostet am 26.03.06 um 11:00 Uhr, beschrieben worden.

 

Mitgeteilt von Peter Pan im April 2009

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4 Antworten zu Justiz im Desolatzustand?

  1. WESOR sagt:

    Peter Pahn, das passt so richtig in die Zeit. Versicherungen verzögern bis Klage eingereicht wird, dann folgt eine lange endlose Klageerwiderung, dann kommt irgendwann ein Gerichtstermin, kurz vor dem Termin wird um Rücknahme gebeten. Die Versicherungen nutzen die Misstände im Gericht aus um Ersatzzahlungen zu verzögern.

  2. Gottlob Häberle sagt:

    Hallo Allerseits,

    da kommt der Bummerang aber schneller zurück, als ich es erwartet hätte.

    @Miriam

    Ich möchte nur nochmal an meinen Kommentar zu folgendem Beitrag erinnern.

    http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/neue-spielwiese-fuer-huk-und-dekra

    Da lag ich mit meiner Auffassung offensichtlich doch nicht so falsch.

    Warum glaubt ihr, grüße ich immer aus „dem Wilden Süden“?

    Hier gibt es viele Richterinnen und Richter die die Auffassung vertreten, Karlsruhe wäre weit weg.

    Beste Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  3. WESOR sagt:

    Unter Anderem aus den Garantiebedingungen von Motorcare bei Innovation Group Motor gefunden.

    5. Zur Sicherung der Garantieleistungen ist das Fahrzeug während der Garantiezeit zwischen dem 33. und 36. Monat zu einer kostenlosen Durchsicht vorzuführen.

    Die Geschädigten werden doch nur noch ausgetrixt von den Versicherungs-Partnerbetrieben. Würde dem Geschädigten ordentlich bei Auftragserteilung erklärt welche Garantiebedingungen er hier eingehen muss, würde er sein Auto in eine solche Werkstatt nie verbringen lassen.

  4. borsti sagt:

    Das war aber jetzt ein bißchen mehr als nur Justizschelte.

    Ein blitzlichtartiger Einblick in sonst sorgsam abgedunkelte Verhältnisse. Und wahrlich nicht nur im Süddeutschen anzutreffen. Ein Ex-BGH-Richter soll mal gesagt haben das wäre wie Lottospiel.

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