“Rückschau: Angst der Versicherer vor BGH-Urteilen” – Gesetzgeber muss Rechtsschutzlücke schließen ….

…. so die Forderung von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, nachzulesen unter:

Rückschau: Angst der Versicherer vor BGH-Urteilen

Quelle: DasErste.de

Laut Beitrag haben Lebensversicherer allein im Jahr 2009  7  Grundsatzurteile mit einem Gesamtwert von geschätzten 40 Mrd. Euro Rückzahlungsanspruch ihrer Kunden verhindert.  Auch Karl-Heinz Seiffert Bundesrichter a.D. bemängelt die Vorgehensweise von HUK-Coburg, Hamburg Mannheimer und Co. Sieht er ja die Hauptaufgabe des Bundesgerichtshofes darin, umstrittene Rechtsfragen durch Grundsatzurteile zu klären und dadurch Rechtssicherheit zu schaffen.

Mögliche Abhilfe

In jedem Fall aber sind die Versicherten die Leidtragenden, wenn es keine Grundsatzurteile mehr gibt, auf die sie sich berufen können. Professor Schwintowski von der Humboldtuniversität in Berlin hält den Zustand sogar für verfassungswidrig. Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Juristische Fakultät, Humboldt-Universität, Berlin: „Nach meiner Meinung haben wir es hier mit einer Rechtsschutzlücke zu tun. Der Anspruch der Bürger auf effektiven Rechtsschutz ergibt sich aus Artikel 19 unseres Grundgesetzes, der läuft aber leer, weil die Parteien den Rechtsstreit einfach erledigen und man nicht erfährt, wie die Begründung dafür ist. Dieser Missstand sollte nach meiner Meinung dadurch behoben werden, dass man entweder beim Bundesverfassungsgericht klärt, dass es so nicht weitergeht, oder aber, was auch noch besser wäre, der Gesetzgeber schreibt in unsere Zivilprozessordnung hinein, dass der Bundesgerichtshof in diesen Fällen eine Begründung dafür abgibt, warum er den Fall so entscheiden wollte, wie er es dann nicht durfte.“ Dann hätten viele Versicherte wieder eine Basis, um bei Streitigkeiten mit ihrem Versicherer ihre Ansprüche einzufordern.

Den ganzen Beitrag lesen: >>>>>>>>>

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, BGH-Urteile, GDV, Netzfundstücke, TV - Presse, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Antworten zu “Rückschau: Angst der Versicherer vor BGH-Urteilen” – Gesetzgeber muss Rechtsschutzlücke schließen ….

  1. F-W Wortmann sagt:

    Genau das ist es. Da kann der GDV erklären, was er will, glauben kann man Herrn Hoenen und Kollegen sowieso nichts mehr, da steckt eindeutig Taktik dahinter, wie der Bericht sauber herausgearbeitet hat. Grundsatzurteile des BGH auf jeden Fall vermeiden. Selbst wenn ein BGH-Urteil ergangen ist, dann dasselbe fehlinterpretieren und ignorieren, wofür gibt es Nichtanwendungserlasse? So ist die Masche der Versicherer, gedeckt durch den GDV.
    Mich freut nur, dass die Versicherer die Hinweise des I. Zivilsenates im Urheberrechtsverfahren des Sachverständigen gegen HUK-Coburg nicht richtig gedeutet haben, so konnte wenigstens ein Grundsatzurteil mit empfindlichen Folgen für die Kfz-Haftpflichtversicherer ergehen.
    Eine Änderung der ZPO wäre das Erfolgsmittel. Ähnlich dem Kostenbeschluss der Instanzgerichte könnte ein „Revisionsrücknahmebeschluss“ mit Begründung der beabsichtigten Entscheidung, die durch die Rücknahme des Rechtsmittels nicht mehr möglich ist, als grundsätzliche Entscheidung helfen: „… ohne die Rücknahme der Revision hätte der … Zivilsenat wie folgt für Recht erkannt…“ Damit wäre dann auch nicht die Vorarbeit der Bundesrichter verloren. Diese hatten nämlich bereits vorberaten, ein Votum erstellt und entsprechende schriftliche Hinweise erteilt. Alle dies Mühen sind dann nicht verloren, sondern spiegeln sich in der beabsichtigten Entscheidung auch für die Allgemeinheit wieder. Nur der Gesetzgeber müßte auch mitspielen. Eine derartige ZPO-Änderung ist aufgrund des Verhaltens der Versicherer dringend notwendig.

  2. Peter Pan sagt:

    Das selbe Vorgehen hat die HUK auch schon in einer Gutachterkostensache an den Tag gelegt(siehe hier unter „Das Allerlezte“,dort der erste Beitrag)
    Man sollte die Fälle sammeln!

  3. Willi Wacker sagt:

    Hallo Peter Pan,
    aufgrund Deines Hinweises habe in der Rubrik „Das Allerletzte“ nachgesehen und tatsächlich den Bericht des Autors Captain Huk vom 26.3.2006 „HUK-Coburg hat höchstrichterliche Rechtsprechung verhindert“ und die Kommentare gelesen. Es ist schon erstaunlich, dass schon vor fast 5 Jahren genauso zum Nachteil der Geschädigtengemeinschaft gehandelt wurde. Es hat sich – trotz zwischenzeitlich ergangener BGH-Rechtsprechung – eigentlich nichts geändert. Der Ärger der Bundesrichter auf die HUK-Coburg ist daher verständlich. Ich bin auch der Ansicht, dass derartige „Nichtentscheidungsfälle“, aber auch die Anerkennungsfälle (–> Riester-Rentenfall) einmal gelistet werden sollten. Da zeigt die Versicherungswirtschaft ihr wahres Gesicht.
    Es hat gekingelt.
    Dein Willi

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert