USA prüft „Zwei-Wege-Blackbox“ für Kraftfahrzeuge

Während die Experten zum Abschluß des 52. Verkehrsgerichtstages in Goslar nach der AutoBild-Berichterstattung wohl noch an den Weihnachtsmann glauben:

Forderung 1: Mehr Kontrolle über die Daten

Die beim Autofahren automatisch erhobenen Daten sollen nicht länger unkontrolliert abfließen können, forderten die Verkehrsrechtler. Technische Innovationen würden künftig nur akzeptiert, wenn der Austausch von Daten und Informationen aus dem Fahrzeug geregelt sei. Die informationelle Selbstbestimmung muss nach Ansicht des VGT auch im Auto gelten. Nach Ansicht des Expertengremiums müssen Hersteller und Dienstleister Kunden bereits beim Autokauf darüber informieren, welche Daten erhoben und zu welchem Zweck sie übermittelt werden. Halter und Fahrer müssten das Recht und die erforderlichen technischen Voraussetzungen bekommen, um den Datenfluss zu kontrollieren und bei Bedarf zu unterbinden. Für Unfalldatenspeicher und andere Systeme müsse es Standards geben. Die Zugriffsrechte von Behörden und Gerichten müssten gesetzlich geregelt werden.

Späht eCall die Fahrer aus?

Experten hatten in Goslar darauf hingewiesen, dass schon heute beim Fahren zahlreiche Informationen etwa zu Tempo, Fahrtrichtung, Bremsverhalten oder Beschleunigung erfasst werden. Die Entwicklung werde sich mit der für 2015 geplante Einführung des eCall-Systems verstärken, das unter anderem bei Unfällen automatisch Hilfe ruft und zahlreiche Fahrinformationen aufzeichnet und weiterleitet.

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Werden laut goldseiten in den USA bereits Nägel mit Köpfen geschmiedet:

„Blackbox“ in Autos: Erst Fernabfrage, dann Fernsteuerung

In den USA prüft man zur Zeit intensiv die Möglichkeiten für den verpflichtenden Einbau einer „Blackbox“ in alle Fahrzeuge, um damit die einzelnen Fahrzeugbewegungen nachverfolgen zu können, Daten für die Besteuerung und/oder Versicherung zu erheben und um die Autos bei Bedarf auch fernzusteuern.

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Stellt sich die Frage, wie sich das oben dargestellte auf den Widerbeschaffungswert eines Black-Box freien Fahrzeuges auswirkt. Sind Fahrzeughalter bzw. Verkehrsteilnehmer – aufgrund missliebiger Erfahrungen – erst mal aufgewacht, dürften gut gepflegte Altfahrzeuge nahezu unbezahlbar werden. Gut möglich allerdings, dass wie jetzt gerade eingeführt, eine fehlende bzw. falsche Umweltplakette keine Abnahme nach § 29 StVZO mehr zulässt, ein Fahrzeug ohne Black-Box demnächst einfach aus dem Verkehr gezogen wird.

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4 Antworten zu USA prüft „Zwei-Wege-Blackbox“ für Kraftfahrzeuge

  1. BGH Leser sagt:

    Wohin fließen die Daten der Blackbox?
    Direkt zu den Fahrzeugherstellern und so indirekt zu den verbandelten Versicherern?
    Anwälte und SV’s somit in der Isolation?
    Bleibt abzuwarten wie der DAV argumentiert.
    Die Zustimmung des/der SV-Verbandes/Verbände wird wohl sicher sein?

    Schadenmanagement lässt grüßen.

  2. Juri sagt:

    Was heißt hier „Blackbox“ Christof Windeck schrieb bereit 07-2004 im Computermagazin CT:
    „Drahtlose Kollekte – RFID-Tags überwachen den Autoverkehr. TÜV-Plaketten mit drahtlos auslesbaren Identifikationschips ermöglichen nicht nur die Maut-Abrechnung, sondern auch flächendeckende Geschwindigkeitsüberwachung.“ … und einiges mehr!
    Somit sind natürlich auch alle Altfahrzeuge „nachrüstbar“ und spätestens nach zwei Jahren ist alles implementiert. Es geht doch! Also macht euch keine Illusionen weil schon viel mehr machbar ist, als die meisten glauben. Und das ist dann wie bei der NSA – wenn es machbar ist wird es gemacht.
    Gesetze – Datenschutz? Was für ein Blödsinn.

  3. Glöckchen sagt:

    @BGH-Leser
    wieso „indirekt“?

  4. BGH Leser sagt:

    @ Glöcken

    Sorry, Du hast Recht. Ich vergaß „Fairplay“?

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