Verbraucherschutz falsch herum – Oder wie sich der ADAC sein eigenes Grab schaufelt?

Quelle: www.bav.de 

ADAC: Verbraucherschutz nur Marketinginstrument

Der ADAC betreibt eine eigene Kraftfahrtversicherung. Wie nahezu alle Versicherer reguliert sie nun wohl nur noch Mietwagenkosten nach Tarifen, die Fraunhofer nach Versicherervorgaben ermittelt hat. Die schwerwiegenden Probleme dieser Liste sind aber sicher bekannt.

Damit beschneidet die ADAC-Versicherung den Schadenersatz von Unfallopfern, sodass diese sich ausstehende Beträge nur über Rechtsstreitigkeiten zurück holen können. Der ADAC treibt also Verbraucher vor Gericht. Er kann sich auch nicht hinter Unwissenheit verstecken. Im Gegenteil werden vom ADAC per Newsletter „Fraunhofer-Liste (ausnahmsweise) bestätigende Urteile“ bundesweit an tausenden Verkehrsjuristen verteilt, obwohl die Liste der Urteile, die Fraunhofer verwerfen, mehrfach länger ist. Diese elend lange Liste ist allgemein bekannt. Solche Urteile hat der ADAC so bisher nicht aufgegriffen.

Wird  ein Hilfe suchendes Unfallopfer beim Anruf seiner ADAC Rechtsschutzversicherung sodann an einen so beeinflussten Rechtsanwalt verwiesen, dann hat er wohl schon verloren, bevor er sich auf dem ihm freundlich zugewiesenen Stuhl platziert hat.  Und all die ADAC-Anwälte, die sich der Beeinflussung entziehen und sich auch weiterhin ihren Mandanten zu 100 Prozent verpflichtet fühlen, sollten ein Schild an ihre Tür anbringen, auf dem dies dokumentiert ist?

Virus

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35 Antworten zu Verbraucherschutz falsch herum – Oder wie sich der ADAC sein eigenes Grab schaufelt?

  1. Buschtrommler sagt:

    Und wie kann ein Geschädigter solche anwaltlichen Hasardeure erkennen?
    So manch einer hat sein Schild als Mitglied der Arge Verkehr und Fachanwalt für Verkehrsrecht neben der Tür hängen.
    Manus manum lavat!
    Gruss Buschtrommler

  2. Babelfisch sagt:

    Schon längst ist der ADAC von einem Interessenvertreter des autofahrenden Bundesbürgers zu einem wirtschaftlich orientiertem Unternehmen mutiert. Wenn man die Club-Zeitung aufschlägt, gibt es hinter einem redaktionellen Feigenblatt nurmehr Angebote für Versicherungen, Reisen und Treppenlifte.
    Da nimmt es nicht wunder, wenn die gewinnorientierten Versicherungssparten die satzungsgemäße Interessenvertretung des Autofahrers durch den „e.V.“ ad absurdum führen und „Verkehrspolitik“ ausschließlich im eigenen „wirtschaftlichen“ Interesse gemacht wird.
    Bei Rechtsanwälten heißt so etwas „Parteiverrat“ und wird unter Strafe gestellt.
    Wenn es denn einen ADAC-Anwalt gibt, der diese Quasi-Vorgaben aus München ignoriert, wird dessen Status eigentlich aberkannt?
    Der Hinweis „ADAC-Anwalt“ ist für Geschädigte seit langem kein Qualitätsmerkmal mehr, wenn es um seine Interessen geht.
    Anwaltliche Hasadeure erkennen die Geschädigten – nur meistens zu spät!

  3. Willi Wacker sagt:

    Hallo Virus,
    ich muss Dir sagen, dass ich vom ADAC e.V. mehr als enttäuscht bin. Ich dachte, der hätte sich den Geschädigtenschutz auf seine Fahnen geschrieben. Die gelben Engel und ihre Helfer sind doch dafür da, dem Unfallgeschädigten zu helfen. Die Hilfe für den Geschädigten besteht auch darin, den wenigen Urteilen pro Fraunhofer die überwiegende Menge der Urteile pro Schwacke gegenüberzustellen und darauf hinzuweisen, dass die herrschende Rechtsprechung nicht Fraunhofer, sondern Schwacke als Berechnungsgrundlage annimmt.
    Ich werde die Konsequenz ziehen und meinen Vertrag mit dem ADAC e.V. trotz Goldkarte und langjähriger Mitgliedschaft kündigen. ADAC, so nicht.
    MfG
    Willi Wacker

  4. SV sagt:

    Pünktlich zur Urlaubszeit präsentiert sich also der ADAC seinen geschätzten Mitgliedern mit einem gepflegten Tritt in den Goldeselhintern. Macht man gerade beim ADAC die Erfahrung, dass wer in den Fluß springt, nicht gegen die Strömung anschwimmen kann oder ist wohlmöglich akuter Geldmangel in den Chefetagen der ADAC AG der Auslöser dieser Aktion?

    Wie auch immer – wieder ist ein Kapitel der „sanften Verdummung“ geschrieben worden.

    Wurde hier bei CH schon mal darüber nachgedacht, einen Urteilsabfragedienst für Gerichte und Rechtsanwälte einzurichten? Einen Obulus für so einen Dienst zu zahlen, ist bestimmt jeder, der die uneigennützige und unermüdliche Arbeit hier zu schätzen weiß, bereit.

    Grüße an das Team.

    SV

  5. PeterPan sagt:

    Hallo SV
    Dieser Blog wird aus einer Motivation heraus betrieben,die sich mit Geld nicht kaufen lässt.
    Würden Kfz-PFLICHTVersicherungen PFLICHTgemäss regulieren,dann gäbe es ihn garnicht.
    Weitere Autoren sind uns jederzeit willkommen.
    Euer Peter
    ps:der Chef trinkt gerne mal ein Glässchen Rotwein,der Willi bestimmt auch zwei

  6. Willi Wacker sagt:

    Hallo PeterPan,
    da bist du auf dem Holzwege. Der Chef und Willi müssen bei den Urteilen und Kommentaren immer nüchtern sein. CH will ja keinen Blödsinn verzapfen.
    Dein Willi

  7. Buschtrommler sagt:

    @Peter, @Willi, @all…solange ihr weiterhin genügend Staub aufwirbelt mit eurem Job im Board, brauchen eher andere etwas zum löschen… 🙂
    Gruss Buschtrommler

  8. virus sagt:

    Hat denn noch keiner das auf der Seite vom BAV eingestellte Urteil gelesen?

    http://www.bav.de/aktuelles/oeffentlich/196-adac-verbraucherschutz-nur-marketinginstrument.html

  9. Babelfisch sagt:

    @PeterPan @Willi Wacker @all

    ich gehe noch weiter als PeterPan:

    ich trinke auch noch ein drittes Gläschen, um das alles im Kopf auszuhalten! 🙂

  10. Babelfisch sagt:

    @virus

    Dieses Urteil ist seit Dienstag hier eingestellt!

  11. Willi Wacker sagt:

    Hi Buschtrommler,
    netter Kommentar, danke. Wichtig für den Blog wäre z.B. auch deine Mitarbeit im Autorenteam.
    Gruss Willi

  12. Werkstatt-Freund sagt:

    Hallo Herr Virus,
    sicherlich habe ich den Bericht sowie das Urteil auf Ihren Tip hin gelesen. Der ADAC hat sich damit doch selbst ad absurdum geführt. Die Juristen würden widersprüchliches Verhalten sagen. Der ADAC hat sich einen Bärendienst erwiesen.
    Ich ziehe die Konsequenzen.
    MfG Werkstatt-Freund

  13. Willi Wacker sagt:

    Hallo Babelfisch,
    prima, dann sind Sie in unserem Kreise der Dritte. Vielleicht zum Rotwein noch ein Spanferkel-Essen, würde doch passen, oder?
    Ein schönes Wochenende
    Ihr Willi

  14. WESOR sagt:

    Zum ADAC gibt es einen Aufsatz in Verbindung mit Zurich Versicherung. Anklicken und lesen.

    Seit der ADAC seine eigene Mietwagenflotte betreibt,weist er auf den Unfallersatztarif negativ hin. Das Versicherungsgeschäft von ADAC ist eine der tragenden Kapitalsäulen der ADAC GmbH.

    ADAC Rechtschutz mit gelisteten Abrate- Anwälten (diese Fachbezeichnung stammt von wesor). Die werden für die Abratung bestimmt entsprechend bezahlt, sonst würden sie nicht auf der Liste stehen und teilweise gleich im Haus vom ADAC sitzen..
    Aber das ADAC Mitglied glaubt ja an seinen Rechtsschutz und glauben heist eben nichts wissen. Wer weis denn von den Rechtssuchenden dass der Anwalt fürs Abraten eventuell mehr bekommt als für das durchführen der Klage gegen unberechtigte Kürzungen.

  15. Buschtrommler sagt:

    @Willi….bezüglich Deiner Bemerkung…der „Scheffe“ kennt ja meine Adresse…

  16. DerHukflüsterer sagt:

    @Wesor

    Wenn mehr gehandelt als diskutiert werden würde, hätte jeder verständige Mensch, der sich in der Verbraucherschutzszene auskennt, sofort seine ADAC-Mitgliedschaft gekündigt.
    Das war meine erste Handlung, nachdem von der ADAC Versicherung die ersten Weisungen an KFZ.-SV erfolgt sind.
    Was muss denn noch alles geschehen, damit diese geldgierigen Manipuleure auch vom deutschen Volksmichel abgestraft werden?

  17. WESOR sagt:

    Der D Volksmichel hat einfach die in der Werbung versprochene Vollkaskomentalität und überlässt die Entscheidung über sein beschädigtes Vermögen aus Bequemlichkeit lieber dennen die ihm versprechen er braucht nichts zu tun. Ob Auto-, Hausrat-, Krankenversicherung alles zeigt in die gleiche Richtung „nur den Versicherer anrufen der wird es schon richten,man bezahlt ja auch pünktlich die Prämie“. Diese Mentalität der Bequemlichkeit führt zum eigenen Schaden den aber der Geschädigte nicht erkennt, weil er Laie ist. Die Dienstleister der Versicherer dementsprechend auftreten. Wenn der Lack glänzt und er einen alten Gebrauchtwagen als Ersatzfahrzeug erhält ist für viele alles in Ordnung. Das weitere Verhalten erklärt sich aus der Mietermentalität. Es wird die Leasingrate bezahlt und genutzt, alles weitere interesiert nicht mehr.

    Wir freien Gutachter wissen Bescheid was Sache ist aber der Laie bezahlt seine Versicherung und hat noch nie seine Bedingungen gelesen. §10 AKB …wehren unberechtigte Ansprüche ab… steht dort vor „befriedigen berechtigte Ansprüche…Würde er den ersten Satzteil richtig lesen und verstehen würde den Geschädigten klar, was mit ihnen geschieht durch die Versicherung.

  18. Gottlob Häberle sagt:

    Schaut doch mal wie der ADAC seine Vertrags-Abschlepper knebelt.
    Da wird doch deutlich, wie der ADAC vom Verbraucherschützer zum Wirtschaftsunternehmen mutierte.

    Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  19. Deichgraf sagt:

    Gottlob Häberle Samstag, 09.05.2009 um 11:28

    Schaut doch mal wie der ADAC seine Vertrags-Abschlepper knebelt.

    Da wird doch deutlich, wie der ADAC vom Verbraucherschützer zum Wirtschaftsunternehmen mutierte.

    Hallo, Gottlob Häberle,

    mit gesundem Scharfsinn eine zutreffende Einschätzung. Nicht gerade gut für den ADAC. Die Vertragspartner sind wirklich arme Schweine, wenn man das mal so sagen darf. Deshalb ist es auch nicht erstrebenswert, ADAC-Sachverständiger zu werden, weil man dann um seine Unabhängigkeit fürchten muß.

    In der Zeitschrift „Der Kfz-Sachverständige 2/2009 steht ein interessanter Artikel mit dem Titel „Moral in der Unfallschadenregulierung“. Liest man zwischen den Zeilen, so sieht es so aus,als habe die HUK-COBURG dem Verfasser kräftig ans Bein gepinkelt. Der Beitrag ist lesenswert und sollte jedem Versicherungssachbearbeiter einmal auf den Schreibtisch gelegt werden, aber auch Sachverständigen, Werkstätten, Richtern, Rechtsanwälten und den Industrie-und Handelskammern als Denkanstoß.

    Mit freundlichen Grüßen

    Deichgraf

  20. Ing.-Büro Rasche sagt:

    Hallo, Deichgraf,

    Die am ADAC geübte Kritik (ADAC-Kritik)ist nicht neu und die Einschätzung seiner Rolle ebenfalls nicht.

    Den Beitrag von Rechtsanwalt Fuchs habe ich gelesen. Mit den daraus zu entnehmenden Informationen wird man zukünftig nicht zufriedenstellenden Schadenregulierungsvorgängen in Kenntnis
    der Randbedingungen noch gelassener begegnen können.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus Bochum + Tangendorf

    Dipl.-Ing. Harald Rasche

  21. Aspekto sagt:

    Betrachtet man die derzeitige Diskussion im sogenannten Schadenmanagement, gewinnt man den Eindruck, dass Ertragsoptimierung und Gewinnmaximierung Ziele darstellen, die es rechtfertigen, jeden Mitteleinsatz zuzulassen. Zwei Dinge werden hierbei häufig aus den Augen verloren. Die Unfallschadenabwicklung findet nicht als Selbstzweck statt, sondern Grundlage der Unfallschadenabwicklung ist entweder ein Schadenersatzanspruch des Geschädigten gegen den Unfallverursacher, der Kraft Gesetzes durch seinen Haftpflichtversicherer vertreten wird oder ein vertraglicher Anspruch auf der Grundlage eines Kaskovertrages. Die Rahmenbedingungen für die Unfallschadenabwicklung sind also klar definiert; eigentlich ist es demnach keine Frage der Moral, diese gesetzlichen oder vertraglichen Grenzen nicht zu überschreiten, sondern erst die Überschreitung der Grenzen macht ein Verhalten unmoralisch, alleine deshalb, weil es sich um ein rechtswidriges Verhalten handelt.

    Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 02/2009
    Elmar Fuchs

  22. downunder sagt:

    hi leute
    das adac-heftchen ist bei mir von der wartezimmer-zur klolektüre degradiert worden!
    ich finde es interessant,dass sich die verbraucherschutzabteilung des adac gegen vermeintliche werkstattabzocke positioniert,aber gegen die tagtägliche unfallopferabzocke völlig untätig bleibt!
    einsatz für die mitglieder erfolgt offenbar nur dort,wo es den eigenen wirschaftsinteressen nicht zuwiderläuft!
    didgeridoos,play loud

  23. Frank sagt:

    Hallo Aspekto,

    …..weil es sich um ein rechtswidriges Verhalten handelt.

    Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 02/2009
    Elmar Fuchs

    Fähnchen, woher weht der Wind.

    Das muss ausgerechnet F. schreiben der mit seiner Absprache doch mit dazu beigetragen hat, dass die Situation so bes………. ist.
    Aber lieber mit dem Strom schwimmen und aus der Masse heraus sich profilieren als sich für den freien SV stark zu machen.

  24. SV sagt:

    Hallo Frank, da bin ich voll deiner Meinung, dass Herr Fuchs nicht ganz freiwillig zu diesen – mithin richtigen – Erkenntnissen gekommen ist, sieht man daran, dass er die Rolle des BVSK, Stichwort „Honorarvereinbarung“ mit keinem Wort erwähnt. Auch schweigt er sich darüber aus, ob diese seitens des BVSK aufrecht erhalten wird (ich denke, diese existiert nicht mehr), sodass die HUK Coburg weiterhin damit hausieren geht.

  25. Thorsten sagt:

    SV Montag, 11.05.2009 um 10:17

    Hallo Frank, da bin ich voll deiner Meinung, dass Herr Fuchs nicht ganz freiwillig zu diesen – mithin richtigen – Erkenntnissen gekommen ist, sieht man daran, dass er die Rolle des BVSK, Stichwort “Honorarvereinbarung” mit keinem Wort erwähnt. Auch schweigt er sich darüber aus, ob diese seitens des BVSK aufrecht erhalten wird (ich denke, diese existiert nicht mehr), sodass die HUK Coburg weiterhin damit hausieren geht.

    Hallo, SV,

    dann wäre es hilfreich, wenn Herr Fuchs dies auch bestätigen würde.- Im übrige hantiert die HUK-COBURG immer noch mit einer alten überhaupt nicht richtungsweisenden Honorartabelle, obwohl inzwischen eine neuere Erhebung des BVSK vorliegt. Über die dazu gemachten Anmerkungen kann man sich wirklich nur wundern und jeder Insider erkennt hier zutreffend wieder einen mißglückten Spagat. Man kann solche Erhebungsmethodik jetzt tätsächlich nicht mehr ernst nehmen, denn sie zeigt, dass hier eben kein Fachmann am Werk war, weil eine marktübliche Bandbreite von mindestens 30 % einfach ignoriert wird und die Unterstellung von Gutachten nach den sog. Mindestanforderungen ebenso unzutreffend ist. Erhebungsmethodisch ein absoluter Schwachsinn und das sollten sich die Gerichte mal von einem wirklichen Fachmann einmal erklären lassen. Die Politik eines Berufsverbandes, die mit solchen Sandkastenspielchen schwanger geht ist nicht das Schwarze unterm Nagel wert.

    Gruß

    Thorsten

  26. Willi Wacker sagt:

    Hallo Leute,
    bereits das Urteil des AG Coburg verzichtet auf einen Hinweis auf BVSK. Mit keinem Wort ist der BVSK erwähnt. Insoweit ist die Honorarerhebung ohnehin kein Maßstab für die Erforderlichkeit i.S.d. § 249 BGB.
    MfG
    Willi Wacker

  27. RA JM sagt:

    Aus eigener Erfahrung: Dass die Beratung durch ADAC-Vertragsanwälte vom ADAC zu Lasten der Mandanten gesteuert wird (Abrate-Anwälte), ist schlicht unwahr!

  28. Hansi sagt:

    Genau?!

    Der ADAC-Anwalt wird natürlich nicht durch den ADAC „gesteuert“. Er ist die einzig wahre und unabhängige Bastion für den Geschädigten?

    Und deshalb wurden z.B. bei ADAJUR Urteile, die für die Geschädigten sprechen, deutlich (erheblich) reduziert und seither tendenzill versicherungsfreundlich berichtet. Wohlgemerkt; erst nachdem der selbsternannte Verbraucherschützer ADAC selbst zum Versicher geworden ist. Und der ach so unabhängige ADAC-Anwalt, der als Rechtsdienst natürlich ADAJUR im Abo bezieht, wird überhaupt nicht in Richtung versicherungsfreundliche Rechtsprechung geschoben.
    Was macht eigentlich der „unabhängige“ ADAC-Anwalt, wenn die ADAC-Versicherung bzw. die Zurich Gruppe eintrittspflichtig ist?

    Bestimmt immer furchtlos voll drauf? Was sonst?

    ADAC-Anwalt zu sein ist ja ein unkündbarer Anspruch und bis ans Lebensende garantiert?!

  29. SV sagt:

    Ganz soweit, alle RS-Anwälte über einen Kamm zu scheren, sollten wir nicht gehen. Für den normalen Bürger ist es jedoch so, dass er nicht so leicht erkennen kann, ob SEIN Anwalt wirklich nur IHN vertritt. Das Problem besteht aber leider auch bei den SV/Organisationen, den Werkstätten, dem eigenen Versicherungsvertreter und so weiter. Selbst gestandene Rechtskenner wandeln, wie hier lesbar, bei bestimmten Rechtsgebieten auf mir bisher verborgen gebliebenen Pfaden.
    Des öfteren wird mir die Frage gestellt, welche Versicherung ich den noch empfehlen könne. Da nenne ich in der Regel zwei, die für mich niemals infrage kommen würden. Ansonsten sage ich, dass dies eigentlich egal ist, wichtig sei nur, seine Rechte im Schadenfall zu kennen, nach der Devise: Wissen ist Macht und Macht gibt Geld.

    Grüße ans Team

    SV

  30. WESOR sagt:

    @RA JM. Da kennen wir einen ADAC Vertragsanwalt und zugleich Allianz-Vertragsanwalt. Wer sich auf die Liste einer Versicherung setzen lässt wird nicht umsonst auf dieser Liste erscheinen. Wenn es auch nur die Honorarvereinbarung mit dem Listenhalter ist. Anwälte sollten sicht nicht auf eine Liste setzen lassen. Sie werden durch das gute Ergebnis weiter empfohlen, was ja bei den Listenanwälten über den jeweiligen Versicherer erfolgt. Fachanwalt fürs Verkehrsrecht und zugleich Abwehranwalt für die jeweilige Versicherung, da kommen schon starke Bedenken auf, für einen der täglich mit Anwälten zu tun hat und sieht wie der Einsatz für das Unfallopfer geführt wird.

    Wir jedenfalls vermitteln keinen einzigen Versicherungs-Listenanwalt.

  31. Andreas sagt:

    Sicher ist es nicht richtig alle Anwälte gleich zu setzen.

    Aber es ist tatsächlich auffällig, so wie auch WESOR es beschrieben hat, dass FA für Verkehrsrecht, die auf Versicherungslisten geführt sind und von den Versicherungen beauftragt werden, signifikant häufiger eine „schlechte“ Regulierung herbeiführen.

    Das entspricht auch unseren Erfahrungen.

    Grüße

    Andreas

  32. WESOR sagt:

    Da wir wissen welcher Anwalt für welche Versicherung in der Schadenersatzabwehr tätig ist vermitteln wir dem Geschädigten fast immer einen Anwalt der gegen die beanspruchte Versicherung erfolgreich bis zum letzten Cent war. Wir lassen nur Wasser und die besten Anwälte für unsere Kunden arbeiten. Womit ich hier zum Ausdruck bringe dass Fachanwälte für Verkehrsrecht wirklich gut sind, aber man muss SIE richtig gegeneinander einsetzen. Auch FA für Verkehrsrecht freuen sich, wenn sie einen Prozess gewonnen haben mit unserer Unterstützung für den Geschädigten gegen die Abwehr der Versicherung einen Schaden nicht zu bezahlen und/oder runterrechnen bis zum geht nix mehr.

  33. WESOR sagt:

    Die zehn Gutachter-Gebote

    1.Ich bin dein Gutachter, du sollst keinen anderen Gutachter neben mir haben.
    2.Du sollst Deinen Gutachter ehren und preisen überall.
    3.Du sollst wochentags Deinen Gutachter besuchen.
    4.Du sollst Deinen gutachter nicht äregern, damit er lange lebe und Du lange zu ihm kommen kannst.
    5.Du sollst nicht verschwinden lassen stumme Zeugen, sonst gibts Verdruss.
    6. Du sollst Deine Vorschäden am Gefährt richtig angeben und nichts verschweigen.
    7.Du sollst nicht begehren Gutachten und Beratung, wenn die Anderen nicht bezahlen.
    8.Du sollst nicht begehren Deines Gutachters Weib, denn die gehört dem Gutachter allein.
    9.Du sollst, wenn Du Schuld hast, nicht lärmen, sondern dieselbe mit Stolz und Würde ertragen.
    10.Du sollst ale Gebote halten, dass Du nicht zum Schaden-Service der Versicherung kommst und Schuld erleiden mußt, weils da keinen freien Gutachter gibt, der Dir hilft.

    Der königlich bayerische Motorkutschen-Gutachter.

  34. RA JM sagt:

    @ Wesor:

    „ADAC-Anwalt zu sein ist ja ein unkündbarer Anspruch und bis ans Lebensende garantiert?!“

    Auch falsch: Der Vertrag läuft i.d.R. befristet auf vier Jahre und muss dann erneuert werden.

  35. Hansi sagt:

    Pointe verpasst ?

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