ADAC-Test – Minuspunkte für freie Werkstätten

Quelle: Bayrisches Fernsehen „Rundschau“ vom 23.08.2012

Millionen Autofahrer fahren in Deutschland jährlich zur Inspektion in die Werkstatt. Die Fahrzeugbesitzer können sich aber offenbar nicht immer auf die Arbeit dort verlassen. Das ergab zumindest der jüngste Werkstatt-Test des ADAC.

Ein verstelltes Scheinwerferlicht, ein ausgehängter Auspufftopf – das sind nur zwei der präparierten Mängel, die Mitarbeiter der Auto-Werkstätten finden sollten. Doch glaubt man dem aktuellen Ergebnis der ADAC-Tester, wird in vielen Werkstätten in Deutschland offenbar nicht genau genug hingeschaut.

Niedrige Erfolgsquote bei den Freien

Eine Erkenntnis des ADAC-Werkstatt-Tests ist der große Unterschied bei der Qualität zwischen freien Werkstattketten und Vertragswerkstätten.

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Laut einem aktuellem Test des ADAC liegen bei der Qualität zwischen freien Werkstattketten und Vertragswerkstätten Welten.

Dieses eindeutige Ergebnis der ADAC-Tester sollte sich jeder Rechtsanwalt/Geschädigte ausdrucken und bei der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung – z.B.  im Rahmen der fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens –  vorlegen. Im Ergebnis ist dieser ADAC-Test ein vernichtendes Urteil für die freien Kfz-Werkstätten. Da hilft wohl auch der Beitritt zu einer Werkstattkette nichts? Markenbetriebe sind eben für das jeweilige Fabrikat besser ausgerichtet und sowohl personell als auch von der betrieblichen Organisation besser aufgestellt.

Ein weiterer Beweis dafür, dass die vielgepriesene Gleichwertigkeit freier Werkstätten, ständig propagiert durch die Kfz-Haftpflichtversicherer, ins Reich der Fabel gehört. Insbesondere wenn man sich vergegenwärtigt, dass der ADAC die Werkstätten hier willkürlich ausgewählt hat und es beim Inhalt der Prüfung eigentlich um Banalitäten ging (Fehlende Kühlflüssigkeit, Scheinwerfer verstellt, Auspuff lose, Kennzeichenbeleuchtung defekt …). Wer möchte in einer solchen Werkstatt anspruchsvolle oder umfangreiche Reparaturen durchführen lassen? Von der oftmals komplexen Unfallschadenbeseitigung ganz zu schweigen.

Bei den Partnerwerkstätten der Versicherer dürfte das Ergebnis wohl noch eindeutiger ausfallen? Noch billiger = noch schlechter?

Die Botschaft des Testergebnisses scheint eindeutig. Gute Arbeit hat offensichtlich seinen Preis. Ein Vertragshändler der Premium-Marke Mercedes Benz wurde bei diesem Test zum Testsieger gekürt – mit einer Werkstattleistung von 100 Punkten.

Herzlichen Glückwunsch an den Mercedes-Händler in Berlin und  an alle anderen Markenhändler, die hier durchweg gute Qualiät abgeliefert haben.

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1 Antwort zu ADAC-Test – Minuspunkte für freie Werkstätten

  1. Willi Wacker sagt:

    Trotz dieses niederschmetternden Ergebnisses für die freien Werkstätten wird vermutlich seitens der Versicherer auch weiterhin behauptet, dass die freien Werkstätten mit der gleichen Qualität arbeiten wie die Markenwerkstätten.

    Ich meine: Mit diesem Ergebnis hat sich eindeutig gezeigt, dass Reparauten in der freien Werkstatt von der Qualität her nicht mit Reparaturen in der markengebundenen Fachwerkstatt gleichgestellt werden können. Die Schädigerseite muss darlegen und beweisen, dass dem so ist. Der ADAC-Bericht beweist zunächst vom ersten Anschein her das Gegenteil. Bisher liegt mir ein schlüssiger Beweis der Schädigerseite noch nicht vor. Das sog. EUROGARANT-Urteil des BGH hilft da auch nicht weiter, weil die Behauptungen des Schädigers hinsichtlich der Gleichwertigkeit nicht bestritten wurden und die Revisionsinstanz an den unwidersprochenen Sachverhalt gebunden war (vgl. hierzu auch: Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, 1. Aufl. 2012, 107, 109, Rdnr. 57).
    Wird die qualitative Gleichwertigkeit bereits in erster Instanz bestritten, kann der besonders frei gestellte Tatrichter nicht nach § 287 ZPO schätzen, ob die Reparatur in der freien Werkstatt der in der Markenwerkstatt gleichwertig sei, denn nur die Höhe des Schadens kann nach § 287 ZPO geschätzt werden. Insoweit ist dann immer ein gerichtliches Gutachten einzuholen, wobei der Schädiger auslagenpflichtig ist, denn er hat darzulegen und ggfs. zu beweisen. Dabei sollte dann auch darauf geachtet werden, dass nicht die DEKRA als Gutachter benannt wird, denn diese soll nach einem noch nicht veröffentlichten Beschluss aus Stuttgart nicht neutral sein, so dass der Gutachter der DEKRA als Gerichtsgutachter entbunden werden musste.

    Mit diesem ADAC-Bericht ist die immer wieder von den Versicherern behauptete Gleichwertigkeit hinfällig. Dank an den ADAC.

    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

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