Allianz zahlt „ohne Präjudiz“ Daher die Frage: Was wäre wenn?

Bis noch vor kurzem hat der Allianz Versicherer Sachverständigen-Honorare nach BGB § 249 als Schadensersatzleistung vollumfänglich erstattet.

Nur nach Intervention von Versicherungsnehmern zahlt DER VERSICHERER unter den Versicherern (immer öfter) noch, wenn er nachhaltig dazu aufgefordert wird. Dann aber unter nachfolgenden Einschränkungen:

„Die Entschädigung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung und Präjudiz.“

bzw.

„Ohne Anerkennung einer Präjudiz erstatten wir die Sachverständigengebühren unter Abzug der bereits vorgenommenen Kosten.“

Präjudiz (lat. Vorentscheid) bezeichnet einen richtungweisenden Gerichtsentscheid

Zahlung mit Präjudiz bedeutet demnach –  die Zahlung erfolgt mit/unter Wirkung  auf eine (Vor-)Entscheidung  für spätere ähnliche Fälle.

Ohne Präjudiz bedeutet,  die Zahlung erfolgt ohne Anerkennung bereits ergangener Entscheidungen, noch ist es möglich, sich auf diese  Zahlung bei späteren ähnlichen Fällen zu berufen.

Schreibt der Allianz-Versicherer dem Inhaber des Schadenserzanspruches  in Fällen von Sachverständigen-Honorar-Kürzungen –  die Zahlung erfolgt „ohne Präjudiz“ – dann kann zwar der gerade betroffene Versicherte eine (vermeintliche) Vertragserfüllung des Versicherers verzeichnen. Dies bedeutet jedoch mit Nichten, dass er bzw. weitere Versicherungsnehmer der Allianz die Kfz.-Haftpflicht-Vertragserfüllung –  Zahlung berechtigter Schadensersatzansprüche an den Geschädigten – auch zukünftig erwarten können/sollten.

Es stellt sich somit die Frage:

Wem ist in weiteren Fällen zu folgen, wenn der Allianz mitgeteilt wird, dass die Zahlung nunmehr nur „unter Anerkennung einer Präjudiz“ angenommen wurde?

mit der Begründung:

Es handelt sich bei der Zahlung (des gekürzten Sachverständigen-Honorars) um eine Schadensersatz-Leistung nach BGB § 249 auf Grundlage des Kfz.-Haftpflichtvertrages zwischen ihrem Versicherungsnehmer und ihnen als Versicherer sowie nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, BGH AZ: VI 365/03 und BGH AZ: VI 67/06.

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5 Antworten zu Allianz zahlt „ohne Präjudiz“ Daher die Frage: Was wäre wenn?

  1. Ra Imhof sagt:

    Zahlung „ohne präjudiz“ bedeutet,dass auf dieses Regulierungsverhalten kein Verlass ist.
    Also keine „Versicherung“,sondern eine „Verunsicherung“.
    Wird auch hier nur dem VIP-Kunden der Prozess um die Kürzungsbeträge „erspart“?
    Es wäre zu prüfen,ob die unpräjudiziellen Zahlungen nur bei bestimmte Kundenkreisen erfolgen.Daraus lassen sich dann verlässliche Rückschlüsse über die Motive solchen Regulierungsverhaltens ableiten.
    Dass die Rechtslage als Motiv heranzuziehen ist könnte sich dann als eher unwahrscheinlich erweisen.
    Möglicherweise lag Otto Waalkes bereits damals richtig als er karikierte:“Nur wer sich Arroganz versichert,der schliesst ein festes Bündnis mit dem Strick“.

  2. K.-L. H. sagt:

    Günter Ogger ist ein bekannter Wirtschaftsjournalist. In seinm Buch „Das Kartell der Kassierer“. schon 1994 erschienen, liest man oben auf der Seite 254 u.a. in dem 2 1/2 seitigen Beitrag mit der Überschrift „Die Gutachter und das Schleudertrauma“folgendes: „Der Zeller Kreis gibt deshalb eine Negativliste mit den Namen jener Versicherungsgesellschaften heraus, die Personenschäden am schlechtesten regulieren. An der Spitze steht die HUK-COBURG gefolgt von…..“ Diese Buch empfehle ich ebenso als Bettlektüre, wie „Nieten in Nadelsreifen“ von dem gleichnamigen Autor. Für diese Aufklärung möchte ich mich an dieser Stelle bei dem Verfasser ganz herzlich bedanken, denn er hat verdeutlicht, was in unserer Gesellschaft wirklich los ist und woran man falsche Leitbilder erkennt.
    Danach fällt auch die Erkenntnis leichter, dem Totalitätsanspruch der Versicherungswirtschaft widersprechen zu müssen, denn es gibt keine andere Kraft dazu als die des mündigen Bürgers, der auf seine Unabhängigkeit wert legt und nicht versklavt werden will.

    K.-L. H.

  3. virus sagt:

    Hallo K.-L. H.. ich habe auch eine Buchempfehlung für Leser, die Wert auf Insider-Wissen legen: „Die Jahrhundertlüge“ von Heiko Schrang.

    Virus

  4. Georg Sulzenbacher sagt:

    VERSICHERUNGEN! Nützen IHRE MACHT um Ihre Versicherten in die Knie zu zwingen! Mit allen Mitteln sträubt man sich bei Schadensvergütungen zu bezahlen! Ausreden auf Ausreden! Dann der letzte Satz, leider nicht versichert Der kleine Mann, will ja nur seinen Schaden ersetzt??? Jetzt soll er vor Gericht gehen, das einklagen ! Von 10 Versicherten klagen maximal 3 die Versicherung ein um Recht zu bekommen! Die anderen 7 geben sich mit einer Kulanzzahlung zufrieden! Das sind die feinen Geschäftsgebarungen von den sogenannten Kunden freundlichen Versicherungen! DARUM haben SIE auch alle Jahre Millionen GEWINNE! IST DAS KORECKT ???

  5. Rüegsegger Marcel sagt:

    Die Gemeinde knüpft der Erbengemeinschaft schon das zwete mal 501Fr.95RPp.
    ab,für eine leerstehende Wohnung die renovationsbedürftig ist.Die Behörde behauptet die Gebühren für Abwasser und Kehricht sind zu bezahlen auch wenn kein Tropfen Wasser fliesst und nie einen Kehrichtsack draussen steht . Was sind das für Geschäfte ?

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