E-Call – Notruf im Auto entfacht Debatte ums vernetzte Auto

Quelle: VDI nachrichten vom 05.10.2012

Automobilelektronik: Ab 2015 müssen neue Automodelle in Europa mit dem automatischen Notrufsystem E-Call ausgerüstet werden. Der Kampf um das lukrative Geschäft mit zusätzlichen Dienstleistungen über die Datenverbindung in Fahrzeugen ist damit voll entbrannt.

Der Vergleich konnte nicht ausbleiben: „Denken Sie an ein iPhone auf Rädern“, beschwor Martin Schwelcher vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seine Zuhörer auf den „eCall Days“ in Berlin. Als Folge der obligatorischen Einführung des neuen Notrufsystems würden allein in Deutschland bis 2020 rund 15 Mio. Autos mit einer ständigen Datenverbindung ausgerüstet werden – „ein Türöffner für produktive Dienstleistungen“.

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10 Antworten zu E-Call – Notruf im Auto entfacht Debatte ums vernetzte Auto

  1. Alois Aigner sagt:

    Grüß Gott Hans Dampf,
    das E-Call-System gehört nicht in die Hände der Versicherer. Es ist ein Notfall-Ruf-System. Der vom verunglückten Fahrzeug ausgesendete Notruf muss bei den staatlichen Notrufzentralen bzw. -leitstellen eingehen. Nur dort kann der erforderliche Rettungs- und Bergungsapparat in Gang gesetzt werden. Schnittstellen für Versicherer sind unnütz und vergeuden nur unnötige Zeit.
    Es kann auch nicht sein, dass die Hersteller Investitionen tätigen und die Versicherer letztlich als lachende Dritte partizipieren. Das geht gar nicht.
    Notruf bleibt Notruf!!
    Wenn die Unfallstelle geräumt ist, dann kann der Geschädigte die gegnerische Versicherung informieren. Ansonsten ist der Schädiger ohnehin schon von sich aus auf Grund des Versicherungsvertrages verpflichtet, den Unfall zu meden. Es handelt sich um eine Obliegenheitspflicht aus dem Versicherungsvertrag. Dann ist die Versicherung ja ohnehin informiert. Ein Informationsvorsprung gebührt ihr nicht. Wenn sie nur mal bei der korrekten Regulierung der eindeutigen Schäden so schnell wäre, wie sie jetzt sein will. NÖ, nö, das E-Call-System braucht die Versicherungen nicht.
    Servus
    Aigner Alois

  2. Willi Wacker sagt:

    Die Versicherer sollten sich mal darauf besinnen, was E-Call bedeutet. E-Call ist die Abkürzung von Emergency-Call, was auf gut deutsch heißt: Notfall-Ruf. Und dabei sollte es auch bleiben.

    Der Grundgedamke ist und muss bleiben, dass mit diesem Notfallrufsystem Menschenleben gerettet werden. Nach einem schweren Unfall rettet Zeit Leben. Also ist es wichtig, dass die Rettungsleute so schnell wie möglich an der Unglücksstelle sind und mit ihren Bergungs- und Rettungsarbeiten beginnen können.

    Bei der Bergung und Rettung haben Versicherer nichts zu suchen. Diese würden nur die notwendigen Rettungsarbeiten behindern. Deshalb muss der erste Notruf aus dem verunfallten Fahrzeug der Rettungsleitstelle gelten, die die erforderlichen Maßnahmen koordiniert, z.B. Feuerwehr, Rettungswagen, Notarzt, ggfls. Rettungshubschrauber etc., Polizei informiert. Deshalb ist auch gut, dass der bundesweit einheitliche Ruf 112 abgesendet wird.

    Schnittstellen für Versicherer kann und darf es nicht geben! Das Recht der Erstbenachrichtigung haben die Notfallleitstellen. Unfallschadenabwicklung steht erst an zweiter Stelle. Vorrangig ist die Rettung von Menschenleben!

    Die Leitstellen müssen auch in staatlicher Hoheit bleiben. Rettung, Bergung und Absicherung sind hoheitliche Maßnahmen, die durch Polizei, Feuerwehr und anderen Institutionen durchgeführt werden. Da haben private Interessen erst einmal hintanzustehen.

    Man muss sich im übrigen schon wundern, wie eifrig und schnell die Versicherungen hinter dem Unfallopfer her sind. Nur wenn es um die Schadensregulierung geht, dann geht es ganz, ganz langsam. Die letzten Fernsehbeiträge haben es ja anschaulich geschildert, wie menschenverachtend die Versicherungen regulieren.

    Wenn nur noch der schnöde Mammon zählt, dann muss den Versicherungen ohnehin ihre Existenzberechtigung bestritten werden, denn ihre ureigenste Aufgabe ist die Versicherung von hochwertigen Gütern und Menschenleben und nicht Rettungsmaßnahmen zu behindern. Würde die Gewinnmaximierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung wieder abgeschafft, wäre Vieles anders. Aber, aber, die Lobby der Versichererungen hat schon einiges verändert, leider nicht zum Besseren.

    Festzuhalten bleibt daher, im E-Call-System haben die Versicherungen nichts zu suchen.

  3. virus sagt:

    Für ein Auto mit E-Call, was ich nicht ausschalten kann, werde ich keinen einzigen Cent ausgeben!

    Ich zitiere: http://www.datenschutz.de/recht/grundlagen/

    Informationelle Selbstbestimmung – Was bedeutet das?

    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Grundrecht auf Datenschutz) gewährleistet das Recht des einzelnen, grundsätzlich über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 erstmals anerkannt, dass es ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt. Das Gericht hat dazu ausgeführt:

    „Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf „informationelle Selbstbestimmung“ sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig.“

    Es besteht demnach ein „Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten“. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird als besondere Ausprägung des schon zuvor grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts angesehen. Wie dieses wird es verfassungsrechtlich aus Art. 2 Abs. 1 (sog. allgemeine Handlungsfreiheit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde-Garantie) hergeleitet.

    Die Grundaussage des Volkszählungsurteils zur informationellen Selbstbestimmung läßt sich mit dem Satz zusammenfassen: So viel Freiheit wie möglich und so viel Bindung wie nötig. Die Freiheit der Bürger wird dabei grundsätzlich vorangestellt; zugleich wird den Anforderungen der Gemeinschaft Rechnung getragen.

    Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts lässt sich hier nachlesen. http://www.bfdi.bund.de/DE/GesetzeUndRechtsprechung/Rechtsprechung/BDSGDatenschutzAllgemein/Artikel/151283_VolkszaehlungsUrteil.html;jsessionid=28FC7B50A880972DCCFD1EA0CD0D04A0.1_cid136?nn=1236576

  4. Robert Richter sagt:

    Ich dachte, die Diskussion um das E-Call-System sei ausgestanden zu Gunsten der Rettungsorganisationen.
    Und jetzt kommen wieder so schlaue Sprüche vom GDV.
    Ich hoffe und wünsche, dass der europäische Verordnungs- und Richtliniegeber sowie auch die nationalen Gesetzgeber einzig und allein die Unfallopfer und deren schnelle Rettung im Auge haben. Mit dieser Diskussion entlarvt sich der GDV wieder selbst. Er zeigt, dass nur wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Die Rettung der Opfer ist ihm egal. Hauptsache der Haftpflichtversicherer kommt schnell an die Daten und das Fahrzeug des Unfallopfers, damit der so richtig noch übervorteilt werden kann. Zu seinem Schaden soll er noch weiter von der Versicherung geschädigt werden. Herr Christoph Lütgert hat es eindrucksvoll gezeigt. Unfallopfer werden unmenschlich behandelt. Obwohl die Versicherungswirtschaft Besserung versprochen hatte, zeigt sie mit den Worten des GDV-Sprechers doch wieder eindrucksvoll, was sie vom Unfallopfer, das zu entschädigen ist, hält. Nämlich nichts. Eine Kuh. die über den erlittenen Schaden noch weiterhin gemolken werden kann. Es wäre sinnvoll, Herrn Lütgert auch auf diesen Beitrag hinzuweisen.
    Guts Nächtle Deutschland.

  5. Benedikt Wortmann sagt:

    Hat einer schon mal überlegt, ob das Ganze auch nach deutschem Datenschutzrecht zulässig ist. Es ist ja schön und gut, wenn europarechtlich das vorgeschrieben wird. Das nationale Gesetz muss aber mit den nationalen Gesetzen konform gehen. Da das Recht an den eigenen Daten ein Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist, muss die gesetzliche Regelung sich auch im Rahmen des Grundgesetzes halten. Ich bin zwar kein Verfassungsrechtler, aber da könnte doch ein Angriffspunkt sein.
    Grüße aus der Oberstadt

  6. Fred Fröhlich sagt:

    „Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens.“
    …original Karl Marx – und, hat er Recht?

  7. virus sagt:

    In diesem Zusammenhang. Was beinahe alle mehr oder weniger vergessen haben, die Volkszählung 2011 „Zensus“ genannt.

    Der Stand der Dinge siehe hier: http://zensus11.de/blog/

    „Glaubt man der in einem Zeitungsartikel dokumentierten Aussage der Sprecherin des Bundesstatistikamtes – und warum sollten wir der Behörde nicht glauben – dann dürften einige Menschen seit etwa zwei Wochen aufatmen.

    Denn mit dem 19. Juli 2012 ist auch für die Wohn- und Mietgebäudebefragten diejenige Frist abgelaufen, bis zu der ihre Antworten Eingang in die als “Zensus 2011″ bezeichnete Volkszählung hätten finden können.

    In der Konsequenz bedeutet das:

    es müssen keine Fragebögen mehr beantwortet werden
    keine Erteilung neuer Zwangsgelder
    das Ende aller Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem “Zensus 2011″
    “nur noch” die angefallenen Verwaltungsgebühren sollen bezahlt werden müssen

    Wer hier weiterliest kommt über ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg auf ein Urteil des Bundesfinanzgerichts – BFH, Urt. v. 18.1.2012 – II R 49/10 – „SteuerID“ wo in der Urteilsbegründung folgendes ausgeführt ist:

    Im Abschnitt der Randnummer 102 heißt es:

    Die Verfassungswidrigkeit der §§ 139a und 139b AO kann auch nicht aus Sicherheitsbedenken abgeleitet werden. Das BZSt hat nach § 5 StIdV die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Verfahrens zu gewährleisten und Anforderungen an die Sicherheit der elektronischen Übermittlung im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik festzulegen. Die Sicherung der Datenübermittlungen der Meldebehörden an das BZSt und dieses Amts an die Meldebehörden ist in § 2 StIdV geregelt. Ein etwaiges trotz Anwendung der zur Verfügung stehenden technischen Sicherungsmöglichkeiten verbleibendes Risiko eines erfolgreichen Hacker-Angriffs auf die gespeicherten oder übermittelten Daten ist im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen.

    … einfach nur unglaublich!!

  8. unbekannt12380 sagt:

    Als ehemalige Rettungssanitäterin mein klares Statement: Nur die Rettungsdienstleitstellen haben die notwendige Fachkompetenz, einen Notruf zu beurteilen und sonst niemand! Ja, nicht einmal der GdV mit seiner vermeintlichen Allmacht und Allwissenheit. Und meine werten Herrschaften vom GdV: Ob Ihr Versicherungsnehmer mir einen Beinbruch zugefügt hat oder eine Milsruptur, diese Erkenntnis reicht Ihnen voll und ganz aus, wenn ich aus dem Krankenhaus entlassen werde. Die Rückstellungen, die Sie gebildet haben, werden vermutlich ohnehin zu niedrig angesetzt sein für den Personenschaden!

  9. SV Hildebrandt sagt:

    Hat vielleicht schon einmal jemand darüber nachgedacht wie und was mit den übersendeten Daten in naher Zukunft noch alles *angestellt* werden kann!?!

    Wenn es in die Finger der Versicherungswirtschaft fallen würde, könnten so Bewegungsmuster / -profile erstellt und Einhaltung der StVO etc. überwacht werden. Das alles natürlich im Interesse der Versichertengemeinschaft, damit eine „gerechtere“ Einstufung erfolgen kann.

    Vielleicht nicht Heute oder Morgen, aber mit Sicherheit in naher Zukunft, wetten.

  10. SV m. E. sagt:

    Hallo SV Hildebrandt, ganz sicher gleich heute und für immer. Das Auto liefert das Bewegungsprofil des Fahrzeuges, das Telefon gibt Auskunft über den jeweiligen Fahrer.
    Ich höre sie alle noch, unsere Politiker. Die eingebaute „Maut-Technik“ wird nicht zur Verfolgung von Straftaten genutzt. Und doch kann man lesen, der gestohlene LKW XY wurde per Satteliten-Ortung in ….. sichergestellt. Freuen wir uns also alle gemeinsam auf die PKW-Maut in Großstädten, vergessen wir auch nicht unseren gechippten Hund immer mitzunehmen und bezahlen werden wir ab sofort Kleinstbeträge im E-Center nur noch mit unserer berührungslosen Sparkassenkarte. Was haben wir noch? Die neue Gesundheitskarte incl. aller medizinischer Daten und den Personalausweis mit ebenfalls berührungslos auslesbarem Chip.
    Und weil das alles in Zukunft nicht mehr zu bezahlen ist, wird alsbald nach der Geburt jedem Säugling ein Chip inklusive Steuer-ID unter die Haut gepflanzt? Alles korrekt nach neuestem medizinischen Standard, versteht sich.

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