Geld anlegen? – Hervorragende Zinsen bei der HUK-Coburg

Wer nicht weiß, wo er momentan sein Geld anlegen kann, ist bei der HUK-Coburg absolut richtig.

Gerade die freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen wird es freuen, hier eine Form der Geldanlage gefunden zu haben, die in Anbetracht des momentanen Anlagenzinsgefüges ihresgleichen sucht.

Schaut man sich anderswo um, dann findet man aktuell die besten Konditionen für Festgelder beispielsweise bei der Bank of Scotland. Man muss hier sein Geld 2 Jahre fest anlegen und erhält dafür jährlich 2,35 % Zinsen. Gleich dahinter kommt die Volkswagen Bank mit 2,25 % Zinsen.

Will man sein Geld allerdings nur für 1 Jahr fest anlegen, so gestaltet sich die Sache deutlich magerer. Die SWK-Bank bietet für das jährliche Festgeld 2,10 %. Die Citybank bietet immerhin noch 1 %, darüber hinaus die DiBa für die gleiche jährliche Anlage immerhin 1,5 %.

Vor diesem Hintergund hört sich gerade zu märchenhaft an das Angebot der HUK-Coburg an freie und unabhängige Kfz-Sachverständige. Hier bietet die HUK-Coburg Zinsen in Höhe von zur Zeit 5,12 %, dies schon ab dem ersten Euro und noch dazu völlig laufzeitunabhängig. Dieser Zinssatz gilt noch bis zum 31.12.2009. Für den Zeitraum danach wird der Zins wahrscheinlich noch steigen, denn es handelt sich um Verzugszinsen, die kraft Gesetzes bei 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz, der derzeit bei 0,12 % liegt.

Wie komme ich nur als freier und unabhängiger Sachverständiger an dieses günstige Zinsangebot?

Ganz einfach: ich erstelle für einen Kfz-Schadensgutachter eine Hororarrechnung entsprechend meinem ganz persönlichen Bürozuschnitt und -bedarf. Diese Honorarrechnung wird dann ca. 25 bis 30 % über dem BVSK-Tableau 2007 liegen. Sowie ich diese Rechnung bei der HUK-Coburg einreiche kann ich sicher sein, dass sie auf das Niveau des BVSK-Tableau 2007 herunter gekürzt wird. Sobald diese Kürzung dann tatsächlich vorgenommen wird ist der Kürzungsbetrag dann ab dem Datum des Kürzungsschreibens der HUK-Coburg zum Verzugszinssatz angelegt.

Den Vorgang muss ich dann nur noch in den Stahlschrank zu den anderen identischen Vorgängen desselben Jahres hineinlegen und -wie bei einem guten Wein, der im Keller reift- dann einfach nur noch abwarten. Nach längstens 3 Jahren beende ich dann die Reifephase, indem ich, sagen wir vielleicht im Oktober 2012 die -na sagen wir einmal vielleicht 30 Kürzungsvorgänge des Jahres 2009- aus dem Stahlschrank hole und 30 Mahnbescheide beantrage. Die Aktion kostet mich dann zwar 30 Mal 23,00  Euro = 690,00 Euro an Gerichtskosten. Die Wahrscheinlichkeit aber, dass ich gegen einen der beiden Gesamtschuldner, also den verantwortlichen Fahrer oder Halter des Schädigerfahrzeuges, einen Vollstreckungsbescheid erwirken kann, liegt sicher bei einer Quote von über 50 %. Darüber hinaus hat die rechtzeitig vor Eintritt der 3-jährigen Verjährung erfolgte Mahnbescheidsbeantragung die Verjährung gehemmt, so dass, selbst wenn von den Schuldnern rechtzeitig Widerspruch erhoben werden sollte, die Angelegenheit auch weiterhin in der Zinsgewinnungsphase bleibt.

Auf gleiche Art und Weise verfahren Sie dann im Oktober des Jahres 2013 mit den Kürzungen, die ihre Honorarrechnung im Verlaufe des Jahres 2010 erfahren haben….. und so weiter und so fort.

Kleiner Exkurs Verjährung:

Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren im Zeitraum von 3 Jahren. Diese 3-jährige Verjährungsfrist beginnt am Schluss des Kalenderjahres zu laufen, in dem sich der Verkehrsunfall ereignet hat. Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 01.01.2009 ereignet hat, verjähren also am 31.12.2012. Durch die rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte Zustellung eines Mahnbescheides wird die Verjährung gehemmt. Zu beachten ist, dass das Mahnverfahren durch Überleitung ins streitige Verfahren nach Widerspruchseinlegung spätestens 6 Monate nach der letzten Handlung des Gerichts weiterbetrieben werden muss, damit die Hemmungswirkung bezüglich der Verjährung fortbesteht. Die Verjährungshemmung gilt dann für das gesamte Streitverfahren bis zum erstinstanzlichen Urteil. Bis dahin werden dann natürlich auch die Verzugszinsen ausgeurteilt. Bei günstiger Konstellation lassen sich so Versinsunsgzeiträume von 4, vielleicht sogar 5 Jahren oder -bei entsprechender Prozessdauer- sogar noch mehr erzielen.

Interesse geweckt?

Dann beginnen Sie doch damit, die vorzüglichen Konditionen zu nutzen, die Ihnen die HUK-Coburg durch ihre Regulierungsverhalten nicht nur anbietet sondern gerade zu aufdrängt.

Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2007 50 Kürzungen von durchnittlich ca. 150,– Euro gehabt haben, so haben Sie diesen Gesamtbetrag in Höhe von 7.500,– Euro bis heute bereits zinsgünstig angelegt. Es sollte sich lohnen, diese Fälle aufzuarbeiten und vor dem Eintritt in die Verjährung zum Ende des Jahres 2010 mit Mahnbescheidsanträgen, wie oben dargestellt, abzuarbeiten. Im ersten Halbjahr 2007 lagen die Verzugszinsen bei insgesamt 7,7 %, im zweiten Halbjahr 2007 bei 8,19 %, im ersten Halbjahr 2008 bei 8,32 %, im zweiten Halbjahr 2008 bei 8,19 %, im ersten Halbjahr 2009 bei 6,62 % und im zweiten Halbjahr 2009 bei 5,12 %. Für 2010 wird allgemein mit einem steigenden Basiszinssatz gerechnet.

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10 Antworten zu Geld anlegen? – Hervorragende Zinsen bei der HUK-Coburg

  1. Finanzfuchs sagt:

    Hallo Willi Wacker,
    prima Tip. Werde im nächsten Jahr auf Dich zukommen, damit entsprechende Mahnbescheide gefertigt werden. Selbst die Vatikanbank kann in Anbetracht des kommenden Weihnachtsfestes nicht solche Konditionen bieten.
    Ich wünsche frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

  2. Andreas sagt:

    Ach Mensch, Willi, jetzt hast Du meine geheime Geldanlage verraten. *grins*

    Grüße

    Andreas

  3. Willi Wacker sagt:

    Hallo Andreas,
    ich wähnte Dich noch im Urlaub. Ist aber schön, dass Du Dich an der Diskussion beteiligst.

    Mit der Geldanlage sollte es aber bei einem exklusiven Kreis verbleiben. *grins*

    Noch einen schönen schneereichen Urlaub und
    ein schönes Wochenende

    Willi

  4. borsti sagt:

    Hallo Willi Wacker,
    wenn’s denn so einfach wäre. Da ist der Fahrer/Halter nicht mehr auffindbar oder hat bereits selbst die EV abgegeben etc. pp., die Schwierigkeiten häufen sich.

    Der eigene Anwalt will da auch nicht ran weil’s sich nicht lohnt für ihn, sagt er aber nicht und schiebt das Ganze vor sich her.

    So sieht die Praxis aus. Nicht jeder ist sein eigener Anwalt.

    Also dann lieber gegen die HUK vorgehen, da kenn ich wenigsten die ladungsfähige Anschrift und die wohnen auch noch da.

    Trotzdem – Dank dafür.

  5. Willi Wacker sagt:

    Hallo borsti,
    ein gewisses Risiko verbleibt immer. Wenn einer verzogen ist, stellt man dies rechtzeitig fest, weil man sich die Vorfrist im September oder Oktober vermerkt. Wenn dann allerdings die ladungsfähige Anschrift tatsächlich nicht feststellbar ist, dann hat man in der Tat Pech.
    Trotzdem ein schönes Wochenende
    Dein Willi

  6. Glöckchen sagt:

    Hi Willi
    Wieso Pech?
    Wenn der MB nicht zugestellt werden kann,hilft doch die Halteranfrage bei der Zulassungsstelle weiter!
    Letzter Rettungsanker ist aber immernoch der MB gegen die HUK als Zinsretter,oder?

    Klingelingelingelts

  7. Andreas sagt:

    Hallo Willi,

    ich bin noch im Urlaub, aber so ganz ohne C-H gehts nicht, ist ja fast schon mit Suchtpotential. 🙂

    Viele Grüße aus dem klirrend kalten Baden

    Andreas

  8. Willi Wacker sagt:

    Hi Glöckchen,
    auch gut. Halteranfrage kann aber z.B. dazu führen, dass Halter verstorben ist.Dann hilft tatsächlich nur Mahnbescheid gegen HUK-Coburg.
    Schöne Weihnachtsferien
    Dein Willi

  9. Glöckchen sagt:

    Hi Willi
    da fällt mir was lustiges ein.Ein HUK-Anwalt schrieb einmal an´s Gericht:Ich bitte endlich schön langsam zur Kenntnis zu nehmen,dass mein Mandant verstorben ist!
    Mein erster Gedanke war:Donnerwetter,Zombievollmacht!!,jetzt vertreten die HUK-Anwälte auch schon die Toten!!

  10. Willi Wacker sagt:

    Hallo Glöckchen,
    vielleicht hat der HUK-Coburg-Anwalt eine Vollmacht über den Tod hinaus. Auch so etwas soll es geben. Vielleicht aber tatsächlich doch Zombie-Vollmacht. Wer weiß? Bei der HUK-Coburg ist vieles möglich, warum nicht auch Unmögliches?

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