Live-Expert. Schon einmal gehört?

Nein? Ein Sachverständiger hatte uns kürzlich auf dieses „System“ aufmerksam gemacht.

Was ist eigentlich Life-Expert?

Wenn man den Werbeaussagen der Live Expert-Webseite vertrauen kann, handelt es sich um die Zukunft der Schadensbegutachtung. Demnach will die Fa. Live-Expert GmbH & Co. KG Gutachten über das Internet in Echtzeit erstellen. Wenn man den Gedanken weiter verfolgt, haben Sachverständige vor Ort dann wohl keine Zukunft?

Der Ablaufprozess soll sich wie folgt darstellen:

Zitat:

–  Der Sachverständige arbeitet mittels der Live-Expert-Technik sozusagen am Ort des Schadens, ohne sein Büro verlassen zu müssen.

–  Im Einsatz vor Ort ist der Sachverständigenassistent, der die Aufgabe hat, den Unfallschaden per Videokamera live aufzunehmen und in das Sachverständigenbüro zu übertragen.

–  Der Sachverständige im Büro dirigiert seinen Assistenten vor Ort, wohin die Kamera beim Schadenobjekt gerichtet werden soll.

–  Die Schadenübertragung an den Sachverständigen erfolgt mittels Live-Expert-Technik direkt live und in Echtzeit. Die Entfernung vom Schadensort zum Sachverständigenbüro spielt keine Rolle.

–  Der Sachverständige erstellt aus den übermittelten Informationen in dem speziell entwickelten Live-Expert-Anwendungsportal ein qualifiziertes Gutachten, so als wenn er selbst vor Ort den Schaden aufgenommen hätte.

In der Praxis sieht das dann so aus, dass irgend jemand aus der Werkstatt in Nirgendwo, in der das beschädigte Fahrzeug zur Reparatur steht, sich – gegen Bezahlung – als sog. „Assistent des Sachverständigen“ um die Besichtigung sowie die Aufnahme der Fahrzeugdaten kümmert und die Videokamera vor Ort für den Sachverständigen in der „Zentrale“ (= Saarland) bedient. Der Sachverständige erstellt daraufhin ein Gutachten im Saarland, ohne jemals das Fahrzeug selbst körperlich in Augenschein genommen zu haben. Das Gutachten nebst Abtretung und Fakturierung erfolgt dann – nach den hier vorliegenden Informationen – nicht auf den Namen der Fa. Live Expert, sondern auf den (anderen) Namen des Sachverständigenbüros des Geschäftsführers der GmbH & Co. KG. Es macht nach außen hin also den Anschein, als ob ein „normales Sachverständigenbüro“ das Gutachten erstellt habe. Die „Vergütung“ des „Assistenten“ erfolgt auch  nicht sofort nach Erbringung der Dienstleistung, sondern erst dann, wenn das Honorar an den Sachverständigen ausgeglichen ist, durch monatliche Abrechnung. Als kleiner Hinweis darauf, dass Dritte an der Gutachtenerstellung beteiligt waren, gibt es dann im Gutachten folgende Anmerkungen:

Beteiligte:

„Die Besichtigung wurde durch den Sachverständigen … mit Unterstützung von Herrn … durchgeführt.

Weiter unter dann

Besichtigungsbedingungen und Hilfsmittel:

…Die Besichtigung erfolgte mit Hilfe des „Live Expert Systems“, bei dem der Sachverständige zusammen mit dem vor Ort befindlichen Assistenten eine Live Video-/Audio Übertragungstechnologie nutzt, die von dem Sachverständigen in Echtzeit gesteuert wird.

Hört sich im ersten Moment zwar recht unverfänglich an, da die Bezeichnung „Assistent“ ja nicht unbedingt auf Dritte hinweist, die mit dem Sachverständigenbüro eigentlich überhaupt nichts zu tun haben. Schon gar nicht geht daraus hervor, dass es sich in Wahrheit um Mitarbeiter einer weit entfernten Werkstatt handelt, in der das Fahrzeug nach diesem „Gutachten“ ggf. repariert wird.

Derartige Versuche der Geschäftsausweitung bzw. Umsatzsteigerung sind zwar nicht neu. Ob dies jedoch für eine unangreifbare Beweissicherung ausreichend ist, darf bezweifelt werden? Insbesondere kann man zum Thema Beweiskraft bzw. Unabhängigkeit der Begutachtung auf die Meinung der Gerichte gespannt sein. Der Sachverständige steht bei dieser Art der Schadensaufnahme als potentieller Zeuge ja wohl nicht zur Verfügung? Auch die Qualität der jeweiligen Schadensfeststellung dürfte sich in Grenzen halten. Denn das Interesse dieser „Assistenten vor Ort“ liegt ja in der Regel an einem möglichst hohen Schadensvolumen sowie an reparaturfähigen Fahrzeugen? Nichtzuletzt deshalb sind Kostenvoranschläge der Reparaturwerkstätten als Beweismittel zur unabhängigen Schadensfeststellung in der Regel nicht geeignet. Spätestens bei größeren Strukturschäden sowie insbesondere im Bereich der Fahrgestellstrukturen stößt das „System“ auch recht schnell an seine technischen Grenzen, da hier eine Besichtigung durch den unabhängigen Sachverständigen vor Ort zur genauen Beurteilung unerlässlich ist. Vom „Ruckelbild“ durch eine schwache Internetverbindung oder Bildqualitätsmängel mal ganz zu schweigen.

Des weiteren könnten mit diesem „revolutionärem System“ Alt-/Vorschäden, Motorschäden, Getriebeschäden, Vorschäden an der Brems- Auspuffanlage, dem Fahrgestell usw. bei Bedarf ohne weiteres durch einen „Assistenten“ kaschiert werden, da der Gesamtzustand letztendlich über den Wiederbeschaffungswert und damit oft über Reparatur- oder Totalschaden entscheidet? „Online“ lässt sich auch keine ordnungsgemäße bzw. unabhängige Probefahrt bzw. Überprüfung der Bauteile durchführen. Nicht zu vergessen, die gesamte Palette möglicher weiterer Betrugsversuche, wenn man der Fantasie freien Lauf lässt? Entsprechende Erläuterungen dazu, wie man den skizzierten  Schwachpunkten  zu begegnen gedenkt, fehlen auf der Webseite. Demzufolge handelt es sich wohl um ein untaugliches „System“ zur Beweissicherung bzw. genauen Schadensfeststellung, das man bestenfalls von Versicherern erwartet?

Es handelt sich wohl vielmehr um einen trivialen Versuch, überregionale Aufträge anderer Kfz-Sachverständiger abzugreifen?

Bleibt abzuwarten, ob die eintrittspflichtigen Versicherer dieser Art von „unabhängiger Beweissicherung“ den „Segen“ erteilen oder nicht vielmehr derartige Gutachten als Abrechnungsgrundlage einfach zurückweisen, aufgrund möglicher Interessenskollision, mangelnder Beweiskraft bzw. möglicher Unbrauchbarkeit für eine ordnungsgemäße Schadensregulierung. Nichtzuletzt auch aufgrund technischer Unzulänglichkeiten. Eigentlich eine Steilvorlage für Versicherer, wenn man die Regulierung verzögern bzw. verhindern will? Darüber hinaus ein prima „Aufhänger“ zur Durchführung einer Nachbesichtigung. Auch bei Control Expert dürften derartige „Gutachten“ durchaus „positiv“ aufgenommen werden?

Ob es sich hierbei tatsächlich um ein „zukunftsweisendes System“ handelt, wird sich zeigen. Auf alle Fälle wird, wie man so hört, durch die Firma Live-Expert in einigen Teilen Deutschlands bereits seit längerem kräftig Aquise in den Werkstätten betrieben.

Und jeden Tag steht, wie wir aus anderen Themen wissen (Stichwort: Partnerwerkstatt),  immer ein … Werkstättler auf….

Ach so, das hätten wir ja beinahe vergesen. Das gegenständliche Sachverständigenbüro (nicht Live-Expert) ist natürlich auch noch BVSK-Mitglied. Wenn das „innovative Konzept“ tatsächlich bundesweit aufgehen sollte, dann wird der BVSK in Zukunft wohl nur noch durch ein einziges Mitglied repräsentiert? 🙂

Nachtrag: Siehe auch Beitrag vom 27.09.2011

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47 Antworten zu Live-Expert. Schon einmal gehört?

  1. SV Stoll/RT sagt:

    Zitat:

    „Ach so, das hätten wir ja beinahe vergesen. Das gegenständliche Sachverständigenbüro (nicht Life-Expert) ist natürlich auch noch BVSK-Mitglied“

    Eigentlich verwunderlich, da ja der Herr Fuchs vom BVSK am 13.07.2011 auf der HP des BVSK vor diesen Dingen gewarnt hat.

    In unserem Bereich ist dieses „Modell“ von, ich nenne es mal nicht Schadenaufnahme, YouTube ähnlicher Kommunikation auch schon aufgetaucht. Wer in der Praxis tätig ist, weiss dass diese Ferndiagnosen mit zweidimensionalen, vielfach verkleinerten Darstellungen keinerlei Wert hat. Das Objekt muss persönlich in Augenschein genommen werden.

    Ob solcher Umtriebe einiger SV-Kollegen, denen anscheinend das Wasser bis zum Hals steht oder der fette Lebensstandard zum Verhängnis wird, muss man sich nicht wundern dass einige Versicherer auf immer abstrusere Ideen kommen diesen Berufsstand zu bekämpfen. Stetig von hohen Idealen, Wahrung der Gerechtigkeit etc. faseln aber indirekt nur den eigenen Geldbeutel meinen.

    Von dieser Art sind noch viel zu viele am Markt bzw. werden durch Schnellschulungstruppen (die ja in erster Linie ja nur mit den tollen Verdienstmöglichkeiten werben…)neu produziert.

    Das sind mit unter anderem Sargnägel an unserem Berufsstand.

    Mfg. SV Stoll

  2. BGH LESER sagt:

    Da werden sich die TV Anstalten aber freuen.
    Vielleicht bilden sich hier neue Synergien für nicht ausgelastete Kammeraleute.

    Auch Lidl und Aldi wirds freuen. Ich sehe schon die nächste VK-Aktion billiger Echtzeit-Kammeras.

    Nun ja, die Gutachtenqualität wird möglicherweise etwas leiden, da ja vor Ort keinen SV mehr nötig sind.
    Egal, Hauptsache schnell und billig.

    Die Idee gab es übrigens schon vor langer Zeit. Gedanklich federführend war hierbei meines Wissens die Württembergische Versicherung, also wieder einmal die äußerst kreativen Schwaben.

    Schau mer mal was draus wird.

  3. Babelfisch sagt:

    Was soll da eigentlich ein „Sachverständigenassistent“ vor Ort?

    Die Kamera kann doch wohl auch der Geschädigte halten, oder?

    Maaaaaann, schlimmer gehts ja wohl nicht mehr?

  4. SV Wehpke sagt:

    @SV Stoll/RT …“ Von dieser Art sind noch viel zu viele am Markt bzw. werden durch Schnellschulungstruppen (die ja in erster Linie ja nur mit den tollen Verdienstmöglichkeiten werben…)neu produziert.“
    ————-
    Bedauerlicherweise werden solche SV-Kanidaten auch noch mit Geldern des „Jobcenters“ – früher Arbeitsamt – in obscuren Einrichtungen angeblich ausgebildet. So jedenfalls hier bei uns. Nach ein paar Tagen sind sie dann „qualifizierte SV“. Hauptsache sie tauchen nicht als Arbeitslose in einer Statistik auf.

    Wehpke Berlin

  5. wildschütz jennerwein sagt:

    Statt des SV fährt dann ein Sachverständigenassistent in der Gegend herum und filmt die Schadensfahrzeuge. Ob die Reparaturwerkstätten da mitspielen, wenn ein Assistent sein Kino aufbaut und die Hebebühne viel länger blockiert als ein qualifizierter SV?
    Die Informationstechnik zur Aufzeichnung und Übertragung ist wahrscheinlich auch nicht billig.
    Ob sich das lohnt?

  6. Buschtrommler sagt:

    @Wildschütz…da spielen schon einige Betriebe mit, allerdings mit eigenem Personal, das dann die „Faltenbälge“ ins rechte Licht rücken soll. Die bekommen (als Dankeschön?) dann auch noch ´ne Torte, hübsch verziert mit Logo, in´s Haus geliefert.

  7. Fred Fröhlich sagt:

    Als ich neulich auf einer SV-Weiterbildung im Pausengespräch erzählte, daß ich einen Kollegen getroffen habe, der bis zu 40 Gutachten am Tag schreibt, wurde ich ungläubig angesehen und nicht ernst genommen. Tatsache ist, es gibt diese Art der Gutachtenerstellung ohne persönliche Inaugenscheinnahme mit Hilfe von „Assistenten“ schon eine ganze Weile. Der Unterschied zu Life-Expert besteht lediglich darin, daß die Life-Experten es weningstens zugeben, das Fahrzeug nicht persönlich besichtigt zu haben.
    Hier sind die Kammern und Zertifizierungsorgane gefragt. Wie passt das zu den Richtlinien zur Gutachtenerstellung, wie wird kontrolliert, wie entsprechende Maßnahmen vollzogen? Ist das erstellte „Gutachten“ zur Regulierung geeignet oder dann prinzipiell angreifbar?
    Aber ist das dann nicht auch vergleichbar mit den Prüfberichten der Dekra, ControlExpert usw.? Hier wird doch auch nur an Hand von Fotos geurteilt und was diese Prüfberichte wert sind, wissen wir doch alle. Das gleiche gilt für Gutachten ohne persönliche Inaugenscheinnahme = unbrauchbar = kein Anspruch auf Bezahlung.
    Konsequenz: der Geschädigte muß in Zukunft auch noch darauf achten, daß der SV seines Vertrauens auch persönlich erscheint bzw. der SV muß bei Auftragserteilung die eigenhändige Besichtigung garantieren???

  8. BGH LESER sagt:

    @wildschütz jennerwein

    „Statt des SV fährt dann ein Sachverständigenassistent in der Gegend herum…“

    Wie wärs mit Google street view? Also alle Unfallwagen zur qualifizierten Schadenaufnahme zukünftig am Straßenrand parken. Der Google-Echtzeit-Kammera-Corsa kommt bestimmt.

    Persönliche Erfüllungspflicht des SV ade?
    Das wars dann wohl.

    Gute Nacht Deutschland.

  9. ossi sagt:

    wildschütz jennerwein

    und ob sich das lohnt, bei uns in sachsen-anhalt treiben die auch schon ihr unwesen und sollen bundesweit mit aussendienst aktiv sein. die werkstätten werden ausgerüstet mit videokamera, laptop usw. und aus den reihen der werkstatt werden assistenten berufen. immerhin werden hohe vergütungen gezahlt. also ein billigmodell ist das mit sicherheit nicht für die versicherer. jedenfalls stellt sich die frage, ob das betreffende sv-büro auch vor der eigenen haustür so praktiziert, man sollte dort den werkstätten und versicherungen die augen öffnen. schade um den berufsstand und das in den reihen des bvsk. betrügereien sind tür und tor geöffnet, mal sehen wann das erste kuckucksei auftaucht.

  10. DerHukflüsterer sagt:

    @ Fred Fröhlich
    „Als ich neulich auf einer SV-Weiterbildung im Pausengespräch erzählte, daß ich einen Kollegen getroffen habe, der bis zu 40 Gutachten am Tag schreibt, wurde ich ungläubig angesehen und nicht ernst genommen“

    Ja, diese Leute gibt es, die sogenannten Al Mundis. Alles im Mund und nichts in der Birne. Diese Mundgutachterei soll aber hochgradig ansteckend sein , wie man sieht.

  11. Fred Fröhlich sagt:

    @ DerHukflüsterer
    …Al Mundis. Alles im Mund und nichts in der Birne. Diese Mundgutachterei soll aber hochgradig ansteckend sein, wie man sieht.“
    Verstehe ich jetzt nicht so richtig. Ich rede hier von „industrieller“ Anfertigung der Gutachten oder auch Arbeitsteilung: Assistenten draußen vor Ort, Sachbearbeiter im Büro für Vor- und Nachtexte usw. Der SV fertigt am Schreibtisch nur noch die Kalkulationen = Massenhaftes Anfertigen von Schadengutachten…nichts mit „Mundgutachterei“. Dieser, als Angestellter arbeitende SV, beherrscht garantiert sein Handwerk und ist keine Utopie, sondern Realität!

  12. DerHukflüsterer sagt:

    @ Fred Fröhlich

    „daß ich einen Kollegen getroffen habe, der bis zu 40 Gutachten am Tag schreibt,“

    Achs So, ich dachte dass Sie einen Kollegen getroffen haben, der bis zu 40 GA am Tag schreibt!!
    Ich konnte ja nicht ahnen dass es eine ganze Firmenbesetzung war. Vielleicht wurden Sie damals schon missverstanden trotz dieser unmissverständlichen Ausführungen.

  13. Mister L sagt:

    Gutachten ohne Inausgenscheinnahme zu fertigen, ist doch nichts neues.
    ControlExpert, DEKRA usw., fertigen diese „Gutachten“ schon jahrelang, ohne jemals das Geschädigtenfahrzeug live gesehen zu haben, oder?! 😉

  14. Willi Wacker sagt:

    Hallo Mr. L.,
    die „Gutachten“ von Control-€xpert, DEKRA u.a. sind aber gar keine Gutachten, sondern Prüfberichte.
    Für die Erstellung eines Gutachtens muss der Sachverständige in der Tat das zu begutachtende Objekt in Augenschein nehmen. Deshalb verdienen diese Prüfpamphlete nicht den Ausdruck „Gutachten“.
    mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  15. Frank sagt:

    Life- Expert???

    hatten wir das nicht schon mal mit anderer Bezeichnung???

    Damals waren doch auch Vers. SV unterwegs und hatten die Fahrzeuge mit der Kamera aufgenommen und in der Versicherung wurden die „“Gutachten““ oder was immer das war, gemacht.

    Billig bleibt billig und das zum Schaden des Geschädigten. Daher auch der Name „“Geschädigter““. HaHa

  16. Wolfgang R. sagt:

    Dieser Geschäftsführer von Life-Expert untergräbt damit auch noch seine eigenen Partner in seinem Sachverständigenbüro, und die lassen sich das immer noch uneingeschränkt gefallen,
    Meine BVSK Mitgliedschaft habe ich unter anderem wegen solcher Mitglieder gekündigt, sollten alle Mitglieder mal drüber nachdenken.

  17. Frank sagt:

    Meine BVSK Mitgliedschaft habe ich unter anderem wegen solcher Mitglieder gekündigt, sollten alle Mitglieder mal drüber nachdenken.

    ???: Das DENKEN wurde doch beim BVSK vom F. sicherlich verboten. Warum sonst sind noch so viele SV in diesem Verband oder was immer das auch ist.

  18. Werner Wollgast sagt:

    Hi Wolfgang R.,
    dann bist du aber einer von vielen, die dem BVSK den Rücken kehren. Mir sind noch ein paar weitere Kollegen bekannt, die vom BVSK und dem F. die Nase voll hatten.

  19. Auto PK sagt:

    Hallo, ich will mich dann auch mal an dieser Diskussion hier beteiligen, denn wir arbeiten seit ca. einem Jahr mit der Firma und dem System zusammen. Also, ich kann nichts nachteiliges bis jetzt dazu sagen, die Leute dort sind in Ordnung, die Gutachten sind absolut korrekt, nicht mehr und nicht weniger. Was hier jetzt so von einigen dazu verbreitet wird, ist gelinde gesagt ziemlicher Mist und klingt so wie …um 3 Ecken gehört…
    Vielleicht sollte man sich erst mal richtig informieren, wie was funktioniert, bevor man urteilt. Wie fundiert die Wissensbasis und die Kommentare hierzu sind, merkt man schon daran, dass die Firma live-expert (mit v) heißt und meines Wissens nichts mit Lebensberatung zu tun hat.
    Ich wünsche allen eine schöne Woche. Grüße aus dem Schwabenland

  20. Andreas sagt:

    Tja, lieber Auto PK, es gehört aber leider mehr zu einer ordentlichen Erstattung des Schadengutachtens als fern im Büro das auszuarbeiten, was andere liefern, egal durch welches Medium. Und ich zweifle mit Sicherheit zu Recht an der vollumfänglichen beweissichernden Eigenschaft einer solchen „Besichtigung“.

    Denn selbst wenn ich „Filmer“ durch Anweisungen steuern kann, kann dieses System eine persönliche und qualifizierte Begutachtung nicht ersetzen.

    „Also, ich kann nichts nachteiliges bis jetzt dazu sagen, die Leute dort sind in Ordnung, die Gutachten sind absolut korrekt,“

    Und wie will die Korrektheit der Gutachten beurteilt werden?

    Grüße

    Andreas

  21. HD-30 sagt:

    @Auto PK,Montag, 05.09.2011 um 10:15
    „Hallo, ich will mich dann auch mal an dieser Diskussion hier beteiligen, denn wir arbeiten seit ca. einem Jahr mit der Firma und dem System zusammen. …die Leute dort sind in Ordnung, die Gutachten sind absolut korrekt, nicht mehr und nicht weniger.“
    ————–
    Ich würde mich für das „Mehr“ interessieren. Was zahlen die Ihnen denn für Ihre Hilfstätigkeit? Nur nebenbei – Gutachten sind das nicht. Im übrigen gehe ich davon aus, dass Ihr Betrieb überwiegend von gesteuerten Schäden (noch) lebt. Viel Glück.

  22. Willi Wacker sagt:

    Hallo Auto PK,
    ob die Leute von Live-Expert in Ordnung sind oder nicht, darauf kommt es doch nicht an. Worauf es bei einer Begutachtung ankommt ist, dass der SV an Ort und Stelle seine Begutachtung nach vorher durchgeführter Besichtigung des Objektes durchführt – und das kann per Video-Übertragung nicht richtig sein. Derartige Begutachtungen provozieren doch eine Nachbegutachtung durch den freien Sachverständigen, der ordentlich an Ort und Stelle arbeitet, förmlich heraus. Das Ganze dann zu Lasten des Schädigers, denn der SV von Live-Expert ist wie jeder andere Sachverständige auch Erfüllungsgehilfe des Schädigers. Mangelhafte Gutachten, ja sogar unbrauchbare Gutachten, gehen zu Lasten des Schädigers, nicht zu Lasten des Geschädigten. Das hat schon der BGH in einigen Urteilen entschieden und da beißt keine Maus den Faden ab.
    Mit freundl. Grüßen
    Willi Wacker

  23. Auto PK sagt:

    Hallo,

    zweifeln darf jeder, das ist nicht verboten… und Behauptungen aufstellen darf auch jeder. Ob sie richtig sind und obs damit getan ist, das ist aber eine andere Frage.
    @ HD-30 : Ihre Behauptung ist z.B. nicht richtig, denn wir leben keineswegs von gesteuerten Schäden und haben auch nicht vor, uns diesen Dingen zu unterwerfen.
    Und wenn Sie genau lesen, steht da : … NICHT mehr und nicht weniger…. das heißt was es heißt. Was zahlen Sie denn dem Autohaus für notwendige „Hilfstätigkeiten“, wie Sie das so abwertend beschreiben ? Oder machen Sie Fehlerauslese oder die Achsvermessung dort höchstpersönlich selbst?

    @WilliWacker: Kann es sein, dass Sie hier was verwechseln ? … der Sachverständige ist Erfüllungsgehilfe des Schädigers ? Häääh ? Mangelhafte Gutachten ? Welche Mängel meinen Sie denn ? Oder meinen Sie etwa nur das Verfahren ? ..gehen zu Lasten des Schädigers ? Na dann ist ja alles in Ordnung 😉

    Also bis jetzt gibt es hier nicht viel Gscheits außer einer Menge unbewiesener Behauptungen und Beschreibungen, wie die Dinge bis jetzt gehandhabt wurden. Ich dachte, es geht hier um die Diskussion einer neuen Idee, die nach unserer Erfahrung problemlos funktioniert. In unserer Branche sollten tägliche Neuerungen doch wohl bei niemandem mehr erhöhten Blutdruck hervorrufen, oder ?
    Der Neuwagen, den wir gestern verkauft haben, wird morgen während der Fahrt auf irgendeiner Autobahn mit einem Software-Update geflasht. Da könnte ich auch sagen: Böse Hersteller mit ihren schrecklichen Erfindungen… früher hätte er zu uns in die Werkstatt kommen müssen dafür. Und was sollen wir jetzt tun ? Auf den Herstellern oder auf der Erfindung des Computers herumhacken ? Na klar, das hilft bestimmt und die Hersteller werden dann bestimmt sofort wieder Verteiler mit Unterbrecherkontakten in die Autos einbauen 😉

    Heiligs Blechle… schauen Sie mal auf den Kalender, da steht 2011, nicht 1911. Oder lassen Sie sich mal von Ihren Kindern oder Enkeln zeigen, was heutzutage alles machbar ist…

  24. Rudi sagt:

    Genau solche „Schrauber“ braucht man bei Live Expert.
    Leute die von rechtlichen Dingen keine Ahnung haben und ansonsten nur triviales Zeug von moderner Technik usw. zum Besten geben.. Hauptsache man kann eine Videokamera halten.
    Lieber Schrauber. Der Sachverständige des Geschädigten ist tatsächlich der Erfüllungsgehilfe des Schädigers. So was aber auch? Von ordnungsgemäßer Beweissicherung mit gerichtlichem Bestand haben Sie wahrscheinlich noch nie etwas gehört. Ob diese nennen wir es mal ausnahmsweise Gutachten auch im rechtlichen Sinne korrekt sind oder nicht sollte ein Fachmann entscheiden der Ahnung davon hat. Wenn diese nennen wir es noch einmal Gutachten aus dem Blickwinkel des umsatzorientierten Schraubers korrekt erscheinen dann weiß man eigentlich schon was man davon zu halten hat. Fahrzeugbesichtigungen in zweidimensionaler Videoübertragung per Internet sind schlichtweg wertlos für eine Beweissicherung. Nicht amtliche Videoaufzeichnungen sind nämlich als gerichtlicher Beweis immer noch unzulässig. Ebensowenig wie die Aussage eines Assistenten der an einem möglichst hohen Schaden interessiert ist. Das weiß Mister Live Expert wohl auch, weshalb er nicht mit offenem Visier den Versicherern entgegen tritt. Wenn es so eine super moderne Technik aus dem Jahre 2011 ist die jeder unbedingt haben muss dann propagiert man es an allen Fronten und versteckt sich dann nicht hinter einem antiquierten Sachverständigenbüro anno 1911? Neue Ideen die Sinn machen sind immer diskussionswürdig. So ein Sch.. aber nicht. Auf so etwas kommen nur Gutachter die in ihrem Einzugsgebiet entweder nichts (mehr) zu tun haben oder den Hals nicht voll bekommen. Erinnert ein wenig an einen Laden in Langenfeld. Gier ohne Ende koste es was es wolle. Bleibt nur zu hoffen dass das SV-Büro vom BVSK mal so richtig von hinten in die Senkrechte geflasht wird. Irgendwo oben stand etwas davon dass jeden Morgen einer aufsteht der unbedingt Assistent eines Sachverständigenbüros werden will oder so. Guten Morgen ins Schwabenland!

  25. SV F. Hiltscher sagt:

    @ AUTO PK
    „Heiligs Blechle… schauen Sie mal auf den Kalender, da steht 2011, nicht 1911. Oder lassen Sie sich mal von Ihren Kindern oder Enkeln zeigen, was heutzutage alles machbar ist…“

    Ja,
    machbar ist vieles, aber ob dieses Machbare auch im Jahr 2011 rechtskonform ist, steht auf einen anderen Blatt.
    Ihr Ferndiagnostiker solltet Euch einmals die Verordnungen der IHK u. der HK sowie die des IfS in Augenschein nehmen u. verinnerlichen .
    Seriöse SV halten sich an die Richtlinien, bis sie nicht mehr gültig sind! Aber noch sind sie gültig u. auch einzuhalten.
    SV haben das GA persönlich zu erstatten unter Einbeziehung aller Sinne,wie Sehen, Riechen, Schmecken u. Hören und nicht nur anhand einer Fokuslinse.
    Für mich sind diese Berichte ( nicht zu verwechseln mit GA) nichts anderes als Scharlatanerie zum Nachteil des Geschädigten.
    In keinem Fall hat das was mit der erforderlichen Beweissicherung zu tun.
    Wer macht eigentlich die Probefahrt mit dem zu bewertenden Fahrzeug?

    MfG

  26. HD-30 sagt:

    @Auto PK..“Was zahlen Sie denn dem Autohaus für notwendige „Hilfstätigkeiten““

    Also, – wir zahlen gar nichts. Kosten der Schadenfeststellung sind vom Reparaturbetrieb gesondert geltend zu machen – und zwar eben von diesem.

    Sie vertreten die Meinung, dass diese Kosten vom SV zu zahlen sind, weil Sie das offenbar nicht anders kennen?
    Schon interessant. Na ja, wie Sie meinen. Aber richtig ist doch, dass Sie für Ihre Hilfsleistung bei Live-Expert entlohnt werden – oder etwa nicht?

    Außerdem, dass was Sie als moderne Technik einstufen, wurde bereits 1982 (oder war es 83) im damaligen Zentralorganblättchen der Karosseriebauer F+K als neueste Technik vorgestellt, die über kurz oder lang den SV überflüssig machen wird. Jetzt wird lediglich diese Uraltidee, etwas modernisiert, mal wieder aufgekocht. Auch dieses mal wird sich das totlaufen und zwar nicht zuletzt aus den von Rudi genannten Gründen. Und zu guter letzt ist mir eine Compliance a’la 1911 allemal lieber, als die heute unter dem Mäntelchen des Fortschritts und der Moderne daherkommende Gierphilosophie.

    Da fällt mir noch was ein. Wie steht’s denn mit der Haftungsverteilung beim „gemeinschaftlichen Machwerk“ als Ferngutachten? Wer haftet denn da für was? Ich empfehle Ihnen dringend das sauber zu klären – sonst kann’s ggf. teuer werden für euch Schwaben.

  27. Willi Wacker sagt:

    Hallo Auto PK,
    offenbar haben Sie nichts verstanden.
    In ständiger Rechtsprechung ist festgehalten, dass der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten, sondern ebenso wie die Werkstatt Erfüllungsgehilfe des Schädigers, ist. Wer etwas anderes behauptet, kennt die obergerichtliche Rechtsprechung nicht – oder will sie nicht kennen. Zu den letzteren zählen offenbar Sie.
    Die von mir angegebene Rechtsprechung stammt übrigens nicht von 1911, sondern von 2006 bis heute, ist also aktuell.
    Dann mal gute Nacht.

  28. Auto PK sagt:

    @ HD-30:
    …als die heute unter dem Mäntelchen des Fortschritts und der Moderne daherkommende Gierphilosophie.
    ——————-

    Lieber HD-30,
    Fortschritt ist nie ein Mäntelchen, sondern tägliche Realität…
    Manche verteufeln ihn und manche nutzen ihn, so wie wir. Das steht jedem frei.
    Ein altes Sprichwort sagt: Wenn von Gier gesprochen wird, ist der Neid nicht weit.
    Diskussionen über die verschiedensten Motivationen, warum Menschen neue Wege und Methoden erfinden, bringen kein Ergebnis, denn es können bestenfalls mal wieder nur Vermutungen und Behauptungen dabei herauskommen…
    Als Carl Benz das erste Motorwägele erfand, tat er das damals nicht mit dem Ziel, das zu schaffe, was heute daraus geworden ist. Wenn es solche Menschen nicht gäbe, hätten wir heute nix zu diskutieren, denn uns alle -wie wir hier sind- würde kein Mensch brauchen….

  29. Willi Wacker sagt:

    Hallo Auto PK,
    Sie haben es immer noch nicht verstanden. Fortschritt hin oder her. Maßgeblich und entscheidend ist doch, ob das vom Sachverständigen zu erstellende Gutachten den Richtlinien entsprechend gefertigt worden ist. Zwar wird bei Ihrer Methode der Sehsinn bemüht, indem er auf dem Bildschirm irgendetwas wahrnimmt. Das ist aber nicht die in den Richtlinien geforderte Inaugenscheinnahme. Das ist nämlich die direkte an Ort uns Stelle vorzunehmende Besichtigung.
    Ferndiagnosen sind regelmäßig nicht angezeigt und müßten als solche auch kenntlich gemacht werden. Und mit dieser wahrheitsgemäßen Kennzeichnung ist das Gutachten dann keinen Pfennig wert. Nach meiner Meinung handelt es sich dann sogar um ein unbrauchbares Gutachten. Das ist übrigens ein Begriff, mit dem die Versicherungen in jüngster Vergangenheit sehr gerne argumentieren, um die Sachverständigenkosten nicht erstatten zu müssen. Auch das sollten Sie sich mal überlegen. Nicht alles das, was der Fortschritt ermöglicht, ist machbar und zulässig.
    Mit nicht mehr so freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  30. HD-30 sagt:

    Lieber Auto PK,
    erstens war Carl Benz kein Schwabe und zweitens steht Ihre Anwort bezüglich Ihrer Honorierung und Ihrer Mithaftung an solchem „Gesamtwerk“ noch aus.

    Ich stelle mir einmal vor, nach erfolgter Reparatur gemäß Live-Expertise, kommt es zu einem schweren Unfall einschließlich Personenschaden, der nachweislich auf nicht erneuerte, aber unfallbedingt beschädigte Teile, zurück geführt werden muß. So etwas hatten wir hier schon. Was dann? Wer von Euerem „Expertenteam“ haftet dann für was und wo mit? Nur zu – ich versichere Ihnen solche Rechnungen werden sehr teuer.

    Qualifizierte SV haben alle eine Berufshaftpflicht. Und wenn Sie so etwas auch haben, dann fragen Sie mal ob dieses „neue und moderne Feld“ Ihrer Tätigkeit denn auch versichert ist? Ich glaube kaum.
    Und nebenei – ich habe Fortschritt auch nicht als Mäntelchen deklariert, sondern darauf hingewiesen, dass manche „Fortschritt“ lediglich als „Mäntelchen“ nutzen.
    Ein unsubtantiiertes Totschlagargument – sonst nichts. „Fortschritt“ – was ist das denn?

  31. Erich Eppendorfer sagt:

    Hi Auto PK,
    die von meinem Vorkommentator aufgeworfene Frage kann ich für Sie beantworten: Die Haftung liegt eindeutig bei dem Erfüllungsgehilfen des Schädigers, denn der Sachverständige ist nach absolut herrschender Rechtsprechung Erfüllungsgehilfe des Schädigers (vgl. BGHZ 63, 182). Fehler des Erfüllungsgehilfen muss sich der Schädiger anrechnen lassen. Mithin ist die Firma Live-Expert die Gekniffene. Die Versicherung hält sich an der Fa. Live-Expert schadlos.
    Am Rande sei noch vermerkt, dass der andere Automobilist, der etwas später kam, ein Schwabe war. Das war Gottlieb Daimler. Der Carl Benz kam aus Ladenburg bei Mannheim, und damit aus Baden. In Ladenburg ist noch heute seine Garage zu besichtigen und auch das Benz-Museum.
    Grüße
    Erich Eppendorfer

  32. Ein Ladenburger sagt:

    Sehr geehrter Herr Eppendorfer,
    da haben Sie recht. Mannheim ist zwar die Wiege des Fahrrades und des Automobils. Hier wirkten Carl Drais und Carl Benz. Tatsächlich ist aber Carl Benz in Ladenburg geboren und hat hier gewirkt. In der Ilvesheimer Straße in Ladenburg sind einige Benz-Fahrzeuge in dem Automuseum Dr. Carl Benz in der alten Benz-Fabrik zu besichtigen. Ein Besuch lohnt sich.
    Herzliche Grüße
    Ein Ladenburger

  33. Roland Fröhlich sagt:

    Nicht verwand und nicht bekannt mit dem anderen Fröhlich in diesen Kommentaren!

    Nachdem ich die Kommentare zu diesem Artikel aufmerksam gelesen habe, kam mir der Gedanke, dass eine negative Manipulation von Gutachten in jedem Fall und bei jeder Art von Begutachtung (Freundschaft, finanzielle Abhängigkeiten) möglich ist.

    Das bei einem Schaden an meinem Fahrzeug, in der Werkstatt meines Vertrauens, der Werkstattmeister meines Vertrauens, mit der Erfahrung und der Pflicht eine sach- und fachgerechte Reparatur durchzuführen und diese auch zu garantieren, mit Hilfe eines Sachverständigen, in einem Großbüro sitzt, mit der Möglichkeit zur Beratung unter Kollegen, dem zeitgleich noch während der Besichtigung die Möglichkeiten geboten werden, anhand von gängigen Kalkulationsprogrammen, Explosionszeichnungen und technischen Mitteilungen den Aufbau und die Positionen, auch von in Verkleidungen versteckten oder gefährdeten Bauteilen (Ladeluftkühlern, Ölkühlern, Steuergeräten) zu erkennen und sofort überprüfen zu lassen, dann ist diese Art der Begutachtung, für mich als Kunde betrachtet, sicherlich kein Nachteil, sondern der fachgerechte und praktische Einsatz von modernen Hilfsmitteln.

    Eine solche Art der Zusammenarbeit, würde ich mir vor allen Dingen auch von meinem Hausarzt oder von meinem Rechtsanwalt wünschen.
    Es kann ja nicht jeder alles wissen!

    Herzliche Grüße

    Roland Fröhlich
    Mühldorf am Inn

  34. Rudi sagt:

    @Roland Fröhlich

    „Nachdem ich die Kommentare zu diesem Artikel aufmerksam gelesen habe, kam mir der Gedanke, dass eine negative Manipulation von Gutachten in jedem Fall und bei jeder Art von Begutachtung (Freundschaft, finanzielle Abhängigkeiten) möglich ist.“

    Ja wenn 2 Gauner zusammen arbeiten. Bei Live Expert reicht zur Manipulation aber schon einer! Wenn Sie wirklich aufmerksam gelesen haben dann sollten Sie auch die rechtliche Problematik erkennen? Wenn nicht auch gut.

  35. Roland Fröhlich sagt:

    @ Rudi

    Wenn man das Potenzial zu einem Betrug nutzen will reicht immer eine Person, mehrere nicht ausgeschlossen. Angefangen von der Planung und der Ausführung eines Unfallgeschehens bis hin zu der nachträglichen Veränderung von ordnungsgemäßen Gutachten.

    Welche Beweismittel im Einzelfall von einem Richter anerkannt werden, unterliegt dem zuständigen Richter. Mir sind persönlich Einzelfälle bekannt, wo Schwarz/Weiß Negative (Zulässiges Beweismittel seit X Jahren) nicht anerkannt und andererseits Filmaufnahmen eines Handys verwendet wurden. Ich kann nicht in die Zukunft schauen und mir unterliegt keine richterliche Entscheidung.

    Ein neues System grundsätzlich als schlecht zu bezeichnen, weil es neu ist, ist nach meiner Ansicht falsch.

    Vielleicht wird es in Zukunft vermessungstechnische Systeme geben, die die Begutachtung durch eine Person im Normfall unnötig machen oder die Person, die eine beschädigte Sache oder eine Lebewesen „begutachtet“, ist mit einem Team von Spezialisten zeitgleich verbunden, die im Zweifelsfall zur Verfügung stehen.

    Jedenfalls ist das Fahren zu verschiedenen Besichtigungsorten, von A nach B nach C und so weiter, ein Verbrauch an Mann-Power und Rohstoffen, sowie eine Umweltverschmutzung, an deren Vermeidung auch anderorts fleißig gearbeitet wird.

    Mein Respekt gilt allen Personen und Gruppen, die an der Zukunft mitarbeiten, neue Systeme entwickeln und diese für alle nutzbar machen.

    Aus diesem Grund, liegt es mit Sicherheit im Interesse aller Menschen, erst einmal abzuwarten und zu beobachten, ob ein neues System positiv oder negativ eingesetzt wird. Jeder Mensch hat die Macht zu entscheiden, ob er ein neues System nutzen möchte oder nicht.

    Jeder kann seinen 3D Fernseher in HD abschalten und sich Ölgemälde ansehen oder ein gutes Buch lesen.

    Roland Fröhlich
    Mühldorf am Inn

    PS: Dank Systemen wie dieser Seite, bleibt heute nichts mehr unentdeckt und Dank dieser neuen Technik können Menschen Ihre Meinungen auch veröffentlichen. Danke!

  36. Rudi sagt:

    @Roland Fröhlich

    „Ein neues System grundsätzlich als schlecht zu bezeichnen, weil es neu ist, ist nach meiner Ansicht falsch.“

    Falsch ist lediglich wenn man Argumente ignoriert bezüglich der Rechts- bzw. Beweissicherungsproblematik und irgendwelche Philosophien zum Besten gibt! Der ganze neue Sch.. ist im rechtlichen Sinne nichts anderes als ein Kostenvoranschlag den ein Gutachter in der Ferne für die Werkstatt erstellt hat. Nur der Preis ist ein anderer. Warum schlüsselt Mister Live Expert die jeweiligen Kosten in seinen Rechnungen eigentlich nicht auf? Fahrzeugbesichtigung und Ausarbeitung = Betrag X zzgl. MwSt = Rechnungsende. Fehlt vielleicht noch ein modernes Fakturierungsprogramm anno 1911? Oder gilt auch bei der Abrechnung tarnen und täuschen? Die üppige Provision Verzeihung Assistentenvergütung muss wohl irgendwie im Rechnungsbetrag versenkt werden. Welche Versicherung bezahlt schon gerne den normalen Gutachtensatz einschl. gutachterlicher Fahrzeugbesichtigung und Beweissicherung wenn es sich nur um einen rechtlich bedenklichen Kostenvoranschlag im Kumpaneiverfahren handelt der hoch innovativ umweltschonend und mit Minimalaufwand erstellt wird? Auch bei der Rechnung kann man den Versicherern nur raten einmal genauer hinzusehen. Der Gesamtbetrag liegt gerade so unter dem Gesprächsergebnis? So ein Zufall aber auch?

    Viele Grüße ins Saarland.

  37. Roland Fröhlich sagt:

    @Rudi

    Die gleichen Argumente habe ich beim Übergang von Schwarz/Weiß auf Farbe und von Chemie auf digital bereits gehört.

    Die Rechnungslegung der oben genannten Organisationen ist mir nicht bekannt. Ich bin zurzeit weder angestellt, noch Partner einer der oben genannten Firmen.

    Ich habe meinen Geburtsnamen verwendet und Mühldorf am Inn liegt in Bayern 🙂

    Roland Fröhlich
    Mühldorf am Inn

  38. Rudi sagt:

    Und der Troll im Blog zieht die Hose mit der Kneifzange an.

  39. Andreas sagt:

    Hallo Roland,

    die Änderung der Art der Bebilderung des Gutachtens hat aber nichts damit zu tun, dass derjenige, der direkt am Fahrzeug ist und derjenige, der das Gutachten erstattet nunmehr nach LE-System zwei verschiedene Personen sind. Das ist das Problem. Es ist nicht das Problem wie Bildmaterial im Gutachten zur Darstellung verwandt wird.

    Auch ich habe schon iPhone-Videos bekommen mit der Bitte „mal drüberzuschauen“ und habe deutlich weniger erkannt als später am Fahrzeug gesehen habe.

    Und davon abgesehen. Was macht denn der Kunde, der das Gutachten erhält, wenn die Versicherung eine Gegenüberstellung veranlasst? Kann sich der Kunde in Mühldorf am Inn darauf verlassen, dass sein Sachverständiger für die Gegenüberstellung zur Verfügung steht?

    Es geht auch näher am Gutachten: Wie will der „Sachverständige“ von LE denn den regionalen Gebrauchtwagenmarkt von Rostock kennen? Ein Blick in mobile.de oder autoscout24.de reicht hierzu nicht aus, denn das knalle ich jedem „Kollegen“ in einem gerichtlichen Verfahren erfolgreich um die Ohren.

    Wie will der LE-Kollege den Restwertmarkt kennen? Oder nutzt er einfach nur Restwertbörsen, weil es ja so schön einfach ist?

    Es geht nicht nur um die Kalkulation eines kaputten Kotflügels. Das kann jeder Hampelmann von zu Hause aus. Es geht um die gesamte Erstattung eines richtigen Gutachtens.

    Viele Grüße

    Andreas

  40. Willi Wacker sagt:

    Hallo Andreas,
    genau richtig! Wie kann der Life-Expert-Sachverständige, so will ich ihn mal nennen, im Saarland den im Gutachten gemäß der BGH-Rechtsprechung zu berücksichtigenden allgemeinen regionalen Markt in sein Gutachten aufnehmen? Das geht nicht!! Weil er die örtlichen Verhältnisse vom Saarland aus gar nicht kennen kann. Nach BGH hat sich der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige bei der Bestimmung des Restwertes nach den Angeboten des regionalen und allgemeinen Marktes zu richten (ständige Rechtsprechung des BGH; Vgl. nur BGH VersR 2000, 467; BGH VersR 2005, 381; BGH DS 20007, 188; BGH DS 2007, 346 m. Anm. Wortmann). Diese Rechtsprechung ist fortgeführt durch die Urteile des BGH vom 6.3.2007 und 10.7.2007. Danach muss kein Sondermarkt für Re4stwerte im Internet in Anspruch genommen werden. Von der eintrittspflichtigen Versicherung kann der geschädigte Kfz-Eigentümer auch nicht auf höhere Restwerterlöse, die auf dem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden, verwiesen werden. Der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige kann daher nur die Restwerte berücksichtigen, die auch sein Kunde, der Geschädigte, zu berücksichtigen hätte. Schon von daher hat der im Saarland sitzende „Sachverständige“ nicht die Möglichkeit den allgemeinen und regionalen Markt zu kennen, es sei denn, er stellt vom Saarland aus umfangreiche Recherchen in der Nähe des Unfallortes bzw. des Wohnortes des Geschädigten an.
    Wenn das Gutachten nur den Restwertmarkt des Internets berücksichtigt, ist es nicht entsprechend der BGH-Rechtsprechung gefertigt und daher unbrauchbar. Der Sachverständige im Saarland hat noch nicht einmal einen Honoraranspruch. Es drängt sich daher der berechtigte Verdacht auf, dass die Life-Expert-Gutachten, weil nicht BGH-konform, unbrauchbar sind. Ein Geschädigter sollte einmal ein derartiges Gutachten der Redaktion einsenden. Wenn der Kollege aus Mühldorf am Inn mit seinen Gutachten so gut gefahren ist, sollte er doch einmal ein solches Gutachten einreichen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  41. HD-30 sagt:

    Die richtige Ermittlung des Schadenbetrages wird als Erfolg geschuldet; hierfür haftet der Sachverständige. BGH X ZR 80/05 vom 4.4.2006.
    Punkt!

  42. wildschütz jennerwein sagt:

    Trotzalledem erschließt sich mir nicht wo beim Life-Expert Verfahren die Rentabilität sein soll.
    Wenn der „Assistent“ ein Mitarbeiter eines Autohauses ist, in dem das geschädigte Fahrzeug aufschlägt, so wird das Autohaus dessen Arbeitszeit in Rechnung stellen.
    Für 0,5 bis 1 Stunde fallen dann im Münchner Raum 50 – 120 € „Assistentenkosten“ an. Hinzu kommen noch die Kosten für die Kommunikationstechnik.
    Das ist in jedem Fall mehr als die durchschnittlichen Fahrtkosten.
    Da haben wir lieber in einen Remote-Computer investiert. Das heisst, ich kann über einen vpn-Tunnel von überall auf den Server im Büro und somit auf das Kalkulationsprogramm und die Gutachtensoftware zugreifen. So kann ich dann das Schadensfahrzeug persönlich in Augenschein nehmen und im Idealfall den Halter noch befragen und mache die Kalkulation, manchmal auch das ganze Gutachten von ausserhalb. (Werkstatt oder Home-Office).
    Man kann die Kommunikationstechnik auch im Sinne einer korrekten Gutachtenerstellung nutzen ohne dass man sich von zweifelhaften Fortschrittsgeistern als Hinterwäldlerisch hinstellen lassen muss.

  43. Benno sagt:

    So wie ich das sehe ist der Liver nur ein kleiner „Trickser“? Trickst der eigentlich auch bei seinen Gutachteninhalten?

    @ Wildschütz Jennerwein

    „Trotzalledem erschließt sich mir nicht wo beim Life-Expert Verfahren die Rentabilität sein soll.“

    Hier geht es weder um Rentabilität noch um Innovation, sondern ganz banal darum, wie man mit Verdrängungswettbewerb mehr Umsatz macht. Der uralte Trieb zur Gier, der die Menschen schon seit Jahrtausenden antreibt. Wie stopft man sich die Taschen (zu Lasten Dritter) möglichst voll? Ein Urinstink sozusagen, der ja auch in Versicherungskreisen weit verbreitet ist. Ein bisschen Provision hier, ein wenig „Assistentenvergütung“ da, etwas tarnen und täuschen und schon flutscht der (suspekte) Laden? Also gar nicht so modern, dieses „System“. Auf alle Fälle schlummert hier auch Abmahnpotential.

  44. DerHukflüsterer sagt:

    @Benno
    “ Ein bisschen Provision hier, ein wenig “Assistentenvergütung” da, etwas tarnen und täuschen und schon flutscht der (suspekte) Laden? Also gar nicht so modern, dieses “System”. Auf alle Fälle schlummert hier auch Abmahnpotential.“

    So ist es Benno,
    eine rechtsverbindliche Anfrage bei den Kammern u. beim DIHT wird Klarheit schaffen, ob dieses System mit den jetzigen Verordnungen für KFZ.-SV konform geht.
    Wahrscheinlich winden sich diese Instutionen wie ein Aal, so wie sie es mit einer Weisungsgebundenheit und den Provisionszahlungen der ö.b.u.v.SV an die SSH handhaben. Es wird spannend bleiben.

    MfG

  45. Michael sagt:

    Mhhhh,
    die Konkurenz schläft scheinbar nicht.
    Es gab doch immer wieder diese Systeme, eines wurde sogar über einen großen SV Verband mit Sitz in Hessen angeboten…!!!
    Ein Unwissender wird mit der Kamera, es waren 6000€ abgerufen, auf die Reise geschickt und der SV sitzt z.H.

    Zum Komentar von Andreas frage ich mich jetzt nach der Rechtmäßigkeit von Restwertbörsen?? Sind die am örtlichen Markt?? Ich habe von denen aus München einen Anruf erhalten…
    Und zur Rentabilität und Rechtmäßigkeit: Ein Freund arbeitet als Annahmemeister bei Audi. Es sagte mir das die Schadenannahme über einen anderen Meister erfolgt, derzeit stehen pro GA für den Meister 50€ Gebühr in die eigene Tasche an!!! Nennt sich glaube ich Bestechung oder??
    Ich habe mich in meiner Region weiter umgehört, ich kenne viele aus dem Kfz Bereich mit denen ich nicht im geschäftlichen Rahmen agiere. Diese Praxis scheint recht geläufig zu sein. Wer sitzt den nun im Glashaus??

    Bleibt noch überig, dass die „Experten“ von der Dekra nach Bildern aus Werkstätten GA erstellen und das seit vielen Jahren schon. Ist dort eine übermäßige Marktherschaft entstanden? Jede Werkstatt kämpft doch mit der Dekra um jede Schraube, hat sich das bisher durchgesetzt??

  46. Andreas sagt:

    Hallo Michael,

    ein Sachverständiger, der ein Haftpflichtschadengutachten erstattet und den Restwert über eine Restwertbörse „ermittelt“, erstattet ein falsches Gutachten. Auch wenn andere Kollegen sich hierbei herausreden wollen. Der BGH hat klar vorgegeben wie die Ermittlung des Restwertes zu erfolgen hat, nämlich auf dem regionalen, allgemeinen Markt.

    Und die Provisionszahlungen von SV an Werkstätten sind allesamt verboten und abmahnfähig.

    Viele Grüße

    Andreas

  47. PeterPan sagt:

    Mhhh,
    sehr bedenklich.
    Ein Mitbewerber setzt SV oder ggf. auch nur bessere Gesellen den ganzen Tag vor einen Bildschirm…
    Ich würde mich gerne mal nach 1-2 Jahren mit denen über ihre fachliche Eignung austauschen!!
    Wir lernen schließlich nicht nur über Lehrgänge oder Eigenstudium, sondern auch über das Gespräch in der Werkstatt.

    Serienfehler wie: Der Kofferboden knickt gerne oder der Sensor ist eine Fehlerquelle, erfahren die „Internet-Daddler“ sicher nicht.

    Sind dort geprüfte SV oder Daddler zugange?

    PeterPan

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