mal wieder ein neuer Einfall der HUK …

Hallo zusammen,

von einem Sachverständigen habe ich folgendes erfahren:

Der SV hat ein Schadensgutachten erstellt und per Nachnahme an seine Kundin geschickt. Die hat das Gutachten bezahlt und ausgehändigt bekommen. Nun macht sie die Kosten des Gutachtens bei der HUK geltend.

Der SV bekommt von der HUK dann folgenden Brief:

"…, demnach beträgt das Honorar für den hier vorliegenden Fall …EUR.

Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, ob sie bereit sind, den Differenzbetrag in Höhe von …EUR (Anm.d.Verf.: also der Differenz zwischen dem abgerechneten Betrag und dem von der HUK errechneten Wert) …an uns zu erstatten, wenn wir das von Frau … bereits per Nachnahme entrichtete Honorar in voller Höhe an Frau … bzw. deren Anwalt überweisen."

positiv: die HUK hat offenbar das Urteil des OLG Naumburg verinnerlicht und will gegenüber der Kundin nicht behaupten. dass der SV nach ihrer Ansicht überhöht abgerechnet hat. 

negativ:  einmal mehr ist der SV selbst in der Schusslinie, dessen Auftraggeber eigentlich nicht die HUK ist, sondern der Kunde.

Habe dem SV empfohlen, kurz mitzuteilen, dass er gar nicht daran denkt, einen Teilbetrag an die HUK zu erstatten und bin gespannt, wie die HUK damit umgeht.

Fortsetzung folgt … 

Über RA Bernhard Trögl

Geb. 10.12.1969 in Weissenburg 1991- 1995 Studium an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen 1995 – 1997 Referendariat, unter anderem bei der Audi AG in Ingolstadt 01.09.1998 Eröffnung einer eigenen Anwaltskanzlei Seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit schwerpunktmäßig mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen befasst (sowohl Klein- als auch Großschäden) RA Trögl engagiert sich neben seiner Kanzleitätigkeit noch als Referent bei Schulungen sowie auf der Internet-Plattform www.frag-einen.anwalt.de. Zudem ist er Fördermitglied im Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V seit dem Jahr 2001. Bernhard Trögl Marktplatz 5 91785 Pleinfeld ratroegl@t-online.de www.ra-troegl.de
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19 Antworten zu mal wieder ein neuer Einfall der HUK …

  1. Boris Schlüszler sagt:

    Hier zeichnet sich folgende Kostellation ab:

    HUK bezahlt an Auftraggeberin das vermeintlich übersetzte Honorar. Damit kauft die HUK den Ersatzanspruch des Auftraggebers gegen den SV aus culpa in contrahendo. Diesen cic-Anspruch kann sie dann gegen den SV durchsetzen.

    Allerdings: Der Kauf der cic-Forderung erscheint als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, damit ordnungswidrig. Zwar hat das BVerwG in NJW 2003, 2767 § 1 der 5. AVORBerG – Verbot des Forderungskaufes – abgeschafft. Der Haftpflichtversicherer handelt aber rechtsmißbräuchlich, weil er mit dem Kauf das PflVG umgeht.

  2. PeterPan sagt:

    hallo herr kollege trögl
    verstehe ich das richtig,dass die huk hier an den gutachterkosten partizipieren will?
    wenn ja,sollten das alle richter erfahren,bei denen gerade
    honorarprozesse geführt werden müssen.

  3. RA Bernhard Trögl sagt:

    Hallo Kollege Peter Pan,
    die HUK will offenbar an den Geschädigten die volle Summe zahlen und sich dann die behauptete Überzahlung vom SV erstatten lassen. Damit zieht sie sich gegenüber dem Geschädigten aus der Affäre und kann dann gegen den Gutachter vorgehen. Bzw. wird der Gutachter damit „erpresst“ nach dem Motto: „wenn du mir den überhöhten Betrag nicht erstattest, behaupte ich gegenüber deinem Kunden, dass du überhöht abrechnest. Werde berichten, wie der Fall weitergeht.

  4. Fragender SV sagt:

    Hallo,

    mein SV Büro war schnell mit der HUK Offensive:

    „Sie verlangen zu viel Honorar“, überfordert.

    Innerhalb kürzester Zeit hatte sich ein Stapel von unbezahlten Rechnungen angesammelt. Die uns damals aufgezeigte Vorgehensweise war das verklagen unserer Auftraggeber, was uns sehr „zuwider“ war.

    Da kam uns das Angebot des HUK Sacharbeiters nicht ungelegen:

    „Sie verlangen nur soviel wie auf dieser BVSK Tabelle, wie sie auf die Summe kommen ist uns egal. Für den Fall das ihnen nicht bekannt ist, dass wir (die HUK) zahlungspflichtige Versicherung sind, vereinbaren wir hiermit das wir sie dann automatisch auf BVSK Vereinbarung kürzen dürfen. Im Gegenzug zahlen wir auch alle noch vorgerichtlich laufenden offenen Rechnungen nach HUK-BVSK“

    Geplagt von 30 ausstehenden Rechnungen willigten wir mündlich ein und es existiert auch bis heute diese mündliche Vereinbarung.

    Nach der durch Herrn Schmidinger erreichten BGH Entscheidung fragen wir uns:

    1. Ist der Zeitpunkt schon ereicht eine mündliche Vereinbarung zu kündigen oder würden sie die Amtsgerichtsentscheidung des AG Traunstein noch abwarten.

    2. Kann uns diese Vereinbarung künftig in Honorarstreitigkeiten zum negativen ausgelegt werden?

    3. In welcher Form müsste eine derartige Vereinbarung gekündigt werden.

  5. Boris Schlüszler sagt:

    Eine solche Vereinbarung dürfte nichtig sein, weil sie wettbewerbswidrig ist.

    Daher braucht sie m.E. auch nicht gekündigt zu werden.

  6. PeterPan sagt:

    hallo fragender SV
    mündliche verträge können mündlich gekündigt werden;dennoch
    ist eine schriftliche kündigung mit einschreiben/rückschein
    hier erforderlich,damit die huk-coburg den kündigungszugang
    nicht bestreiten kann!
    schliessen sie mit ihren kunden werkverträge über das zu erstellende schadensgutachten und vereinbaren sie dabei auch
    die höhe ihres werklohnes;
    formulare können sie bei mir erhalten.
    so bieten sie dem kürzungswahn die geringstmögliche angriffsfläche!

  7. RA Bernhard Trögl sagt:

    da war der Kollege Peter Pan mal wieder schneller …
    Schließe mich seinen Ausführungen an.

  8. Elvis Pressleier sagt:

    Hi,
    angeblich haben über 700!! SV eine solche Vereinbarung!
    Wenn von Beginn an des Honorarkrieges, der Kfz.-Sachverständige,sich seiner Stellung u. Verantwortung bewusst gewesen wäre,hätten wir das Problem nicht mehr.
    Ein bequemer Weg muss nicht immer der richtige sein.(alte Weisheit)
    Aber nun ist das „Kind in den Brunnen gefallen“ weil diese über 700 SV welche unterschrieben haben, auch noch mit ihren diktierten Preistableau,gegen die Preise der restlichen noch aufrechten ,tatsächlich unabhängigen SV entgegenwirken.
    Ob und was ein SV in dieser Situation machen soll,muss jeder selbst wissen.
    Würde so etwas die Landwirte in unserem Land betreffen käme bei diesem Verhalten einer Privatfirma sofort die Besetzung der HUK-Coburg mit allen verfügbaren Traktoren u. Mist als Maßnahme in Betracht.(Vielleicht hätte man dann den Pressebericht gelesen wie etwa “ Hoenen in der Jauche gebadet“)

    Die Ärzteschaft,hat auch die Nase voll und tut was dagegen.

    Und was machen die Leute mit dem angeblich überragenden Sachverstand der Kfz.-Branche? Sie lassen sich erpressen,gehen mit „Würde“ unter, oder arbeiten doppelt so viel zur Hälfte des Preises.

  9. Discounter sagt:

    New Report,
    Von einem Autogutachter der Versicherung habe ich mitgekriegt dass demnächst Gutachtenaufträge on Block per Ebay zu ersteigen sind evtl. auch angeboten werden ab 1€.
    Dann kann sich Eure Branche profilieren.
    Das wird spannend.

  10. PeterPan sagt:

    hi discounter
    die AOK soll bereits krankenfahrten für ihre mitglieder
    unter den taxiunternehmen versteigern.
    das ist glaubhaft;ihnen allerdings hat ein versicherungsgutachter wohl einen bären aufgebunden!

  11. Discounter sagt:

    hi peter pan,
    das was Sie sagen habe ich auch schon gehört.Allerdings glaube ich schon an die Sache ebay, weil in dem Zusammenhang auch davon die Sprache war, Vollkaskoschäden per Bilder in Börsen einzustellen, damit der, der die preisgünstigste Reparatur anbietet,auch den Auftrag kriegt.
    Ich wünsche den deutschen Kfz.-Sachverständigen aber alles Gute.

  12. RA Bernhard Trögl sagt:

    hallo Discounter2,

    jetzt bin ich platt. Das ist in meinen Augen schon fast organisierter Betrug. Interessant auch die Feststellung, dass dort nur Versicherungskaufleute arbeiten . Soll das heißen, die Versicherungskaufleute gleichzeitig die Stelle eines Sachverständigen und eines Juristen übernehmen? Unglaublich !!! Hier geht es doch nur darum, dem Kunden durch schnelles Handeln seine berechtigten Ansprüche vorzuenthalten. Die Kundenliste auf der Startseite spricht da Bände …

  13. PeterPan sagt:

    hi kollege
    in dem HUK-fragebogen-„personenschaden“ wird am ende die frage gestellt,woraus der geschädigte glaube,einen anspruch herleiten zu können!??!!
    ja,ja,sie vermuten richtig:die wissen das selber nicht und brauchen jetzt den rechtsrat des geschädigten!??!!

  14. K.Stoll sagt:

    Hallo,

    recht interessant, diese Regu24 Firma. Ziel und Zweck ist ja wohl jedem klar. Was auffällt ist, das dort nirgendwo von „Gutachten“ die Rede ist. „Regulierungsangebot“ wird dort das Produkt genannt. Was meines Erachtens nach auch richtig ist, denn Gutachten nach Recht und Gesetz können das ja nicht sein. Ich denke, die Versicherungswirtschaft liest hier kräftig mit und erahnt, was einige redliche Rechtsanwälte im Sinne führen: Die unter dem Deckmantel „Gutachten“ geführten Regulierungsvorschläge als solche zu entlarven und ihnen den Status „Gutachten“ zu entziehen. Also bevor man vielleicht ein höchstrichterliches Urteil einfängt die Notbremse ziehen.
    Die Art und Weise, wie ein Gutachten zu erstellen ist und an was sich der ausführende Sachverständige zu halten hat (Rechtssprechung, technische Vorschriften etc.)ist in allen Bereichen geregelt. Daher kann ein „Gutachten“, dass nach den Maßgabenkatalogen eines Privatunternehmens erstellt ist (Stundensätze, Restwertbörse, Richten statt erneuern etc.) sich eigentlich nicht Gutachten schimpfen. Da ist der Begriff Regulierungsvorschlag richtig und angemessen.
    Man kann sich das ganze vielleicht an einem, zugegeben krassen, Beispiel verdeutlichen: Ein Statiker erstellt ein Gutachten, das bei einem Bau X-Stützen in das Gebäude eingebaut werden müssen. Der Auftraggeber/Bauherr hat aber keine Kohle und gibt dem Statiker vor, wieviel Stützen er braucht bzw. zahlen kann und will.
    Daher jetzt der Begriff „Regulierungsvorschlag“, der umschreibt jetzt wenigstens die wahren Absichten korrekt: Sparen, Sparen, Sparen für unsere Aktionäre/Vorstände/Manager.
    Gott sei Dank kann hier jetzt kein Versicherer anhand der Preisgestaltung der Regulierungsvorschläge einsteigen und wieder Einwände gegen unsere Gebühren erheben. Den Regulierungsvorschläge sind nun mal keine Gutachten.
    Wie läuft das dann eigentlich bei Kasko? In § 13 AKB wird ja eindeutig von einem Sachverständigen gesprochen. Bei Regu24 von „Mitarbeitern“. Das Wort „Gutachter“ oder „Sachverständiger“ taucht dort nirgends auf. Wie sind die „Mitarbeiter“ und „Regulierer“ geschult? Macht dort einer alles, vom Kfz.- bis zum Privathaftpflichtschaden?
    Das wäre interessant zu erfahren.

    Mfg. K.Stoll

  15. leser sagt:

    hilfe oder so hauen wir sie übers ohr

    regu24 – für nen appel und nen ei gibts 99 – 139 euro -wieviel prozent das wohl vom eingesparten schaden sind?

    qulifizierte leistung nicht erwüscht

    WO SIND HIER DIE AUFSICHTSBEHÖRDEN?

  16. Guido Scherz sagt:

    Hallo verehrte Kollegen!

    Diese Firma spricht an manchen Stellen ihrer Website natürlich auch von Gutachten und von Sachverständigen. In deren „Karriereportal wird dann auch vom sog. „nebenberuflichen Claims-Manager“ gesprochen – was für ein Unsinn.

    Interessant ist, dass sich aus dem Impressum ergibt, dass diese Firma wohl ein Zweig der „Innovation Group Property AG“ (ehemals Motorcare) ist. Nun ja, Motorcare konnte ich seiner Zeit etwas in Schach halten mit meinem Namenspatent „Motorcare“ sowie mit meiner Website „Motorcare.de“. Die haben sich nun eben umbenannt in „Innovation Group …“

    Achso, noch was ist mir aufgefallen. Nicht nur Schadengutachter werden zukünftig überflüssig, sondern auch Unfallgutachter (Rekonstrukteure). Siehe unter
    http://www.regu24.de/infos/musterbericht.doc

    Armes Deutschland, wo gehst du hin?

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  17. K.Stoll sagt:

    Hallo Herr Scherz,

    den Begriff Gutachten habe ich gefunden. Aber direkt was von Sachverständigen habe ich nicht gelesen. Sondern nur was von „Versicherungskaufleuten mit praktischer Erfahrung in der Schadensregulierung“. Wenn Sie mir hier auf die Sprünge helfen könnten?
    So einen praxiserfahrenen möchte ich gerne mal in eine Werkstatt mitschleppen, Kittel an und ran an den Richtbank-Schaden. Dann kann er seine Praxiserfahrung gerne zeigen. Aber Kaufleute sind ja nicht für technische Fragen, sondern für solche ums Geld auf der Welt.
    Der Musterbericht ist auch recht interessant. Mal schauen, was der an Bestand hat, wenn denn ein vom Gericht beauftragter, fähiger Sachverständiger für Unfallrekonstruktionen in die Finger bekommt. Ich habe ja nicht viel Ahnung davon, mein Gebiet ist ja das klassische Schadengutachten, aber so was würde ich auch noch hinbringen.

    Mfg. K.Stoll

  18. Guido Scherz sagt:

    Hallo Herr Stoll!

    Ich muss mich korrigieren: Nicht von Gutachtern sondern von Gutachten ist dort die Rede. Aber egal, wer erstellt denn normalerweise Gutachten – der Gutachter!

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