Prioritätsbetrachtung für freie Sachverständige

Hier ist immer und immer wieder die Wichtigkeit erkennbar, sich in erster Linie den Verbraucherschutz bewußt zu machen.

Erste Frage: Wollen wir uns nach dem Gesetz verhalten?

Antwort: Ja

Zweite Frage: Wie wollen wir das machen?

Antwort: Der Gesetzgeber, die Gerichte und der BGH haben eindeutige Eckpfeiler gesetzt.

Dritte Frage: Warum werde Ich ständig dazu gedrängt, diese Aussagen und Gesetze nicht zu beachten?

Antwort: Weil es eine privilegierte Gruppe von Menschen gibt, die sich darüber hinwegsetzen darf.

Frage: Wie machen das diese Menschen in dem täglichen Einzelgeschäft?

Antwort: Eine junge, scheinbar neu geschulte Mitarbeiterin der Versicherung sagte zu mir kürzlich wörtlich:“ Warum weiß Ihr Kunde nicht, dass er Sie garnicht beauftragen darf, sondern unseren Sachverständigen anrufen muß?“

Ergebnis: Mir blieb der Mund offen stehen.

Unser oberstes Gebot, uns hinsichtlich dem Verbraucherschutz zu orientieren, erdete in diesem Moment zum Glück meine Anspannung.

So konnte ich dieser Frau mit freundlichen Worten erzählen, was der Geschädigte im Haftpflichtfall darf.

Hier wird offensichtlich, wie der Geschädigte im Detail von Beginn an beeinflußt wird.

Der Durchschnittsautofahrer wird nur einmal alle 10 Jahre mit einem Unfall konfrontiert. Wenn er dann diese Aussagen erhält, ist es wohl keine Frage mehr, was passiert.

Allein die falsche Ausbildung der Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen erzeugt in jedem Einzelfall für den jeweiligen Geschädigten einen größer werdenden Abstand zu der Idee, nachzufragen: „Welche Rechte besitze ich eigentlich?“

Lösung:

Bezüglich der Gesetzgebung zum einen und durch BGH – Urteile zum anderen sollte eine griffige Verhaltensregel für den Geschädigten geschaffen werden, so dass er seinen Fall neutral zu betrachten lernt.

2.Fall heute am 07.09.07:

Da war ich heute am 07.09.07 drauf und dran, einen Restwert zu ermitteln, weil dieser von der Versicherung gefordert wurde.

Der Sachbearbeiter der Versicherung sagte dem Geschädigten: „Hätten Sie das Fahrzeug gleich von uns beurteilen – und in eine Werkstatt von uns reparieren lassen, hätten Sie jetzt das Problem nicht. Weil Sie einen freien Sachverständigen gerufen haben, rechnen wir gemäß wirtschaftlichem Totalschaden ab. Ihr Sachverständiger muß nun einen Restwert ermitteln, sonst bekommen Sie gar kein Geld!“

Der Geschädigte will jedoch reparieren. Wie, wann und von wem er reparieren läßt, kann er noch nicht entscheiden. Er benötigt zunächst das Geld.

Schaden 1.600,00 incl. 19% MwSt., Wiederbeschaffungswert 3.300,00

Ergebnis: Der Geschädgte schaltet einen Anwalt ein, da seine Rechte nicht kennt. Das macht er aber erst, nachdem ihm das 20 min erklärt wurde.

Über Dietrich Petzold

Nach 10 Jahren Entwicklung im Hause Porsche Weissach war ich seit 1993 bis Ende 2001 selbstständig als freier Sachverständiger im gegründeten Einzelbüro. Seit 2002 leite ich das Ingenieurbüro Richter in Ludwigsburg. Dieses Büro existiert seit 1974 am selben Ort. Zur Zeit sind wir 6 Sachverständige. Alle sind als freie Mitarbeiter tätig. Ein Praktikant wird momentan geschult.
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5 Antworten zu Prioritätsbetrachtung für freie Sachverständige

  1. SV Windeck sagt:

    Das Erstaunliche bei diesen oft zu beobachtenden Verhalten der Geschädigten ist:

    – die Hörigkeit und Unterwürfigkeit gegenüber dem Schädiger und dessen Versicherung
    – die Naivität mit der der Geschädigte an die Sache herangeht

    Folgender vergleichbarer Fall:

    Sie gehen sorglos über die Straße, jemand kommt und haut ihnen versehentlich ein blaues Auge.

    – KEINER würde nun auf die Idee kommen, die Abwicklung dieser Sache aus der eigenen Hand zu geben.
    – Selbstverständlich würde man zum EIGENEN ARZT gehen und nicht zum Arzt des Schädigers.
    – Selbstverständlich würde man den EIGENEN RECHTSANWALT für Schmerzensgeld und Schadensersatz einschalten, auch wenn der Schädiger die Sache so regeln will.
    – Es würde auch keiner auf die Idee kommen hier seine eigene Haftpflichtversicherung einzuschalten.

    Ich frage mich, warum das Verhalten der Geschädigten so anders ist wenn es um das „blaue Auge“ ihres Fahrzeugs geht ??? Rechtlich sind die beiden Fälle identisch.

    Viel Spaß beim NACHDENKEN

    Michael Windeck

  2. RA Schepers sagt:

    Weil er keine Ahnung hat, was er machen muß und deshalb gerne Hilfe annimmt. Und dem ersten Helfer wird auch als erstes vertraut.

  3. virus sagt:

    Hier die Antwort auf die Frage:

    Warum weiß eine Sachbearbeiterin einer Versicherung nicht, dass der Gesetzgeber dem Unfall geschädigte Opfer den Gutachter seiner Wahl zugebilligt hat?

    Gebe man bei Google ein:

    „Hoenen Fachhochschule“ läßt sich unter anderem dieses finden:

    Masterstudiengang Versicherungsmanagement offiziell gestartet

    12. Dezember 2005
    VON: ADELE OROSZ

    Hans Spitzner, Staatssekretär im Bayerischen Wirtschaftsministerium, lobte die Innovationsfreudigkeit der FH Coburg

    Prof. Dr. Heinrich Schafmeister, Präsident der FH Coburg (l.) und Rolf-Peter Hoenen, Vorstandssprecher der HUK Coburg, mit Prof. Dr. Jutta Michel, neue Professorin für Versicherungsmanagement Prof. Dr. Petra Gruner, Dekanin des Fachbereichs Betriebswirtschaft (r.) mit Wolfgang Müller und Tanja Hein, zwei Studierende des ersten Jahrgangs

    Im Beisein zahlreicher Festgäste, darunter die Staatsekretäre Hans Spitzner aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie Jürgen W. Heike aus dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen konnte gestern der Präsident der Fachhochschule Coburg, Professor Dr. Heinrich Schafmeister gemeinsam mit der Dekanin des Fachbereichs Betriebswirtschaft, Prof. Dr. Petra Gruner, den neuen Masterstudiengang Versicherungsmanagement feierlich eröffnen. Zusammen mit Rolf-Peter Hoenen, Sprecher der Vorstände der HUK-COBURG Versicherungsgruppe, überreichte Schafmeister bei dieser Gelegenheit die Ernennungsurkunde an Professor Dr. Jutta Michel. Professor Michel wird ab März 2006 die HUK-COBURG-Stiftungsprofessur innehaben, die das Versicherungsunternehmen mit rund einer Million Euro unterstützt.

    DAS RECHT IN DEUTSCHLAND KANN GEKAUFT WERDEN – ES KOSTET OFFIZIELL 1 MILLIONEN EURO

    Weitere möglicher Weise gezahlte bzw. erhaltene Zuwendungen sind natürlich nicht veröffentlicht worden.

    Noch einen schönen Sonntag wünscht Virus.

  4. Andreas sagt:

    Wenn jeder Geschädigte wüsste, was ihm zusteht, dann würden sich viele wundern und ärgern, was tatsächlich von der Versicherung bezahlt wird.

    Allein schon der Zeitaufwand, den viele Geschädigte betreiben müssen, um tatsächlich zu ihrem Recht (und Geld) zu kommen, würde, wenn jeder pro Stunde 10,- Euro verlangen würde, die Versicherung Unsummen kosten.

    Dann würde es sich so mancher Versicherer überlegen wie er reguliert.

    Es gibt im Übrigen durchaus Versicherer, die den Zeitaufwand moderat vergüten, aber das sind auch die Versicherer, die im allgemeinen unproblematisch und zügig regulieren…

    Grüße

    Andreas

  5. willi wacker sagt:

    Hallo Herr Windeck!
    Sie haben vollkommen Recht! Es macht keinen Unterschied, ob ein Geschädigter einen Schlag ins Gesicht erhält und ein blaues Auge davon trägt oder ein KFZ des Geschädigten beschädigt wird. Beides sind Fälle unerlaubter Handlung gem. § 823 BGB, allerdings mit dem Unterschied, dass es sich bei dem Schlag ins Gesicht um eine vorsätzliche Tat handelt. Beide Tatbestände lösen aber als Rechtsfolge Schadensersatzleistungen des Schädigers aus. Der Schadensersatz regelt sich nach § 249 BGB. Deshalb hat die Rechtsprechung dem Geschädigten auch das Recht eingeräumt, seinen eigen Anwalt, seinen Sachverständigen, seine KFZ-Vertragswerkstatt einzuschalten. Dies nennt man die DISPOSITIONSFREIHEIT des Geschädigten. Ist vom BGH mehrmals betont und immer wieder wiederholt worden.Captain Huk sollte daher nicht locker lassen und diese Position des Geschädigten immer und immer betonen.
    Macht weiter so!
    Euer Willi Wacker

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