Rettet die Restwertbörsen – car-tv weiterhin auf “Dummenfang”?

Über die verheerenden Folgen, die sich aus dem Urheberrechtsurteil des BGH (I ZR 68/08 vom 29.04.2010) für die Restwertbörsen ergeben, wurde hier schon des öfteren berichtet. U.a. in den Beiträgen vom 21.06.2010, 28.06.2010, 29.06.2010, 07.07.2010, 08.07.2010, 09.08.201012.08.201013.08.2010 und 01.09.2010 . Am 02.08.2010 gab es bereits einen Artikel, der sich mit der Fa. APE / car-tv beschäftigte. Bei diesem Beitrag wurde ein Schreiben der Restwertbörse car-tv (gerichtet an SV-Büros) veröffentlicht, mit dem die Fa. APE versucht hatte, Kfz-Sachverständige zum (kostenlosen) Verzicht gesetzlicher Ansprüche aus dem Urheberrecht zu bewegen. Die Not der Börsen ist offensichtlich groß, denn Gutachten ohne Lichtbilder in den Restwertbörsen sind eben nahezu wertlos.
Derzeit werden weiterhin Sachverständigenbüros Zwecks kostenlosen Verzicht angerufen und entsprechende Schreiben mit Verzichtserklärung zugesandt. Hier ein aktuelles Schreiben vom Oktober 2010:

Ihre Gutachten
Einstellungen in die Restwertbörsen

Sehr geehrte …,

vielen Dank für das geführte Telefongespräch, mit meinem Kollegen … . Ziel ist, dass jedes Ihrer uns zur Verfügung gestellten Gutachten seitens eines Kfz-Versicherers / Auftraggebers, samt angehängter Dokumentation (Gutachteninhalte, Schadensbeschreibungen und Bilder) unter Einbeziehung der datenschutzrechtllchen Anonymisierung, in unsere Restwertbörse car.tv eingestellt wird.

Gleichzeitig erlauben wir uns, entsprechend unten aufgeführter Vereinbarung, Ihre Firmen-/Adressdaten auf das Sachverständigen-Verzeichnis zu setzen um die Abläufe für Sie zukünftig noch angenehmer zu gestalten. Explizit wird dann jedes Ihrer an uns übermittelten Gutachten / Kalkulationen / Bilder / etc. – ohne vorherige Rücksprache und bis auf schriftlichen Widerruf Ihrerseits – einer Restwertermittlung unterzogen.

Wir bitten um zügige schriftliche Bestätigung und Rücksendung per Fax an … . Vielen Herzlichen Dank vor ab.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Leitung I.h.s / trans.log.tv

Bestätigung seitens …. und namensgleiche Zweigstellen zur Verwendung der Gutachteninhalte, Schadensbeschreibungen und Bilder, zur Restwertermittlung über die Restwertbörsen, bis auf schriftlichen Widerruf.
…………………………………                            ………………………………………
Ort, Datum                                         Stempel, Unterschrift

Das wahre Ziel der Restwertbörsen ist wohl klar umrissen. Möglichst viel Geld zu verdienen, indem man Versicherern dazu verhilft, hohe Restwertangebote zu generieren, die dann den Geschädigten – im Regelfall gegen die BGH-Rechtsprechung – in Abzug gebracht werden. Die Sachverständigen sind den Restwertbörsen doch völlig egal – bestenfalls Mittel zum Zweck.

Auf alle Fälle ist es nicht Ziel irgendwelcher Restwertbörsen, Abläufe für die freien und unabhängigen Sachverständigen „angenehmer“ zu gestalten? Ziel ist es bestenfalls, den Ablauf für die Versicherer „angenehmer“ zu gestalten.

Die Abläufe für freie und unabhängige Kfz-Sachverständige könnte man nur nachhaltig „angenehmer“ gestalten, indem viele Versicherer samt „Dienstleister“ die BGH-Rechtsprechung sowie die überwiegende Instanzrechsprechung nicht nur beiläufig zur Kenntnis nehmen, sondern auch respektieren und Unfallschäden im Sinne der Geschädigten ordnungsgemäß und insbesondere zügig regulieren!

Darüber hinaus ist es eine Ungeheuerlichkeit, Sachverständige auf die „dumme Tour“ in Schwiergkeiten zu bringen. Der Sachverständige soll auf urheberrechtliche Ansprüche verzichten, damit der Versicherer dem Kunden des SV (Geschädigten) einen höheren Restwert entgegen halten kann bzw. in Abzug bringt? Der Sachverständige soll also dazu beitragen, dass sein Kunde einen wirtschaftlichen Nachteil erleidet? Und das noch zum Nulltarif? Wer übernimmt die Kosten, wenn der Geschädigte das „Spiel“ durchschaut (oder bei Captain HUK mitliest) und dann seinen Sachverständigen auf Schadensersatz verklagt?

Dass man so einen „Packt“ nicht schließt, ist selbstverständlich und auch Ehrensache für jeden freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Wer aber durch „Blauäugigkeit“ bereits in der „Haftungsfalle“ sitzt, ist bestimmt nicht schlecht beraten, schnellstmöglich vom schriftlichen Widerruf (am besten per Einschreiben mit Rückschein) Gebrauch zu machen.

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12 Antworten zu Rettet die Restwertbörsen – car-tv weiterhin auf “Dummenfang”?

  1. Willi Wacker sagt:

    Wie Sachverständige doch auf ihre Rechte verzichten, zeigt doch der BVSK deutlich, indem der Herr Geschäftsführer seine Mitglieder animiert, für ca. 25 Eurocent ihre urheberrechtlich geschützten Lichtbilder aus den Gutachten an die Versicherungen zu verscherbeln. Wenn schon ein Berufsverband diesen Weg geht, warum sollte dann nicht über Telefonaktionen auch noch ein noch preisgünstigerer Weg möglich sein, dachten sich mit Sicherheit die Verantwortlichen der Restwertbörsen. Denn ohne Zustimmung zur Veröffentlichung der Lichtbilder sind die Restwertbörsen tot! Dem I. Zivilsenat des BGH sei Dank!! Trotzdem wird das Geschäft mit den Restwertbörsen auf Teufel komm raus weiterbetrieben. Warum nur? Weil damit viel Geld zu verdienen ist, einerseits für die Restwertbörsen selbst, andererseits ersparen die Versicherer mit den Onlinerestwertangeboten viel Schadensersatzleistungen. Da lohnt es sich schon weiterhin rechtswidrig zu handeln. Denn maßgeblich ist grds. nicht der Onlinerestwert, sondern der am allgemeinen örtlichen Markt festgestellte Restwert. Der Geschädigte ist auch nicht verpflichtet , bei der Veräußerung des Fahrzeuges zu dem im Gutachten angegebenen maßgeblichen Restwert dem Versicherer Gelegenheit und Zeit einzuräumen, höhere Restwertgebote abzugeben. Der Schädiger ist eben Schuldner der Schadensersatzverpflichtung. Bitten des Schädigers oder dessen Versicherers, ihm Gelegenheit zu geben, höhere Restwertgebote abzugeben sind unbeachtlich, da es keine Anspruchsberechtigung des Schädigers gibt, dieser Bitte zu folgen. Der Geschädigte ist Herr des Restitutionsgeschehens, nicht der Schädiger. Dass der Schuldner einer (Schadensersatz-)Verpflichtung etwas fordern kann, kennt unser Recht nicht.
    Also kann man nur allen freien und unabhängigen Sachverständigen raten, eine entsprechende Erklärung nicht zu unterzeichnen und ggfls. zu widerrufen.
    Das andere Problem ist in der Tat, das Haftungsproblem. Aufgrund des mit dem Geschädigten abgeschlossenen Werkvertrages hat der Werkunternehmer ( sprich: Sachverständige) die Interessen seines Auftraggebers gem. §§ 631 ff BGB zu wahren. Dabei hat er auch die Rechtsprechung des BGH zu beachten. Wenn er nach BGH selbst die Restwerte am allgemeinen örtlichen Markt zu ermitteln hat, darf er nicht dem Schädiger ermöglichen, die vom BGH als rechtswidrig festgestellten Internetrestwerte zu ermitteln. Eine dicke Haftungsfalle des Sachverständigen, in die er da tappt. Also Vorsicht!

  2. virus sagt:

    Hi Hunter, zur Not dürfen es auch dumme Anwälte sein?

    Siehe: Auszug aus einer mir heute zugegangen E-Mail von e.Consult.

    „Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

    Hier die Neuigkeiten zu den Themen Mandantenakquise und effiziente Mandatsabwicklung aus dem Hause e.Consult:

    Neu: Praktiker-Praktiker-Seminar „Verkehrsunfälle schneller abwickeln“
    Diese Seminarreihe richtet sich an Rechtsanwälte mit einem verkehrsrechtlichen Schwerpunkt.
    Der Unfallmarkt ist hart umkämpft. Vorteile hat der Anwalt, der mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung elektronisch abwickelt. Das spart Geld und beschleunigt die Schadenabwicklung.
    Die führende Software zur elektronischen Schadenabwicklung ist der e.Consult Schadenmanager.
    Wir zeigen Ihnen, wie der Umstieg am einfachsten gelingt. Sie lernen, wie Sie Gutachten, Rechnungen etc. in wenigen Minuten auf den Schreibtisch des gegn. Sachbearbeiters bekommen, ohne dabei Geld für Post und Porto auszugeben.“

  3. Willi Wacker sagt:

    Wieso mailt e.Consult Sachverständige an, um Rechtsanwälte anzusprechen? Die Mail richtet sich doch eindeutig an Anwälte zur Mandantengewinnung und Schadensabwicklung. Elektronische Datenübermittlungen können durchaus Postwege, die sonst zwei Tage gebraucht haben, beschleunigen. E-Mails sind doch heute selvstverständlich.
    Allerdings sollte der Anwalt das Gutachten nicht auf elektronischem Wege, sondern auf althergebrachte Art und Weise per Post übersenden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  4. Hunter sagt:

    @ Virus

    „Sie lernen, wie Sie Gutachten, Rechnungen etc. in wenigen Minuten auf den Schreibtisch des gegn. Sachbearbeiters bekommen, ohne dabei Geld für Post und Porto auszugeben.“

    Soll zu Ende gedacht wohl heißen: kein Geld der Versicherer für Post und Porto auszugeben.

    Aber der Brüller ist die „Scanfunktion“. Jetzt sollen die Rechtsanwälte des Geschädigten noch die Schadensgutachten (für die Versicherer) auf eigene Betriebskosten einscannen und sitzen dann selbst mit im Boot der Urheberrechtsverletzung? Super Idee! Wer darauf wohl gekommen ist?

    e.Consult ist doch auch schadenfix, oder?

    Ist schadenfix nun auch schon von der Versicherungswirtschaft unterwandert? Kaum keimt ein kleines Pflänzchen irgendwo auf und schon wird die neue Saat durch „Versicherungsdünger“ vergiftet.

    Zumindest „buhlt“ man süß um die Zusammenarbeit mit den Versicherern.

    http://www.e-consult.de/versicherungen

    Da wurde Rechtsawalt E. als „Zugpferd“ aber ganz schön „verschaukelt“. Aber wer weiß? Vielleicht schaukelt er auch mit?

    „Schadenmanager“ von e.Consult – NEIN DANKE!!

  5. Andreas sagt:

    Mittlerweile hat sich car-tv auch bei mir gemeldet. Das Fax habe ich nicht zurückgesandt, sodass heute die telefonische Rückfrage kam, wieso denn nicht.

    Tja, warum wohl?

    Weil ich nicht will, dass meine ordentlich ermitteltem Restwerte unqualifiziert angegriffen werden.

    Weil ich nicht will, dass sich die Versicherungswirtschaft auf Kosten der Geschädigten ungerechtfertigt bereichert.

    Weil ich nicht will, dass eine Einrichtung unterstützt wird, die entgegen aller Beteuerungen abhängig von der Versicherungswirtschaft ist.

    Ich denke das sind drei ausreichende Gründe.

    Viele Grüße

    Andreas

  6. Daniel F sagt:

    Wurde auch letzte Woche von denen angerufen…

    Problem was ich sehe ist, dass von denen die sich nicht bereit erklären, die Bilder trotzdem verwendet werden, aber falls vorhanden die Kennzeichnung durch den SV (Copyright Zeichen, Name, Datum etc.)entfernt wird. Die Bilder tauchen wohl nur nicht auf, wenn man auf einer Liste steht, die den Mitarbeitern vorliegt, dass auf das Urheberrecht bestanden wird.

    Anderes bleibt den Restwertbörsen wohl nicht übrig ohne noch mehr Aufträge zu verlieren?!

  7. Willi Wacker sagt:

    Hallo Andreas,
    der Inhalt Deines Kommentars vom 25.10.2010 ist vollkommen richtig. Darüber hinaus macht sich der Sachverständige gegenüber seinem Auftraggeber, dem Geschädigten, schadensersatzpflichtig, wenn er die Möglichkeit, Restwerte aus der Internetrestwertbörse zu ermöglichen, obwohl der BGH diese als nicht maßgeblich erachtet hat, dem Haftpflichtversicherer einräumt. Es handelt sich dann um eine Schlechtleistung des Sachverständigen aus dem mit dem Geschädigten abgeschlossenen Werkvertrages. Der Sachverständige hat bei Erfüllung des Werkvertrages auch die bestehende Rechtsprechung zu beachten.
    Schon von daher würde ich mich als Sachverständiger dieser Haftungsgefahr gar nicht aussetzen. Eine Zustimmung zur Veröffentlichung der Schadensbilder in der Internetrestwertbörse kommt für mich nicht in Betracht. Anderenfalls würde ich mich zum Handlanger der Versicherungen machen, was meiner Stellung als neutrale Fachperson zur Beweissicherung des Schadens des Geschädigten widersprechen würde.
    Die gewissenhaften Sachverständigen werden daher auf das Urheberrecht und damit das Nutzungsrecht nicht verzichten.
    Im übrigen halte ich das Ansinnen der Betreiber der Restwertbörsen für provokant. BGH-Urteile, wie das Urheberrechtsurteil vom 29.4.2010, haben grundsätzliche Bedeutung. Also kann man erwarten, dass auch die Versicherer und die Betreiber der Restwertbörsen sich danach richten. Umgekehrt weisen die Kfz-Haftpflichtversicherer doch auch auf die BGH-Urteile hin, wenn ein beschädigtes Fahrzeug älter als drei Jahre ist, z.B. beim VW-Urteil. Nur umgekehrt darf das dann offenbar nicht gelten. Aber das scheint ohnehin die Logik und die Taktik der Versicherer zu sein. Nur ihre Rechte und ihr Profitstreben stehen im Vordergrund. Sachverständige und Rechtsanwälte sind aus dem Schadensregulierungsgeschäft heraus zudrängen, da es sich um „Wegelagerer“ (damaliges Zitat der Allianz) handelt. Diese stören nur bei der Schadensregulierung, weil sie Geld kosten und weil sie ggf. den Geschädigten kundig machen können.
    So, das musste auch nur mal so gesagt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dein Willi

  8. Andreas sagt:

    Hallo Kollegen,

    habe eben ein Telefongespräch mit CarTV geführt und im Anschluß ein Fax erhalten.
    Grundsätzlich bin ich etwas verunsichert, würde aber dieses ablehenen. Entstehen hierbei Nachteile für mich?
    Wie sind Erfahrungen hiermit? Bitte um Feedback, da dieses CarTV auf Fax Antwort wartet.
    Danke

  9. Andreas sagt:

    Hallo Namens- und Berufskollege,

    das Schreiben einfach abheften und nichts machen, ist viel einfacher, Spart Zeit und Faxkosten und bringt keine Nachteile. Weshalb auch?

    Viele Grüße

    Andreas

  10. Buschtrommler sagt:

    Zitat:
    Bitte um Feedback, da dieses CarTV auf Fax Antwort wartet.
    Antwort:
    Siehe Überschrift des Artikels.

  11. Jonny Depp sagt:

    @Andreas

    Habe auch schon mehrfach solche Telefonate gehabt. Auch faxe von verschiedenen Restwertbörsen. Haben alle eines gemeinsam. Man will etwas haben, ohne eine wirkliche Gegenleistung anzubieten. Mache ich demnächst genauso. Ich lasse mir für eine Haftpflicht-Kfz-Versicherung einen Versicherungsvertreter kommen und verlange dann die Voll- und Teilkasko, Insassenunfall- und und und kostenlos oder für 2,50 € dazu. Ob der begeistert sein wird?
    Nachteile entstehen natürlich nicht, hahaha. Man kommt lediglich auf eine besondere Liste mit Sachverständigen, die eine besondere Beachtung verdienen.

  12. wesor sagt:

    zu Schadenfix und eConsult: Demnächst soll es auch Gutachtenfix geben lt. Schadenfix.

    Hier wird ganz einfach versucht Geld zu verdienen bei eConsult. Und da ein altes arabisches Sprichtwort besagt; Eine Hand klatscht nicht; soll alles nach Wunsch der Versicherer,eConsult, Schadenfix, ““gutachtenfix voll elektronisch abgewickelt werden. Was in den Anfängen noch mit kostenlosen Basiseintrag möglich ist, wird ganz schön teuer wenn man bei der Suche nach vorne kommen will. Nur mal die Preisliste lesen.

    Es wundert nur warum die elektronische Mitteilung nicht dem Urheberrecht unterstellt sein soll. Auf ein elektronisches Bild hat der Sachverständige doch auch sein Urheberrecht. Das Restwertbörsen den Versicherern den Weg ebnen wollen und die Gutachten als Dienstleister für die Versicherer selbst einscanen wollen ist verständlich. Weil wenn wenig eingestellt wird, die Börse nicht mehr für die Aufkäufer interresant wird. Jeder Klick kostet Geld der Aufkäufer und deutsch lesen ist schon für viele sehr schwierig, dagegen sind Bilder international. Dazu noch die Preisliste für Aufkäufer bei CARTV mal einsehen.

    Schelles Schadenmanagement, sollte übersetzt werden in „schnelle Schadenersatzabwehr“. Persönlich bin ich nicht gegen Rechtsanwälte, aber die sollten das Honorar nur bei Erfolg erhalten und nicht für Schlechtleistung genauso gut bezahlt werden.

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