Vom Versicherungsvertreter und Werkstattmeister, die ihren Kunden „verkaufen“ und vom Unfallverursacher, der alles richtig macht

Mit seinem Motorrad fährt der Unfallverursacher aus einer beinahe rechtwinkligen Kurve auf einen vor ihm – langsam fahrenden – PKW auf. Der Anstoß erfolgt ausweislich des Schadens am PKW an der linken hinteren Fahrzeugecke.

Der so Geschädigte setzt sich mit seinem Versicherungsvertreter in Verbindung. Auf dessen Geheiß geht er in seine Werkstatt. Sein Versicherungsvertreter hätte ihm gesagt, er solle einen Kostenvoranschlag und ein paar Lichtbilder an die Versicherung des Motorradfahrers schicken. Der Werkstattmeister kennt sich aus, kein Problem, mache ich dir.

Mit der Schilderung des Unfallherganges schickt das Unfallopfer den Kostenvoranschlag und die Meister-Bilder an den Haftpflichtversicherer.

Der flotte Motorradfahrer hingegen sucht postwendend den unabhängigen Gutachter auf und geht mit seinem Gutachten zum Anwalt für Verkehrsrecht.

Während der Geschädigte auf die Rückerstattung der verauslagten Reparatur-Rechnung durch den Haftpflichtversicherer wartet, zahlt sein Versicherer 75 % des geforderten Schadensersatzes an den Motorradfahrer. Denn, als er kurz vor dem Überholen war, wäre der Autofahrer links abgebogen, weil er in einen Ackerweg einfahren wollte.

25 % Mitschuld hatte der Versicherer des PKW-Fahrers dem Motorradfahrer angerechnet, weil er auf das Auto aufgefahren war.

Der Autofahrer fuhr zwar langsam, hatte aber noch nicht einmal den Blinker gesetzt, geschweige denn den Abbiegevorgang eingeleitet.

Nachdem nunmehr der Unfallverursacher die zu 25 % angerechnete Mitschuld gerichtlich geltend macht, erzählt der Meister seinem Kunden, das käme nach seiner Erfahrung häufig vor, dass auffahrende Motorradfahrer behaupten, just als sie zum Überholen ansetzten, wechselte das vor ihm fahrende Fahrzeug in die Überholspur.

Immerhin, als Beklagter zu 2) im Schriftsatz fürs Gericht hat das Unfallopfer die Wahl, entweder mit dem Rechtsanwalt seines Versicherers, der bereits 4/5 Schadensersatz geleistet hat, vorlieb zu nehmen, einen eigenen Anwalt mit einer Widerklage beauftragen oder seinen Schaden und die Hochstufung aus eigener Tasche finanzieren.

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2 Antworten zu Vom Versicherungsvertreter und Werkstattmeister, die ihren Kunden „verkaufen“ und vom Unfallverursacher, der alles richtig macht

  1. Bösewicht sagt:

    Tja, der Eine war clever und der andere dämlich !

  2. Gottlob Häberle sagt:

    Und die Moral von der Geschicht – trau deinem Versicherungsvertreter nicht!

    Siehe Ranking: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/vertrauensvolle-berufe-die-meisten-vertrauen-feuerwehrmaennern-a-954481.html

    Aber immerhin kommen die noch vor den Politikern.

    Grüße aus dem Wilden Süden

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