Notrufsystem E-Call vereint ADAC und GDV im Wunsch nach mehr Wettbewerb und mehr Selbstbestimmung für den Kunden

Ich lese und staune, der GDV-Präsident Rolf-Peter Hoenen und sein ADAC-Kollege Peter Meyer  wenden sich in trauter Gemeinsamkeit mit einen Brief hilfesuchend an Neelie Kroes, Vizepräsidentin der EU-Kommission, zuständig für digitale Angelegenheiten. Beide sehen ihre Interessen durch die Autobauer bedroht, wenn das neue Notrufsystem ab 2015 die Autofahrer nach Unfällen und Pannen immer direkt in die Vertragswerkstätten leiten sollte. Der Kunde müsse nach Hoenen und Meyer die Entscheidungsfreiheit haben, sonst sei der  freie Wettbewerb bedroht.

Große Koalition gegen Autobauer

Der ADAC und die deutschen Autoversicherer fürchten, dass die Autohersteller ihnen mit dem neuen Notrufsystem E-Call bei der Pannenhilfe das Wasser abgraben. Gemeinsam versuchen sie nun, in Brüssel gegen die Pläne vorzugehen.

„Wir sehen das Risiko, dass Autohersteller den Zugang zu den Telematikdiensten und den entsprechenden Informationen monopolisieren“, schrieben GDV-Präsident Rolf-Peter Hoenen und sein ADAC-Kollege Peter Meyer bereits im Oktober an Kroes. „Andere Marktteilnehmer können leicht draußen gehalten werden, sodass die Kunden überhaupt keine Wahl haben.“ Bei Unfällen und Pannen gebe es verschiedene Interessenten, die ihre Dienstleistungen anbieten wollten, darunter Hersteller, Autoklubs und Versicherer. „Aber da die Autohersteller die Systeme installieren, könnten sie den Zugang kontrollieren.“ Die Folge: „Autobesitzer könnten mit höheren Gesamtkosten belastet werden.“ Die EU-Kommission solle unbedingt die freie Wahlmöglichkeit für die Kunden sicherstellen und entsprechende Regeln festschreiben.

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9 Antworten zu Notrufsystem E-Call vereint ADAC und GDV im Wunsch nach mehr Wettbewerb und mehr Selbstbestimmung für den Kunden

  1. Willi Wacker sagt:

    Man höre und staune, wie sich der GDV und sein Präsident um den freien Wettbewerb kümmern. Bei dem Zentralruf, der heute Thema der ZDF-Sendung „Frontal 21“ war, und der kein gutes Licht auf den GDV warf und insbesondere eine unbeholfene Sprecherin des GDV zurückließ, hatte der GDV doch auch auf Vorteil für die Versicherer gespielt. Redet Herr Hoenen denn mit gespaltener Zunge?
    Auf jeden Fall war der ZDF-Bericht wieder genau richtig. Er hat kritisch das Verfahren des Zentralrufes, der eben keine staatliche Stelle ist, beleuchtet. Gleichzeitig wurden aber auch die Machenschaften der Versicherer dargestellt, wie das arme Unfallopfer nach dem Unfall noch ein zweites Mal durch die Versicherung geschädigt wird. Schaltet den Zentralruf ab. Die Innenminister der Länder werden aufgerufen, die Hinweise auf den Zentralruf zu entfernen, wie dies bei einigen Bundesländern bereits geschehen ist. Dadurch erzielt der GDV für seine Versicherungen einen Wettbewerbsvorteil, den er nun selbst einfordert. Lieber Herr Hoenen, gleiches Recht für alle. Wenn Sie Wettbewerb einfordern, dann müssen Sie auch Wettbewerb erlauben.

    Zu dem E-Call kann man nur sagen, unfallbeschädigte Fahrzeuge gehören zunächst in die Markenfachwerkstatt. Auch der BGH hat entschieden, dass der Geschädigte grundsätzlich seiner Schadensberechnung die Stundensätze der Markenfachwerkstatt zugrunde legen kann. Das heißt dort kann ein freier Sachverständiger die Schäden begutachten und dokumentieren. Erst danach kann und darf der eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherer eingeschaltet werden. Denn der Geschädigte hat das Recht der freien Gutachterwahl. Er hat das Recht der Disposition. Er hat das Recht der Anwaltswahl. Er hat das Recht, den verunfallten Wagen in einer Markenfachwerkstatt reparieren zu lassen. Bei all dem hat der Versicherer nichts – aber auch gar nichts – zu suchen. Er hat grundsätzlich noch nicht einmal das Recht der Nachbesichtigung. Was will also der GDV? Rechte für sich in Anspruch nehmen, die er gar nicht hat.

    Gute Nacht Deutschland.

  2. Andreas sagt:

    Sinnvollerweise würde das angestoßene Fahrzeug automatisch zum Anwalt und SV des Vertrauens des Geschädigten geleitet. Und das stoßende Fahrzeug würde sofort über den Bordcomputer über die Gefahren der Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Versicherung informiert…

    Grüße

    Andreas

  3. SV Stoll sagt:

    Zitat: „Bei eCall (Kurzform für emergency call) handelt es sich um ein von der Europäischen Union geplantes automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Im Fahrzeug montierte Geräte sollen einen Verkehrsunfall automatisch an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 melden und durch die rascher initiierten Rettungsmaßnahmen helfen, die Zahl der Verkehrstoten zu senken und die Schwere von Verletzungen im Straßenverkehr zu reduzieren. eCall ist ein wichtiges Projekt der eSafety-Initiative der Europäischen Kommission.Bei einem Unfall wird ein Notruf (eCall) ausgelöst, der einen so genannten Minimaldatensatz direkt an eine Notrufzentrale (PSAP) absetzt, gleichzeitig jedoch auch eine Sprachverbindung für den Fall aufbaut, dass ein Insasse des Unfallautos noch sprechen kann. eCall wird automatisch und manuell auslösbar sein.

    Der Minimaldatensatz enthält unter anderem den Unfallzeitpunkt, die genauen Koordinaten des Unfallorts, die Fahrtrichtung (wichtig auf Autobahnen), Fahrzeug-ID, Service Provider-ID und eCall-Qualifier (automatisch oder manuell ausgelöst). Optional ist die Übermittlung von Daten von Bord-Sicherheitssystemen möglich, wie der Schwere des Unfallereignisses und der Zahl der Insassen, ob die Sicherheitsgurte angelegt waren, ob das Fahrzeug sich überschlagen hat usw.“

    Herr Hoenen und andere so auch wir sollten uns keine Sorgen machen, wenn denn das System wie oben beschrieben angewandt wird. Der Anruf muss zwingend auf eine Rettungsleitstelle aufgeschaltet werden. Denn nur dort sitzen die Profis die das Unfallopfer eines schweren Unfalls als erstes braucht. Entschuldigt meine Haltung aber jedewede Dienstleister oder solche die sich dafür halten sind in dem Moment irrelevant. Eigentlich schäbig wie die Leichenfledrer sich auf die Beute zu stürzen. Jedwede Meldungen an Versicherer, ADAC oder sonstige Dienstleister haben über dieses System zu unterbleiben. Die Regulierung der Schadenspositionen steht an zweiter Stelle.

    Mfg. SV Stoll, Mitglied einer FFW

  4. Glöckchen sagt:

    Die Autobauer haben die Solidarität der Sachverständigen,da bin ich mir sicher!
    Und:welche Leasinggesellschaft wäre so blöde,die Reparatur abweichend von der Herstellerqualität in einer Partnerwerkstatt der Versicherung nach deren Vorgaben zuzulassen?
    Die Frontlinien sind gezogen!
    Klingelingelingelts?

  5. Vaumann sagt:

    @ Andreas
    Zentralruf-App vom GDV ist wie Steuererklärungs-App vom Finanzamt.
    Solche Produkte werden wohl eher weniger nachgefragt.
    Herr Hoenen: geben sie gerade den „getretenen Hund“?
    Lassen sie´s,`et steht ihnen nich!
    Und gerade der ADAC sollte doch eigentlich jeden möglichen Sicherheitgewinn begrüssen,oder haben auch hier schon die Kapitalinteressen die Oberhand gewonnen?

  6. Buschtrommler sagt:

    Das ist die Fortsetzung der Notrufsäulengeschichte in moderner Form….Stoll hat absolut recht.
    Die Ersthilfe muss mit besonderem Abstand an erster Stelle sein, anstatt die verunfallten Personen/Fahrzeuge gleich einem diktierten Sparzwang zu unterwerfen.
    Im Schockzustand entstandene Entscheidungen sind sowieso rechtlich sehr fragwürdig und scheinbar reicht den Versicherern ihr bisher gespanntes Netz der Unfallhelfer noch nicht aus um kostendeckend zu agieren.(Stichwort Abschlepper)

  7. SV m. E sagt:

    Hallo zusammen,

    was der Virus da wieder ausgegraben hat. Kommt das E Call, haben die Kfz-Versicherer ein massives Problem. Das ganze mühsam am Markt installierte Schadenmanagement wird sich zum Wohle der Geschädigten in Wohlgefallen auflösen.
    Probleme würde ich aber auf jeden Fall auf den freien Reparaturmarkt zukommen sehen. Ganz zu schweigen von der geradezu penetranten Überwachung, wohin ich mich wann mit meinem Fahrzeug bewege.

    Lest das „Positionspapier eCall 2011“ vom GDV und ihr werdet euch ein Schmunzeln nicht verkneifen können. Der Link:
    http://www.gdv.de/2011/09/ecall-verbraucher-muessen-bei-einfuehrung-des-neuen-e-services-ausreichend-geschuetzt-werden
    führt euch auf die Seite mit dem unten eingefügten Download.

    Gruß SV m. E.

  8. borsti sagt:

    Das sind wohl eher Krokodilstränen. Der ADAC – der mittlerweile mindestens mit einem Bein im Versicherungslager steht – will sich da ganz offensichtlich neu positionieren.

    Und mit dem ADAC zusammen ergeben sich doch für die Versicherer tolle Synergieeffekte, wie immer die dann aussehen werden.

    Da fürchtet sich der Zentralrufbetreiber GDV mit dem Quasiversicherer ADAC gemeinschaftlich um den freien Wettbewerb? Ja Donnerwetter nochmal, das hat was!

    Der ADAC sollte sich künftig nur nicht mehr Interessenvertreter der Autofahrer hierzulande nennen, das wäre anständiger.

  9. Glöckchen sagt:

    Hallo SV m.E
    …das ist ja eine unverschämte Heuchelei sondersgleichen!
    Der Versicherer hat die Entschädigung „in Geld“ zu erbringen,nicht durch die Vermittlung von Partnerwerkstätten!
    Da drängt sich die Versicherungswirtschaft in den Markt rechtswidrig hinein um dann auchnoch die Konkurrenz zu beklagen und zu verlangen,dass die von der EU an die „Leine“gelegt wird!
    Tja:Ist der Ruf erst ruiniert,lebt sich´s völlig ungeniert!

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