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AG Duisburg verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (52 C 1629/09 vom 31.03.2010)

Mit Urteil vom 31.03.2010 (52 C 1629/09) hat das Amtsgericht Duisburg die beteiligte Versicherung  zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 2.106,26 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht legt die Schwacke-Liste zugrunde, Fraunhofer wird abgelehnt. Aus den … Weiterlesen

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