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AG Hamburg-Barmbek spricht Stundenverrechnungssätze einer Markenfachwerkstatt der Klägerin zu

Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hat am 28.11.2006 (821 C 95/06) die beklagte Haftpflichtversicherung verurteilt, an die Klägerin 293,60 € nebst Zinsen sowie 26,39 € Anwaltskosten jeweils nebst Zinsen zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites. Die Berufung ist zugelassen. … Weiterlesen

Veröffentlicht unter Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Rechtsanwaltskosten, Stundenverrechnungssätze, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | 5 Kommentare