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AG Rostock verurteilt Beklagte(n) zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten (42 C 112/08 vom 02.10.2008)

Mit Urteil vom 02.10.2008 (42 C 112/08) hat das AG Rostock zur Zahlung von  weiteren Mietwagenkosten in Höhe von 1.067,20 € zzgl. Zinsen verurteilt. Auch beim AG Rostock gilt die Schwacke-Liste, Einwände hiergegen wurden mangels Konkretisierung nicht zugelassen. Aus den Entscheidungsgründen: Die zulässige Klage ist … Weiterlesen

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