Gibt es jemanden, dem hierzu noch was einfällt?

Zitat:
Bedauerlicherweise konnten wir Sie (HUK Coburg Anm.Virus) trotz mehrfacher Versuche telefonisch unter der angegebenen Nummer nicht erreichen, da der Anschluss ständig besetzt war. Unsere Mandantschaft hat das Fahrzeug bei der Firma xy  in yx. Sie sahen sich außerstande, gegenüber der Firma xy eine Reparaturkostenübernahmeerklärung zu erstellen.  Ich darf daher zunächst um Stellungnahme dazu bitten, ob ein Gutachten eingeholt werden soll. Gern können Sie auch einen Ihrer Gutachter beauftragen. Ich bitte, uns Ihre Entscheidung, möglichst per Fax, umgehend bis spätestens ….

Unser Mandant wird uns noch einen Kostenvoranschlag übermitteln. Wir werden dann zunächst auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen, wenn ein Gutachten nicht gewünscht wird. ……“

Rechtsanwalt

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12 Antworten zu Gibt es jemanden, dem hierzu noch was einfällt?

  1. Plattfuß sagt:

    Hallo virus,
    Ihren Beitrag verstehe ich gelinde gesagt gar nicht. Was wollen Sie damit sagen?
    Plattfuß

  2. Glöckchen sagt:

    ach schau an,ein huk-anwalt!

  3. Frieda sagt:

    hallo virus!

    Was ist der Rechtsanwalt von Beruf?

    Hat der RA vielleicht eine „besondere“ Gebührenvereinbarung mit der Versicherung (das Doppelte oder das Dreifache, weil einfach (HUK) gelageter Fall)?

  4. Benni sagt:

    Wenn das seine Freunde sind möchte ich dessen Feinde nicht kennen.

  5. Plattfuß sagt:

    Hi Glöckchen,
    dann sollte der HUK-Geschädigte auch den HUK-Anwalt nehmen und seine eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung jubiliert. Eingeseift und rasiert wird er nicht nur beim Friseur.

  6. Franz511 sagt:

    @glöckchen

    Das ist kein HUK-Anwalt – das ist ein Mensch, der zwar offensichtlich die Bezeichnung „Rechtsanwalt“ tragen darf, der aber von seinem Fach, speziell in diesem Fall, überhaupt keine Ahnung hat.

    Ein sachkundiger Rechtsanwalt wird so nie die Forderungen seines Mandanten gelten machen.

    Gruss Franz511

  7. Plattfuß sagt:

    Hallo Franz 511,
    Herr Virus wird obigen Bericht doch nicht frei erfunden haben. Ich glaube schon, dass Rechtsanwälte, wie von Virus beschrieben, so agieren. Sie haben durch entsprechende Formularschreiben der genannten Versicherung nur die beschriebene Verhaltensweise kennen gelernt. An der Uni wird doch nicht gelehrt, der gegnerischen Versicherung, die für den eingetretenen Schaden einzustehen hat, zu mißtrauen. Also ist das, was die Versicherung schreibt, richtig, denkt sich der oben aufgeführte Rechtsanwalt.

    Dass der Anwalt nicht sachkundig ist, versteht sich von alleine.

    Grüsse
    Plattfuß

  8. virus sagt:

    Guten Morgen,

    also es handelt sich hier um einen von Rechtsschutz-Versicherern empfohlenes Anwaltsbüro mit Sitzen in mehreren Städten, zugelassen an unterschiedlichen LGs bzw. am OLG.

    Noch zwei weitere Ausführungen sind dem Schriftsatz zu entnehmen:
    Neben der Festlegung der Nutzungsausfalltage (ohne bis dahin weder einen Kostenvoranschlag noch ein Ga in Händen gehalten zu haben), errechnete die Rechtsvertretung des Haftpflichtgeschädigten eine merkantile Wertminderung nach Hamburger Modell von 250 Euro bei einem späteren Reparaturbetrag von ca. 2400 Euro brutto.
    Die Reparaturrechnung weist sämtliche Positionen für die Erneuerung eines Teils aus, was nunmehr infrage steht.

    Eingelassen auf dieses Spiel hatte sich der Geschädigte, weil der Versicherer ihm vermitteln konnte, auch er wäre ja bei der HUK Coburg versichert und da bräuchte es, auch aus Kostengründen, keines Gutachtens.

    Virus

  9. RA JM sagt:

    „ein von Rechtsschutz-Versicherern empfohlenes Anwaltsbüro“ – Stichwort APRAXA?

    Ansonsten – schlicht ärmlich, was der Kollege da produziert.

  10. Friedhelm S. sagt:

    Hallo virus, hallo Plattfuß,
    was soll man dazu noch sagen? – Letzten Endes ist man sprachlos!
    Friedhelm S.

  11. virus sagt:

    Quelle: http://www.rsv-blog.de/das-offene-messer-der-rechtsschutz-union

    Das offene Messer der Rechtsschutz Union

    B.Brod meint:

    April 2nd, 2009 at 18:11 Uhr
    Hallo,
    ich hatte mich früher schon einmal gemeldet. Ich war Büro- und Notariatsvorsteher einer 10er Sozietät und bin nunmehr bei einer Versicherung tätig. Wenn eine Versicherung den Streit wegen des Honorars und mit dem Kunden provozieren, dann auch, um den Kunden zu einem von ihm empfohlenen RA zu bringen. Insofern wird sich der Versicherungsmarkt bald ändern und RAe ohne Vereinbarung mit einer Versicherung werden keine Mandate mehr bekommen. In meiner früheren Kanzlei gab es schon seit 25 Jahren mit der RS ein Rationalisierungsabkommen. Das bedeutete eine gute Zusammenarbeit ohne Streit über die Honorarhöhe. Bei einer Versicherung ging es sogar soweit, dass der Deckungsfall nur noch mündlich angekündigt wurde und die Honorarzahlung auf Zuruf ohne Schriftverkehr erfolgte. Diese Versicherung hatte auch nur mit wenigen Anwälten, die im internen Rating gut abschnitten und auch zertifiziert sind, solche Abkommen. Die RSV hat ein internes genaues Punktesystem über jeden Anwalt und schließen somit auch keine Verträge mit schlechten Anwälten. Daher steht auch auf der HP der APRAXA, dass die Anwälte sich zertifizieren lassen müssen.

    Dieser Blog dürfte sich daher auch bald erledigt haben, da mangels RS-Mandate keine Streitigkeiten mehr gibt.

    Auf dass alle noch klagen können und mit sonnigen Grüßen
    Bernd

  12. WESOR sagt:

    So ein Vorgehen ist kein Einzelfall. Man sollte in diesem Blog nichts schlechtes über Anwälte sagen, aber manche treiben es zum Schaden der Mandanten. Leider erkennt der Geschädigte nicht, wem er das Mandat erteilt. Er hofft auf Hilfe und wird verkauft und verraten.

    Ein Rat an Geschädigte, erst zum freien Gutachter der nicht auf einer Liste steht und dann der Empfehlung dieses Gutachters bedienen. Diese Gutachter wünschen dass sie zu ihrem Recht kommen und kennen einen Teil der Anwälte gut.

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